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Klimaventil defekt, keiner will zahlen

VW Golf 7 e (AU/5G)
Themenstarteram 12. August 2024 um 16:42

Hallo, ich habe vor nicht ganz einem Jahr einen E-Golf gebraucht gekauft. Leider macht seit Juni sporadisch die Klimaanlage Probleme und geht nach längerm in der Sonne stehen nicht. Daraufhin bin ich in die Werkstatt und dort wurde ausgelesen, das ein Klima-Absperrventil defekt ist.

Der Händler hat ein Multipart Perfect Car Garantie mit abgeschlossen, diese übernimmt allerdings nur bestimmte Baugruppen bei der Klima steht folgendes:

Kompressor, Kondensator, Lüfter, Verdamfer

Laut Händler ist dort somit das Ventil nicht dabei, aber bei den nicht reperaturpflichtigen Bauteilen steht es eben auch nicht als ausgenommen, das Klimaventil.

 

Gewährleistung lehnt der Händler auch ab, da der Mangel ja nicht bei Übergabe bestand. Problem ist dass das Problem eben erst bei starker Hitze und sporadisch auftaucht und daher evtl. auch schon vorher gewesen sein konnte?

Ist das rechtens so, weil ein Austausch des Ventils soll angeblich 980€ kosten ;(

Oder hat jemand Tipps

Garantiebedingung
Fehlermeldung VCDS
5 Antworten

Da es noch kein Jahr her ist, muss der Händler Dir beweisen, dass

der Mangel nicht schon bei der Übergabe bestand.

Das wird er nicht können.

Du hast noch Gewährleistung.

ja, früher war es nur ein halbes Jahr, jetzt ist es 1 Jahr volle Gewärleistung.

MultiPart, oder wie die alle da heißen,ist nur eine Erleichterung für den Händler! Somit wollen die nur abwimmeln.

Themenstarteram 14. August 2024 um 15:24

Zitat:

@AVF schrieb am 14. August 2024 um 17:19:46 Uhr:

ja, früher war es nur ein halbes Jahr, jetzt ist es 1 Jahr volle Gewärleistung.

MultiPart, oder wie die alle da heißen,ist nur eine Erleichterung für den Händler! Somit wollen die nur abwimmeln.

Ja kommt mir auch so vor, reicht der Email Verkehr mit dem Händler als Beweis oder gleich Einschreiben?

das weiß ich nicht mehr so genau

Sehe ich auch so. Du hast ein Jahr Gewährleistung, Beweislast liegt beim (gewerblichen) Verkäufer.

https://www.adac.de/.../

Ich würde zunächst das Gespräch mit der Geschäftsführung des Händlers suchen und ggf mit sanftem Druck darauf hinweisen, dass dir an einer gütlichen Einigung gelegen ist, du aber durchaus auch bereit bist das auch gerichtlich klären zu lassen (Rechtsschutz?).

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