Kostenerstattung trotz Eigeneinbau ?
Liebe Leute,
der ein oder andere erinnert sich dass ich neulich die Benzinpumpe gewechselt habe und die dann laute Brummgeräusche von sich gab.
Hab das nun in einer Werkstatt aus- und eine neue wieder einbauen lassen - Alles Bestens, keine Geräusche. Die Leute von der Werkstatt sagten mir auch dass die (neue) Benzinpumpe die "ICH" eingebaut habe definitiv defekt wäre und deshalb das Brummgeräusch machte.
Nun sitze ich vor dem Gewährleistungsantrag und die wollen Ein- und Ausbaurechnung haben damit nachvollzogen werden kann dass der Einbau "professionell" war.
Heißt das nun im schlimmsten Fall dass ich die Kosten für das Teil nicht zurück bekomme weil die evtl. argumentieren könnten dass ich das beim Einbau beschädigt hätte ?
Hat jmd. Erfahrung mit sowas ?
Es geht um ein original Bosch-Ersatzteil das ich von KFZteile24.de gekauft habe.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Karthago500SEC
Schon lustig, daß eher von einem Kundendienstgau ausgegangen wird als das der Umtausch eines defekten Teils einfach und problemlos über die Bühne geht
...im Zweifelsfall am Benztresen kaufen dann schlummert man ruhiger
Bei Dir scheint Geld keine Rolle zu spielen, das du obendrein fürs Auto sehr gerne ausgibst. Nur ist bei vielen anderen Geld leider nicht im Überfluss vorhanden. Wenn ein Händler diese Tatsache ausnutzen und etwas billiger verkaufen will, um etwas zu verkaufen und Geld einzunehmen, dann muss das Zeug trotzdem funktionieren. Ganz einfach. Wenn das Teil defekt ist, dann zurücknehmen und fertig. Und nicht versuchen sich mit fadenscheinigen Begründungen um die Gewährleistung zu drücken.
Ähnliche Themen
29 Antworten
Lass Dir doch von der Werkstatt schriftlich bestätigen, dass keine Einbaufehler und mechanische Beschädigungen vorlagen! Ich würde da erst mal gelassen rangehen, denn der Selbsteinbau darf nicht zur Verweigerung von Gewährleistungen führen, sobald Dir kein Selbstverschulden nachgewiesen werden kann. Dazu müssten sie Dir ja zeigen, dass Du die Pumpe geöffnet hast, um Brummgeräusche reinzupacken. Sollten sie Dir tatsächlich den Ersatz verweigern, kannst Du ja fragen: ob die sich wirklich lächerlich machen wollen?
ich erinnere mich schwach, dass nach der vor einigen Jahren abgeänderten Gesetzesnorm der Verkäufer in den ersten 12 Monaten (oder waren es 6, nein 12, das war glaube ich u.a. neu daran) im B2C Geschäft in der Beweispflicht steht, dass die Ware i.O. war bei Kauf. Habe jetzt keine Lust zu googeln, müsste aber passen. Das kann i.d.R. jedenfalls keiner beweisen, insofern solltest Du keine Probleme bekommen.
Gruß
CR!
Zitat:
Original geschrieben von 87 KW
Lass Dir doch von der Werkstatt schriftlich bestätigen, dass keine Einbaufehler und mechanische Beschädigungen vorlagen! Ich würde da erst mal gelassen rangehen, denn der Selbsteinbau darf nicht zur Verweigerung von Gewährleistungen führen, sobald Dir kein Selbstverschulden nachgewiesen werden kann. Dazu müssten sie Dir ja zeigen, dass Du die Pumpe geöffnet hast, um Brummgeräusche reinzupacken. Sollten sie Dir tatsächlich den Ersatz verweigern, kannst Du ja fragen: ob die sich wirklich lächerlich machen wollen?
Kennst Du etwa ne Werkstatt die sowas machen würde? - Das kann doch guten Gewissens keiner machen ...wäre auch gelogen - ich würde sowas meiner Werkstatt nicht abverlangen
Ich würde auch nicht von vornherein mit Problemen rechnen - warum sollte das nicht korrekt ablaufen?
