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Komm ich mit gealterten Scheinwerfern durch den Tüv?

Themenstarteram 28. Februar 2025 um 17:16

Hallo zusammen,

beide Scheinwerfer sind an den Seiten deutlich gealtert und eingetrübt (siehe Fotos).

Nach vorne hin kann ich keine Schäden erkennen. Da das Licht nach vorne rausgeht sollte es eigentlich kein Problem sein. Aber Behörden und Vorschriften sind da vielleicht anderer Meinung.

Hat jemand Erfahrung damit wie so etwas bei der HU beurteilt wird?

Gealterter Scheinwerfer rechts
Gealterter Scheinwerfer links
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33 Antworten

Versuch macht kluch. ;)

So sieht das bei meinem Fahrzeug seit 5 Jahren ebenfalls aus. Bisher hat das noch kein HU-Prüfer beanstandet.

Bisschen polieren wäre vorher schon gut.

Themenstarteram 28. Februar 2025 um 17:28

Zitat:

@Timbow7777 schrieb am 28. Februar 2025 um 18:21:19 Uhr:

So sieht das bei meinem Fahrzeug seit 5 Jahren ebenfalls aus. Bisher hat das noch kein HU-Prüfer beanstandet.

Gut zu hören. Danke!

Themenstarteram 28. Februar 2025 um 17:32

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 28. Februar 2025 um 18:21:45 Uhr:

Bisschen polieren wäre vorher schon gut.

Gibt's dafür Möglichkeiten bei denen die nicht gleich "bauteilich verändert" werden? Oder muss man da immer abschmirgeln?

Am besten zeigst du ihn mal einem reinen Karosserie/Lackierbetrieb und fragst nach Preisen und Möglichkeiten. Normalerweise würde man den UV-Schutzlack abschleifen, das "Glas" polieren und neuen UV-Schutzlack aufziehen. Man kann aber auch nur polieren, wenn das noch nicht tief drin ist. Das lässt sich per Foto nicht so wirklich sagen.

Ist immer noch illegal,aber welcher TÜV Prüfer sieht das schon wenn es gut gemacht ist.

Das ist doch Plaste und Elaste. Notfalls selber versuchen zu schleifen. Schlimmer kann es doch nicht werden.

Zitat:

@Holger-TDI schrieb am 28. Februar 2025 um 18:59:58 Uhr:

Das ist doch Plaste und Elaste. Notfalls selber versuchen zu schleifen. Schlimmer kann es doch nicht werden.

Doch, es kann noch schlimmer werden, den durch das schleifen und polieren wird, wie beim Autolack auch die Schutzschicht auf dem Scheinwerfer entfernt.

Wenn schon dann schon, schleifen / polieren und mit Klarlack lackieren.

MfG kheinz

Wenn es nur für die HU sein soll. Ganz, ganz dünn mit WD40 Öl einreiben. Wird durchsichtig und sieht fast aus wie neu.

Wenn es nicht fettig glänzt, merkt der Prüfer nicht, dass der Scheinwerfer eigentlich schon entsorgt gehört.

Hält natürlich nur von hier bis mittags...

Da habe ich schon viiiieeelll schlimmere / trübere Scheinwerfer in KFZ mit frischer HU gesehen. Also erstmal gar keine Hektik, einfach mal hinfahren.

sehe ich (als Prüfer) auch so. Solange die Hell-Dunkel-Grenze noch vorhanden ist - wovon ich hier mal ausgehe - würde ich im vorliegenden Fall maximal einen Hinweis ("beginnende Eintrübung beachten") zu schreiben...

Sehe ich (als Prüfer) wie folgt: ist nicht im Bereich des Lichtaustrittskegels, daher völlig egal.

Der sieht noch gut genug aus.

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