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Knöllchen (Gebührenpflichtig und Parkscheinautomat)
Hallo,
hab auf einem Parkplatz (blaues Schild mit weißem P) geparkt. Untr dem Schild war das Zusatzzeichen "Gebührenpflichtig" angebracht. Es gab in ca. 50 m Entfernung ein Parkscheinautomat.
Ich hab natürlich keinen Parkschein gezogen, weil dann das Zusatzzeichen "Parkschein" oder "nur mit Parkschein" hätte angebracht sein müsste (gemäß StVO).
Eine Gebührenpflicht entsteht nur wenn eine Person diese Gebühr abkassiert. Nun hab ich aber trotzdem nen Knöllchen bekommen.
Ist dies rechtens? M.M. nach nicht oder ist eine/einer auf diesem Rechtsgebiet zu einer sicheren Aussage fähig?
Danke
MfG
Beste Antwort im Thema
Um sich um die Parkgebühren zu drücken - hätten wohl den Ruin des TE bedeutet - sollte man halt schon vorher den Gang durch den Paragraphendschungel antreten. Dann hätte sich die Frage erübrigt P-Schild - mit Zusatz "Gebührenpflichtig" und 50 m weiter ein Parkscheinautomat. Soweit wollten die Füße wohl nicht tragen
Dann wird der Gang durch alle Instanzen angeraten sein! Ich geh' schon mal sammeln
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25 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von ComerII
Ist dies rechtens? M.M. nach nicht oder ist eine/einer auf diesem Rechtsgebiet zu einer sicheren Aussage fähig?
Leg einfach Wiederspruch ein, dann bekommst Du die nötigen § um die Ohren gehauen oder Recht.
Erst mal das Wichtigste, war es ein privater Parkplatz oder Einer der öffentlichen Hand, also Gemeinde oder Stadt? Bei Letzterem dürfte das Knöllchen auf jeden Fall berechtigt sein.
Sieh es als erweiterte Ausbildung - die kostet immer...
Um sich um die Parkgebühren zu drücken - hätten wohl den Ruin des TE bedeutet - sollte man halt schon vorher den Gang durch den Paragraphendschungel antreten. Dann hätte sich die Frage erübrigt P-Schild - mit Zusatz "Gebührenpflichtig" und 50 m weiter ein Parkscheinautomat. Soweit wollten die Füße wohl nicht tragen
Dann wird der Gang durch alle Instanzen angeraten sein! Ich geh' schon mal sammeln
Zitat:
Original geschrieben von ComerII
Eine Gebührenpflicht entsteht nur wenn eine Person diese Gebühr abkassiert.
Ist dies rechtens?
Nein, das ist ein Gerücht mit scheinbar ewigem Leben. Aber wenn dich tröstet: Du bist nicht der Erste, der diesem Gerücht unkritisch Glauben geschenkt hat und dafür mit einem Verwarnungsgeld belegt wurde.
"Ich hab natürlich keinen Parkschein gezogen, weil dann das Zusatzzeichen "Parkschein" oder "nur mit Parkschein" hätte angebracht sein müsste (gemäß StVO)."
natürlich !
warum wundert mich das nicht ?
anscheinend verwenden immer mehr Zeitgenossen immer mehr Zeit um Lücken in Gesetzen und Vorschriften zu suchen anstatt sich mit deren Sinn auseinanderzusetzen und (wichtiger) dann danach zu handeln.
Zahle, es kann nur teurer werden, wenn Du Dir gebührenpflichtig erläutern läßt, was Du bei eingehendem Studium aller relevanten Vorschriften auch hättest selbst herausfinden können.
Ok. Danke erst ma. Dann werd ich ma zahlen. (Ach ja, war nen PP einer Kommune)
WS lieber nich (dann gibts den BG-Bescheid und der kost noch ma extra).
Schönen Abend allen noch.
nu hat er gelernt...
Ich auch...jede Menge inoffizielle Abkürzungen....
Kein WUnder, daß für jeden SchXXX ein Gesetz verabschiedet wird!!!!
Ihr IdXXXXXXXX!!!!!!! Denkt endlich mal mit!!!!!
Oder habt ihr den Kopf nur auf, damit es nicht in den Hals regnet???
Sorry, habe ne Pulle Wein intus
Zitat:
Original geschrieben von gesperrt
Kein WUnder, daß für jeden SchXXX ein Gesetz verabschiedet wird!!!!
Ihr IdXXXXXXXX!!!!!!! Denkt endlich mal mit!!!!!
Oder habt ihr den Kopf nur auf, damit es nicht in den Hals regnet???
Sorry, habe ne Pulle Wein intus
Da wuerde ich das Saufen lassen wenn es sich nach bissel Wein so auswirkt
Der TE hat dazu gelernt und zahlt knirschend seine Strafe. Was muss man jetzt noch sinnlos Nachtreten?
Zitat:
Was muss man jetzt noch sinnlos Nachtreten?
Wir sind bei MOTORTALK...
Der Staat verlangt von uns auch ein korrektes Verhalten, dann dürfen wir auch eine korrekte Beschilderung erwarten. Dass natürlich wieder die ganzen Besserwisser und Oberlehrer aufkreuzen ist halt typisch für Foren.
Zitat:
Original geschrieben von Popelnascher
Der Staat verlangt von uns auch ein korrektes Verhalten, dann dürfen wir auch eine korrekte Beschilderung erwarten.
Die Beschilderung war korrekt. Nur die daraus gezogene Annahme des TE war falsch. Ein zweites Mal wird dem TE dieser Fehler aber sicherlich nicht unterlaufen.