Kombiinstrument KM-Stand
Ich habe ein kleines Problem. Bin im Moment mit dem Verkäufer meines Audis vor Gericht, weil aufgefallen ist, dass der KM-Stand auf dem tacho nicht der Wahrheit entspricht.
Kurze Erklärung:
Hab das Auto im August 07 mit 115tkm gekauft und ca. 6 Wochen später durch Nachfrage bei Audi feststellen müssen, dass der A4 im Okt. 06 das letzte mal zum Service bei Audi war und zwar mit "189tkm". Das bedeutet, der hat zum Zeitpunkt des Verkaufs ca. 210tkm drauf gehabt. Also hat der Kerl mich mal um knappe 100tkm besch*****.
Jetzt zackere ich seit letzt Jahr Okt. mit dem vor Gericht rum und vor ca. 2 Wochen hat das Gericht die Klage abgewiesen (aber mittlerweile in Berufung gegangen). Weil der Richter uns nicht glaubt, dass wir ausdrücklich nach der Echtheit des KM-Standes gefragt haben. Zudem versteht der Richter nicht warum ich den Kaufvertrag unterschrieben habe, wenn ich jetzt anzweifele, dass der KM-Stand nicht stimmt (ich habe ne plausible Erklärung dafür: WEIL ICH ZU DEM ZEITPUNKT NATÜRLICH NICHT WUßTE DAS DIESER NICHT STIMMT!!!).
Der Hammer ist aber, der Kerl kann nicht mal belegen mit welchem KM-Stand er das Fahrzeug bekommen hat, sprich er hat keinen Kaufvertrag, keinen Zeugen und weiß nicht mehr wo, von wem und wann er das Auto im Mai 07 gekauft hat!!!!!! Und er kriegt auch noch Recht!!!!
Naja zur eigentlichen Frage:
Ich spiele mit dem Gedanken den Wagen wieder zu verkaufen und würde gern wissen ob es eine Möglichkeit gibt LEGAL den KM-Stand auf den ca. Wert von 230tkm (jetzt zeigt er 136tkm an) zu bringen. Denn wenn einer kommt und will das Auto kaufen und ich sage, du der KM-Stand ist nicht echt dreht er sich gleich um und geht. Mein Anwalt sagte schon ich muss auf jedenfall drauf hinweisen, wenn der KM-Stand nicht geändert wird/werden kann.
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17 Antworten
Hi,
also erstens mal gibt es noch andere Steuergeräte in deinem Fahrzeug welche auch den aktuellen Kilometerstand mitzählen und speichern...
Zum Zweiten ist mit Haushaltsmitteln der Tacho nicht beeinflussbar. Es gibt Möglichkeiten den Tacho zu ändern, dazu braucht man entweder diverse Tools und wenig Knowhow oder einfachere Tools und mehr Knowhow.
Aber meines Erachtens reicht es vollkommen aus, dass du dem neuen Käufer die wahre Kilometerlaufleistung mitteilst und dies im Kaufvertrag festhälst.
Solong
Bandit
PS: Hast du denn das Auto schon mal irgendwo gehabt um den wahren Kilomerstand auszulesen?
Aber würdest du ein Auto kaufen wenn ich dir sage, der KM-Stand auf dem Tacho entspricht nicht dem Tatsächlichen??? Mich würde es abschrecken. Wenn du darauf hinaus willst, das eventuell in der Elsa der falsche KM-Stand hinterlegt ist, dann wäre die komplette Historie bei Audi falsch angelegt. Denn die letzten vorhergegangenen Einträge sind auch höher als die auf meinem Tacho.
Welche Steuergeräte muss ich auslesen lassen? Dann lasse ich das die Tage machen.
Ich will das ja nicht selbst machen, sondern würde geren wissen ob eine Firma oder dergleichen das LEGAL machen kann?
Zitat:
Original geschrieben von bieza
Ich will das ja nicht selbst machen, sondern würde geren wissen ob eine Firma oder dergleichen das LEGAL machen kann?
Tachomanipulation ist in Deutschland nur noch mit großen Einschränkungen legal.
Wenn derjenige der bereits am Tacho manipuliert hat, sich gut auskannte dann hat er in den anderen Steuergeräten auch die Kilometer angepasst.
