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Klimaanlagenservice vs. Gebrauchtwagengarantie

Mahlzeit!
Ich weiß, das Forum ist sicher nicht zu 100%ig passend, aber ich hoffe dennoch, eine Antwort zu bekommen...
Ich habe am 23.02.09 einen Ford Focus (3 Jahre alt, 150.000 km) beim Händler gekauft. Nun wurde es warm und ich merke, dass die Klimaanlage nicht genügend Leistung bringt, auch weitere Kleinigkeiten sind mir aufgefallen. Diese sind im Einzelnen:
- Klimaanlage ungenügende Kühlleistung
- Heckklappendämpfer defekt (von heute auf morgen)
- Heckklappenschalter mit Wassereinbruch (vermutlich schon zum Zeitpunkt des Kaufs)
- Kennzeichenleuchten durch den selben Wassereinbruch vergammelt.
Nun habe ich mit dem Autohändler telefoniert und bekam folgende Aussage:
Den Dämpfer und die Kennzeichenleuchten übernimmt der Händler, den Heckklappenschalter nicht. Die Klimaanlage müsste gewartet werden, was mich dort 100 (!) € kosten würde.
Das Auto wurde am Übergabetag durchgecheckt, auch wurden abgefahrene Bremsen auf Kosten des Händlers erneuert. Die mangelhafte Klimaanlage konnte ich bei den kalten Temperaturen damals natürlich nicht feststellen, es ist aber davon auszugehen, dass sie damals schon nicht in Ordnung war. Müsste die der Händler nicht übernehmen?
Und warum übernimmt er die Kennzeichenleuchten und den Dämpfer, nicht aber den Entriegelungsschalter?
Danke schonmal für die Antworten

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


An dem Ford Escort meiner Frau (Bj. 98, im Februar für 1.800 EUR gekauft) wurde bis jetzt vom Händler anstandslos und kostenlos folgendes nachgebessert:
- ...

Und was hat der Themenersteller davon?

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


In Anbetracht der Tatsache, das deiner erst 3 Jahre alt ist würde ich auf kostenlose Nachbesserung bestehen.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Wagen 150.000km gelaufen hat, ist sowas Kleinkram. Und bevor man auf etwas

besteht

, sollte man erst mal sehr genau schauen, auf was man eigentlich bestehen kann:

Zur Klimaanlage: Wartungsarbeiten an einer Klimaanlage sind kein Fall für die Mängelhaftung oder Garantie. Die Klimawartung muss ich bei jeder Inspektion selber zahlen, wenn ich sie haben möchte. Warum sollte das bei einem Gebrauchten anders sein? Die Anlage funktioniert doch (nur nicht so kalt wie man es gerne hätte). Also kein Defekt.

Zum Heckklappendämpfer: Wenn von heute auf morgen kaputt, dann kein Fall für die Mängelhaftung, da der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war. Hier kommt dir dein Händler also schon entgegen.

Heckklappenschalter: Hier müsste der Händler eigentlich nachbesssern.

Kennzeichenleuchte: Wenn die Funktion nicht gegeben ist, oder absehbar ist, dass eine sichere Funktion auf Dauer nicht gegeben ist, sollte er auch diese nachbessern. Was dein Händler ja auch tut.

Im Prinzip müssten zwei Sachen nachgebessert werden und zwei nicht. Statt dem Schalter macht er halt den Dämpfer. Ich würde mal freundlich (!) nachfragen, ob er den Schalter nicht doch mitmacht, da dieser Defekt ja Auslöser für die defekte Lampe war.

Ein Gebrauchtwagen ist halt kein Neufahrzeug. Und wenn der defekte Schalter schon beim Kauf vorhanden war, hätte das doch auffallen können. Oder hast du dir den Kofferraum vor dem Kauf nicht von innen angeschaut?

MfG Zille1976

12 weitere Antworten
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12 Antworten

Aus der Hüfte geschossen:
Klimaanlagen müssen regelmäßig gewartet werden. Ist damit m.E. kein Garantiefall.
Gruß
S.

An dem Ford Escort meiner Frau (Bj. 98, im Februar für 1.800 EUR gekauft) wurde bis jetzt vom Händler anstandslos und kostenlos folgendes nachgebessert:
- Klimaanlage undichter Schlauch erneuert, Anlage neu befüllt
- neue Batterie
- neue Koppelstange
- neues Bedienelement el. Fensterheber
- neue Türdichtung
In Anbetracht der Tatsache, das deiner erst 3 Jahre alt ist würde ich auf kostenlose Nachbesserung bestehen.
Gruß Christian

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


An dem Ford Escort meiner Frau (Bj. 98, im Februar für 1.800 EUR gekauft) wurde bis jetzt vom Händler anstandslos und kostenlos folgendes nachgebessert:
- ...

