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Knöllchen erhalten, aber kein Parkverbotsschild
Hallo ihr lieben, ich denke mal dieses Thema ist schon sehr sehr oft gefallen, nun hab ich aber mal eine ganz spezielle frage.
Also, bei uns gibt es einen See, um diesen herum sind schotterwege. Fast überall ist parkverbot. Es ist allgemein bekannt das und wo dort Parkverbot ist. Mir und anderen zu gunsten fehlt aber nun ein Parkverbotsschild. Ich glaube nicht, das die Stadt dafür verantwortlich ist, sondern wohl eher ein Privatunternehmen . Wie dem auch sei, ich habe mich natürlich dann dahin gestellt, wo kein Schild mehr steht. Und wie es kommen musste, hat mir doch so eine Zettelpuppe ihren Fluch angehängt. Was tu ich jetzt???
Ich denke mal, wo kein Schild, da kein Parkverbot, oder? Auch wenn das "allgemein" bekannt ist....
Was würdet ihr machen? Vielen lieben Dank schonmal für die Hilfe..
Beste Antwort im Thema
Wenn kein Parkverbot durch ein Schild gegeben ist, oder und sonst durch das Parken nicht gegen die StVO verstoßen wird, würde ich Einspruch einlegen.
Welcher genauer Verstoß wird dir denn vorgeworfen ?
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38 Antworten
Wenn kein Parkverbot durch ein Schild gegeben ist, oder und sonst durch das Parken nicht gegen die StVO verstoßen wird, würde ich Einspruch einlegen.
Welcher genauer Verstoß wird dir denn vorgeworfen ?
Zahlen und glücklich sein.
Klar kannst du jetzt ein Fass aufmachen, aber ich denke, das läuft ähnlich ab wie bei zugewachsenen Tempolimitschildern.
Du bist Ortskundig und damit berechtigt zu zahlen.
Zitat:
Original geschrieben von Patrick.Tils
Was würdet ihr machen? Vielen lieben Dank schonmal für die Hilfe..
Wenn man sich seiner Sache sicher ist Widerspruch einlegen, die Strasse fotographieren und dokumentieren damit es Wasserdicht ist. Sonst zahlen, Die Fristen zum Widerspruch nicht vergessen.
hatte ich auch schonma
da steht doch garantiert Feuerwehrzufahrt drauf oder
das da locker ein Feuerwehrfahrzeug durchpasst juckt dabei keine sau
Das ging ja schonmal recht schnell mit eurer hilfe, echt klasse, vielen dank.
ja also ich habe alles fotografiert.
klar wäre es unsinnig einen aufstand zu machen wegen 15 euro, aber ums geld gehts mir nicht. die kirchhainer sind wie gestört in sölchen dingen, die wollten mir schon, ich denke weil sie mich eh aufm kieker haben (fahrverbot und paar mal noch geblitzt.etc), einmal 35 eier abknöpfen weil ich wirklich nichteinmal 15 sekunden auf einem behindertenparkplatz gehalten habe, um jemanden aussteigen zu lassen. ich musste denen freundlichen dann auf den anhörungsbogen den paragraphen schreiben das dies zulässig ist, sofern man sich unmittelbar im bereich des kfz aufhält und darauf einwirken kann. dämliche .....
und jetzt werd ich aus prinzip einen mega aufstand machen !
definieren sie mal bitte ortskundig. muss ich dazu in dem ort wo der see ist wohnen? wenn ja wie lange?
was ist wenn ich drei orte weiter weg wohne und nur einmal in 4 jahren diesen see aufsuche... man ist ja nicht gleich ortskundig in istanbul, nur weil man einmal am halal döner vorbeigefahren ist und beim nächstenmal nach 5 jahren, das parkverbotsschild was bislang 4,9 jahre dort gestanden hat nicht mehr kennt und sich dort dann hinstellt..... das wäre für mich eine grauzone...dieses ortskundig.
aber es ist doch so oder liege ich da falsch?
kein schild, kein verbot. zummindest was das parkverpot in diesem bereich betrifft. denn keiner wird dadurch behindert, das ist reine abzocke.
Zitat:
Original geschrieben von Counderman
hatte ich auch schonma
da steht doch garantiert Feuerwehrzufahrt drauf oder
das da locker ein Feuerwehrfahrzeug durchpasst juckt dabei keine sau
ja das ist auch so ein ding bei diesen menschen.
aber nein, das hat mit feuerwehr nichts zu tun. darunter ist noch ein schild, aber darauf steht zelten und campen verboten
die menschheit macht sich selber kaputt mir gesetzen, unglaublich lachhaft.
