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Knöllchen mit Mietwagen - Verjährungsfrist

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 11:16

Moin,

ich hab da mal ne Frage:

Ich war Mitte März mit einen Mietwagen unterwegs und hab ein Knöllchen fürs Falschparken kassiert. Aber keins mit Zahlschein; am Scheibenwischer hing ein Zettel, dass das Auto erfasst wurde und mir in den nächsten Tagen per Post die eigentliche Knolle zugeschickt wird.

Da es nun ein Mietwagen war, dürfte der Bescheid ja an den Vermieter gehen und dann an mich.

Nun frage ich mich, welche Frist gilt. Normal sinds ja glaube 3 Monate. Kommt bis dahin nix, ist die Sache gegessen. Aber welche Frist gilt nun beim Mietwagen? Zählt der Knolleneingang beim Vermieter oder bei mir? Und welches Datum zählt? Poststempel? Datum des Verstoßes?

Ist der Vermieter verpflichtet, das Ding unverzüglich weiterzuleiten (oder zu zahlen :D ), oder kann er das auch mal ne Woche rumliegen lassen?

Viele Fragen, vielleicht weiß ja einer Bescheid.

Danke schonmal im Voraus

BMWRider

 

P.S. Es geht mir nicht darum, mich vor den paar Euro zu drücken. Ich hab falsch geparkt und zahle auch, wenn noch was kommt. Es interessiert mich nur, was da nun zählt.

Beste Antwort im Thema
am 7. Juni 2008 um 21:15

bad boys, bad boys ... what you gonna do when they come for you ? ... bad boys, bad boys .... *hmmhmhmm*

 

:D

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am 6. Juni 2008 um 11:26

Verjährungsfrist ist 3 Monate, aber ab wann gerechnet bzw. wodurch unterbrochen?

Was ich in dem Zusammenhang interessant fände: bei Parkverstößen haben wir doch die halterhaftung, Halter zahlt Kosten des Verfahrens wenn Fahrer nicht ermittelbar. Kann die Mietwagenfirma so etwas noch nachträglich mit Aussicht auf Erfolg einfordern?

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 11:29

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Verjährungsfrist ist 3 Monate, aber ab wann gerechnet bzw. wodurch unterbrochen?

Was ich in dem Zusammenhang interessant fände: bei Parkverstößen haben wir doch die halterhaftung, Halter zahlt Kosten des Verfahrens wenn Fahrer nicht ermittelbar. Kann die Mietwagenfirma so etwas noch nachträglich mit Aussicht auf Erfolg einfordern?

Ja, warum nicht? Die haben doch im Computer, wer wann welches Auto angemietet hat. Und nen Mietvertrag zudem auch.

am 6. Juni 2008 um 12:09

Hallo,

die Verjährungsfrist gilt für den Zeitraum bis der Wisch beim Vermieter angekommen ist. Der Vermieter wird dann sehr wahrscheinlich dich als Fahrer angeben und du bekommst dann auch noch etwas später Post.

Also abwarten und Tee trinken ;)

Mfg Stephan

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 15:39

Ich trinke ja seit 2,5 Monaten Tee :D

Gibts denn ne Frist, in welcher Zeit mir das Knöllchen zugestellt werden muss?

Mal nen Fall konstruiert: Vermieter bekommt die Knolle kurz vor Ablauf der 3 Monate zugeschickt und lässt sich Zeit beim Weiterleiten. Ich kriegs dann nach 4 Monaten....müsste ich zahlen?

Weil dann wäre ja der Zusammenhang zwischen Tat und Ahndung, für den ja die 3 Monate gelten auch nicht mehr so gegeben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Kann die Mietwagenfirma so etwas noch nachträglich mit Aussicht auf Erfolg einfordern?

Natürlich, absolut problemlos. Der Fahrer ist doch eindeutig zu identifizieren, da er im Mietvertrag genannt wird.

am 6. Juni 2008 um 19:28

Zitat:

Original geschrieben von BMWRider

Ich trinke ja seit 2,5 Monaten Tee :D

Gibts denn ne Frist, in welcher Zeit mir das Knöllchen zugestellt werden muss?

Mal nen Fall konstruiert: Vermieter bekommt die Knolle kurz vor Ablauf der 3 Monate zugeschickt und lässt sich Zeit beim Weiterleiten. Ich kriegs dann nach 4 Monaten....müsste ich zahlen?

Weil dann wäre ja der Zusammenhang zwischen Tat und Ahndung, für den ja die 3 Monate gelten auch nicht mehr so gegeben.

Tach auch.

Ich behaupte mal, daß in diesem Fall die Verjährungsfrist weit mehr als 3 Monate betragen kann.

Die Zustellung des Briefes an den Vermieter unterbricht ja bekannterweise die Verjährung.

