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Knöllchen weggeflogen

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 15:52

Moin,

hoffe, ich bin hier richtig. Mir ist heute ein Knöllchen wegen Falschparken während der Fahrt weggeflogen. Bekomme ich das nochmal per Post?

Danke euch!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 16. Januar 2019 um 16:59:36 Uhr:

Wie kann das wegfliegen?

Indem die Auftriebskraft durch Fahrtwind größer ist als die Haftung auf der Scheibe bzw. Klemmkraft zwischen Scheibenwischer und Scheibe - wie schon geschrieben!

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Moin,

Ja.

Uups, ganz aus Versehen?

Keine Angst kommt nochmal per Post!

Nicht unbedingt. Manchmal steht dort auch zahlbar in 1 Woche und die Bankverbindung drauf.

Wie kann das wegfliegen?

Das kennen die Behörden schon! Aber vielleicht war es gar nicht dein Knöllchen sondern ein anderer hat es dir einfach nur unter den Wischer geklemmt...;) :D

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 16:20

Wie sowas wegfliegen kann?! Ganz einfach, man sieht es nicht und betätigt bei 140 auf der Autobahn den Scheibenwischer. Dann klebte es auf der Scheibe und im nächsten Moment war es weg.

Eigentlich kann es ja auch nicht sein, dass sowas nicht nochmal per Post kommt, gibt ja bestimmt Spaßvögel, die das gerne mal weg nehmen.

Und dann weißt du, dass das ein Knöllchen war?

Es gibt die Dinger auch mit dem Überweisungsträger.

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 16:31

Ja, habe am Krankenhaus ohne Parkschein geparkt (hatte kein Kleingeld), da kann ich schon davon ausgehen, dass es ein Knöllchen gewesen ist.

Zitat:

@fachwirt10 schrieb am 16. Januar 2019 um 17:31:41 Uhr:

Ja, habe am Krankenhaus ohne Parkschein geparkt (hatte kein Kleingeld), da kann ich schon davon ausgehen, dass es ein Knöllchen gewesen ist.

Sag mal, wo schaust du denn beim Fahren hin um dass Ticket unterm Wischer nicht zu sehen ?

Aber wie auch immer, dass kriegst du halt jetzt nochmal per Post zugestellt.

Gruß Ulli

Themenstarteram 16. Januar 2019 um 17:00

Naja, wenn es auf der Beifahrerseite befestigt wurde, schaut man da nicht immer automatisch hin, zumal es heute Morgen auch noch dunkel gewesen ist.

Zitat:

@wiesoeinname schrieb am 16. Januar 2019 um 16:59:36 Uhr:

Wie kann das wegfliegen?

Indem die Auftriebskraft durch Fahrtwind größer ist als die Haftung auf der Scheibe bzw. Klemmkraft zwischen Scheibenwischer und Scheibe - wie schon geschrieben!

Wenn "das Knöllchen" nur eine Art Info-Schreiben war, mit dem Hinweis "Sehr geehrter Verkehrsteilnehmer, Ihr Fahrzeug wurde blablabla", dann kommt das Verwarnungsgeldangebot noch. Wenn es aber bereits eine schriftliche Verwarnung war, dann muss diese nicht erneut gesendet werden. Es kommt dann ein Bußgeldbescheid oder ein Kostenbescheid.

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