Sternengruß
Zitat:
Original geschrieben von Karthago500SEC
Zitat:
Original geschrieben von 87 KW
Lass Dir doch von der Werkstatt schriftlich bestätigen, dass keine Einbaufehler und mechanische Beschädigungen vorlagen! Ich würde da erst mal gelassen rangehen, denn der Selbsteinbau darf nicht zur Verweigerung von Gewährleistungen führen, sobald Dir kein Selbstverschulden nachgewiesen werden kann. Dazu müssten sie Dir ja zeigen, dass Du die Pumpe geöffnet hast, um Brummgeräusche reinzupacken. Sollten sie Dir tatsächlich den Ersatz verweigern, kannst Du ja fragen: ob die sich wirklich lächerlich machen wollen?
Kennst Du etwa ne Werkstatt die sowas machen würde? - Das kann doch guten Gewissens keiner machen ...wäre auch gelogen - ich würde sowas meiner Werkstatt nicht abverlangen
Ich würde auch nicht von vornherein mit Problemen rechnen - warum sollte das nicht korrekt ablaufen?
Sternengruß
Von der einen Seite hast Du recht, denn man sollte sich nicht schon im Vorfeld rechtfertigen müssen, für einen Herstellerfehler! Aber vielleicht für den Fall, dass Händler oder Hersteller mit einer Falschbehauptung aufwarten und vom "unsachgemäßen Einbau" faseln. Es gibt ja tatsächlich Teile am Fahrzeug, wo das möglich ist, daher wahrscheinlich die Nachweisforderung auf dem Rückgabewisch. Vorerst sollte man sich nicht davon beeindrucken lassen, stimmt schon! Hätte mich ein Kunde früher darum gebeten, ihm den vormals sachgemäßen Einbau zu bestätigen, um einen Garantiefall zu beweisen, hätte ich das ihm natürlich bestätigt, wenn es andem war! Also darfst Du davon ausgehen, dass es solche Werkstätten gibt, Karthago!
Zitat:
Original geschrieben von 87 KW
Zitat:
Original geschrieben von Karthago500SEC
Kennst Du etwa ne Werkstatt die sowas machen würde? - Das kann doch guten Gewissens keiner machen ...wäre auch gelogen - ich würde sowas meiner Werkstatt nicht abverlangen
Ich würde auch nicht von vornherein mit Problemen rechnen - warum sollte das nicht korrekt ablaufen?
Sternengruß
Von der einen Seite hast Du recht, denn man sollte sich nicht schon im Vorfeld rechtfertigen müssen, für einen Herstellerfehler! Aber vielleicht für den Fall, dass Händler oder Hersteller mit einer Falschbehauptung aufwarten und vom "unsachgemäßen Einbau" faseln. Es gibt ja tatsächlich Teile am Fahrzeug, wo das möglich ist, daher wahrscheinlich die Nachweisforderung auf dem Rückgabewisch. Vorerst sollte man sich nicht davon beeindrucken lassen, stimmt schon! Hätte mich ein Kunde früher darum gebeten, ihm den vormals sachgemäßen Einbau zu bestätigen, um einen Garantiefall zu beweisen, hätte ich das ihm natürlich bestätigt, wenn es andem war! Also darfst Du davon ausgehen, dass es solche Werkstätten gibt, Karthago!
...gab
Ne Lüge ist das trotzdem und da steh ich nicht so drauf - wie willst Du das bei einer Bängzängpumpe auch bescheinigen nicht wissend was damit alles geschehen ist (verpolung, zeitweiser Trockenlauf usw.) - der gerade Weg wäre mir da lieber - außerdem ist so eine "Bescheinigung" nicht das Papier wert auf der sie geschrieben ist und bringt Fragenden und Aussteller nur in Schwierigkeiten.
Ich würde dem Schreibbretteröffner den Rat geben den sauberen Weg zu gehen und nicht von vorn herein an Probleme zu denken
Sternengruß
Ich verstehe immer noch nicht das Problem. Wozu irgendwelche Bescheinigungen von Werkstätten etc.? Da wurde ein Artikel B2C gekauft und der Artikel ist defekt, was sich erst nach Einbau rausstellen konnte, also muss das via Gewährleistung vom Lieferanten/Hersteller abgewickelt werden. Dieser wird wohl kaum beweisen können, dass der Fehler bei Lieferung noch nicht vorlag. Mir wäre es neu, wenn die Gewährleistung abgelehnt werden kann, wenn der Einbau selber (und nicht durch eine Werkstatt) erfolgt. Oder bin ich da jetzt neben der Spur??
hallo!
ich würde zunächst mal die AGB des lieferanten durchlesen (das ist das, wo jeder internet-besteller sein häkchen reinsetzt und bestätigt, daß er sie gelesen hat muhaha!)
dort könnte sehr wohl stehen, daß der einbau durch eine fachwerkstatt erfolgt sein muß, wenn man reklamieren will. z.b. bei firmen, die motorsteuergeräte verkaufen oder instandsetzen, ist das absolut gang und gäbe.
grüße vom nogel!
