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Kollisionsassistent und Kleinwild auf der Strasse!

Themenstarteram 18. Oktober 2015 um 14:55

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.

Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.

Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.

Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.

Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)

Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?

MfG

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 18. Oktober 2015 um 14:55

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich der Kollisionsassistenten. Diverse Modelle sind ja inzwischen mit den Systemen ausgestattet.

Was ist, wenn man mit einem Fahrzeug mit dem System auf einer Landstraße unterwegs ist und ein Reh (Kleinwild/Niederwild) springt vor das Auto.

Laut Rechtsprechung ist es nicht verhältnismäßig für ein Reh eine Vollbremsung durchzuführen. Fährt dann jemand auf das Fahrzeug auf oder baut deswegen einen anderweitigen Unfall ist man ja theoretisch mit in der Haftung.

Ein Kollege berichtete mir, sein Fahrzeug ging bei 70km/h in die Eisen, als eine Eule in ca. 1m Höhe ca. 20m vor dem Fahrzeug über die Straße flog. Das Fahrzeug bremste ca. 1 Sek. stark ab, als die Eule die Straße querte. Danach, löste die Bremse wieder.

Wie sieht es rechtlich aus? Ist der Hersteller mit in der Pflicht? (Bei autonomen Fahrzeugen ist dies ja in der Diskussion!) Ist man selber komplett verantwortlich? (Abgesehen von der Mithaftung des folgenden Fahrers, der den Sicherheitsabstand nicht ausreichend groß hält!)

Ich habe ja nicht zwingend einen Einfluss auf die Funktion des Systems. Ggf. kann ich das System abschalten. Aber, ist das der Sinn des Systems, wenn ich es nie nutze, weil ich sonst für ein unangemessenes Auslösen verantwortlich bin?

MfG

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am 18. Oktober 2015 um 15:12

Mir ist es schon paar mal passiert das ich wegen einem Reh voll in die Eisen bin. Gegen den Reflex kannst nicht viel machen. Es springt ja nicht mit Ansage vor das Auto ;)

Ich glaub nicht das der Hersteller bei sowas mit Haftet. Aber wissen tu ich es wirklich nicht. Mich wundert bzw fuer mich ist neu das es fuer ein Reh nicht verhaeltnissmaessig ist eine Vollbremsung zu machen.

Sicher darfst Du für ein Reh eine Vollbremsung hinlegen. Der Sicherheitsabstand, den der Hintermann einzuhalten hat, hat den Namen nicht ohne Grund. Die Hersteller von solchen Bremsassistenten sind nicht in der Haftung. Du bist der Fahrzeugführer und solange kein (Mit)Verschulden eines anderen VT vorliegt, haftest Du in der Regel allein. Wer von hinten draufknallt, hatte nicht genug Abstand. Du hättest ja auch so eine Vollbremsung gemacht, wenn Du gleichschnell zum Assistenzsystem schon auf der Bremse gewesen wärst.

Unangemessen sind Vollbremsungen nur bei Kleinviehzeug (Haase, Kaninchen, Ratte, Frosch etc.), wo also dem Fahrzeug und den Insassen eigentlich gar nichts droht.

Themenstarteram 18. Oktober 2015 um 16:58

Ein Reh, ist nicht zwingend ein Grund zu einer Vollbremsung. (Da gibt es unterschiedliche Urteile.) Mehrere Rehe schon.

Was ist aber, wenn das Auto wegen einem anderem Tier eine Vollbremsung auslöst. Ein Fasan ist ja mit Flügeln nicht gerade klein von der Oberfläche. Wenn ich da rein knallen soll, das Auto aber bremst... Was ist dann?

Zu geringer Sicherheitsabstand ist übrigens nicht immer ein haltbarer Fakt. Wenn der Nachfolgende nicht mit einer Vollbremsung rechnen muss, muss er auch kein >100m Abstand halten. Da haben Gerichte auch schon gegen den Vorausfahrenden geurteilt.

Ich habe die Bremsung nicht ausgelöst, bin aber für alle Folgen haftbar. Ob das unter "Betriebsrisiko" fällt, wage ich zu bezweifeln.

MfG

Wir werden die Frage eh nicht klären können. Selbst, wenn wir nach unserem Rechtsempfinden eine Einigung erzielen würden, muss die Rechtsprechung dem nicht folgen. Und es gibt einige Urteile, welche man nur mit einem Kopfschütteln zur Kenntnis nehmen kann.

Für meine Begriffe kann man bei einem Reh schon in die Eisen steigen. Immerhin sind Rehe verhältnismässig hochbeinig. Wenn so ein Tier dann über die Motorhaube in die Windschutzscheibe einschlägt, will ich nicht in dem Auto sitzen.

am 18. Oktober 2015 um 17:22

Also die Urteile will ich sehen, wo bei einem Reh auf der Straße nicht gebremst werden darf.

Das halte ich für Unsinn.

Anders sieht es bei Kleinzeug, wie Kanickeln und Co. aus. Selbst da darf man bremsen, aber z.B. wilde Ausweichmanöver gelten als unverhältnismäßig.

