ForumA5 8T & 8F
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Audi
  5. A5
  6. A5 8T & 8F
  7. KM-Leasing und danach?

KM-Leasing und danach?

Audi
Themenstarteram 10. Juli 2011 um 17:43

Hallo zusammen!

Hat jemand gute Erfahrung mit dem KM-Leasing?

Ich möchte (wie im Thread zuvor beschrieben) mir einen A5 Cabrio leasen. Das ist auch alles soweit super, ein bisschen verhandeln muss ich halt noch.

Nun nutze ich das Auto 42 Monate und am Ende wird gecheckt, wieviele KM er wirklich auf der Uhr hat und ob die Abnutzung passt. Audi ist ja sehr intolerant bzgl. zu wenig gefahrener KM. Sprich man kriegt da kaum was für wieder. Für Mehr-KM muss man aber ordentlich bluten. Kann man da nachverhandeln? Ein ext. Leasing-Partner hat da ein deutlich besseres Verhältnis!

Meine Kernfrage ist aber eigentlich: Da ich den A5 nach den 42 Monaten gern sowieso übernehmen möchte (und ihn dann zur Not privat / über die Firma verkaufe), kann ich mir von Audi bzw. dem Audi-Autohaus den Kaufpreis vertraglich geben lassen? Sodass ich den Wagen also in jedem Fall zum Preis X rauskaufen kann, egal wie viele KM oder so?

Danke im voraus!

Beste Antwort im Thema

Sieht hier nach dem immer wieder gern versuchten Modell aus, das liebe Finanzamt zu verar......

Leasing Vertrag mit hoher Laufleistung = hohe Rate, geringer kalk. Restwert. Tatsächlich weniger fahren, günstig "privat" kaufen nach Leasing-Ende, dann teuer wieder privat verkaufen.

Die zu hoch kalkulierten Leasing-Raten werden betrieblich gebucht, der Reibach entsteht privat.

In der Praxis läuft das leider nur bis zur nächsten Prüfung. Das Modell ist so alt wie das Leasing selber, und beim freundlichen Prüfer vom Finanzamt ebenfalls bestens bekannt. Führt regelmäßig zur Abgabe des Falles an die Straf- und Bußgeldsachenstelle oder die Steuerfahndung / Staatsanwaltschaft.

16 weitere Antworten
Ähnliche Themen
16 Antworten
am 10. Juli 2011 um 18:06

Der Uebernahme-Preis steht bereits zum Leasinganfang fest, bzgl. Mehr- und Minderkilometer kannst du verhandeln, bringt aber nichts wenn du den Wagen eh uebernehmen willst.

Wenn das Leasing auf die Firma laeuft koenntest du steuerlich Probleme bekommen, da es dann im Prinzip eher eine Finanzierung ist und nur ein Fake-Leasing, das wird einem Steuerpruefer nicht gefallen.

Themenstarteram 10. Juli 2011 um 18:09

Zitat:

Original geschrieben von stullek

Der Uebernahme-Preis steht bereits zum Leasinganfang fest, bzgl. Mehr- und Minderkilometer kannst du verhandeln, bringt aber nichts wenn du den Wagen eh uebernehmen willst.

Wenn das Leasing auf die Firma laeuft koenntest du steuerlich Probleme bekommen, da es dann im Prinzip eher eine Finanzierung ist und nur ein Fake-Leasing, das wird einem Steuerpruefer nicht gefallen.

Hi!

Ja, die Frage ist: Ich gebe derzeit 30TKM Fahrleistung pro Jahr an. Bei 42 MOnaten also 105TKM. Wenn ich nun doch "nur" 70TKM habe, dann ist der Wagen ja "mehr" Wert. Somit müsste ich also eine Vergütung bekommen. Fahre ich mehr, muss ich nachzahlen. DIeses "Nachzahlen" will ich verhindern.

Der Finanzbeamte soll die vereinbarte Restwertkaufsumme natürlich niemals sehen ;I)

am 10. Juli 2011 um 18:15

Wenn du den Wagen sowieso uebernimmst ist dir der Mehrwert ja egal weil du ihn bekommst.