Ist recht neu das Urteil vom EuGH.
http://www.autohaus.de/...nerstattung-beim-teiletausch-zu-1047646.html
Und aus meiner Sicht ist es egal wer das E-Teil gekauft hat.
Das Teil war defekt, und es sind folgekosten angefallen.
In den AGB kann drinstehen, was will. Um die gesetzliche Gewährleistung kann sich der Verkäufer nicht drücken, und die besagt, dass in den ersten 6 Monaten der Verkäufer beweisen muss, dass die Ware mängelfrei geliefert wurde. Kann er das nicht (was die Regel sein dürfte), wird davon ausgegangen, dass der Mangel von Anfang an bestand. Eine Ausnahme wäre höchstens ein Defekt, der ausschliesslich durch Fehler beim Einbau entstehen kann, und niemals schon bei Auslieferung bestanden haben könnte. Auch hier ist der Verkäufer in der Beweispflicht.
So sehe ich das auch! Hat man bei einem hinterlistigen A....loch gekauft, bleibt meist nur der Weg über dem Anwalt, Verbraucherschutz, usw., jedenfalls kann nicht verlangt werden, dass Ersatzteile nur von Werkstätten verbaut werden dürfen!
Schon lustig, daß eher von einem Kundendienstgau ausgegangen wird als das der Umtausch eines defekten Teils einfach und problemlos über die Bühne geht
...im Zweifelsfall am Benztresen kaufen dann schlummert man ruhiger
Sternengruß
Zitat:
Original geschrieben von Karthago500SEC
Schon lustig, daß eher von einem Kundendienstgau ausgegangen wird als das der Umtausch eines defekten Teils einfach und problemlos über die Bühne geht
...im Zweifelsfall am Benztresen kaufen dann schlummert man ruhiger
Bei Dir scheint Geld keine Rolle zu spielen, das du obendrein fürs Auto sehr gerne ausgibst. Nur ist bei vielen anderen Geld leider nicht im Überfluss vorhanden. Wenn ein Händler diese Tatsache ausnutzen und etwas billiger verkaufen will, um etwas zu verkaufen und Geld einzunehmen, dann muss das Zeug trotzdem funktionieren. Ganz einfach. Wenn das Teil defekt ist, dann zurücknehmen und fertig. Und nicht versuchen sich mit fadenscheinigen Begründungen um die Gewährleistung zu drücken.
Zitat:
Original geschrieben von Karthago500SEC
Schon lustig, daß eher von einem Kundendienstgau ausgegangen wird als das der Umtausch eines defekten Teils einfach und problemlos über die Bühne geht
...im Zweifelsfall am Benztresen kaufen dann schlummert man ruhiger
Sternengruß
Ja natürlich! Am besten auch gleich im MB-Tempel einbauen lassen, was? Ich bin ja nicht immer gegen Deinen oft erwähnten "Benz-Tresen" aber wenn ich den für jeden Furz beanspruchen würde, hätte ich weniger Ärger, da ich dann mittlerweile Fußgänger wär!
Zitat:
Original geschrieben von ANBec
Ist recht neu das Urteil vom EuGH.
http://www.autohaus.de/...nerstattung-beim-teiletausch-zu-1047646.html
ein interessante urteil, paßt aber in keinster weise zu der fragestellung in diesem thread
im übrigen dürfte bei bauteilen wie motorelektronik auch nachvollziehbar sein: es geht doch nicht an, dass hobbybastler
hänschen müller ein steuergerät (das von seinen defekten zündspulen etc. verglüht wurde) neu kauft oder reparieren läßt und dann das neue/reparierte teil wieder verheizt (weil er nicht nach der eigentlichen ursache gesucht hatte) und dann das defekte gerät zurückgeben will....
nogel