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Kommt man an alte Schadensgutachten ran?
Hallo,
gibt es irgendiwie die Möglichkeit, das man an die Schadensgutachten des Vorbesitzers ran kommt wenn der sich dumm stellt.
Hintergrund ist ein heruntergespielter Unfall.
Also hat man in Deutschland die Möglichkeit z.B. über die Fahrgestellnummer an ein Gutachten des Vorbesitzers von mir aus auch über Versicherungen, Anwalt, Polizei zu kommen.
Wird sowas irgendwo gespeichert? Also wenn zwar ein Schadensgutachten erstellt wurde (z.B. bei der Dekra) und der Unfall damals auch von der Polizei aufgenommen wurde das Auto aber in keiner Werkstatt repariert wurde?
mfg solaris
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16 Antworten
Eigentlich - nein.
Mittels Lackschichtdickenmessung und Zerlegung des Fahrzeug ist aber einiges feststellbar!
Mfg
G.o.
Vermutlich wohl leider nur mit den richtigen Beziehungen unter Umgehung des Datenschutzes
also scheinbar ist es ja möglich.
Wenn ich denjenigen jetzt anzeige bzw. zum Anwalt gehe und das ganze vor Gericht kommt kann man solche Gutachten also ausfindig machen?
Das überhaupt ein Gutachten existiert und wo es möglicherweise liegt, sollte man schon vorher wissen. Polizei und Justiz werden sich sicherlich nicht darum kümmern. Als vermeintlich Betrogener liegt es zunächst an dir zu beweisen, dass du betrogen worden bist.
Ohne Vitamin B(eziehungen) oder gerichtsverwertbares (aber teures) Gutachten eines Kfz-Sachverständigen, der einen erheblichen Vorschaden an deinem Kfz bescheinigt, sieht es wohl eher schlecht aus.
ja aber es muss doch möglich sein über die Fahrgestellnummer heraus zu bekommen ob das Auto schon mal in einen polizeilich aufgenommenen Unfall verwickelt war.
Oder ein Anwalt muss doch Möglichkeiten haben heraus zu bekommen ob da mal was war und irgendwo ein Gutachten existiert.
Sonst wird doch auch alles so genau festgehalten bei und in Deutschland.
mfg
Was für einen Vorschaden befürchtest du?
Vorne hinten Seite?
eine Freudin von mir hat das Problem.
Sie hat das Auto vor rund 2jahren gekauft zwar als Unfallwagen aber der Verkäufer ist damals nicht näher darauf eingegangen. Im Kaufvertrag steht aber auch nur Unfallwagen.
Jetzt hat sich herraus gestellt das der Wagen mal einen Totalschaden erlitten hat und auch nicht mehr Verkehrstüchtig ist.
Gibt es da nicht irgendwie die Möglichkeit an alte Gutachten des Verbesitzers rann zu kommen? Wie gesagt egal wie aber ist es möglich?
mfg
Steht im Kaufvertrag "nur" Unfallwagen oder ist der Unfallschaden im Kaufvertrag näher angegeben worden?
Wurde im Kaufvertrag pauschal Unfallwagen angegeben, fürchte ich, nützt dir auch das Gutachten über einen ehemaligen Totalschaden nichts.
Versicherungen können schon mittels Eingabe der Fgst-Nr herausfinden, wann und wo und welche Schadenshöhe.
Leider bist du keine Versicherung und hast keinen Uniwagniszugriff.
Frag mal Beukeod, ob du da trotzdem Auskunft über dein Eigentum bekommst mittels Fzg-Ident Nummer, wenn du dafür einen Eintrag in selbiger Uniwagnis in Kauf nimmst.
Grüße
G.o.
hm aber so wie ich das verstehe kommen in diese Uniwagnis Liste wohl nur (oder zumindest zum Großteil) Fälle die den Versicherungen "komisch" vorkommen.
Sicher ich bin keine Versicherung aber könnte ich dann nicht meine Versicherung bitte nach zu sehen? Oder besteht dann die "Gefahr" das ich irgendwo vermerkt werde?
Ja dafür bekommst du einen Eintrag.
Da der Schaden nicht fachgerecht repariert wurde. (siehe deine Ausführungen zu Altschäden) wurde fiktiv abgerechnet sprich der Unfallschaden ist mit sicherheit drin.
Ob du dir nur Auskunft über persönliche Einträge bekommst oder auch über dein Fahrzeug weiß ich nicht.
Mfg
G.o.
Sind wir hier im Kasperletheater?
aber woher weis die Versicherung das fiktiv abgerechnet wurde?
Wenn es damals ein Totalschaden war und der Käufer musste sich ausbezahlen lassen weil eine Reperatur 130% überschritten hätte ist das doch eine altägliche Geschichte und wird nicht in diese Liste aufgenommen oder?
@Elk_EN entschuldigung aber was meinst du damit?
Solange die Versicherungswirtschaft m. E. weiterhin ihr Höchstgebotverschachern in den Internetrestwertbörsen betreibt, wird es immer wieder "Geschädigte", wie dich, geben.
Da werden m. E. teilweise Preise bezahlt, die mit Treu und Glauben nichts zu tun haben. In jedem Fall kann man oftals nichts mehr an dem Fahrzeg verdienen, wenn tatsächlich vom Aufkäufer vollständig repariert werden würde.
Im übrigen sind solche Restwerte in Haftpflichtschäden, die nach einreichen des Gutachten, von Versicherungsseite in Restwertbörsen erzielt werden, nicht maßgebend. Geschädigte dürfen das Fahrzeug zu dem vom Gutachter ermitteltem Restwert verkaufen.
Siehe:
Urteil des VI. Zivilsenats vom 12.7.2005 - VI ZR 132/04
Sachverständige sollten dafür sorgen, dass diese unreparablen Fahrzeuge entgültig stillgelegt werden. Dann zieht erstens die Restwertbörse nicht mehr, weil dann müssen die Aufkäufer eine technische Neuabnahme bei einer anerkannten technischen Prüfstelle durchführen lassen, die hierüber ein Gutachten nach § 21 STVZO erstellt und zweitens würde es kaum mehr zusammengeflickte Großschäden geben.
Dennoch müsste der Schaden in der UNIWAGNIS geführt werden. Spart m. E. doch der Versicherung Geld, wenn dir in diesen Wagen, nach egal was für einer Reparatur, jemand reinfährt. Entweder kennst du den Vorschaden nicht (verschwiegen darum Leistungsfrei), es gibt keine Wertminderung mehr oder es sind Altschäden zu erwarten.
Mfg
G.o.