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Kosten bei Widerruf von Finanzierung

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 16:49

Hallo,

Ich brauche mal eure Hilfe.

Zur Situation:

Ich habe vor zwei Wochen ein Auto gekauft und habe dazu einen Finanzierungsvertrag abgeschlossen. Habe mich mit dem Kauf allerdings überhaupt nicht gut gefühlt und die Finanzierung vier Tage später widerrufen. Im Vertrag steht, dass bei einem Widerruf des Darlehns auch der Kaufvertrag für das Auto nichtig ist. Danach habe ich erst mal nichts weiter von jemandem gehört. Eigentlich hätte ich das Auto am letzten Wochenende abholen sollen. Aber auch da habe ich nichts gehört. Heute schreibt mich der Händler an, dass er erst jetzt vom Widerruf erfahren hat und das Auto ja extra auf mich zugelassen wurde und ich nun die Kosten für die Zulassung, die Steuer sowie anteilig die Versicherung zahlen muss. Ist das rechtens? Vom Zeitpunkt des Widerrufs bis zur Zulassung des Wagens lagen drei Tage. Ist das nun mein Versäumnis, oder das der Bank, weil die den Widerruf erst so spät weiter gegeben haben? Ist nicht mit Datum des Widerrufs auch gleichzeitig der Kaufvertrag nichtig, so dass ich für danach anfallende Kosten nicht mehr haftbar gemacht werden kann?

Ich wäre froh, wenn ihr mir weiter helfen könntet.

LG Mimi

Beste Antwort im Thema

Bei einem Einschreiben kannst du im Internet nachschauen, wann es dem Empfänger zugestellt wurde.

Was ich aber nicht verstehe, warum du nicht gleichzeitig den Händler von deinem Vertragsrücktritt/Widerruf informiert hast. Dann hätte er sicherlich rechtzeitig das Anmelden des Fahrzeugs auf deinen Namen stoppen können.

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So wie du es schilderst, wäre es ein Versäumnis der Bank oder des Händlers.

 

Ich würde dem Händler genau das antworten, was du hier geschrieben hast. Kannst du denn belegen, dass dein Widerruf wirklich 3 Tage vor der Zulassung bei der Bank eingegangen ist?

 

Ansonsten solltest du dich schon mal damit anfreunden, anwaltliche Hilfe hinzuziehen. Der Händler wird versuchen, sich schadenfrei zu halten. Mit professioneller Unterstützung lässt sich sowas meistens besser regeln.

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 18:25

Vielen Dank für deine Antwort.

Den Widerruf habe ich freitags abgeschickt. Selbst auf postalischem Weg sollte er spätestens Montag eingegangen sein (was sich anhand des Datums bei einer Einschreibung sicher belegen lässt). Die Zulassung war auf Mittwoch terminiert, was sich ja auch relativ leicht anhand des Zulassungsdatums belegen lassen sollte. Sollte doch also kein Versäumnis meinerseits darstellen, oder?

Liebe Grüße

Zitat:

(was sich anhand des Datums bei einer Einschreibung sicher belegen lässt). Die Zulassung war auf Mittwoch terminiert, was sich ja auch relativ leicht anhand des Zulassungsdatums belegen lassen sollte.

Hast du den Widerruf per Einschreiben geschickt und einen Beleg darüber, wann die Sendung zugestellt wurde? "Sicher" oder "Sollte" hilft in strittigen Fällen nicht weiter. Du musst es belegen können.

 

Der Zulassungstermin ist in den Fahrzeugpapieren dokumentiert.

 

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 18:42

Ja, habe den Widerruf per Einschreiben geschickt, so dass sicher belegt werden kann, wann er dort eingegangen ist.

Bei einem Einschreiben kannst du im Internet nachschauen, wann es dem Empfänger zugestellt wurde.

Was ich aber nicht verstehe, warum du nicht gleichzeitig den Händler von deinem Vertragsrücktritt/Widerruf informiert hast. Dann hätte er sicherlich rechtzeitig das Anmelden des Fahrzeugs auf deinen Namen stoppen können.

Fair wäre es auf jeden Fall gewesen, auch den Händler direkt in Kenntnis zu setzen.

 

Wenn du belegen kannst, dass der Widerruf am Montag zugestellt wurde und die Zulassung erst am Mittwoch erfolgt ist, kannst du meiner Auffassung nach auf deinem Standpunkt beharren. Dann hatten Bank und Händler min. einen Werktag Zeit zu reagieren.

 

Check' aber auf jeden Fall beide Verträge (Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag), ob es nicht doch eine Anzeigepflicht beim Händler im Falle des Widerrufs gibt.