Ortskundig? Mönsch das ist ja mal geil....
Wachtmeister: Guter Mann, warum blockieren sie den ganzen Verkehr und fahren nicht zu?
VT: Jo Herr Wachtmeister, ich bin von hier... wohn gleich ums Eck - und gestern war hier noch ne Ampel und um die Zeit immer rot.
Kein Schild, kein Verbot.
Oder soll einer vorher noch telefonisch beim Amt anfragen, ob man das Taferl tatsächlich abmontiert hat? Schriftlich mit Dienstsiegel?
Für gewöhnlich sind solche Zonen allerdings an beiden Enden mit einem Schild geschmückt... ich würd ggf. doch nochmal genau hinsehen, nicht nur an der einen Fahnenstange... wenn Du verstehst was ich damit mein.
Hab ichs überlesen? Welche Tatbestandsnummer steht jetzt auf dem Ticket?
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Zahlen und glücklich sein.
Klar kannst du jetzt ein Fass aufmachen, aber ich denke, das läuft ähnlich ab wie bei zugewachsenen Tempolimitschildern.
Du bist Ortskundig und damit berechtigt zu zahlen.
Das wäre ja zu einfach sich so das Geld aus der Tasche ziehen zu lassen. Und ob ich für eine evtl. Ungerechtheit anschliessend glücklich sein kann.... ich weiss nicht.
Aber wenn Ihr zuviel Geld habt und einfach so bezahlt, selbst Schuld sag ich da nur.
Und was hat das mit "ortskundig" zu tun. Ist ein Schild nicht eindeutig lesbar verliert es seine Gültigkeit, auch für Ortskundige.
Wird an einem Halteverbotschild der weisse Pfeil in beide Richtungen so abgepopelt, dass er nur in eine Richtung zeigt, stelle ich mich auf die andere Seite. Ich kann ja nicht wissen ob die Gemeinde das Halteverbot von gestern geändert hat oder ob es sich nur um einen Scherz von ein paar Kiddies handelt.
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Und was hat das mit "ortskundig" zu tun. Ist ein Schild nicht eindeutig lesbar verliert es seine Gültigkeit, auch für Ortskundige.
Das hättest du gerne.
Klick mich
Ob das nun für "verloren gegangene" Halteverbotsschilder gilt, kann ich nicht sagen.
Wenn keine Schilder vorhanden, Foto machen und Einspruch einlegen.
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Und was hat das mit "ortskundig" zu tun. Ist ein Schild nicht eindeutig lesbar verliert es seine Gültigkeit, auch für Ortskundige.
Das hättest du gerne.
Klick mich
Ob das nun für "verloren gegangene" Halteverbotsschilder gilt, kann ich nicht sagen.
Ähmmm, Dir ist hoffentlich bewusst, dass es sich um den von dir geposteten Link um "schweizer" Gesetze handelt ?!
Aber abgesehen davon, steht da auch nichts anderes drin was ich geschrieben habe.
Oh... ich bin Schweizer?
Davon ab... wenn kein Schild vorhanden (wie hier eben Thema)... dann ist keines da, da könnte ich mir ja alles und nichts "herbeiraten". Irgendwie logisch, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Geisslein
Zitat:
Original geschrieben von joschi67
Das hättest du gerne.
Klick mich
Ob das nun für "verloren gegangene" Halteverbotsschilder gilt, kann ich nicht sagen.
Ähmmm, Dir ist hoffentlich bewusst, dass es sich um den von dir geposteten Link um "schweizer" Gesetze handelt ?!
Aber abgesehen davon, steht da auch nichts anderes drin was ich geschrieben habe.
Gilt auch für Deutschland
Zitat:
da steht doch garantiert Feuerwehrzufahrt drauf oder
das da locker ein Feuerwehrfahrzeug durchpasst juckt dabei keine sau
Na Hauptsache du kannst das sicher auf Augenmaß beurteilen ob da z.B. ein Drehleiter-Fahrzeug durchpasst usw.
Du bist wahrscheinlich einer dieser Spacken die auch auf sonstigen Parkplatzen andere Leute halb zuparken nach dem Motto "ach mit etwas Geschick kommt der da doch immer noch locker aus seiner Parklücke" - nicht bedenkend das da vielleicht auch mal ein 7er oder A8 oder sonstiger etwas "grösserer" Wagen vorbeimöchte...