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Kosten für Sprinter mit Anhänger

Themenstarteram 20. November 2013 um 11:29

Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich fahre nun einige Monate mit meinem Sprinter lang und hoch selbstständig für mehrere Speditionen.

Nun habe ich mir einen 5 Meter Anhänger gekauft. Nutzlast knapp über 2t. Meine frage ist nun, wie viel ich im vergleich zu den normalen Touren ohne Hänger aufschlagen kann/soll?

Bitte um schnelle hilfe da die ersten Aufträge schon vor der tür stehen und ich keine vorstellung habe wie viel ich im angebot schrieben soll... danke für eure hilfe

Beste Antwort im Thema
am 20. November 2013 um 12:53

Denke dran:

Mit Anhänger brauchst Du im Sprinter einen Tachograf. Der Tachograf muss dann auch benutzt werden wenn Du solo unterwegs bis.

Und: Transporte über 3,5 Tonnen sind genehmigungspflichtig. Hast Du eine Transportgenehmigung oder EU-Lizenz?

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Preise kann ich leider keine nennen, aber bedenke:

-mit Anhänger max. 100 Km/h

-höherer Verbrauch

-höherer Verschleiß an Bremse und Kupplung

von daher denke ich, daß du bei Vollladung schon auf 100 Km um die 50% vom Solopreis aufschlagen solltest.

Bevor jetzt geschrieen wird: Nein, ich bin kein Disponent. Wer mehr sagen kann, immer raus damit.

Themenstarteram 20. November 2013 um 11:51

ich habe auch an 150% gedacht. also aufschlag von 50%... das ist so das was ich gehört habe... und sonst habich noch irgendwo egehört da gibts so ne formel: volumenxgewischt durch irgend so nen schei..... naja bitte genaueres aber danke schon mal hast miene vermutung gestätigt

am 20. November 2013 um 12:53

Denke dran:

Mit Anhänger brauchst Du im Sprinter einen Tachograf. Der Tachograf muss dann auch benutzt werden wenn Du solo unterwegs bis.

Und: Transporte über 3,5 Tonnen sind genehmigungspflichtig. Hast Du eine Transportgenehmigung oder EU-Lizenz?

Sonntagsfahrverbot auch nicht zu vergessen bei LKW plus Anhänger.

50% Aufschlag? Eher 100% oder wirst du pauschal pro Fahrt bezahlt? Letztlich Verhandlungssache und Frage der Zahlweise. Pauschal/Fläche/Tonnenkilometer/Anzahl Paletten usw.., da gibt es die verschiedensten Modelle.

Bei Pauschal pro Fahrt würde ich angesichts der höheren Auflagen auch mindestens 50% ansetzen, sonst holst du den Mehraufwand (mehr Zeit, Tachograf, Sprit...) nicht wieder rein.

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter319

Denke dran:

Mit Anhänger brauchst Du im Sprinter einen Tachograf.

Der Tachograf muss dann auch benutzt werden wenn Du solo unterwegs bis.

der erste satz ok... aber wo steht das mit dem was im 2 satz steht???? da sollte wohl erstmal geklärt werden, was für eine zGM das Fahrzeug solo hat......

am 21. November 2013 um 14:45

Das Gewicht spielt keine Rolle. Wenn ein Tachograf installiert ist, besteht Benutzungspflicht.

Nicht, wenn der Sprinter unter (oder genau - da bin ich gerade unsicher) 2,8 Tonnen zGM hat.

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter319

Das Gewicht spielt keine Rolle. Wenn ein Tachograf installiert ist, besteht Benutzungspflicht.

nochmals.... wo steht diese weißheit???

einfach etwas in den raum zu werfen und bei nachfrage nicht belegen zu können.......

es bringt nichts etwas hier zu posten was man irgendwo gehört hat. und anders kann es nicht sein, denn sonst wüstest du das es nicht stimmt

 

am 22. November 2013 um 7:38

Es bringt auch nichts alles hundertmal zu hinterfragen. Wenn Du nicht sicher bist, ruf bei der BAG an. Geht schneller als sich durch irgendwelche Internetforen zu wuseln. So habe ich das damals auch gemacht. Denn unser Sprinter hat auch nen VDO Digi drin.

Aber "ichtyos" hat einen guten Einwand gebracht. Fahrzeuge unter 2,8t zGG find von der Aufzeichnungspflicht befreit. Da wird man solo wohl ohne Karte fahren dürfen.

am 22. November 2013 um 7:41

Zitat:

Original geschrieben von roadheini

Zitat:

Original geschrieben von Sprinter319

Das Gewicht spielt keine Rolle. Wenn ein Tachograf installiert ist, besteht Benutzungspflicht.

nochmals.... wo steht diese weißheit???

einfach etwas in den raum zu werfen und bei nachfrage nicht belegen zu können.......

es bringt nichts etwas hier zu posten was man irgendwo gehört hat. und anders kann es nicht sein, denn sonst wüstest du das es nicht stimmt

...nur für dich:

http://www.lkw-recht.de/.../Fahrtenschreiber_und_EG_Kontrollgeraet

das problem ist, das ich mir sicher bin... denn es ist mein job das zu wissen....

das problem welches ich nur habe ist, das in foren immer wieder einfach was reingesetzt wird ohne es wirklich belegen zu können.

und die BAG bringt da auch nichts.

konkrete aussagen ob nutzung oder nicht, kommen von den zuständigen ämtern (gewerbeaufsicht, amt für arbeitsschutz usw.)

desweiteren, hinterfrage ich immer solche dinge, besonders wenn jemand etwas postet welches komplett verallgemeinert ist.

und.... ich kann dir mitteilen, das es noch mehr möglichkeiten, ausser bei der hanwerkerregelung und < 2,8t, gibt wo kein digitach (obwohl verbaut) genutzt werden muss. denn das war deine aussage.

