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Kleingewerbe für Reparatur, An- und Verkauf Pkw Anhänger

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 18:26

Moin zusammen,

Habe im Netz zu diesen Thema nichts gefunden und erhoffe mir von euch etwas Hilfe.

Ich repariere Hobbymässig gerne Pkw Anhänger. Instandsetzung und Neuaufbau. Habe es schon öfter für mich selber, Verwandtschaft und Bekannte gemacht.

Wenn man das Thema etwas ausbreiten will ich sage mal 3-4 Anhänger pro Jahr ankauft dann repariert bzw. Instandsetzt und mit frischer HU Plakette verkauft, muss ich da bezüglich Gewerbe etwas beachten?

Bei Pkws ist das klar geregelt. Wie sieht es bei Anhänger aus?

Gewinn kann man ca. 300 pro Anhänger rechnen mehr nicht. Ich weiss wenn man die Stunden rechnet das es nicht aufgeht, aber ich mache es gerne als Ausgleich zum Alltag.

Kennt sich wer aus bzg. Gewerbe oder Kleingewerbe?

Vielen Dank im Voraus für die Anteilnahme!

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16 Antworten
am 8. Februar 2016 um 18:45

Also ich hatte für WoWa/WoMo Verkauf und Service einfach nur einen "Handel" angemeldet. Jetzt ist es eine Zweigsteller einer LTD und verursacht nur Kosten :D

So lange ich nichts an der "Fahrzeugtechnik" (Motor, Bremsen, Chassisumbau usw.) mache, muss es kein KFZ-Betrieb sein wurde mir gesagt.

Trotz zig Kontrollen (gerade letzte Woche noch) hat noch niemand etwas beanstandet.

Themenstarteram 8. Februar 2016 um 19:00

Deswegen bin ich ja unsicher. Sollte es bei dem was ich vorhabe Kosten verursachen, kann ich es sein lassen.

Da gibt man Schlussendlich Geld bei wenn man von Gewinn 1000 bis 1200€ im Jahr redet.

Frag doch mal beim Finaznamt. Letztlich ist doch jeder (?) Neben"verdienst" in irgendeiner Form anzugeben. Selbst wenn dir die Oma 50 € zusteckt oder du im Internet Privatsachen weiterverkaufst, kann (bei letzterem) bei Regelmäßigkeit von einem Geschäft ausgegangen werden.

Wo du richtig bist... versuch´s doch einfach mal bei der KFZ-Innung. Fragen kostet nichts.

Konnte dir zwar nicht wirklich helfen, aber vielleicht war eine sinnvolle Idee dabei.

Bei so einem geringen Umsatz sind die Kosten für ein Gewerbe höher als der Verdienst.

Das ganze rentiert sich nicht.

Wie sagt man so schon, außer Spesen nichts gewesen.

Die Kosten für ein Handelsgewerbe sind (bis auf die Gebühren der Anmeldung) gleich Null. Wenn nicht die Reparaturen der Geschäftszweck sind, sondern der Gewinn durch An- und Verkauf (der HU-vorbereitend ein paar Reparaturen bedingt) brauchst du idR auch keinen Meister und kein Kfz-Gewerbe mit Versicherungen etc. Da kann dir aber am besten die IHK weiterhelfen (oder ein Fachanwalt, aber der kostet auch Geld). Denk aber an die Gewährleistung, die du als Gewerbetreibender geben musst, das solltest du in den Verkaufspreis einkalkulieren.

Wo ist das Problem den Anhänger aufzubereiten und privat zu verkaufen? Wenn Du alle paar Monate einen Hänger ins Netz stellst, meinst Du wird das Finanzamt auf Dich aufmerksam ;)

Solange Du nicht 10 Stück im Monat verkaufst, interessiert es kein Schwein :-P ... kenne auch welche, die Auto ankaufen, fertig machen und sie privat wieder verkaufen. Wie willst Du es denen nachweisen?

Wo kein Kläger, da kein Richter ;)

Machs ruhig, Gewerbe ist doch toll, gerade im Umgang mit dem FA lernt man für´s Leben :-).

Werkzeug, welches Du kaufst, kannst Du mit dem Gewinn verrechnen und solange Du im Kleingewerbebereich bleibst (<17.000€ Umsatz/Jahr) hast Du mit der ganzen Umsatzsteuergeschichte nichts zu tun.

Problem ist natürlich die Gewährleistung, kommst Du nicht drumrum, weil es dann ja gewerblicher Verkauf ist.

Zweites Problem könnte der Ort sein, wo Du das treiben willst, im Garten einer reinen Wohnsiedlung könnte Dir das Ordnungsamt aufs Dach steigen.

am 9. Februar 2016 um 11:14

Zitat:

@Golf3vec [url=http://www.motor-talk.de/.../...erkauf-pkw-anhaenger-t5584353.html?...]

Da gibt man Schlussendlich Geld bei wenn man von Gewinn 1000 bis 1200€ im Jahr redet.

Von 1000 € Gewinn gehen schon mal 19 % direkt weg.

Differenzbesteuerung.

Du kannst zwar die verbaute Schraube und die Miete der kleinen Halle abziehen, aber dann sagt der Fiskus irgendwann, Liebhaberei.

Dazu kommt noch das alleine eine Betriebshaftpflicht 500 - 900 €/Jahr kostet.

Rote Nummer?

Und für die Fraktion braucht man nicht, aus meiner Sicht braucht man sowas.

Beispiel. Der Kunde kommt Samstags morgens und rutscht auf deinem Betriebsgelände aus.

Du hast noch nicht Schnee geschippt.

Oder der 600 € "Lackutschi" Mändel wird an der Deichsel mit Fett beschmutzt.

Ja, du bist Unternehmer, und du musst für deine Kunden haften.

@

Jede Gewinnabsicht ist anzumelden.

Egal ob Fahrrad oder Düsenjäger.

@

Die ewige Meister Disse ist auch überflüssig.

Man kann und darf alles beim Handel reparieren.

Und auch eine "KFz Technik Werkstatt" darf "fast" alles.

Unnötiger Zusatz entfernt - twindance/MT-Moderation Liebhaberei ist auch etwas anderes als ein Betrieb, der für eine Weile keinen Gewinn ausweist.

An den TE: Trotzdem denke ich, das Anmelden und Betreiben eines "ordentlichen" Gewerbes legt dir zu viele Pflichten auf. Die Sache mit der Haftpflicht könnte man sich eventuell noch schenken, aber der Hinweis auf das Ordnungsamt und auf die Sachmangelhaftung ist schon ernst. Wenn da nicht wirklich Geld hängen bleibt, solltest du das Ganze weiter auf der Basis von Gefälligkeits-Arbeiten unauffällig privat weiter laufen lassen. Achte halt drauf, dass es nicht zuviel wird und dir sozusagen von Amts wegen ein Gewerbe unterstellt wird. Dann hast du nämlich in der Tat auf einmal viele Freunde, die dein bestes wollen (Gewerbesteuer, Umsatzsteuer, Einkommensteuer, Gebühren für die Drecks-IHK, GEZ....herrlich, oder?)

Viele Grüße

SpyderRyder

Zitat:

@martinde001 schrieb am 8. Februar 2016 um 19:45:44 Uhr:

Also ich hatte für WoWa/WoMo Verkauf und Service einfach nur einen "Handel" angemeldet. Jetzt ist es eine Zweigsteller einer LTD und verursacht nur Kosten :D

Und du lebst dann von den monatlichen Umsatzsteuer-Rückerstattungen? Bin dann doch froh, dass mein Betrieb funktioniert und Gewinn macht.

@Bananenbiker: Die Fälle können dir auch alle ohne Gewerbe als Schwarzschrauber passieren.

Kosten Gewerbe sind sehr überschaubar:

- knapp 30€ für den Schein (einmalig)

- knapp 40€ im Jahr an die IHK

Verwaltungsaufwand hält sich auch in Grenzen, für Kleingewerbetreibende ne einfache Einnahmen/Ausgabenrechnung, am Jahresende in der Steuererklärung die Anlage EÜR und G ausfüllen, fertig.

Vorteil:

Dir kann keiner an die Karre pissen, du bist nicht erpressbar, hast deine Ruhe und kannst gut schlafen und die Teile für deine Anhänger als Gewerbetreibender vieleicht billiger kaufen ;)

Auf die 19% MWST verzichtet der Staat selbstverständlich auch.

Themenstarteram 10. Februar 2016 um 17:51

Bei Pkws übergehen ja viele das Problem mit einer Anmeldung für ein paar Tage. Finde das persönlich scheisse und nicht fair. Ich glaube man sollte es wirklich lassen, aber bei 3 Anhänger im Jahr sollte es eigentlich niemanden interessieren denke ich. Ich überlege das Vorhaben noch mal.

Du solltest das als Hobby weitermachen.

Für so wenig Verdienst rentiert sich ein Gewerbe nicht.

Wenn du 3 oder 4 Hänger im Jahr aufmöbelst kräht kein Finanzamt danach.

Selbst bei einem pro Monat wird es kein Schwein interessieren ... wie soll das Finanzamt davon Wind bekommen? Da müsste es schon einen bösen Nachbarn geben, der einen verpfeift.

Wenn man sich ebay Kleinanzeigen anschaut, da gibt es vermeintlich "Private" die zig Handys im Angebot haben *lol* ... klar, wer's glaubt^^

Aber wie schon gesagt: Wo kein Kläger, da kein Richter :-P

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