1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Polo
  6. Polo 4
  7. Kompressionsverlust 3. Zylinder und Motorkontrolllampe leuchtet

Kompressionsverlust 3. Zylinder und Motorkontrolllampe leuchtet

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)
Themenstarteram 10. Juni 2019 um 17:22

Ich habe mir letztes Jahr im Winter einen Polo 9N3 gekauft.

3 zylinder Maschine! Ich als Frau hab so gar keine Ahnung brauchte aber was kostengünstiges was sich bewegt. Nach kurzer Zeit leuchtete die Mkl auf. In der werkstatt auslesen lassen, katalysator. Was genau weiß man noch nicht.

Vor 3 Tagen wollte ich fahren , nach 3km fing das Auto plötzlich an zu ruckeln und kein Gas mehr anzunehmen. Da ich alleinerziehend bin und nicht allzuviel Geld im Monat übrig habe rief ich einen Freund an der Schrauber ist. Er hat das Auto ausgelesen und die Kompression gemessen, diese war wohl unterirdisch. Ich bin dringend auf ein Auto angewiesen, zahle dieses Auto auch noch in Raten ab und ärgere mich furchtbar darüber das es jetzt kaputt ist! Was kann ich jetzt am besten tun??? Was kann das für ein Schaden sein? Reparieren lassen? Und wenn ja was kommen da für Kosten auf mich zu? Verkaufen käme ja wohl nicht in Frage, da bekomme ich doch nichts mehr für ??

Kilometerstand knappe 170.000

Ähnliche Themen
8 Antworten
am 10. Juni 2019 um 18:22

Ich hatte das selbe Problem, Motor war verschlissen. Ventile hatten großes Spiel, Steuerkette übergesprungen, daher Kolben auch defekt. War am günstigsten durch einen Austauschmotor zu reparieren. Kostet so um die 1500€ je nach Werkstatt

@Poca.hontas.347

Hast Du den Wagen bei einem Händler gekauft oder privat?

Wenn es ein Händler war...mach die Gewährleistung geltend!!!

War es ein Privat-Kauf...dann hast Du die Looser-Karte gezogen.

Dein Freund ist Schrauber???

Hat er vielleicht auch privat die Möglichkeit für grössere Reparaturen???

Vielleicht ist dann ein kompletter Motor vom Schrotti preiswert zu bekommen und der Freund schraubt das Ding für kleines Geld rein???

am 10. Juni 2019 um 21:56

@Poca.hontas.347 Auch bei einem Kauf vom Händler wird es mit einer Sachmangelhaftung (Gewährleistung) nichts mehr. Da der Kauf schon mehr als 6 Monate zurück liegt musst du nun beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. Auf Normaldeutsch = Beim Kauf bzw. der Übergabe.

Generell hast du 12 Monate Gewährleistung bei einem Gewerblichen Verkäufer. Du musst allerdings beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag. Alle beim Gefahrübergang vorliegenden und bewussten Mängel gelten nämlich als akzeptiert. Alle nicht bewussten müssen nachgebessert werden.

Beim Verbrauchsgüterkauf findet in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr statt. Das bedeutet, dass man davon ausgeht, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. In den restlichen 6 Monaten musst du beweisen, dass es so ist.

@0304dominik

Schönen Dank für die Ausführungen. Und die Chancen, die man als Käufer bei einem Händler hat.

Macht uns in diesem Fall leider nicht schlauer, da wir nicht wissen, wie die Karre gekauft wurde.

ABER ich finde es interessant, daß Du sofort einen Einspruch abgelehnt hast und anschliessend doch auf 12 Monate zurückgerudert bist.

ICH bin immer noch der Meinung, daß Gewährleistung innerhalb 12 Monate durchzusetzen ist...denn vor Gericht verliert ein Händler immer.

Biete mir bitte ein Aktenzeichen, wo es nicht so gelaufen ist...und ich bitte um Entschuldigung.

12 Monate...sind gesetzlich festgelegt und auch andere Klauseln in Verträgen können dies nicht aufheben.

Darum sind die 12 Monate immer möglich, um beim Händler einen Einspruch auf Gewährleistung zu erheben.

OB dieses Verfahren letztendlich zum Erfolg führt, ist eine andere Geschichte.

Ich würde als Techniker immer für den Laien sprechen...und der Händler muß eine Sach-Kenntniss haben.

Darum ist der laienhafte Käufer immer im Vorteil vor Gericht.

Darum kommt von mir die Empfehlung...die Karre zurückgeben und den Kaufpreis zurückfordern.

Wird vor JEDEM Gericht genauso entschieden.

SACH-Mangel...ist schon das Produkt als solches, in allen Foren werden Mängel aufgezählt und tausendfach erzählt.

Da brauche ich keinen Anwalt, um den KV rückgängig zu machen.

NACH 12 Monaten ist der Bart ab...aber das ist auch irgendwo okay, denn gebrauchte Dinge sollten in Ordnung sein, aber auch nicht ewig halten.

...

WER hat denn nun recht???

Meine 12 Monate, mit Einschränkung...oder 6 Monate...ohne Einschränkung?