Bei solch Kleinvieh wird keines der Systeme eine Vollbremsung hinlegen. Darum stellt sich diese Frage auch nicht.

Bei Rehen sieht das durchaus anders aus, denn da droht schon Gefahr und jedes Bremsen ist berechtigt.

am 18. Oktober 2015 um 17:22

Zitat:

@Johnes schrieb am 18. Oktober 2015 um 18:58:18 Uhr:

Zu geringer Sicherheitsabstand ist übrigens nicht immer ein haltbarer Fakt. Wenn der Nachfolgende nicht mit einer Vollbremsung rechnen muss, muss er auch kein >100m Abstand halten. Da haben Gerichte auch schon gegen den Vorausfahrenden geurteilt.

Sind das nicht diese Fälle, wo einer überholt, 2m vor dem Überholten einschert und eine Vollbremsung macht?

Bei Wildwechselgefahr (die praktisch immer bei Dämmerung besteht) muss ein mit einem Durchschnittsverstand versehener VT mit einer Vollbremsung des Vordermanns rechnen.

Themenstarteram 18. Oktober 2015 um 17:25

Wie gesagt: Recht haben und recht bekommen ist immer so eine Sache. 50m Abstand kann bei einer Vollbremsung schon arg wenig sein. Da brauchst du jetzt auch nichts mit 2m und provoziertem Unfall konstruieren. Reale Unfälle im normalen Verkehr mit verhältnismäßig großzügigem Abstand gibt es jeden Tag. Die Vollbremsung muss nur 2 Sek. zu spät erkannt werden. Da ist bei 80km/h der Sicherheitsabstand schnell dahin.

Wenn man ehrlich ist: Wer hält denn wirklich auf der Landstraße einen so ausreichenden Sicherheitsabstand um bei einer Vollbremsung ohne Schwitzen zum Stehen zu kommen?

MfG

am 18. Oktober 2015 um 17:47

Zitat:

@Johnes schrieb am 18. Oktober 2015 um 19:25:44 Uhr:

 

Wenn man ehrlich ist: Wer hält denn wirklich auf der Landstraße einen so ausreichenden Sicherheitsabstand um bei einer Vollbremsung ohne Schwitzen zum Stehen zu kommen?

Naja, schwitzen wirst man immer, das ist klar.

Aber so muss der Abstand dann doch nicht sein. Im Prinzip die Reaktionszeit groß (wo man von einer Sekunde ausgeht).

Das bekommen die meisten schon hin, aber bei weitem nicht alle ;).

Zitat:

@Johnes schrieb am 18. Oktober 2015 um 19:25:44 Uhr:

Wenn man ehrlich ist: Wer hält denn wirklich auf der Landstraße einen so ausreichenden Sicherheitsabstand um bei einer Vollbremsung ohne Schwitzen zum Stehen zu kommen?

Wenn ich sehe, wie dicht die immer auffahren: so gut wie niemand (ich fahre im Dunkeln/Dämmerung auf Landstraßen recht gemütlich, eben wegen der Wildwechselgefahr).

@TE mich würde es wirklich interessieren, welche Fallkonstellationen das sein sollen, bei denen ein VT eine Vollbemsung wegen Wild (Reh usw.) gemacht hat, dem dann von hinten einer drauf geknallt ist und der wegen Wildwechsel Bremsende eine haftungsrelevante Mitschuld an dem Unfall an der Backe hatte. Das Thema beschäftigt mich ab und an und es ist mir bislang noch kein Urteil begegnet, bei dem ein durch Rot/Dammwild veranlasstes Bremsmanöver und ggf. auch Ausweichmanöver dem Vorausfahrenden haftungsmäßig vorgehalten worden ist. Wenn Du da eine Quelle nennen könntest, wäre das mal was.

Ein Fasan / Bussard / Adler etc. ist auch eine relevante Gefahr. Ob die Windschutzscheibe die in jedem Fall ohne Gefährdung der Insassen abhält (effektive Aufprallgeschwindigkeit kann >200 km/h sein) ... ich würde nicht drauf wetten und eine Vollbremsung auch da für gerechtfertigt ansehen.

Gerechtfertigt ist ein zu geringer Sicherheitsabstand immer nur dann, wenn der voraus Fahrende grad eben überholt/ gebremst hat und erst weniger als ca. 3 Sekunden vergangen sind. Danach müsste der Hintere bremsen, um den Sicherheitsabstand notfalls so herzustellen.

Ich selbst hatte bislang zwei Unfälle mit Rotwild, jeweils nachts. Bei dem einen Unfall auf der Landstraße war das Viech, das plötzlich von rechts aus dem Wald gerannt kam, von der Front und rechten Seite übers Dach bis zum Heck verteilt. Viel Blechschaden, Insassen unverletzt, Viech schwanger und daher 2xRIP :(. Pech. Die Teilkasko hat nicht gezickt und alles reguliert. Beim zweiten Unfall war's auf der BAB, ein großes Rotwildrudel mitten auf der Piste. Ein Viech ist mir bei 140 hinten links direkt in die 5-Speichenfelge im gestreckten Gallop reingesprungen (ein Hufadruck ist am Ventilbereich noch zu sehen) und ein anderes sprang mit den Vorderläufen vor das linke Vorderrad. Im Moment des Bemerkens war es auch schon passiert. Keine Chance zu irgendeiner Reaktion (Abblendlicht wegen Verkehr auf der Gegenrichtung und etwas weiter voran andere VT). Das Auto wurde nur etwas beschmutzt und zum Glück nichts beschädigt. Gerappelt hatte es trotzdem ziemlich doll. Eine Autowäsche und alles war wieder i.O.. Glück gehabt :)

Themenstarteram 18. Oktober 2015 um 19:09

Die Eingangsfrage bezieht sich auf den Kollisionsassistenten. Wenn der bei einem Kleintier unverhältnismäßig auslöst und es kommt zu einem Auffahrunfall. Wie sieht es mit der Haftung aus. Nichts anderes war die Frage.

Es war nicht die Frage, ob meine Teilkasko das regelt oder nicht. (Wobei ich gegen Tiere jeglicher Art versichert bin!) Der Schaden der entsteht, wenn ich mit einem Tier kollidiere oder nicht war nicht Teil der Frage.

Der Bremsassi löst aus, Tier ist weg. Dennoch knallt mir einer drauf. Grundsätzlich bin ich erstmal in der Beweispflicht, dass das Bremsen verhältnismäßig ist. Welches Tier, ist für meine Eingangsfrage erst einmal egal.

Nochmal: Was passiert, wenn der Kollisionsassi bremst und es kommt zum Unfall. Ich denke, da kann es schwer werden, sich zu erklären. Der Hintermann möchte ja auch nicht alles zahlen. Wenn er sagt, da war nichts und ich habe unnötig gebremst, wie beweise ich das Gegenteil? Wohl gar nicht und bekomme eine Teilschuld. Oftmals wird man ja nicht beweisen können, dass das Fahrzeug selbstständig gebremst hat. (Und schon gar nicht die Verhältnismäßigkeit.) Und wenn? Wer haftet?

Hier, ein Link wo von Niederwild gesprochen wird.

Zitat:

Wikipedia:

Einteilung des Wildes

Im Jagdrecht und in der jagdlichen Praxis wird das Wild folgendermaßen unterschieden (hierbei treten Überschneidungen auf):

Hochwild und Niederwild: Zum Hochwild zählt nach Jagdrecht alles Schalenwild mit Ausnahme des Rehwildes. Weiterhin gehören das Auerwild, der Steinadler und der Seeadler zum Hochwild. Früher gehörten regional auch andere Tierarten wie Bär, Luchs, Kranich oder Fasan dazu. Alles übrige Wild gehört zum Niederwild. Der Begriff Hochwild ist historisch entstanden. Er bezeichnete Wild, dessen Jagd besonders geschätzt wurde und die deshalb dem hohen Adel (Hohe Jagd) vorbehalten war. Das Niederwild durfte hingegen auch von anderen Personengruppen bejagt werden (Niedere Jagd).

Rechtlich ist ein Reh ein Niederwild! Hält sich ein Richter an dieses Kredo, ist es eben nicht verhältnismäßig für ein Reh zu bremsen. Für ein Reh zu bremsen und einen Schaden bei der Versicherung geltend zu machen sind 2 Dinge!

MfG

Nein, das ist Quatsch. Der Auffahrende muss beweisen, dass Du oder dein "Assi" überhaupt keinen Grund für die Bremsung hatte. Denn der Auffahrende muss sich in so einer Situation entlasten, weil die Situation gegen ihn spricht (Stichwort Abstand).

Edit zu deiner Einfügung mit der Quelle: Die Rechtsprechung orientiert sich bei der Frage, ob man da eine Bremsung machen kann/soll nach dem Vorliegen einer Gefahr. Ein Rot/Dammwild sieht schon gefährlich aus, wenn es sich mit dem Arsch auf der Motorhaube und mit dem Kopf im Innenraum befindet. Dass der Mensch auch Reflexe hat, also vom Bewusstsein nicht gesteuerte Reaktionen, das wissen die Gericht. Sind auch nur Menschen.

Ich weiß von einem Fall, da bremste das Fahrzeug bei 200+ ohne ersichtlichen Grund bis auf Null. Mehrmals. Wurde dann gewandelt. So etwas stimmt mich eher bedenklich denn da reichen auch 100 auf der zitierten Landstraße. Der Eimer wirft aus nicht nachvollziehbaren Gründen den Anker. Schöne neue Welt! Weniger Verkehrstote aber die Wahrscheinlichkeit unverschuldet in eine Unfall verwickelt zu werden, steigt

Wenn es dabei zu einem Unfall kommt, dann könnte es u.U. nach der Betriebsgefahr gehen. Den eigenen Anteil kann man dann ggf. aus Produkthaftung gegen den Hersteller geltend machen. Ohne RS Versicherung könnte das teuer werden.

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