Aber wie gesagt, bei den Werten fuer Mehr- und Minderkilometer kannst du gut verhandeln.

am 10. Juli 2011 um 19:21

Zitat:

Original geschrieben von stephan.123

Der Finanzbeamte soll die vereinbarte Restwertkaufsumme natürlich niemals sehen

Viel Spaß bei einer Betriebsprüfung kann ich da nur wünschen. Das Finanzamt ist doch nicht blöd. Firmenwagen werden insbesondere wegen der korrekten Versteuerung des Privatanteils (egal ob 1%-Regelung oder Fahrtenbuch) sehr genau angesehen. Aufgrund des Leasingvertrages ist dem Finanzamt die vereinbarte Kilometerlaufleistung bekannt. Ein Restwert steht im KM-Leasingvertrag nicht drin, da es ja ein KM-Leasing ist. Bei rd. 30.000 km Unterschied in der Laufleistung passen im Ergebnis doch Deine Tankbelege - sprich Benzinkosten - gar nicht zur vereinbarten Laufleistung. Das wird auffallen. Du solltest für einen solchen Fall schon mal eine plausible Antwort parat haben. Auch hast Du i.d.R. keinen Anspruch darauf das Fahrzeug am Ende des Leasings zu übernehmen.

am 10. Juli 2011 um 19:32

Zitat:

Auch hast Du i.d.R. keinen Anspruch darauf das Fahrzeug am Ende des Leasings zu übernehmen.

Da bin ich anderer Meinung.

Der Wagen ist waehrend des Leasings ja eigentum des Leasinggebers (VW Bank) und laut Vertrag hat der Haendler zum Leasingende die Pflicht den Wagen zum Betrag X vom Leasinggeber abzukaufen, wenn jemand anderes den Wagen bei der Bank rauskauft wird sich weder der Haendler noch die Bank beschweren.

Ob das wirtschaftlich sinnvoll ist bezweifle ich aber, ich weiss ja nicht wie die VW Bank intern den Restwert zur Zeit ansetzt aber fuer gewoehnlich wollen die mehr haben als der Wagen Wert ist und der Haendler hat meistens trauer wenn er den Wagen zu dem Preis uebernehmen muss.

Wenn wie in diesem Fall der Wagen mehr Wert ist als geplant weil die km-Leistung nicht erreicht wurde war halt die ganze Zeit das Leasing zu teuer und ich sehe da auch keine wirtschaftlichen Vorteile von der Konstellation.

Sieht hier nach dem immer wieder gern versuchten Modell aus, das liebe Finanzamt zu verar......

Leasing Vertrag mit hoher Laufleistung = hohe Rate, geringer kalk. Restwert. Tatsächlich weniger fahren, günstig "privat" kaufen nach Leasing-Ende, dann teuer wieder privat verkaufen.

Die zu hoch kalkulierten Leasing-Raten werden betrieblich gebucht, der Reibach entsteht privat.

In der Praxis läuft das leider nur bis zur nächsten Prüfung. Das Modell ist so alt wie das Leasing selber, und beim freundlichen Prüfer vom Finanzamt ebenfalls bestens bekannt. Führt regelmäßig zur Abgabe des Falles an die Straf- und Bußgeldsachenstelle oder die Steuerfahndung / Staatsanwaltschaft.

am 11. Juli 2011 um 6:51

Zitat:

Der Wagen ist waehrend des Leasings ja Eigentum des Leasinggebers (VW Bank) und laut Vertrag hat der Haendler zum Leasingende die Pflicht den Wagen zum Betrag X vom Leasinggeber abzukaufen,...

Da hast Du Recht Stullek. Die Ankaufsverpflichtung des Händlers hat aber nichts mit Deinem Leasingvertrag zu tun. Aufgrund Deines Leasingvertrages hast Du keinen Rechtsanspruch auf die Übernahme des Fahrzeugs, da die Leasingverträge grundsätzlich keine Andienungsklausel enthalten.

