- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Komplizierter Sachverhalt, Schadensfreiheitsklassen, Prozentübertragung - KFZ Versicherung
Komplizierter Sachverhalt, Schadensfreiheitsklassen, Prozentübertragung - KFZ Versicherung
Hi Leute, also ich fange mal von vorne an und hoffe, dass ihr mal Licht in die Ganze Sache bringen könnt.PS: Vorsicht, der Text ist echt lang, ich danke schon im Voraus für eure Mühe.
Ich habe mir heute ein Fahrzeug (Corolla:-) gekauft und war zugleich bei der Versicherung, um mir die Versicherungsbestätigung (sowie den Kostenvoranschlag) für die bevorstehe Zulassung (am Montag) zu holen, soweit so gut.
Bis zu diesem Zeitpunkt (bin 28 Jahre) war ich immer als Zweitwagen über meinen Vater versichert. Also meine Autos waren stets auf meinen Namen zugelassen und ich wurde als Fahrzeughalter in den Verträgen geführt, jedoch war mein Vater der Versicherungsnehmer. Ich habe mir so durch die Jahre die SF 7 erarbeitet. Bei dieser Konstellation wäre die ganze Sache eindeutig: würde jetzt mein Vater mir "seine", sprich meine:-) eigentlich, Prozente vom Zweitwagen übertragen, könnte ich selbst sofort bei SF7 als Versicherungsnehmer einsteigen. Seine (Erstwagen-)Prozente (ich glaube der hat SF 15 oder so), würde er weiterhin für sich behalten, verbessert mich, falls ich mich irre!?
Jetzt wird die Geschichte aber kompliziert. Vor einem Jahr habe ich mein letztes Fahrzeug verkauft und seit dem war ich mit dem Fahrrad unterwegs:-) In der Zwischenzeit hat meine Mutter sich ein Auto gekauft und es als Zweitwagen (der Vater Versicherungsnehmer ) angemeldet. Die Versicherung kam aber dann auf sie zu und empfahl ihr die Prozente (ich gehe stark mal davon aus, dass die Prozente für den Zweitwagen meinten) von meinem Vater zu übernehmen, um somit bei entsprechend weniger Jahresbeitrag zahlen zu müssen. Meine Vater hat die entsprechende Verzichtserklärung unterschrieben und meine Mutter ist derzeit als eigenständige Versicherungsnehmerin mit der SF5 versichert. Zur Verdeutlichung nochmals, sowohl mein Vater, als auch meine Mutter sind jeweils als Versicherungsnehmer, für jeweils zwei verschiedene Fahrzeuge, bei der Versicherung versichert. Damals hieß es seitens der Versicherung, dass das Ganze später keine Auswirkung auf meinen zukünftigen Beitragssatz haben wird.
Daher jetzt die Frage, wo stehe ich in der ganzen Geschichte jetzt? Die Versicherung hat mir heute einen Kostenvoranschlag mitgegeben, bei dem ich mit SF7 (als Versicherungsnehmer) bei 41% einsteigen würde, falls mein Vater auf seine Prozente verzichtet. Jetzt aber auch die Frage, auf welche Prozente würde er eigentlich verzichten, der hat schon welche meiner Mutter gegeben, Zweitwagen-Prozente kann man nicht zwei Mal vergeben? Oder will mich die Versicherung veräppeln, und die Erstwagen-Prozente von meinem Vater auf mich übertragen. Sprich ich kriege SF7 und mein Vater verliert komplett seine Prozente. Das macht doch kein Sinn, der fährt ja noch sein Auto und müsste eine Neueinstufung über sich ergehen lassen!?
Wenn ich es jetzt meine Corolla bei meinem Vater oder Mutter als Zweitwagen anmelden würde, bei welcher Prozentzahl würde ich anfangen. Es kann doch nicht sein, dass ich dann wie ein Neuling eingestuft werde!? Das Ganze ist einfach total unübersichtlich geworden. Der MA der Verischerung hat es heute mehrmals wiederholt, dass, falls ich mich den Kostenvoranschlag annehme, bzw. mein Vater die Verzichtserklärung unterschreibt, dies keine Auswirkung auf seinen derzeitigen Vertrag und die Prozente hat - ich traue dem aber nicht ganz. Das würde dann heißen: meine Mutter wäre bei SF5, mein Vater bei SF15 und ich mit SF 7 und allersamt als eigenständige Versicherungsnehmer, beim zweimaliger Verzichtserklärung meines Vaters.
Sorry, dass der Text so lang geworden ist, aber ich wollte euch wirklich detalliert den Sachverhalt schidern, damit ihr euch ein Bild machen könnt. Im Prinzip habe ich jetzt Schiss, dass ich mir meine hart:-) erarbeitete Prozente nicht mehr übertragen lassen kann, ohne, dass meine Mutter oder Vater eine Neueinstufung über sich ergehen lassen müssen!? Vllt. habe ich die ganze Sachlage verkehrt aufgefasst, dann verbessert mich bitte, bevor ich mein Fahrzeug zulasse und die Versicherung dann in Kraft tritt.
Danke nochmals.
Ähnliche Themen
20 Antworten
Zitat:
@Peterinjo schrieb am 18. Dezember 2015 um 22:28:39 Uhr:
Der MA der Verischerung hat es heute mehrmals wiederholt, dass, falls ich mich den Kostenvoranschlag annehme, bzw. mein Vater die Verzichtserklärung unterschreibt, dies keine Auswirkung auf seinen derzeitigen Vertrag und die Prozente hat - ich traue dem aber nicht ganz. Das würde dann heißen: meine Mutter wäre bei SF5, mein Vater bei SF15 und ich mit SF 7 und allersamt als eigenständige Versicherungsnehmer, beim zweimaliger Verzichtserklärung meines Vaters.
Die Versicherung soll den MA einmal zu einer Schulung zum Thema "SFR-Übertragung" bitten.
So wie Du das schilderst, hat Dein "Ratgeber" die Sache wohl vor die Wand gefahren.
Wenn Dein Vater einer SFR-Übertragung zustimmt, ist sein SFR weg und Du erhältst den Teil, den Du nach Deinen Fahrerlaubnisdaten hättest erfahren können.
Wenn seinerzeit Dein SFR auf die Mutter übertragen wurde, ist Dein SFR weg und Du könntest bei einer nunmehr erforderlichen Übertragung auf Dich nur den Teil bekommen, den Du ab Versicherungsbeginn Deiner Mutter hättest erfahren können.
Alles was darüber hinaus geht, wäre ein Zugeständnis des Versicherers. Kann Dein Berater ja einmal versuchen. Oder er hat es bereits erfolgreich geklärt.
Ich habe bis zum vorletzten Absatz gelesen.
Da Dein Vater seine Zweitwagen %te an Deiner Mutter abgetreten hat, sind diese jetzt auf Deiner Mutter übertragen, also für Dich passe.
Der Zweitwagen, egal wer dort Halter war oder dieses KFZ genutzt hat, die %te gehöhren dem Versicherungsnehmer (Vertragspartner der Versicherung) und der kann mit dem SFR machen was der will.
Der Halter oder Nutzer hat kein Anrecht darauf (anders ggf bei Firmenwagen).
Bedeutet für Dich, die Führerscheinregelung (SF1/2) oder ggf eine Sonderregel des Versicherers Deines Vaters, wo die Kinder unter bestimmten Vorausetzungen mit SF1 anfangen können.
Allerdings wird diese Sondereinstufung nicht an einen anderen Versicherer (bei Wechsel) weitergegeben.
Das hört sich alles nicht so vielversprechend an. Das dachte ich mir schon. Danke euch nochmals. Aber eine Frage: wenn ich das Auto jetzt als Zweitwagen wieder über meinen Vater oder Mutter laufen lassen tue (also ich bin wieder nicht der Versicherungsnehmer), dann könnte ich doch mit entsprechenden Zugeständissen seitens der Versicherung rechnen, ich habe schon mehrmals über diesen Verhandlungsspielraum gelesen, vor allem wenn es sich hierbei um drei potenzielle Mitgliedschaften handelt. Nach einer gewissen Zeit (etwa zwei-drei Jahren), könnte ich noch einen Versuch starten, um die Zweitwagen-Prozente dann auf mich zu übertragen.
PS: Also ich habe im Prinzip habe ich auch keinen Berater, die Aussage (bezüglich der Übertragung der Schadensfreiheitsklassen wurde damals von einem MA der Versicherung getätigt), wir waren sogar mehrmals dort.
Der Zweitwagen fängt auch bei SF1/2 an, dann lieber gleich die FS Regelung (auch SF1/2) auf Deinen Namen machen.
Ja aber, die Prozente, die sich hinter der SF 1/2 (wenn wir jetzt mal von der eigentlichen Bezeichnung der Schadensfreiheitsklasse absehen) verbergen, die sind doch zum Teil verhandelbar (scheint ja bei den verschiedenen Versicherungen unterschiedlich zu sein)? Dann ist es nicht mehr gleich, ob ich es sofort auf meinem Namen versichere oder nicht!?
PS: Wie die Sache auch immer ablaufen wird (Eins steht schon mal sicher, die Verzichtserklärung werde ich von meinem Vater mit Sicherheit nicht unterschreiben lassen), werde ich es hier berichten;-)
Prozente sind Schall und Rauch.
Die Beiträge sind das Massgebende.
Der eine Versicherer hat 100% mit 2000,- bedacht, ein anderer mit 3000,-
Rechne mal, 22% von 3000,- oder auch 30% von 2000,-, welcher Beitrag ist wohl günstiger ?
Hmm, da hast du echt Recht, ich habe mich bis zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht mit der Versicherung wirklich auseinandergesetzt und ich versuche jetzt irgendwie eine Lösung herbeizuerzwingen:-)
Da fällt mir noch eine Möglichkeit:-) Alternative wäre doch wenn meine Mutter ihr Auto auf meinen Vater ummelden würde. Das Fahrzeug wird dann anschließend über meinen Vater versichert (hmm, jetzt fällt es mir wieder ein, das wäre ja der 2 Wagen auf seinem Namen, hat der dann zumindest Vergünstigung wenn das so ablaufen wird?). Ich könnte dann die Prozente von meiner Mutter übernehmen und alle wären einigermaßen glücklich:-)
i.d.R. ist der SFR einmal übertragen, dann gibt es keine Rückübertragung mehr (zumindest bei den mir bekannten Versicherern).
In dem von Dir genannten Fall, würde Deine Mutter wieder bei SF1/2, bei einigen Versicherern auch SF2 erhalten.
Leider kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten, habe einen solchen Fall noch nicht gehabt (kann ich die %te von meiner Mutter erhalten, wenn sie ihren Wagen bei Vater als 2.Wagen anmeldet).
Die Frage ist, ob ich einen SFR übertragen bekommen kann, der selber von einer anderen Person erst übertragen wurde.
Ich bin zwar seit 35 Jahre im Geschäft, aber so eine Situation hatte ich noch nicht.
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 19. Dezember 2015 um 00:23:49 Uhr:
i.d.R. ist der SFR einmal übertragen, dann gibt es keine Rückübertragung mehr (zumindest bei den mir bekannten Versicherern).
In dem von Dir genannten Fall, würde Deine Mutter wieder bei SF1/2, bei einigen Versicherern auch SF2 erhalten.
Leider kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten, habe einen solchen Fall noch nicht gehabt (kann ich die %te von meiner Mutter erhalten, wenn sie ihren Wagen bei Vater als 2.Wagen anmeldet).
Die Frage ist, ob ich einen SFR übertragen bekommen kann, der selber von einer anderen Person erst übertragen wurde.
Ich bin zwar seit 35 Jahre im Geschäft, aber so eine Situation hatte ich noch nicht.
Leider muss ich dir widersprechen, eine Weiterübertragung von der Mutter an den Sohn ist möglich, es könnte aber in diesem nur die SF 5 + das was die Mutter noch erfahren hat an den Sohn übertragen werden. Dies ist z.B bei der vielgescholtenen HUK-Coburg möglich.