Nun teilt der Vermieter der Behörde jedoch mit, daß er nicht gefahren ist sondern der böse BMWRider.

Jetzt müsste das Knöllchen an Dich versandt werden bzw. falls Du umgezogen sein solltest müsste die neue Adresse ermittelt werden.

Dies könnte bedeuten, daß Du das Knöllchen auch noch nach 3 Monaten bekommen könntest ohne das eine Verjährung eingetreten ist.

Desweiteren meine ich mal irgendwo gelesen zu haben, daß es auch behördeninterne Vorgänge gibt, von denen man nichts mitbekommt und die trotzdem die Verjährung unterbrechen.

am 6. Juni 2008 um 19:39

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Kann die Mietwagenfirma so etwas noch nachträglich mit Aussicht auf Erfolg einfordern?

Natürlich, absolut problemlos. Der Fahrer ist doch eindeutig zu identifizieren, da er im Mietvertrag genannt wird.

Daß es kein Problem ist den Mieter und die eingetragenen Fahrer zu nennen ist klar, soweit komme siogar ich gerade noch von alleine. Wenn es zur Halterhaftung kommt hat aber die Mietwagenfirma wohl ihrer Mitwirkungspflicht nicht genüge getan und den Behörden den Fahrer nicht mitgeteilt. Kann ja wohl nicht mein Problem als Mieter sein - oder doch?

am 6. Juni 2008 um 19:49

Sodele, hier noch ein Link:

http://www.verkehrsportal.de/.../verjaehrung_02.php?output=text

Der in diesem Link genante § 33 OWiG führt u. a. im Absatz 2 auch auf wann die Verjährung beginnt:

Nämlich nicht erst mit der Zustellung sondern bereits bei der Unterzeichnung. Also schon vor Zustellung.

am 6. Juni 2008 um 19:53

Zitat:

Original geschrieben von Linus66

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

 

Natürlich, absolut problemlos. Der Fahrer ist doch eindeutig zu identifizieren, da er im Mietvertrag genannt wird.

Daß es kein Problem ist den Mieter und die eingetragenen Fahrer zu nennen ist klar, soweit komme siogar ich gerade noch von alleine. Wenn es zur Halterhaftung kommt hat aber die Mietwagenfirma wohl ihrer Mitwirkungspflicht nicht genüge getan und den Behörden den Fahrer nicht mitgeteilt. Kann ja wohl nicht mein Problem als Mieter sein - oder doch?

Nein. Das ist nicht Dein Problem.

Denn die die Mietwagenfirma wird in diesem Fall als Zeuge befragt und ist somit zur Aussage verpflichtet.

Guckst Du unter Stichwort Zeugenfragebogen:

http://141.90.2.24/static/abt2/dez24/faq/faq_z.htm#Zeugenfragebogen

Aber wie bereits oben geschrieben:

Allein die Tatsache, daß ein Anhörungsbogen gedruckt und unterzeichnet wurde unterbricht die Verjährung. Dabei kommt es nicht darauf an, daß der Anhörungsbogen auch zugestellt wurde.

Themenstarteram 6. Juni 2008 um 20:02

Ok, erstmal danke für die Links.

Ist soweit klar, dass die Verjährung am "Tattag" beginnt und ab diesem 3 Monate beträgt, solange nix zugestellt wird.

Wird in der Zwischenzeit was zugestellt, verlängert sich diese auf 6 Monate, wenn ich den Link richtig deute!?

Zustellung bedeutet sicher an den Halter, sprich den Vermieter? Also dürfte die Verjährungsfrist für den Mietwagen-Mieter :D ja eigentlich generell 6 Monate betragen, da er ja nie weiß, ob dem Vermieter schon was zugestellt wurde!?

Naja, da bin ich mal gespannt, ob noch was kommt. Meine bisherigen Knollen kamen ja alle recht fix (innerhalb der ersten 14 Tage), aber da war ich auch Halter der Fahrzeuge.

 

Vielleicht hat die Politesse aber auch das Knöllchen wieder ausm System genommen. Denn ich hatte sie noch gesehen und gefragt, ob ich sofort zahlen kann, um den evtl. Stress mit der Mietwagenfirma zu umgehen. Und sie war sichtlich verduzt, dass ich nicht versucht habe, das Knöllchen los zu werden und ihr zum Abschied sogar noch nen ehrlich gemeinten schönen Tag gewünscht habe.....das Gesicht habe ich heute noch in Erinnerung....scheint das erste Mal gewesen zu sein, dass sie sowas gehört hat :D

am 7. Juni 2008 um 21:15

bad boys, bad boys ... what you gonna do when they come for you ? ... bad boys, bad boys .... *hmmhmhmm*

 

:D

der User Thorpac möge bitte seine PN lesen:rolleyes:

mfg Andy

MT-Moderation

 

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