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 18:59

Stimmt, das hätte ich machen können. Hab aber gedacht, dass das alles automatisch läuft und ich nichts weiter tun muss.

am 17. Februar 2020 um 19:16

Wenn dein Einschreiben am Montag bei der Bank eingegangen ist und die Bank das Autohaus auf dem Postweg informiert hat dann kann es sein, dass der Händler es am Mittwoch bei Anmeldung des Fahrzeuges noch nicht wusste.

Bin gespannt was zum Widerruf in deinen Verträgen steht.

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 19:33

Naja, da steht nur, dass die Frist 14 Tage beträgt und sich mit dem Widerruf auch gleichzeitig der Kaufvertrag erledigt. Was könnte denn sonst noch wichtig sein?

am 17. Februar 2020 um 19:36

Das steht im Kreditvertrag und was steht im Kaufvertrag?

Zitat:

@Mimi271 schrieb am 17. Februar 2020 um 19:59:04 Uhr:

Stimmt, das hätte ich machen können. Hab aber gedacht, dass das alles automatisch läuft und ich nichts weiter tun muss.

Das war schon ein Wenig naiv und das weißt du hoffentlich selber?

Man kann sich natürlich bequem zurück lehnen und hoffen dass die Anderen für einen arbeiten und alles automatisch seinen Gang geht, aber dann sollte man wenigstens so weit denken dass das seine Bearbeitungszeit dauert und auch mal was schief gehen kann.

Die Bank hat deinen Widerruf am Montag erhalten. Da lässt dann der zuständige Kreditsachbearbeiter keineswegs sofort alles andere stehen und liegen und schickt einen fliegenden Boten zum Autohändler, sondern da wird dein Widerruf im Stapel der eingehenden Vorgänge der Reihe nach abgearbeitet. Vermutlich wusste dieser Sachbearbeiter auch nicht, dass die Zulassung deines Wagens für Mittwoch terminiert war und die Mitteilung an den Händler erfolgte auf dem normalen Weg und keineswegs irgendwie bevorzugt.

Ich hoffe für dich, dass der Kaufvertrag keinen Passus über entstandene Kosten bei Widerruf enthält. Ich erinnere mich an Urteile, in denen der Händler in ähnlichen Fällen sonst diese Kosten ersetzt bekam.

Wieder so ein Fall, wo klar wird, warum man 14 Tage warten muss, bis man sein teilfinanziertes Auto abholen darf....

Du wirst zahlen müssen, da der Händler nicht rechtzeitig informiert war. Der hat sicherlich auch einen Zulassungsdienst beauftragt, der am Vortag der Zulassung alles abholt.

Ausserdem hattest du einen Termin für die Abholung, alleine den abzusagen wäre fair.

Postweg, Email, Bearbeitung - alles braucht etwas Zeit. Und 3 Tage sind nen bisschen knapp oder? Statt Einschreiben, wäre ne Email an die Bank und an den Händler effektiver und schneller gewesen. Dein Einschreiben kann durchaus erst am Dienstag da gewesen sein, ohne damit eine besonders, aussergewöhnliche Postlaufzeit zu haben.

Da brauchts auch kein Anwalt, den du zudem bezahlen musst, einfach fair die eingebrockte Suppe auslöffeln. Als Händler würde ich vor Gericht gehen und zusätzlich Wertverlust verlangen für den weiteren Haltereintrag.

BEN

Themenstarteram 18. Februar 2020 um 8:59

Ihr habt recht, das war ein wenig gedankenlos von mir. Habe jedoch im Vorfeld beide Verträge überprüft und im Kaufvertrag steht nichts dazu, das im Falle eines Widerrufs der Händler zu kontaktieren sei, oder über eventuell anfallende Kosten. Dies hat sicherlich dazu beigetragen, dass ich davon ausgegangen bin, dass das nun alles so richtig ist.

Warum fühlst du dich eigentlich nicht mehr wohl mit dem Kauf?

Die Finanzierung an sich, Höhe der Verpflichtung, das Auto? Persönliche Umstände wie Beziehung, Arbeit?

Vielleicht sprichst du mal mit Vertrauten Freunden/Familie. Wenn nur die Rate zu hoch, vielleicht die Laufzeit verlängern? Oder noch eine Anzahlung aus Ersparten einbauen in den Kredit.

Jetzt etwas zahlen ist natürlich besser, als die dauernde Last, mit der du dich unwohl fühlst, aber überlege dir mal, warum du erst wolltest und dann doch nicht. Vielleicht willst du das Auto ja doch noch.

BEN

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