Und welche Einschränkung im Fall hier und jetzt?

Zitat:

@0304dominik schrieb am 10. Juni 2019 um 23:56:17 Uhr:

@Poca.hontas.347 Auch bei einem Kauf vom Händler wird es mit einer Sachmangelhaftung (Gewährleistung) nichts mehr. Da der Kauf schon mehr als 6 Monate zurück liegt musst du nun beweisen, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. Auf Normaldeutsch = Beim Kauf bzw. der Übergabe.

Generell hast du 12 Monate Gewährleistung bei einem Gewerblichen Verkäufer. Du musst allerdings beweisen, dass der Mangel schon bei Gefahrübergang vorlag. Alle beim Gefahrübergang vorliegenden und bewussten Mängel gelten nämlich als akzeptiert. Alle nicht bewussten müssen nachgebessert werden.

Beim Verbrauchsgüterkauf findet in den ersten 6 Monaten eine Beweislastumkehr statt. Das bedeutet, dass man davon ausgeht, dass der Mangel schon beim Gefahrübergang vorlag. In den restlichen 6 Monaten musst du beweisen, dass es so ist.

Das Gesetz ist totaler Wahnsinn...aber die Branche muß damit umgehen.

Dann kaufe ich bei Dir ein Auto...und nach 8 Monaten gibt der Motor den Geist auf. ICH bin von Beruf ungelernter Haus-Mann und Vater von 5 Kindern.

Ich habe nix verkehrt gemacht...bin die Karre nur gefahren...Öl und Wasser ist heute noch vorhanden.

WARUM soll ich als Familienvater einen neuen Motor bezahlen???....wenn bekannt ist, daß der Motor nichts taugt und nach spätestens 150.000km den Geist aufgibt.

Ist ja nur ein Beispiel...kann ich auf jede andere Marke kopieren.

Und ohne Anwalt, aber mit meinem Wissen werde ich jeden Streit vor Gericht gewinnen!

Weil die Gerichte gar nicht anders handeln können...ausser dem Verbraucher Recht zu geben.

am 15. Juni 2019 um 8:28

Vermutlich würde ein Gericht zu Gunsten des Käufers entscheiden, jedoch will nicht jeder wegen einem 15 Jahre alten Auto vor Gericht ziehen. Die Anwaltskosten sind ja nicht gerade gering. Es besteht ja auch immer noch das Risiko zu verlieren. Dann trägt man auch noch die Kosten der Gegenseite, also richtig teuer und kein repariertes Auto.

Sie wird eine Reparatur fordern können, jedoch nicht vom Kauf zurücktreten können.

Generell besteht bei einem Sachmangel die Wahl zwischen einem neuen Objekt(In den Fall ein vergleichbarer Polo) oder eine Reparatur. Das entscheidet der Käufer. Es besteht jedoch die Grenze der Verhältnismäßigkeit. Da ein neues Auto wesentlich teurer sein wird, darf der Verkäufer die Forderung nach einem anderen Auto abweisen und auf die Reparatur pochen.

https://www.youtube.com/watch?v=Rl-QhRCTCH8

Nur mal zum Gucken, Lernen und für Betroffene leider nicht so angenehm.

Die angesprochenen Themen sind so, daß ich sie ebenfalls so unterschreiben kann.

Gewährleistung...beim Händler...12 Monate.

Privat...null Monate.

Zitat:

@0304dominik schrieb am 15. Juni 2019 um 10:28:25 Uhr:

Vermutlich würde ein Gericht zu Gunsten des Käufers entscheiden, jedoch will nicht jeder wegen einem 15 Jahre alten Auto vor Gericht ziehen. Die Anwaltskosten sind ja nicht gerade gering. Es besteht ja auch immer noch das Risiko zu verlieren. Dann trägt man auch noch die Kosten der Gegenseite, also richtig teuer und kein repariertes Auto.

Sie wird eine Reparatur fordern können, jedoch nicht vom Kauf zurücktreten können.

Generell besteht bei einem Sachmangel die Wahl zwischen einem neuen Objekt(In den Fall ein vergleichbarer Polo) oder eine Reparatur. Das entscheidet der Käufer. Es besteht jedoch die Grenze der Verhältnismäßigkeit. Da ein neues Auto wesentlich teurer sein wird, darf der Verkäufer die Forderung nach einem anderen Auto abweisen und auf die Reparatur pochen.

Wir wissen ja immer noch nicht, ob es ein Kauf beim Händler war.

Darum sollten wir uns jetzt im Forum zurück halten und höchstens über PN weiter diskutieren.

Hat den einzigen Grund, um uns selber zu schützen. Wir dürfen keine rechtlichen Beratungen durchführen. Dies ist nur studierten Rechtsanwälten oder Staatsanwälten oder Richtern vorbehalten.

Hatte ich schonmal...

Darum bin ich hier am Ende der Diskussion...wobei mich dieses Thema richtig fuchst und nicht befriedigt.

Ich kann jeden Menschen nur motivieren, das eigene Recht einzufordern.

Auch ohne Anwalt.

MEHR darf ich hier nicht schreiben.

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen