km-stand laut tacho --> gesamtfahrleistung
hi alle hier,
ich hab mal ne kurze frage, auf die ich mit der suchfunktion keine antwort bekommen habe.
ich mochte mir einen 323i von 98 kaufen, der hat einen km-stand laut tacho von 93000.
der haendler (kein bmwhaendler) versichert mir, das sei der echte km-stand und falls nicht, wuerde er dafuer haften.
jetzt ist die frage, in dem kaufvertrag steht:
- stand des km-zählers laut tacho ___________
und danach dann
- gesamtfahrleistung _________________
wenn diese beiden indentisch sind (93000), ist das dann die garantie des verkäufers, dass der tatsächliche
km-stand auch 93000 beträgt und er muss dafuer haften? Oder kann er sich da trotzdem irgendwie rausreden?
viele grüße
mike
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11 Antworten
Ist doch völlig egal... versuche jetzt schon heraus zu bekommen, wie viel der Wagen gelaufen hat.
Z.B.:
- rufe den Vorbesitzer an
- Scheckheft
- Tüv Berichte
- frage die Werkstatt, wo der Wagen gewartet wurde
wenn nichts zu kontrollieren geht, dann ist der KM Stand falsch ! Und Du wirst es nie (!!) heraus bekommen wie viel der Wagen wirklich gelaufen hat und genau deswegen kann der Händler dir alles garantieren....
naja, egal...
dashab ich natuerlich gemacht, laut fahrzeugbrief hat den 1997 ein mann geb1947 gekauft und 2007 im januar
hatte der laut tüv eben 82000 km. im feb 2007 wurde er verkauft an einen damals 29 jahrigen, un der hat das scheckheft angeblich bei einem besuch in spanien verloren.
ich gehe mal davon aus, dass der km-stand stimmt, mir gehts um die frage:
haftet der haendler bei dieser formulierung im Kaufvertrag oder nicht????
mike
sorry, ist natuerlich baujahr 97, nicht 98 wie ich oben geschrieben habe
Zitat:
Original geschrieben von Malaika
wenn nichts zu kontrollieren geht, dann ist der KM Stand falsch !
wasn das für ne logik?
den vorbesitzer anzurufen ist nicht immer so einfach (wenn er wie bei mir nicht im telefonbuch gelistet ist), scheckheft wurde zum schluß nicht mehr geführt...und auf allen rechnungen und TÜV-berichten steht logischerweise der KM-stand drauf, der vom tacho abgelesen wurde.
ein anhaltspunkt für nen gefälschten sehe ich da aber noch lange nicht.
@takkat:
woher ist sich denn der händler so sicher, dass er 100% stimmt?
als laie bekommste es sowieso nicht raus.
passt der gesamteindruck zu den KM?
wie sehen die sitze bzw. der gesamte Innenraum aus im vergleich zu den niedrigen KM?
usw.
auch dies gibt keine echte auskunft, ist aber ein anhaltspunkt.
tja, also, wie gesagt, es geht mir um die frage:
haftet der haendler bei dieser formulierung im Kaufvertrag fuer die km-zahl oder nicht????
der wagen sieht gut aus, sitze nicht verschlissen, schaltknauf und lenkrad ohne gebrauchsspur etc...
wie gesagt, ich bin eben immer etwas zu vorsichtig, ich glaube zwar nicht, das der tacho irgendwie zurueckgedreht wurde, aber man hoert ja die tollsten sachen ab und zu...
Zitat:
Original geschrieben von takkat
tja, also, wie gesagt, es geht mir um die frage:
haftet der haendler bei dieser formulierung im Kaufvertrag fuer die km-zahl oder nicht????
Steht das wirklich genau so im KV drin? Normalerweise heisst es immer "km-stand soweit bekannt". Selbst wenn es so drin steht wie du es formuliert hast kann der Händler nur nach bestem Wissen und Gewissen haften. Der Händler darf ja gar kein Auto mit falschem Tachostand verkaufen. Das alleine ist ja schon Betrug. Aber wenn du willst dass der Händler es dir sozusagen garantiert würde ich nen extra Vertrag anfertigen in dem dann steht dass der Händler für den Km stand haftet. Nur ob dir das dann im Extremfall was bringt muss dann sowieso ein rechtsanwalt klären. Weil wenn sich rausstellen sollte dass der Km stand "gedreht " ist und der Händler hiervon nichts wissen konnte, wird es schwer ihn dafür haftbar zu machen.
Mein tipp an dich wäre auch, einfach die Rechnungen und tüv-berichte sowie scheckheft zu kontrollieren. Wenn es dort keine Differenzen gibt, sollte der km-stand echt sein. Das dann noch irgendwie hinzutricksen ist echt schwer.
Zitat:
Original geschrieben von takkat
naja, egal...
dashab ich natuerlich gemacht, laut fahrzeugbrief hat den 1997 ein mann geb1947 gekauft und 2007 im januar
hatte der laut tüv eben 82000 km. im feb 2007 wurde er verkauft an einen damals 29 jahrigen, un der hat das scheckheft angeblich bei einem besuch in spanien verloren.
wenn das stimmt,gehe ich auch davon aus,daß der Km-Stand nicht manipuliert wurde
Endweder du vertraust drauf und kontrollierst jetzt was zu kontrollieren ist oder läßt es sein.Wie denkst du könntest du später eine eventuelle Manipulation des Tachos feststellen und den Händler dafür haftbar machen?
Was soll der Wagen kosten?
Ich habe mal gehört das im ABS Steuergerät ebenfalls der Kilometerstand (mit geringer Abweichung) gespeichert wird.
Mfg Christian
Zitat:
Original geschrieben von Slight
Ich habe mal gehört das im ABS Steuergerät ebenfalls der Kilometerstand (mit geringer Abweichung) gespeichert wird.
Mfg Christian
Nein, im E36 wird der nirgends gespeichert ausser im Kombi, was er dann ja auch anzeigt
7100 ,-
naja, ich hab mal gelesen, das der haendler schon irgendwie haftet,
weil man von einem gewerblichen haendler erwarten kann, dass er sich auskennt und genug fachwissen hat
und einschaetzen/erkennen kann, ob der km-stand stimmt oder nicht.
bei einem privaten verkäufer ist das nicht gegeben.
naja, der wagen sieht sehr gut aus, ich nehme schon an, dass das stimmt. nur "scheckheft verloren" klingt
fuer mich immer erstmal verdächtig..
Tja, es gibt trotz allem eine sehr sichere Methode den ungefährenn Kilometerstand eines E36 auf rauszubekommen. Indem man aus der DME die Gesamtbetriebstunden ausliest!
Wenn man das in der DME kann (wusste ich bisher nicht, dass das gehen soll) ist das aber auch nur bei groben Manipulationen ein Anhaltspunkt. Wer in einer Großstadt viel Kurzstrecke fährt hat in einer Std Betriebszeit unter Umständen gerade mal 15km gefahren. Auf der Autobahn könnten das locker 100km oder mehr sein. Wie aussagekräftig ist ist dann also eine Betriebszeit?
Meines Wissens haftet ein gewerblicher Händler immer! für einen falschen km Stand. Ob er davon wusste ist unerheblich (analog zu Unfallwagen).