Wenn Du als Kunde das haben möchtest, dann muss dies vereinbart werden. Ist ja auch logisch. Angenommen der Wagen hat am Ende der Laufzeit einen höheren Marktwert als der vereinbarte Restwert. Dann hat der Kunde einen klaren Vorteil und würde die Klausel sicherlich in Anspruch nehmen. Umgekehrt wäre im Falle eines niedrigeren Marktwertes der Händler der Dumme, da dann normalerweise niemand von der Klausel Gebrauch machen würde. Ergo ist das Risiko in einem solchen Fall ungleich verteilt. Jeder wirtschaftlich denkende Händler - und das sind wohl mittlerweile alle - würde sich dieses Risiko bezahlen lassen.

am 11. Juli 2011 um 9:20

Also ich musste keine entsprechende Andienungsklausel vereinbaren, ich konnte zu jedem Zeitpunkt des Leasings erfragen wieviel ich bezahlen muss um den Wagen per sofort aus dem Leasingvertrag herauszukaufen und das ohne vorherige Bewertung des Zustandes/Marktwertes, das war ein ganz normaler VW Bank Vertrag.

am 11. Juli 2011 um 10:03

Es geht ja auch prinzipiell. Nur hast Du keinen Rechtsanspruch drauf. Dem TE geht es ja darum, dass er seinen Wagen ja auf jeden Fall übernehmen möchte und das bei einem Leasingvertrag der ja gezielt auf einen niedrigeren Restwert als der tatsächliche Marktwert hinausläuft. Ich unterstelle mal, dass bei Dir alles normal verlaufen ist und tatsächliche Laufleistung und vereinbarte Laufleistung halbwegs zusammen gepasst haben.

Übrigens schreibt mein Händler zwischenzeitlich in seine Leasingverträge rein, dass ein Minder-Kilometer-Ausgleich nur noch bis zu 10.000 Kilometern stattfindet. 2.500 km waren ja bisher üblich, die ohne Verrechnung geblieben sind (nach oben wie nach unten). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass max. nur noch 7.500 km erstattet werden, während man für jeden km über 2.500 km zahlt.

Ist das vielleicht neuer Audi Standard?

am 11. Juli 2011 um 10:22

Zitat:

Original geschrieben von Sir_Tobi

Übrigens schreibt mein Händler zwischenzeitlich in seine Leasingverträge rein, dass ein Minder-Kilometer-Ausgleich nur noch bis zu 10.000 Kilometern stattfindet. 2.500 km waren ja bisher üblich, die ohne Verrechnung geblieben sind (nach oben wie nach unten). Das bedeutet im Umkehrschluss, dass max. nur noch 7.500 km erstattet werden, während man für jeden km über 2.500 km zahlt.

Ist das vielleicht neuer Audi Standard?

Bei den aktuellen sehr traurigen Audi-Leasingkonditionen ist es vermutlich schlauer von der Mindest-km-Leistung im Vertrag auszugehen und dann halt einfach nachzuzahlen, nachdem man einen guten Preis fuer Mehr-km ausgehandelt hat :)

am 11. Juli 2011 um 10:33

Es gab mal ein Urteil zu diesem Thema. Der Staat will solche Vorteilsgeschäfte verhindern. Es ging in den damaligen Fall genau um diese Situation mit Leasingverträgen, sprich hohe Laufleistung und dadurch geringer Restwert. Dann Übernahme des Fahrzeuges zum Schnäppchenpreis, dann verkauf des Fahrzeugs an den Geschäftsführer und der veräußert den Wagen dann privat mit einem entsprechenden Gewinn.

Danach darf ein Leasingvertrag eigentlich keine feste Restwertvereinbarung beinhalten, denn sonst wäre es ein kein Leasing. sondern ein Finanzierungsvertrag. die Leasingraten sind dann die Darlehensraten mit einem Restwert, also eine "quasi" Finanzierung. Das sich viele nicht daran halten ist eine andere Sache, und dass die Finanzämter besonders darauf schauen ist aber auch schon lange bekannt.

Gleiches gilt auch für einen Geschäftsführer der mehere "Spielzeuge" in seinem persönlichen Firmen-Fuhrpark hat. Wenn die nicht explizit jeweils einem Mitarbeiter zugeordnet und entsprechend versteuert werden, dann addiert das Finanzamt den Wert ALLER Fahrzeuge und ordnet diesen Wert dann per 1% Regelung dem Geschäftsführer zu. Das wird dann richtig teuer :(

Zitat:

Original geschrieben von Geronimo001

Danach darf ein Leasingvertrag eigentlich keine feste Restwertvereinbarung beinhalten, denn sonst wäre es ein kein Leasing. sondern ein Finanzierungsvertrag. die Leasingraten sind dann die Darlehensraten mit einem Restwert, also eine "quasi" Finanzierung.

