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komische fragen der bussgeldstelle
hallo,
habe den brief nicht vorliegen aber der inhalt ist ungefähr folgender:
ausserhalb einer geschlossenen ortschaft ist mit ihrem fahrzeug die geschwindigkeit um 21km/h übertreten worden, wir wollen wissen wer der fahrer ist. m.b.m.n. geht das die bussgeldstelle aber einen feuchten kehricht an.
meine fragen:
wozu wollen die das wissen - m.w. fällt für 21km/h ausserhalb nichts weiter als ein bussgeld an?
was tun - ignorieren, zurückschreiben, dass die den bussgeldbescheid schicken sollen ohne ihre nasen in die angelegenheiten der bevölkerung zu stecken... oder was?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
wie es der zufall so will, ist es ein naher angehöriger. wenn der nicht angegeben wird - was passiert dann?
Ist es so schwer, für das was man "angestellt" hat, gerade zu stehen? Wurde einem das in der Erziehung schon mit auf den Weg gegeben, sich aus allem rauszureden und alles abzustreiten?
Wenn ich zu schnell war stehe ich dazu, Basta! Und wenn wer anderes mit meiner Karre zu schnell war, hat der gefälligst dafür zu bezahlen. Wo leben wir denn?
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30 Antworten
Das steht doch alles auf dem Schreiben drauf.
Ist es so schwer sich das genau durchzulesen ?
ziemlich weit unten steht doch, dass du keinen Fahrer bekanntgeben musst wenn innerhalb einer Woche gezahlt wird....
hab's zwar - wie gesagt - in diesem moment nicht vorliegen aber genau das steht da nicht drauf.
es ist auch keine summe, die zu bezahlen wäre aufgeführt.
die wollen nur wissen, wer gefahren ist - sonst nichts.
Bussgeld?
Busgeld?
Bußgeld!
Nee, tut es nicht. 21 km/h drüber sind schon im Bußgeldbereich, d.h. mit Punkt.
Du mußt übrigens den Fahrer angeben, wenn es nicht Du selbst bist oder ein naher Angehöriger.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Nee, tut es nicht. 21 km/h drüber sind schon im Bußgeldbereich, d.h. mit Punkt.
auch ausserhalb geschlossener ortschaften auf der autobahn?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
auch ausserhalb geschlossener ortschaften auf der autobahn?
*edit*
falsche antwort
dann lies es bitte noch mal, wenn du es zur Hand hast.
Zitat:
Nein!
aus diesem hintergrund heraus auch meine frage - was tun?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Nee, tut es nicht. 21 km/h drüber sind schon im Bußgeldbereich, d.h. mit Punkt.
auch ausserhalb geschlossener ortschaften auf der autobahn?
Ja.
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
auch ausserhalb geschlossener ortschaften auf der autobahn?
Nein!
JA!
Außerorts (auch auf der BAB) sind wir bei Punkten, nur der Geldbetrag ist geringer als innerorts.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
auch ausserhalb geschlossener ortschaften auf der autobahn?
Ja.
ups...hat meehster recht.
21-25km/h = 70€ + 1Punkt
ok - ich glaub' ich wander' aus.
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Du mußt übrigens den Fahrer angeben, wenn es nicht Du selbst bist oder ein naher Angehöriger.
wie es der zufall so will, ist es ein naher angehöriger. wenn der nicht angegeben wird - was passiert dann?
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
ok - ich glaub' ich wander' aus.
Zitat:
Original geschrieben von turbocivic
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Du mußt übrigens den Fahrer angeben, wenn es nicht Du selbst bist oder ein naher Angehöriger.
wie es der zufall so will, ist es ein naher angehöriger. wenn der nicht angegeben wird - was passiert dann?
Wie "nah" ist er denn?
(man muss § 52 StPO im Auge behalten!)
Was passiert / passieren kann:
- es kommt ein Bußgeldbescheid
- Polizei kommt mit dem Bild zu dir und fragt nach
- Poizei fragt in der Nachbarschaft nach
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Ja.
ups...hat meehster recht.
21-25km/h = 70€ + 1Punkt
Ich aber hoffentlich auch?! (auch wenn ich in anderen Theman böse war)