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Km/h Anzeige kaputt. Darf ich noch fahren ?
Servus
Die km/h Anzeige bei meinem Polo geht leider nicht und ich wollt mal wissen ob man überhaupt dann noch fahren darf. Derweil benutze ich meine tomtom km/h Anzeige aaber das blöde ist halt das der Kilometerstand sich nicht rührt.
Danke im voraus!
Beste Antwort im Thema
Mahlzeit.
Zitat:
Original geschrieben von TheMaxwell
Servus
Die km/h Anzeige bei meinem Polo geht leider nicht und ich wollt mal wissen ob man überhaupt dann noch fahren darf. Derweil benutze ich meine tomtom km/h Anzeige aaber das blöde ist halt das der Kilometerstand sich nicht rührt.
Der Geschwindigkeitsmesser ist ein vorgeschriebenes Bestandteil des Fahrzeugs.
Wenn der nicht funktioniert ist das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig und darf nicht benutzt werden (dafür sind sowohl Halter als auch Fahrer verantwortlich!).
Du darfst also nur noch solche Fahrten durchführen, die zur Behebung des Mangels notwendig sind. Dabei trifft dich eine erhöhte Sorgfaltspflicht, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Das Navi kann dabei eine Hilfe sein, aber den Tacho des Autos im Sinne der Ausrüstungspflicht nicht ersetzen, weil es zum einen die vorgeschriebene Genauigkeit nicht nachweisbar erfüllen kann und zum anderen nur bei GPS-Empfang funktioniert.
Gruß,
HK
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57 Antworten
Du darfst so fahren, nicht unbedingt zum TÜV. Wenn dein Navi die Geschwindigkeit anzeigt, sollre sogar die Rennleitung nicht zu meckern haben.
Sehe da kein Problem bis zum nächsten Tüv.
Zählt er denn die gefahrenen Kilometer?
Nope zählt er leider nicht mit...
Ist auch kein Problem. Nur du musst diese km angeben, wenn du den Wagen mal verkaufen solltest. Sonst wäre es ein Betrug.
Hatte das selbe mal bei meinem alten 5er BMW. Dazu leuchteten noch die ABS und ASC Lampe. KM-Zähler und KM/H Anzeige waren auch ohne Funktion.
Hab mir dann mit einer "Geschwindigkeits-App" weitergeholfen, bis der Fehler (defekter Radsensor) behoben war. Ist schon ein merkwürdiges Gefühl, nicht genau zu sehen wie schnell man fährt.
Nur wie sollte das ein Polizist in einer Kontrolle, die ja in der Regel bei stehendem Fahrzeug stattfindet, feststellen?
Mahlzeit.
Zitat:
Original geschrieben von TheMaxwell
Servus
Die km/h Anzeige bei meinem Polo geht leider nicht und ich wollt mal wissen ob man überhaupt dann noch fahren darf. Derweil benutze ich meine tomtom km/h Anzeige aaber das blöde ist halt das der Kilometerstand sich nicht rührt.
Der Geschwindigkeitsmesser ist ein vorgeschriebenes Bestandteil des Fahrzeugs.
Wenn der nicht funktioniert ist das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig und darf nicht benutzt werden (dafür sind sowohl Halter als auch Fahrer verantwortlich!).
Du darfst also nur noch solche Fahrten durchführen, die zur Behebung des Mangels notwendig sind. Dabei trifft dich eine erhöhte Sorgfaltspflicht, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit nicht zu überschreiten. Das Navi kann dabei eine Hilfe sein, aber den Tacho des Autos im Sinne der Ausrüstungspflicht nicht ersetzen, weil es zum einen die vorgeschriebene Genauigkeit nicht nachweisbar erfüllen kann und zum anderen nur bei GPS-Empfang funktioniert.
Gruß,
HK
Zitat:
Original geschrieben von TheMaxwell
Nope zählt er leider nicht mit...
Damit dürfte das Fahrzeug dann allerdings nicht mehr der allgemeinen Betriebserlaubis unterliegen und die Versicherung kann im Schadensfall die Zahlung verweigern.
Okay, wo kein Kläger, da ist kein Richter aber Du hast gefragt.
Ich würde ihn umgehend austauschen (lassen). Eine gebrauchte Tachoeinheit für den Polo bekommt man für 50-80 Euro bei Ebay.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Zitat:
Original geschrieben von TheMaxwell
Nope zählt er leider nicht mit...
Damit dürfte das Fahrzeug dann allerdings nicht mehr der allgemeinen Betriebserlaubis unterliegen und die Versicherung kann im Schadensfall die Zahlung verweigern.
Ist ja erst durch den Unfall kaputt gegangen.
Mahlzeit,
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Damit dürfte das Fahrzeug dann allerdings nicht mehr der allgemeinen Betriebserlaubis unterliegen
Ich rate mal, was hier gemeint war und antworte:
Nein, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nicht.
Ein solcher Fall ist in §19(2) StVZO nicht zu finden.
Ob der Zustand des Wegstreckenzählers (um den ging es in dem Zitat doch?) Verkehrsrechtlich überhaupt ein Problem ist, kann man wohl auch noch lange diskutieren. Vorgeschrieben ist der für PKW nämlich nicht!
Zitat:
und die Versicherung kann im Schadensfall die Zahlung verweigern.
auch hier muss ich raten, was gemeint war:
Ja, die Rechtschutzversicherung kann die Zahlung verweigern, wenn es zu einem Prozess kommt weil beim Verkauf der falsche Kilometerstand vorsätzlich verschwiegen wurde.
mehr aber auch nicht ;-)
Gruß,
HK
passt super! vielen dank für die antworten!!
Zitat:
Original geschrieben von hk_do
Ich rate mal, was hier gemeint war und antworte:
Nein, die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs erlischt nicht.
Ein solcher Fall ist in §19(2) StVZO nicht zu finden.
Ob der Zustand des Wegstreckenzählers (um den ging es in dem Zitat doch?) Verkehrsrechtlich überhaupt ein Problem ist, kann man wohl auch noch lange diskutieren. Vorgeschrieben ist der für PKW nämlich nicht!
Gruß,
HK
Wie gut, dass Du mal so richtig die Ahnung hast.
Aber macht doch, was ihr wollt...
Manche Zeitgenossen müssen eben erst einmal eigene Erfahrungen sammeln, bevor sie gewisse Zusammenhänge verstehen...
Eine App für das Smartphone erfüllt alle Voraussetzungen aus dem §57.