Außerdem könnte der SF der Mutter bei Versicherungswechsel auch an den Sohn übertragen werden.
Die Mutter hätte dann keine SF mehr. Man sollte mal prüfen, ob eine verbesserte Zweitwagenregelung bei der Versicherung des Vaters mit SF4 möglich wäre.
Lösungen gibt es immer, bei einem Berater der sich damit auskennt.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 19. Dezember 2015 um 09:16:39 Uhr:
Zitat:
@Corsadiesel schrieb am 19. Dezember 2015 um 00:23:49 Uhr:
i.d.R. ist der SFR einmal übertragen, dann gibt es keine Rückübertragung mehr (zumindest bei den mir bekannten Versicherern).
In dem von Dir genannten Fall, würde Deine Mutter wieder bei SF1/2, bei einigen Versicherern auch SF2 erhalten.
Leider kann ich Dir Deine Frage nicht beantworten, habe einen solchen Fall noch nicht gehabt (kann ich die %te von meiner Mutter erhalten, wenn sie ihren Wagen bei Vater als 2.Wagen anmeldet).
Die Frage ist, ob ich einen SFR übertragen bekommen kann, der selber von einer anderen Person erst übertragen wurde.
Ich bin zwar seit 35 Jahre im Geschäft, aber so eine Situation hatte ich noch nicht.
Leider muss ich dir widersprechen, eine Weiterübertragung von der Mutter an den Sohn ist möglich, es könnte aber in diesem nur die SF 5 + das was die Mutter noch erfahren hat an den Sohn übertragen werden. Dies ist z.B bei der vielgescholtenen HUK-Coburg möglich.
Außerdem könnte der SF der Mutter bei Versicherungswechsel auch an den Sohn übertragen werden.
Die Mutter hätte dann keine SF mehr. Man sollte mal prüfen, ob eine verbesserte Zweitwagenregelung bei der Versicherung des Vaters mit SF4 möglich wäre.
Lösungen gibt es immer, bei einem Berater der sich damit auskennt.
Celica, das ist genau die Lösung, die ich mir vor gut zwanzig Minuten auch überlegt habe. Es ist doch so, ich könnte doch ohne Probleme die Prozente von meiner Mutter übernehmen, ich würde sogar bis 01.01.2016 mit der Versicherung/Zulassung warten, um dann die SF 6 von Ihr übernehmen zu können (sie ist noch in diesem Jahr bei SF 5). Wir sind ja Verwandten ersten Grades, also sehe ich da gar kein Problem, wenn die Prozente jetzt seitens meiner Mutter an mich weitergeleitet werden. Sie, ihrerseits bzw. ihr Wagen, könnte doch ohne Probleme gleich als Zweitwagen bei meinem Vater versichert werden und sie würde zugleich mit SF 4, aufrund unten aufgeführter Bedingungen, beginnen.
Die Bedingungen der Versicherung wären dann:
"Ein Pkw kann mit der Schadenfreiheitsklasse (SF) 4 beginnen, wenn folgende Bedingungen zugleich erfüllt sind:
Sie oder Ihr Ehegatte/Lebensgefährte versichern bereits einen Pkw bei einem Unternehmen der HUK-COBURG Versicherungsgruppe.
- Dieser Pkw ist in die SF 4 oder besser eingestuft.
- Alle Fahrer beider Fahrzeuge sind mindestens 23 Jahre alt.
- Sie (als Versicherungsnehmer) sind ebenfalls mindestens 23 Jahre alt.
- Der Zweitwagen ist auf Sie oder Ihren Ehegatten/Lebensgefährten zugelassen."
Trifft doch auch alles auf Sie zu, Bingo, Jackpot:-)), oder gibt es noch etwas was ich nicht berücksichtigt habe!? Es wäre im Prinzip nicht schlimm, wenn ich mit der SF 1/2 anfangen würde, falls das Ganze hier scheitert, da wäre ich bei 75% und der zu zahlende Betrag wäre jährlich etwa 200-250 Euro höher. Das Problem sehe ich eher beim Rabattschutz, den ich dann erst mit SF 4 abschließen kann. Bis dahin besteht die Gefahr, dass vor allem meine Flamme uns in die SF S/M, oder wie die auch heißen, wieder zurückkatapultiert:-)
Danke euch nochmals für eure Mühe.
