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Kleineres Kennzeichen
Hallo!
Ich habe ein sogenanntes "Kuchenblech" als Kennzeichen. Ich hätte gerne ein kleines. Was muss ich tun?
Beste Antwort im Thema
Sorry, du kannst kein kleines Schild mehr bekommen.... die Nummer sind leider aus, da sie anderweitig gebraucht wurden.....
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Was verstehst du unter Kuchenblech.
Habe grad meine angemeldet.
Stadt - 2 Buchstaben und 2 Zahlen
18cm x 20cm kleiner geht nicht. EU - Vorschrift.
Ausnahmen gibts aber trotz alledem, wenn die vorgeschriebene Größe aus Platzgründen nicht montierbar ist. Dazu musst du zur Zulassungsstelle zur Sichtkontrolle und die können dir eine Sondergenehmigung und ein entsprechendes Kennzeichen zuweisen.
Da gibts dann auch die Sondernummern wie Stadt - 1 Buchstabe +1 Nummer (wenn verfügbar)
Viel Glück.
Nimm dein altes Kuchenblech (denke du meinst die Kennzeichen nach alten Schriftvorgaben), lass dir beim Schildermacher ein neues nach neuer Vorgabe fertigen und geh damit zur Zulassungsstelle zum Umsiegeln, fertig.
Ich habe nach "etwas" Aufwand für meine Road King ein 11x 32 cm Kennzeichen erhalten!
-
Gruss
Nico
Moin moin Biker.
Ich hab letzten Monat mein neues Moped angemeldet.( E-Glide )
Hab ein Kennzeichen in der Grosse
13cm x 25cm
War schon in den Papieren eingetragen.
Gruss Hero
Zitat:
@Twin Cam schrieb am 24. März 2015 um 19:59:07 Uhr:
Hallo!
Ich habe ein sogenanntes "Kuchenblech" als Kennzeichen. Ich hätte gerne ein kleines. Was muss ich tun?
Moin,
so weit mir bekannt ist, obliegt es den Bundesländer Verordnungen über Schildergrößen zu erstellen. Also ein Rat für Hamburg aus Bayern zu erhalten ist sinnfrei. Was in Schleswig-Hostein zum Beispiel möglich ist, dafür läuft man in Hamburg gegen eine Wand aus Bürokratie. Gruß Klaus
In der Hauptsache obliegt das eher den Mitarbeitern der Zulassungsbehörde(n). Ich hab da so meine Verbindungen hin, daher kann ich dir definitiv sagen, wenn Du da jemanden kennst, ist praktisch alles möglich, was die bundesweite Kennzeichenverordnung bzgl. Grössen hergibt.
Ich z.B. habe ein 46er kennzeichen mit Engschrift. Das ist so laut Verordnung nur zulässig für Autos....
Ich hätte auch ein 80er-Kennzeichen haben können, obwohl das mir nicht nötig ist (Kuchenblech passt leider...). Mir waren die 100.-€ Gebühr zuviel...
Zitat:
@lanzaboot schrieb am 25. März 2015 um 10:56:45 Uhr:
Moin,
so weit mir bekannt ist, obliegt es den Bundesländer Verordnungen über Schildergrößen zu erstellen.....
Nein,
dass ist in der StVZO bundeseinheitlich geregelt.
Gruß Brus
Ich habe an meiner Road King US-Modell ein Kennzeichen der Größe 220 x 130 mm (Sonderanfertigung) unter dem Gepäckträger montiert. Der Zulassungsbeamte hat die Situation begutachtet und es mir gestempelt. Ohne irgendwelche Eintragung und ohne zu murren. Es liegt immer im Ermessen der Behörde was geht und was nicht. Es klingt unglaublich, aber so was gibt es noch in Deutschland!
Ob jetzt mit Beziehung genehmigt oder eingetragen oder was weis ich was. Das weis die Rennleitung, wenn sie dich sieht, nicht und zieht dich u.U. deshalb raus. Dumm, wenn man sich dann freut, die Eintragung zu zeigen, aber nicht eingetragene Teile am Moped hat. Und wenn der Kollege dann unbedingt ein Erfolgserlebnis haben will, findet er was. Das wäre es mir nicht wert.
Aber jedem das seine.
Skip
Zitat:
Nein,
dass ist in der StVZO bundeseinheitlich geregelt.
Gruß Brus
Moin Brus, hast zum Teil Recht, es ist seit den Mitte 80iger Jahren nun Bundessache. Allerdings regelt es nicht mehr die StzVo, sondern die Fahrzeug-Zulassungsverordnung ( FZV ).
Im Alter hat man noch die alten Vorschriften im Kopp und ist nicht immer auf dem neusten Stand, daher schrieb ich auch....soweit mir bekannt ist..... Nun bin ich aber schlauer. Gruß Klaus