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KM Stand prüfen durch VW.

VW Passat B5/3BG
Themenstarteram 23. Juli 2016 um 18:44

Guten Abend,

ich habe mal folgende Frage.

Wenn ich durch Volkswagen prüfen lasse ob bei meinem Fahrzeug KM runtergedreht wurden oder nicht und/oder falls VW mir offiziell sagt dass diese und diese abnutzungsspuren bei den KM Stand nicht sein dürften und man anhand diesen spuren feststellt dass der KM Stand mit sicherheit runter gedreht wurde.

Kann ich damit gegen den Verkäufer gerichtlich vorgehen dass er das Auto zurück nehmen soll?

Weil das ist ja dann Betrug.

Mit freundlichen Grüßen

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26 Antworten

Der Verkäufer kann sagen, das sein Vorbesitzer (sofern es einen gibt) die zurückgedreht hat, weil auf den herkömmlichen KV steht "soweit bekannt". Dann ist er aus der Sache schnell raus.

Seinen alten KV waren bestimmt dann Schnellaanzünder beim letzten Grillabend :D

 

Auf deinem KV steht bestimmt "Keine Rücknahme".

Könnte Komplikationen geben...

 

 

 

Aber gibt es nicht schon einen riesen Thread wo man Verkaufs-/Kaufbetrug klärt ???

 

Der steht an der Spitze von V&S-Forum !

Sehr unwahrscheinlich das TE den nicht finden konnte.....

 

Grüße

HGcorsa

 

 

Keine Fahrzeughistorie vorhanden (Serviceheft, Eintragungen im Brief, etc...)??

Bei einem Gebrauchten ohne Scheckheft, würden bei mir ohnehin automatisch alle Alarmglocken läuten.

Den Nachweis darüber jetzt auf diese Art zu führen und dem Vorbesitzer etwas unterstellen zu wollen, wird wohl nicht funktionieren, da die Beweispflicht nun voll und ganz bei dir liegt.

Zitat:

@RMC88 schrieb am 23. Juli 2016 um 20:44:57 Uhr:

Kann ich damit gegen den Verkäufer gerichtlich vorgehen dass er das Auto zurück nehmen soll?

Du kannst nur dann gegen den Verkäufer vorgehen, wenn du 100% nachweisen kannst, dass der Kilometerstand gedreht wurde...

Abnutzungserscheinungen sind dazu denkbar ungeeignet!

Was für ein Auto?

Wie alt?

Was steht im Kaufvertrag?

Ohne Angaben zum Baujahr und Laufleistung kann man Dir keinen sinnvollen Tip geben. Wäre auch interessant zu erfahren, warum Du einen gedrehten Kilometerstand vermutest.

Themenstarteram 24. Juli 2016 um 17:11

Passat 3BG 2,5l V6 TDI

BJ 2004

KM Stand 123000 aufgerundet.

Naja ich habe bekannte die eine Werkstatt haben und die sagte mir eben dass an dem Lenkrad Pedalen und Schaltsack allein gesehen definitiv mehr gefahren wurde.

am 24. Juli 2016 um 17:15

Also spontan würde ich sagen für ein 12 Jahre altes Auto viel zu dürftig für einen Betrugsvorwurf.

Abhaken, vergessen.

Zitat:

@RMC88 schrieb am 24. Juli 2016 um 19:11:16 Uhr:

...und die sagte mir eben dass an dem Lenkrad Pedalen und Schaltsack allein gesehen definitiv mehr gefahren wurde.

Hier spielt stark die Art der Nutzung - Lang oder Kurzstrecke eine Rolle...

Bei dem 'niedriegen' Kilometerstand kann man wohl von überwiegender Kurzstreckennutzung ausgehen, da ist dann auch der Verschleiß deutlich höher...

Ansonsten sollte man so eine alte Rostkarre halteben nur kaufen wenn man die Historie einwandfrei nachvollziehen kann - oder man muss eben damit leben, dass der Tacho ggf. zurückgedreht wurde.

Hast du von Privat gekauft?

Man kann 2 Sachen machen, einmal zu VW gehen die können anhand der Fahrzeughistorie sehen wann was bei welchen KM Stand gemacht wurde, solange es bei VW gemacht wurde.