Das ist so nicht ganz korrekt. Der Vertrag darf schon einen festen Restwert enthalten, es ist nur normiert wie hoch dieser sein darf (in Abhängigkeit von der Laufzeit des Vertrages etc.) damit es ein Leasing und kein "verdeckter" (Darlehens-) Kauf ist. Ebenso darf es sich dann nicht um eine Verpflichtung handeln, zum Restwert zu kaufen, sondern um ein Andienungsrecht (d.h. der Leasinggeber ist verpflichtet, den Gegenstand zu diesem Preis dem Leasingnehmer anzubieten, der dieses dann annehmen kann, aber nicht muss.)

Wenn von vornherein (aufgrund Laufzeit, Restwert etc.) feststeht, dass zum Ende mit überwiegender Wahrscheinlichkeit übernommen wird, wir der Vertrag von Beginn an umgedeutet in der von Geronimo001 beschriebenen Form.

Habe meinen KM-Leasing Vertrag (Audi-Leasing) von 10/2010 gerade zur Hand.

1) Ein Rest- oder Rückkaufwert ist nirgends geschrieben oder vereinbart.

2) Mehr - oder Minderkilometer: Bis 2500 km +/- passiert gar nichts.

Bei mehr muß JEDER Km gezahlt werden, bei weniger werden bis max. 10000 Minderkilometer bezahlt.

3) §16 Abs.5 des Leasingvertrages "Rückgabe des Fahrzeuges":

Ein Erwerb des Fahrzeuges vom Leasing-Geber durch den Leasing-Nehmer ist ausgeschlossen

Das was der TE hier vor hat ist aus meiner Sicht eine normale Kreditfinanzierung. Ich glaube das nennt sich heute Ballonfinanzierung, bei der man am Ende der Laufzeit entscheiden kann

a) zum Vereinbarten Wert den Wagen abzukaufen

b) weiter zu finanzieren

c) den Wagen zurück zu geben.

Hat mit Leasing, also der Miete einer Sache eigentlich nichts zu tun.

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

Habe meinen KM-Leasing Vertrag (Audi-Leasing) von 10/2010 gerade zur Hand.

1) Ein Rest- oder Rückkaufwert ist nirgends geschrieben oder vereinbart.

2) Mehr - oder Minderkilometer: Bis 2500 km +/- passiert gar nichts.

Bei mehr muß JEDER Km gezahlt werden, bei weniger werden bis max. 10000 Minderkilometer bezahlt.

3) §16 Abs.5 des Leasingvertrages "Rückgabe des Fahrzeuges":

Ein Erwerb des Fahrzeuges vom Leasing-Geber durch den Leasing-Nehmer ist ausgeschlossen

Das was der TE hier vor hat ist aus meiner Sicht eine normale Kreditfinanzierung. Ich glaube das nennt sich heute Ballonfinanzierung, bei der man am Ende der Laufzeit entscheiden kann

a) zum Vereinbarten Wert den Wagen abzukaufen

b) weiter zu finanzieren

c) den Wagen zurück zu geben.

Hat mit Leasing, also der Miete einer Sache eigentlich nichts zu tun.

Grüße

Bei a) und b) volle Zustimmung, c) ist aber normalerweise nicht Gegenstand des Finanzierungsvertrages. Einige Händler (je nach Marke) gegen eine Rückkaufgarantie zum Festpreis (normaler Zustand unterstellt). Das ist aber streng genommen ein zweiter Vertrag (mit dem Händler und nicht mit der Hersteller-Bank), der unabhängig vom normalen Darlehensvertrag zu sehen ist. Extremstes Beispiel: Insolvenz des Händlers vor Rücknahme des Fahrzeugs = Rücknahme zum garantierten Preis hinfällig, Kredit bleibt davon natürlich unberührt.

Also bitte genau aufpassen, mit welchem Vertragspartner welche Verträge genau geschlossen werden. Fahrzeugrückgabe bei Ende der Ballonfinanzierug ist jedenfalls nicht überall Standard, schon gar nicht im Kreditvertrag, sondern wenn, dann gesondert!

Deine Antwort
Ähnliche Themen