Wenn die Verträge bei der HUK sind geht das, wie das bei anderen Versicherungen ist, entzieht sich meiner Kenntnis
Ob du SF6 ab 01.01.16 bekommst, hängt davon ab, ob das Fahrzeug deiner Mutter spätestens am 01.07.15 zugelassen war.
Zitat:
@celica1992 schrieb am 19. Dezember 2015 um 11:58:48 Uhr:
Wenn die Verträge bei der HUK sind geht das, wie das bei anderen Versicherungen ist, entzieht sich meiner Kenntnis
Ob du SF6 ab 01.01.16 bekommst, hängt davon ab, ob das Fahrzeug deiner Mutter spätestens am 01.07.15 zugelassen war.
Ja alle Verträge sind bei der HUK. Meine Mutter hat auch länger als ein Jahr das Fahrzeug bei der HUK am laufen - also diese Konstellation hört sich sehr plausibel für mich an.
Dann geht in ein Kundendienstbüro oder zu einem VM und lass das eintüten.
Auch wenn du dein Auto noch dieses Jahr zulässt, bekommst du am 01.01.2016 SF 6
Das alles gilt aber nur, wenn alles so ist wie du es beschrieben hast und deine Mutter nicht damals schon eine verbesserte Zweitwagenregelung in Anspruch genommen hat.
Dann wären deine alten SF 7 nämlich noch vorhanden.
Wenn man deiner Mutter tatsächlich den SF damals übertragen hat, war das ein blöde Entscheidung, denn SF 4 hätte sie ja damals auch schon bekommen können und wegen 1 SF-Stufe eine echte SF 7 kaputt zu machen, finde ich nicht für sinnvoll.
Warum deine Mutter von der SF7 nur SF 5 übernehmen konnte, heißt eigentlich das sie noch nicht lange genug den FS hatte
Zitat:
@celica1992 schrieb am 19. Dezember 2015 um 12:39:57 Uhr:
Dann geht in ein Kundendienstbüro oder zu einem VM und lass das eintüten.
Auch wenn du dein Auto noch dieses Jahr zulässt, bekommst du am 01.01.2016 SF 6
Das alles gilt aber nur, wenn alles so ist wie du es beschrieben hast und deine Mutter nicht damals schon eine verbesserte Zweitwagenregelung in Anspruch genommen hat.
Dann wären deine alten SF 7 nämlich noch vorhanden.
Wenn man deiner Mutter tatsächlich den SF damals übertragen hat, war das ein blöde Entscheidung, denn SF 4 hätte sie ja damals auch schon bekommen können und wegen 1 SF-Stufe eine echte SF 7 kaputt zu machen, finde ich nicht für sinnvoll.
Warum deine Mutter von der SF7 nur SF 5 übernehmen konnte, heißt eigentlich das sie noch nicht lange genug den FS hatte
Du hast ALLES richtig erfasst und ich stimme dir zu 100% zu. Ich weiß nicht, ob du in der Versicherungsbranche tätig bist, du hast jedenfalls deutlich schnellere Auffassungsgabe als alle HUC-Coburg-MA in meiner Gegend zusammen.
PS: Die von die getätigte Anmerkung über die möglicherweise von meiner Mutter in Anspruch genommene verbesserte Zweitwagenregelung, ist auch sehr spannend. Es kann nämlich gut sein, dass dies damals so eingestuft wurde, dann müsste ich aber meine vorher geäußerte Meinung zu den MA revidieren. Es könnte dann tatsächlich so sein, dass ich die SF 7 übernehmen kann und dass dies keine Auswirkungen auf die Prozente meines Vaters hat. Das wäre dann aber echt der Knaller, mit dem ich nicht mehr gerechnet habe.
Danke für die Gedankenanregung.