Und was hat der Themenersteller davon?

Zitat:

Original geschrieben von Christian74


In Anbetracht der Tatsache, das deiner erst 3 Jahre alt ist würde ich auf kostenlose Nachbesserung bestehen.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Wagen 150.000km gelaufen hat, ist sowas Kleinkram. Und bevor man auf etwas

besteht

, sollte man erst mal sehr genau schauen, auf was man eigentlich bestehen kann:

Zur Klimaanlage: Wartungsarbeiten an einer Klimaanlage sind kein Fall für die Mängelhaftung oder Garantie. Die Klimawartung muss ich bei jeder Inspektion selber zahlen, wenn ich sie haben möchte. Warum sollte das bei einem Gebrauchten anders sein? Die Anlage funktioniert doch (nur nicht so kalt wie man es gerne hätte). Also kein Defekt.

Zum Heckklappendämpfer: Wenn von heute auf morgen kaputt, dann kein Fall für die Mängelhaftung, da der Schaden beim Kauf noch nicht vorhanden war. Hier kommt dir dein Händler also schon entgegen.

Heckklappenschalter: Hier müsste der Händler eigentlich nachbesssern.

Kennzeichenleuchte: Wenn die Funktion nicht gegeben ist, oder absehbar ist, dass eine sichere Funktion auf Dauer nicht gegeben ist, sollte er auch diese nachbessern. Was dein Händler ja auch tut.

Im Prinzip müssten zwei Sachen nachgebessert werden und zwei nicht. Statt dem Schalter macht er halt den Dämpfer. Ich würde mal freundlich (!) nachfragen, ob er den Schalter nicht doch mitmacht, da dieser Defekt ja Auslöser für die defekte Lampe war.

Ein Gebrauchtwagen ist halt kein Neufahrzeug. Und wenn der defekte Schalter schon beim Kauf vorhanden war, hätte das doch auffallen können. Oder hast du dir den Kofferraum vor dem Kauf nicht von innen angeschaut?

MfG Zille1976

Wurde der Gebrauchtwagen ohne Wartungsnachweise für den Klimaanlagen-Service übernommen?

Zitat:

Ein Gebrauchtwagen ist halt kein Neufahrzeug. Und wenn der defekte Schalter schon beim Kauf vorhanden war, hätte das doch auffallen können. Oder hast du dir den Kofferraum vor dem Kauf nicht von innen angeschaut?
MfG Zille1976

Das is mir schon klar, mit Mängeln sollte man bei dieser Laufleistung schon rechnen. mir ging es aber primär um die Übergabedurchsicht, die, so dachte ich, als Inspektion zu werten ist. Soweit ich weiß ist die Klima Bestandteil der Inspektion bei Ford.

Es gibt übrigens keinen Wassereinbruch im Kofferraum, sowas hätte man ja auch gesehen. Das Wasser dringt über die Griffleiste in den Hohlraum der Heckklappe ein. Ist auch eine Krankheit des Modells, wie viele Threads im FoFo-Forum belegen.

Im Übrigen finde ich, dass der Dämpfer so oder so getauscht werden müsste, da ein Dämpfer der nach zwei Monaten den Geist aufgibt nicht den Anspruch erheben kann, bei Übergabe des Fahrzeugs mängelfrei zu sein. Das kann der Händler auch nicht belegen (Beweislast in den ersten 6 Monaten). Ich lasse mich aber gerne belehren.

Danke für Deine und die anderen Antworten :-)

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Wurde der Gebrauchtwagen ohne Wartungsnachweise für den Klimaanlagen-Service übernommen?

Das is ein springender Punkt... ich war der Meinung, dass bei Besichtigung des Fahrzeugs (vor der Übergabedurchsicht) ein Aufkleber für einen durchgeführten Klimaservice vor 10.000 km vorhanden war, irgendwo am Türholm oder ähnliches... nur finde ich den nicht mehr. ich kann mich doch nicht so täuschen...
De Facto habe ich keinen nachweis

die klimaanlage hat keinen wartungsintervall....in dem übergabeprotokoll wird die funktion geprüft -> klima kühlt -> i.o.
hierbei ist es wie mit dem öl....fehlt kältemittel, ist der fahrer dafür zuständig, aber nicht der händler/verkäufer.....garantie/gewährleistung greift hier ebenfalls nicht....
100€ sind 40€ zuviel! in freien werkstätten gibts den klimaservice deutlich günstiger......

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


...hierbei ist es wie mit dem öl....fehlt kältemittel, ist der fahrer dafür zuständig...

Bei der Übergabe wurde auch der Ölstand kontrolliert und wäre ggf. aufgefüllt worden... würde nach Deiner Aussage auch auf das Kältemittel zutreffen. Könnt mir nur vorstellen, dass diese Arbeit aufgrund der Kosten und der Äufwändigkeit nicht gemacht wurde.

