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Kleiner Unfall mit Lackschaden - Wertverlust? Von gegnerischer Versicherung erstattet?

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 14:52

Hallo,

ich hatte mit meinem 120d E87LCI (Ez 04/11) am Montag einen kleinen Unfall. Ich fuhr hinter einer recht langsam fahrenden alten Dame auf der eigtl zweispurigen Ausfallstraße und bin rechts rüber, als endlich keine parkenden Autos mehr dies verhinderten. Dummerweise ist sie auch rechts rüber, bevor ich vorbei war, weil sie mich nicht gesehen hat.

Das Ergebnis: wir waren kur Felge an Felge, meine hintere linke Felge ist beschädigt, ihre vordere rechte, wir haben beide Lackschaden an Heck- bzw. Frontschürze und Kotflügel, sie auch noch eine Delle. Sie hat ihre Schuld eingestanden, ich habe auf Polizei bestanden (schlechte Erfahrungen gemacht). Ihre Versicherung (Generalie) hat mich kurz später angerufen und mir eine Partner-Karosserie-Werkstatt empfohlen (bin neu zugezogen).

Mein Wagen war vorher eigtl unfallfrei, ich habe lediglich vor einigen Wochen einen Sturmschaden am anderen Kotflügel und an der Schürze reparieren lassen und einen von mir verursachten Parkrempler auf der gleichen Seite der Heckschürze wie jetzt gleich mit.

In der Werkstatt werden nun Kotflügel und Schürze lackiert und ich kriege eine neue Felge, evtl. auch Reifen.

Meine Fragen sind jetzt:

1) Muss ich meinen Wagen jetzt wegen so einer Lapalie beim Wiederverkauf als Unfallfahrzeug angeben? Oder kann ich ihn als unfallfrei führen und ggf. beim Verkauf auf die ausgebesserten Lackschäden hinweisen?

2) Falls ersteres zutrifft, hat mein Wagen auf jeden Fall einen Wertverlust, oder? Kann ich den bei der gegnerischen Versicherung geltend machen? Der Besitzer der Werkstatt meinte, grundsätzlich schon, allerdings hinge das vom Schadenswert ab und der sei bei mir wahrscheinlich viel zu niedrig. Ein Mitarbeiter, evtl. Meister fügte noch hinzu, dass man das auch nur bis zu einem Fahrzeugalter von 5 Jahren oder 100.000km (die habe ich letzte Woche geschafft) bekäme.

Könnt ihr mir sagen, wie dass nun ist?

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10 Antworten

Exakt kann das nur ein Sachverständiger beantworten, der sich dein Fahrzeug genau anschauen müsste.

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 16:02

Dafür ist es dann aber jetzt zu spät, wenn der Wagen schon lackiert wird, oder? Und den müsste ich dann auch selbst bezahlen? Oder kann ich das von der gegnerischen Versicherung verlangen?

am 18. Mai 2017 um 16:28

Du kannst das alles auch selber in Rechnung stellen. Auch Pauschalen, Ausfallzeiten, Wertverlust. Was in Frage kommt, kannst du auf diversen, seriösen Web-Plattformen erfahren, z. B. bei den führenden Automobilklubs (die auch beraten, wenn du Mitglied bist).

Es hängt dann von der Versicherung ab, was sie anerkennen. Wenn du Fotos des Schadens hast, umso besser. Auch die Reparatur in einer Partnerwerkstatt des Versicheres erhöht die Chancen der Anerkennung. Wenn du dich im üblichen Rahmen bewegst und nicht überziehst, sehe ich gute Chancen.

Bei einem Wiederverkauf zwingt dich keiner, das Wort "unfallfrei" zu verwenden. Du kannst in einem Kaufvertrag einfach angeben, was repariert wurde (Rechnung aufbewahren). Da weiß der Käufer, wie er das bewerten will.

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 16:30

Du meinst wahrscheinlich, dass die auch beraten, wenn ich kein Mitglied bin?

EDIT: Google scheint die Meinung des Werkstatt-Mitarbeiters zu bestätigen: Einmal entspricht mein Schaden ohnehin einem Einfachschaden, da ja wirklich wörtlich alles "mit einfachen Mitteln wieder in den ursprünglichen Zustand versetzt werden kann" (Lackieren und Felge neu), außerdem gibt es ab 5 Jahren Fzg.-Alter und/oder 100.000km keine Wertminderung durch einen Unfall mehr, da der Einsatz von Neuteilen einer Wertsteigerung gleichkommt.

Das ehe ich zwar ein bischen anders, meine auch, dass es bei meinem Golf GT (Bj2006, am Ende 126.00km), den ich im letzten Jahr zweimal hintereinander ziemlich zersäbelt habe, so dass beim ersten mal an der Fahrerseite beide Kotflügel und Türen ausgetauscht werden musst und beim zweiten Mal ein wirtschaftlicher totalschaden Entstand (A-Säule, Radaufhängung und Lenkung hatten hatte was abbekommen, trotzdem hab ich ihn hinterher wiederhergestellt gesehen, mit Gebrauchtteilen zum Restwert laut Versicherung), Wertminderung gab.

Aber bei der Versicherung brauche ich es nach diesem und ähnlichen Texten garnicht zu versuchen.

Aber wenn das doch so ein Einfachschaden ist und sowieso keine Wertminderung eintritt, kann ich den Wagen dann beim Wiederverkauf trotzdem nicht als unfallfrei angeben?

am 18. Mai 2017 um 16:35

Nee. Ich meinte, dass du in deren Web-Portalen viele Hilfen zu deinen Fragen findest (ohne Mitglied zu sein). Bist du Mitglied, kannst du fallbezogene Rechtsauskünfte erhalten. Erstberatung durch einen Fachanwalt vor Ort gratis.

Edit: Ich würde mir keinen Kopf um "unfallfrei" machen. Einfach aufführen, was repariert wurde.

Ich trage alles, was so über die Nutzungsdauer anfällt, in eine Datei, damit ich das in den Jahren der Nutzung nicht vergesse. Auch zum Beispiel die kleine Delle ohne Lackschaden, als jemand wohl seinen Einkaufswagen nicht im Griff hatte und die der Beulendoktor für 135.- EUR unsichtbar gemacht hat. Warum sollte ich das dem Käufer nicht sagen? Erhöht im Zweifel sein Gebot, weil sein Vertrauen in mich schier nicht mehr steigerbar ist.

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 20:05

Ich sehe das eher so: Wenn ich den Wagen z.B. bei mobile einstelle, dann muss ich angeben, ob er unfallfrei ist oder nicht. Zack, potentielle Käufer werden meinen durch ein gesetztes Häckchen in ihren Filtern nicht mehr sehen. Ich habe bei der Suche auch nur nach unfallfreien gesucht.

am 18. Mai 2017 um 20:41

Dann suche einfach nach Definitionen "unfallfrei".

Da wird man doch ruckzuck fündig:

Zum Beispiel

http://kanzlei-franz.com/ratgeber-kaufrecht/auto-unfallfrei-rechte/

http://www.zeit.de/auto/2013-01/unfallauto-recht

http://www.iww.de/.../gebrauchtwagenkauf-was-heisst-unfallfrei-f45239

Und jede Menge gleich lautendes.

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 20:58

Danke, aber besonders eindeutig ist das nicht.

Ich würde gerne den Definitionen folgen, die "bloße Lackschäden" als unfallfrei bezeichnen und soweit ich es sagen kann ist es auch wirklich nur sehr oberflächlich (aber eben doch was anderes als der Surmschaden, den ich vor einigen Wochen hatte), aber andere machen es ja allein vom Verhältnis der Reparaturkosten zum Fahrzeugwert abhängig oder von der Begebenheit, die den Schaden verursacht hat.

Und da war es definitiv ein Unfall, wenn mir eine Oma drauffährt.

Ich gklaub ich frag mal meine eigene Versicherung, ob mich da ein Gutachter beraten kann.

am 18. Mai 2017 um 21:08

Wenn du dich im Grenzbereich bewegst, hilft dir kein Forum, keine Recherche und kein Gutachter. Will dir ein Käufer was drehen und hat er einen guten Rechtsverdreher, entscheidet die Tagesform des Richters.

Themenstarteram 18. Mai 2017 um 21:12

Um Rat fragen kann ich aber. Falls ein Gutachten da wirklich sinnvoll ist, mache ich eins, dann kan mir auch kein Richter was - schließlich muss ich mich auf so ein Gutachten verlassen können.

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