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Knöllchen - lohnt sich hier Einspruch
Hallo,
jetzt hats auch mich mal erwischt, hab heut post von der Bußgeldstelle der Stadt Halle bekommen. Mir wird folgendes vorgeworfen:
" Sie parkten im eingeschränkten Haltevebot für eine Zone (Zeichen 290/292) § 41 Abs. 2 § 49StVO, § 24 StVG, 52 BKat "
Das ich dort stand, will ich nicht leugnen, jedoch hab ich mich grad schlau gemacht und gefunden, das das genannte Schild (Zeichen 290/292) auf beiden Seiten beim Einfahren in die Zone stehen muss.
War grad eben nochmal da und siehe da, es steht dieses Schild nur auf der rechten Seite.
Zur Begründung, dass es auf beiden Seiten stehen muss heißt es, das das Schild auf der rechten Seite durch ein größeres Fahrzeug bedeckt sein kann. Dadurch muss es auf beiden Seiten aufgestellt sein. Meine Frage nun, lohnt es sich, Einspruch einzulegen?
Hab hier mal nen Bild angehangen. wo ich stand. Die Fahrzeuge vor mir hatten auch alle nen Knöllchen.
Auf dem Foto stand ich da, wo der rote Mazda steht(links) (Hab nur dahinter geparkt um fotos zu machen)
gruß alx07
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20 Antworten
Wenn es nur wegen der Zone wäre, würde ich einspruch einlegen; du hast ja Schutz durch die Rechtslage, aber dann werden sie dir einfach schreiben du warst im 5m Bereich der Kreuzung!!
in dem schreiben steht, das ich vor HNR 11 parkte, das ist dieser eingang (mit rot gekennzeichnet).
können sie da immer noch was sagen, mit kreuzung etc.
genau nachweisen wo ich stand, ob da wo der rote oder weiter vorn können die doch nicht, oder?
Na, ob die mit den 5 Metern kommen können wenn er anstelle des roten Mazdas stand wage ich zu bezweifeln.. Ich würde es einfach mal versuchen
forrest
Da können sie nix mehr sagen, nein; aber machen die nicht immer Fotos?
Ich würde defintiv einspruch einlegen!
Was sollste denn bezahlen? Mehr als 20€? Ansonsten lohnt sich das ganze Theater gar nicht, meine Meinung.
...aber gut das Dürüm Döner wieder aufgemacht hat
Die werden das eh ungeprüft ablehnen, weil die Fotos gemacht haben und auch immer zu 2. sind, da bezeugt der eine, dass es so war und du bist dan der dumme, dann kommen eh nur nochmal bearbeitungsgebühren drauf... also zahl die 15 euro oder was es kostet. oder fahr zu der busgeldstelle hin, erzähl denen alles, wenn nix bei rumkommt zahl das bußgeld und fertig.
also bei uns laufen öfters die politessen allein rum und bilder machen die auch keine. wenn dem so wäre, wieviele Filme bräuchten die denn am Tag?! in dem schreiben stand wie gesagt, das ich vor der HNR 11 parkte, also weder im Kreuzungsbereich, noch jemanden behindert habe.
Das ich da stand, will ich nicht anzweifeln, mir geht es aber darum, das das Gesetz besagt, das Zeichen 290 bei der Einfahrt in die Zone auf beiden Seiten stehen muss, in diessem Fall es aber nur auf der rechten Seite steht.
naja, ich werds mal versuchen und dann berichten.
gruß alx07
Wäre mir ehrlich gesagt die Mühe nicht wert. Die sitzen doch eh am längeren Hebel. Wenn du in eine Strasse einbiegst musst du auf beiden Seiten schauen welche Schilder hier gelten. Da das Schild definitiv da ist (auch wenn nur auf der rechten Seite) hast du die Möglichkeit gehabt, es zu erkennen.
Probieren kannste es, klar....
@alx07
vielleicht muss es ja in einer einbahnstrasse nicht auf beiden seiten stehen... wie gesagt, geh hin.. frag nach, was dir genau vorgeworfen wird und wenn du eh nicht gegen ankommst, dann bezahl.. wenn du denen aber freundlich erklärst, wie es war, dann warte mal ab was die dir erzählen... bei abgewiesenen einsprüchen kommt noch ne bearbeitungsgebühr hinzu..
Bilder
Bilder werden nur gemacht, wenn das Fahrzeug abgeschleppt wird. Zur Beweissicherung.
Eine Bekannte hatte mal Einspruch eingelegt, weil alle Ticketautomaten defekt waren. sie hatte sogar 2 Zeugen. Einspruch wurde trotzdem abgelehnt, mit der Begründung, dass als die Politessen vor Ort waren die Automaten funktionierten. Kam damals 60 DM Bearbeitungsgebühren dazu.
zusätzliche bearbeitungsgebühren wegen widerspruch? ich glaub nich.....
aber wenn in der stvo drinne steht das die schilder auf beiden seiten da sein müssen dann können sie dein widerspruch nicht ablehnen.....und im nachhinein auf etwas anderes anklagen zu wollen geht nicht. mit den 5 metern, das hätten sie schon im ersten brief schreiben müssen, aber da wo der pfeil auf dem bild ist ist das absolut unmöglich.
ach ja, wenns unter 50€ (ist überall verschieden!!!!!) ist, und du zahlst nicht, vergessen sie dich wegen geringfügigkeit, da sind die vollstreckungskosten höher
Dann war es halt mal ein teurer Döner ;-) ... Spaß bei Seite, hast Du einen Rechtsschutz? Dann gib dat Zeug Deinem Anwalt und Du musst gar nix mehr machen und bist raus aus der Sache....
Das mein ich aber auch - teurer Döner
Also im ernst wie Proll schon sagte, übergib das Deinem Anwalt und freu Dich dann dem Ordnungsamt mal ein's ausgewischt zu haben..
Also Einspruch lohnt sich immer, mache ich bei jeder Möglichkeit, bin schon Stammkunde bei meinem Anwalt! Ein Hoch auf die Rechtsschutzversicherung des ADAC!!!