Zitat:

Original geschrieben von Zoidy



Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


...hierbei ist es wie mit dem öl....fehlt kältemittel, ist der fahrer dafür zuständig...

Bei der Übergabe wurde auch der Ölstand kontrolliert und wäre ggf. aufgefüllt worden... würde nach Deiner Aussage auch auf das Kältemittel zutreffen. Könnt mir nur vorstellen, dass diese Arbeit aufgrund der Kosten und der Äufwändigkeit nicht gemacht wurde.

Moin,

leider lässt dich der Stand des Kältemittels nicht ganz so einfach kontrollieren wie der Ölstand. Eine Klimaanlage wird meines Wissens auf Funktion geprüft, indem einfach die Temperatur der ausströmenden Luft gemessen wird.

Das Auffüllen des Kältemittels bedeutet immer einen Komplettaustausch. Das Zeug ist nicht halt nicht wirklich gesund.

Und mit Händlergewährleistung oder Gebrauchtwagengarantie hat das leider nichts zu tun - Unabhängig davon, ob die Anlage irgendwann mal geprüft oder gewartet wurde.

Bei den restlichen Mängeln kann - unabhängig von rechtlichen Fragen- eigentlich nur zu einem netten Gespräch mit dem Händler geraten werden. Ich gehe nicht davon aus, dass die zu erwartenden Kosten wirklich einen Prozess mit zweifelhaftem Ausgang wert sind.

Gruß

Andrew

Hallo,
ich möchte mal kurz eine Zwischenfrage stellen bei der es auch um die Händler - Gewährleistung geht.
Ich habe vor ca. 3 Wochen ein Auto gekauft und dort tritt sporadisch ein nicht unerhebliches Problem auf (Motor geht einfach wieder aus nach dem Starten wenn er warm ist und eine Zeit lang gestanden hat, beim Kaltstart keine Probleme. Sprich wenn ich den Wagen mit warmen Motor irgendwo abstelle und einkaufen gehe und ich z.B. 15 Min. später wiederkomme ist es kaum möglich aus der Parklücke zu fahren und vom Parkplatz zu kommen da die Leerlaufdrehzahl ständig im Keller ist und sobald man das Gas los lässt geht der Motor aus).
Nun hat der Händler zwar eine kleine Hinterhofwerkstatt in der er kleine Sachen selber macht, aber keine Diagnosegeräte oder sonstiges um wirklich effektiv einen Fehler zu suchen. Es ist eher ne Halle mit Hebebühne und Werkzeug, mehr nicht.
Ich selbst konnte den Fehler bisher nicht finden, habe mehrere Kleinigkeiten getauscht und bin langsam ratlos und nicht bereit selber noch weiter danach zu suchen.
Was kann ich nun tun? Muss der Händler mir, wenn er selbst nicht im Stande ist den Fehler zu suchen / finden einen Werkstattaufenthalt (in einer richtigen Werkstatt) zur Diagnose und Behebung des Fehlers bezahlen? Falls er dazu verpflichtet wäre, was müsste ich tun wenn er sich querstellt?
Falls er dazu nicht verpflichtet ist, wie komme ich zu meinem Recht auf ein einwandfrei funktionierendes Fahrzeug?

mfg Sven

Hat der TE denn keinen Anspruch auf Gewährleistung seitens des Händlers?
1/2 Jahr lang liegt die Nachweispflicht dass ein Schaden erst später aufgetreten ist und nicht bei Übergabe schon vorhanden oder angelegt war doch erstmal beim Händler.
Wie es der Zufall so will hat ein Freund von mir vor ca. 1 1/2 Jahren ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und hatte damit ein ähnliches Problem wie der TE:
4 Wochen später war er mal bei mir und hat mir stolz sein Vehikel vorgeführt. Dabei habe ich festgestellt, dass die Klimaanlage keine ausreichende Kühlung bringt.
Daraufhin ist er zum Händler, wo die Klimaanlage dann anstandslos und ohne Diskussion instand gesetzt wurde (Riss im Kondensator über den das Kältemittel austrat).

Was ich also bzgl. Klimaanlage anmerken möchte:
Wenn das Kältemittel "alle" ist weil die Anlage lange nicht gewartet wurde ist das die eine Sache -ein bißchen was geht immer z.b. über die Dichtung an der Welle weg.
Wenn die Klimaanlage aber eine größere Undichtigkeit aufweist, würde ich das als Gewährleistungsfall ansehen.

Zitat:

Original geschrieben von bauklo


Riss im Kondensator über den das Kältemittel austrat

hier liegt auch ein defekt vor, und der händler muss nachbesseren....das eine klimaanlage aber mit den jahren kühlleistung verliert ist normaler verschleiß und fällt nicht unter garantie/gewährleistung.....

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