Man kann zu der TÜV Stelle gehen wo der Wagen war, meist gehen die Leute zu dem selben. Die könnten dann auch in der Historie nachgucken.

Ob die das alle so machen ist immer unterschiedlich.

Aber wie schon geschrieben kurz und Langstrecke machen ne Menge aus, sehe ich bei unseren Autos, das Langstreckenfahrzeug hat wesentlich weniger Verschleiß als das Stadtauto obwohl schon mehr als doppelt so viel auf dem Tacho steht.

am 24. Juli 2016 um 18:56

Zitat:

@RMC88 schrieb am 23. Juli 2016 um 20:44:57 Uhr:

Guten Abend,

ich habe mal folgende Frage.

Wenn ich durch Volkswagen prüfen lasse ob bei meinem Fahrzeug KM runtergedreht wurden oder nicht und/oder falls VW mir offiziell sagt dass diese und diese abnutzungsspuren bei den KM Stand nicht sein dürften und man anhand diesen spuren feststellt dass der KM Stand mit sicherheit runter gedreht wurde.

Kann ich damit gegen den Verkäufer gerichtlich vorgehen dass er das Auto zurück nehmen soll?

Weil das ist ja dann Betrug.

Mit freundlichen Grüßen

Einzig möglich wäre dann das das Fahrzeug einen geringeren Wert hätte, und der Verkäufer dir den Diffenzbetrag vom Kaufpreis und tatsächlichen Wert des Fahrzeuges erstatten müsste.

Ist der Zahnriemen schon gewechselt worden und ist eine Rechnung vorhanden?

Sind ältere TÜV Berichte vorhanden ?

Wie viele Vorbesitzer hat der Wagen ?

am 24. Juli 2016 um 19:11

Zitat:

@RMC88 schrieb am 24. Juli 2016 um 19:11:16 Uhr:

Passat 3BG 2,5l V6 TDI

BJ 2004

KM Stand 123000 aufgerundet.

Naja ich habe bekannte die eine Werkstatt haben und die sagte mir eben dass an dem Lenkrad Pedalen und Schaltsack allein gesehen definitiv mehr gefahren wurde.

Moin,

ich fahre seit nunmehr 9 Jahren Passat 3B(G).

Es gibt soweit mir bekannt ist keine technische Möglichkeit den "richtigen" Kilometerstand auszulesen.

Das 3-Speichen Sportlenkrad kann auch nach 100.000km aussehen wie 200.000km. Auch gab es Sitzbezüge die sehr sehr schnell verschleißen. Mein 3B hat 140.000 gelaufen und der Schaltsack sieht auch nicht mehr prall aus.

Hast du Bilder vom Auto?

am 24. Juli 2016 um 19:20

Zitat:

@Pepperduster schrieb am 24. Juli 2016 um 20:56:29 Uhr:

Einzig möglich wäre...

Schwachsinn.

@TE du fährst gut damit, die Ratschläge von Pepperduster zu ignorieren. Er schöpft sein "Wissen" hauptsächlich bei Google ab und versucht dann Urteile und Beiträge aus Rechtsforen zu interpretieren und auf deinen Fall umzumünzen.

Die Rechtslage in so einem Fall ist durchaus komplex und bedarf anwaltlicher Unterstützung. Allerdings solltest du schon ein paar mehr Indizien haben als nur die Abnutzung der Pedalen und der Schaltsacks.

Schließlich bist du in der Beweispflicht. Sowohl für die für den falschen KM Stand als auch für eine evtl. vorliegende Kenntnis (arglist) des Verkäufers.

Also versuch mal was über die Fahrzeughistorie rauszubekommen. Sollten dort Unstimmigkeiten sein, dann ab zum Anwalt und Kaufvertrag prüfen lassen. Evtl. ist eine Rückabwicklung über eine fehlende, zugesicherte Eigenschaft möglich. Dann spart man sich den Nachweis der Arglist.

Schau auch mal in den Kaufvertrag. Meistens steht dort "Abgelesener Kilometerstand". Damit ist der Verkäufer nur für das Haftbar was er abgelesen hat

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