Zitat:

Das Gewicht spielt keine Rolle. Wenn ein Tachograf installiert ist, besteht Benutzungspflicht.

und zu deiner info.... bereits in meiner ersten nachfrage habe ich auf das gewicht hingewiesen... aber da war es ja falsch von mir... und plötzlich oh wunder, kommt >ichtyos< und weißt auf die 2,8 t hin und du gleich "es wäre ein guter einwand"

bei sowas, fällt mir nix mehr zu ein, besonders, wenn man auf eine webside verweist, wo es ganz deutlich schon steht mit der zgm.

zitat

Zitat:

1.) Für welche Fahrzeuge bestehen Aufzeichnungspflichten ?

a) Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (früher: zulässiges Gesamtgewicht; zGG) bis einschließlich 2, 8 t (= 2,8 + 0,0) bestehen keine Pflichten zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten.

Hier greift ausschließlich das Arbeitszeitgesetz.

Für Fahrzeuge bis 2,8 t zGG , die eine Anhängerkupplung haben, aber tatsächlich keinen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, gilt dasselbe.

ausserdem ein kleiner tip: der "leitfaden rechtvorschriften" ist wesentlich aussagekräftiger

 

am 22. November 2013 um 9:16

Herrlich. In jedem Forum gibts mindestens einen Schlaumeier, der alles was andere schreiben besser weiß. Und dann drehst Du Dir die Sachen noch gerade so hin wie Du sie brauchst. Hauptsache Du hast Recht. Da fällt MIR nun wiederum nichts mehr ein...

Dem Threadersteller geht es um einen Sprinter mit Anhänger (2t Nutzlast, also vermutlich ein 2,8t Anhänger). Der soll im gewerblichen Gütertransport eingesetzt werden.

Jetzt ist schon mal anzunehmen, dass der Sprinter ein zGG von über 2,8t, nämlich 3,2t oder 3,5t hat. Den Sprinter als 2,8-Tonner gibts nämlich schon lange nicht mehr.

Kurz zu Dir "roadheini": Es geht hier überhaupt nicht um irgendetwas allgemeines. Hier geht es in diesem Faden genau um das was der Themenstarter fragt. Ein Sprinter. Kein Kangoo, oder ein T4. Ein Sprinter.

Wenn Du den von mir eingestellten Link anwendest, dann tu das doch bitte gewissenhaft und nicht wie es Dir in den Kram passt, dass Du gerade Recht hast, mit deinem 2,8-Tonner.

Zitat:

b1) Fahrzeuge über 2,8 t bis einschließlich 3,5 t zGG ( = 2,8 +0,X bis 3,5 +0,0):

Hier müssen die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten eingehalten und durch Aufzeichnungen nachgewiesen werden.

Der Nachweis, dass die Lenk- und Ruhezeiten beachtet wurden, kann durch handschriftliche Aufzeichnungen oder durch Eintragungen auf Tageskontrollblättern erfolgen.

Und weiter: (achtung...rumms und peng)

Zitat:

Ist aber ein Kontrollgerät eingebaut, sei es ein Fahrtschreiber, sei es ein EG-Kontrollgerät, so muss es verwendet werden.

Und von wegen "BAG bringt nichts". Da lachen ja noch nichtmal die Hühner! Wer zieht Dich denn raus? Ein grauer Polo vom "Amt für Arbeitsschutz"? Nein! Das ist ein BAG-Bulli. Das sind die Kontrolettis die für das zuständig sind.

Überhaupt frage ich mich, was das Problem ist einen Tachographen zu benutzen? Wenn man sich an die Spielregeln hält hat man nichts zu befürchten. Oder würde da lieber jemand mit den Tageskontrollblättchen schummeln?

Also: Weitersticheln.

und ob dann etwas geahndet wird, entscheidet nicht der im BAG bulli sondern der, der in dem zuständigen amt sitz.

desweiteren, war deine aussage das sobald ein digitach verbaut ist dieser immer zu benutzen ist.... UND DAS IST FALSCH

das was man liest sollte man auch verstehen

deshalb nochmals das zitat von der webside die du so liebst

Zitat:

Zitat:

1.) Für welche Fahrzeuge bestehen Aufzeichnungspflichten ?

a) Für Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse (früher: zulässiges Gesamtgewicht; zGG) bis einschließlich 2, 8 t (= 2,8 + 0,0) bestehen keine Pflichten zur Aufzeichnung von Lenk- und Ruhezeiten.

Hier greift ausschließlich das Arbeitszeitgesetz.

Für Fahrzeuge bis 2,8 t zGG , die eine Anhängerkupplung haben, aber tatsächlich keinen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, gilt dasselbe.

ich habe nie behauptet, das bezüglich gewerblicher güterverkehr (wenn auch ein transport stattfindet) > 2,8 keine digitach pflicht besteht.

 

 

am 22. November 2013 um 12:22

Du bist schon wieder abgeschweift. Merkst Du es nicht?

Nochmal: Es geht um einen S-P-R-I-N-T-E-R

Ich liebe diese Website nicht und weiß nicht wie Du darauf kommst. Aber da Du daraus schon zwei mal zitiert hast, scheint das wohl eher auf Dich zuzutreffen.

Das gewichtigere Zitat habe ich bereits weiter oben schon angeführt.

Also: Weiterschlafen.

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