In diversen Motorsteuergeräten werden z.B. auch die Kilometer mitgezählt. Will hier einfach nicht zu ausführlich das Thema abhandeln, da ich zu einer Manipulation niemand ermutigen will.
Was eine Möglichkeit wäre, du kaufst die nen Austauschtacho, dann kann dir Audi auch direkt die Kilometer richtig stellen. Dies geht bei Audi nämlich nur wenn der Tacho unter 100 Kilometer gelaufen ist. Sobald die 100 Kilometer überschritten sind, kann man bei Audi auch nichts mehr einstellen.
Gibt aber diverse Leute die ein Programm haben was sich VAGDashcom nennt, damit wird dir jemand helfen können.
Solong
B
Kommt mir etwas komisch vor die ganze Geschichte hier ! Denn warum willst Du denn noch am Tachostand rumfummeln denn 100%tig kennst Du doch denn aktuellen KM Stand jetzt auch nicht !
Hallo,
ich persönlich würde nichts mehr ändern. Beim Verkauf würde ich darauf hinweisen (bzw. schriftlich festhalten), dass der tatsächliche km-Stand von dem angezeigten abweicht, weil man mich übel gelinkt hat. Man kann ja die Historie bis zum letzten Eintrag ausdrucken und beim Verkauf vorzeigen/mitgeben. Ein funktionierendes Kombiinstrument wird Dir keine Audi-Werkstatt austauschen. Es gibt ja dann noch die so genannten "Tachojustierer", die Dir den gewünschten km-Stand einstellen können. Davon ist allerdings abzuraten, da es sich hierbei um Manipulation handelt und das wird strafrechtlich geahndet, weil es illegal ist.
Gruß,
Danny
Hallo!
Ich hatte den gleichen Fall mit einem Passat VR6. Tacho von 248TKM auf ca. 148TKM gedreht. Habe das Verfahren vorm Gericht in Dortmund in erster Instanz gewonnen. Wandlung des Vertrages, Schadensersatz wg. Fahrzeugabholung (Zug und so weiter), Schadensersatz, da Urlaub wg. Ummeldung genommen etc. Kann dir bei Gelegenheit das AZ raussuchen, wenn du das noch brauchst.
Zitat:
Original geschrieben von bieza
Weil der Richter uns nicht glaubt, dass wir ausdrücklich nach der Echtheit des KM-Standes gefragt haben.
Hallo,
jetzt komme ich gar nicht mehr mit. Im Kaufvertrag wird doch vom Verkäufer der Kilometerstand verbindlich festgehalten, entspricht dieser nicht den Tatsachen, handelt es sich um arglistige Täuschung, wenn nicht gar um Betrug. Handelt es sich um einen Händler, ist der laut HGB verpflichtet eine Buchhaltung und entsprechende Nachweise zu führen.
Es ist ja ein Unding, dass unter diesen Umständen deine Klage abgewiesen wurde. Was sagt dein Anwalt zu der Geschichte?
Falls du das Auto verkaufen willst, wirst du wohl ganz schön Federn lassen müssen.
Ich würde das Verfahren durchziehen und bei einem Gewinn des Rechtsstreites den Vertrag anfechten und Wandlung verlangen.
Gruß Jenzer
Zitat:
Original geschrieben von Jenzer
Hallo,
jetzt komme ich gar nicht mehr mit. Im Kaufvertrag wird doch vom Verkäufer der Kilometerstand verbindlich festgehalten, entspricht dieser nicht den Tatsachen, handelt es sich um arglistige Täuschung, wenn nicht gar um Betrug. Handelt es sich um einen Händler, ist der laut HGB verpflichtet eine Buchhaltung und entsprechende Nachweise zu führen.
Der Kerl war Privat und hat so nen ADAC Vordruck für den Vertrag verwendet und darin den KM-Stand eingetragen. So aber da in diesen tollen Verträgen ja zig Klauseln sind (ohne Gewähr usw...) geilt sich der Richter eben an dem Vertrag auf. Dann ging es darum ob er uns mündlich eine Echtheit zugesichert hat. Das hat er, denn wir haben Ihn nach dem KM-Stand gefragt und er meinte eben die wie auf dem Tacho zu sehen. Und das streitet er das natürlich ab, obwohl wir dies zu zweit bezeugen können.
Das ganze Verfahren is eh komisch. Erst hat der Typ ausgesagt ich wäre zwar mit jemandem gekommen, aber dieser wäre beim Verkaufsgespräch nicht dabei gewesen. Bei der Verhandlung vor dem Richter war die zweite Person auf einmal doch dabei und er kann sich auch noch erinnern was er mit Ihm gesprochen hat. Aber das hat den Richter nicht mehr interessiert, dass der Kerl da schon lügt. Ich finde es eh einen Witz, dass der ohne jeglichen Nachweis über den beim Ewerb tats. KM-Stand davon kommt. Kein Kaufvertrag und nicht mal wissen woher das Auto stammt (wie schon gesagt er hats erst ca. 4 Monate vorher gekauft. Und ich würd wissen wo ich einige tausend Euro gelassen habe!!!) is für mich ganz Faul.
So der Anwalt meint, da meine Versicherung erneut eine Deckungszusage erteilt hat, werden wir weiter machen.
Zitat:
Original geschrieben von Grune
Kann dir bei Gelegenheit das AZ raussuchen, wenn du das noch brauchst.
Wäre Super wenn du mir das mal schicken könntest, dann lege ich es meinem Anwalt vor. Hast du von Privat oder Händler gekauft? Wurde dir was angerechnet wegen NUtzung des Fahrzeuges? Immerhin hab ich schon 15tkm drauf gefahren.
Ich drück dir mal die Daumen und hoffe das du beim nächsten mal an einen Richter kommst der nicht reif für die Anstalt ist.
Naja, wenn im Kaufvertrag "Abgelesener Tachostand" drin steht, dann ist das nicht ganz einfach!
Ich würde es mal mit dem Vorbesitzer probieren, denn der müsste ja im FZ brief drin stehen! Evtl. kannst da was rausfinden!
Leider ist es der neuen Fahrzeugbrief und dort steht der nicht mehr drin.
Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Naja, wenn im Kaufvertrag "Abgelesener Tachostand" drin steht, dann ist das nicht ganz einfach!
Nun ja allein das verändern des Tachostandes ist eine Straftat. Nämlich Urkundenfälschung, und dieser hat sich der Verkäufer schuldig gemacht. Allein dafür gehört dem eins auf die Mütze.
Es gibt leider Richter die total den Sinn zur Realität verloren haben. Ich erinnere mich an ein Verfahren das mein Onkel mal verloren hat. Er musste letztlich Fenster für sein Haus kaufen dessen Kaufvertrag er nie unterschrieben hat, und die Fälschung der Unterschrift wurde sogar zugegeben. So viel anders ist das hier auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von bieza
Leider ist es der neuen Fahrzeugbrief und dort steht der nicht mehr drin.
Sollte über die Zulassungsstelle aber kein Problem sein dies rauszufinden!
Zitat:
Original geschrieben von -[BF]-
Zitat:
Original geschrieben von Quattro210379
Naja, wenn im Kaufvertrag "Abgelesener Tachostand" drin steht, dann ist das nicht ganz einfach!
Nun ja allein das verändern des Tachostandes ist eine Straftat. Nämlich Urkundenfälschung, und dieser hat sich der Verkäufer schuldig gemacht. Allein dafür gehört dem eins auf die Mütze.
Dies mag schon stimmen, aber dafür kann ihn nicht der jetztige Besitzer vor gericht bringen!
Wenn im Kaufvertrag steht, "abgelesener Tachostand" was auch sehr häufig der fall ist, weil bei über 50% der gebrauchten manipuliert ist, dann ist vor Gericht eigentlich nichts zu machen!
Wenn ich ein Auto von mir verkaufe, dann leg ich immer den Kaufvertrag vom Vorbesitzer mit dazu, und schreib auch rein Abgelesener Tachostand, was aber bei den meisten vorgedruckten Verträgen für Verkauf unter Privatpersonen eh der fall ist!
Sowas ist immer scheiße, aber ein 11 jahre altes Auto mit 220000 Km muß, wenn es technisch und optisch im guten zustand ist, nicht schlechter sein als einer mit 120000, der dann viel Kurzstrecke gelaufen ist! Dafür sollte er aber billiger sein!