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Kostenfalle Cooper S?
Hallo Leute!
Bin neu hier und habe gleich mal ein großes Problem!
Möchte von meinem Honda S2000 auf einem im unterhalt und Verbrauch günstigeren Mini Cooper S, Bj. 2008 mit 20000km umsteigen!
Am Dienstag Fahrzeug angesehen, bei 20000km kann ja noch nicht viel sein habe ich mir gedacht...
Gestern Freitag war ich dann nochmal beim Händler um den Kaufvertrag zu unterschreiben! Dann bin ich nochmal nen Runde gefahren! Als ich den Mini angestartet habe viel mir dieses "Dieseln" auf was nach kurzer Zeit wieder weg war! Habe mir noch nicht viel dabei gedacht. Mir hat das aber keine Ruhe gelassen und habe ein bisschen in den Mini Forumen rumgesucht und eben das Problem mit dem Steuerkettenspanner rausgefunden!
Aus dem anfänglichen Glück über den Mini wurde jetzt Angst ein Auto gekauft zu haben das öfters in der Werkstatt steht! Und selbst wenn der Händler mir ein Jahr Garantie gibt, alleine der Aufwand immer 2Stunden im Auto zu sitzen um zum Händler zufahren und wieder zurück interessiert mich eigentlich nicht! Hatte bis jetzt immer Autos die nie ausserplanmäßig in der Werktstätte gestanden sind!
Was würdet ihr mir raten?
Ich würde mir ca. 100Euro sparen durch den umstieg vom S2000 auf den Mini durch Versicherung und Verbrauch! Nicht das mich das dauernde wechseln des Steuerkettenspanners wieder auf das gleiche Kostenlevel bringt.
MFG Kühli
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Übrigens sind Verschleißteile auch im Rahmen einer "regulären" Gewährleistung nicht abgedeckt.
Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war. Der Verkäufer bzw. der Händler muß beweisen das dem nicht so war. Das gilt für alle Teile, eigentlich auch für Bremsen.
Bremsen führen aber gerne zu Streitfällen.
Oft liest man das für defekte Scheiben der Händler, für defekte Bremsbeläge der Verkäufer zuständig wäre. Mal sehen wann es erste Urteile gibt.
Nach 6 Monaten gilt dann die "Beweislastumkehr", dann muss der Käufer beweisen dass der Mangel beim Kauf vorhanden war.
Wenn ein Wagen länger als 12 Monate zugelassen war, darf der Händler die gesetzliche Gewährleistung auf 12 Monate begrenzen, das muß aber mit dem Käufer vereinbart werden. Dazu reicht ein Absatz im Kleingedruckten nicht aus. Man muß als Käufer ausdrücklich zustimmen und dies muß vertraglich festgehalten werden.
Will der Händler stur nur die 12 Monate geben, dann sollte im Preis noch was drin sein.
Eine Garantie ist eine rein freiwillige Leistung des Herstellers, die kann durchaus deutlich besser sein als die gesetzliche Gewährleistung. Mir wäre eine vernünftige Gebrauchtwagengarantie mit klarer Regelung was und zu wieviel % je nach Laufleistung erstattet wird lieber, als eine gesetzliche Regelung bei der man im Zweifelsfall schon nach 6 Monaten vor Gericht gehen muß.
Zitat:
Wie dieser Thread zeigt, ist die Beratungsqualität auch nicht überall auf höchstem Niveau, sonst müßte jemand wie der TS nicht in einem Internetforum um Hilfe bitten.
Man sollte im Fall des Falles ruhig beim Händler nachfragen und sich genau erkundigen. Zur Not auch mehrfach.
Vielleicht sollte man sich erstmal bei einer unabhängigen Stelle und nicht beim Händler erkundigen welche Rechte man wirklich hat.
Damit meine ich nicht so ein Forum wie das hier, wo fast nur unqualifizierte Aussagen (einschließlich meiner) und Halbwissen kommen, sondern z. B. Verbraucherzentralen, beim Auto durchaus auch beim ADAC usw.
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19 Antworten
Wechsel von einem S2000 auf einen Mini, das darf meine Freundin nicht lesen.

Die findet das der Motor im Mini, wie in fast allen anderen Autos auch, einfach nur langweilig ist.
Ich bin der Meinung wenn dein S2000 gut in Schuß ist, zuverlässig ist der eh, dann hast du ein recht außergewöhnliches Auto. Mir wäre das 100 Euro Unterhalt wert, wenn man es sich leisten kann.
Zitat:
Als ich den Mini angestartet habe viel mir dieses "Dieseln" auf was nach kurzer Zeit wieder weg war!
Das Geräusch kann durchaus normal sein, wegen der Benzindirekteinspritzung. Der Kettenspanner macht eher ein rasselndes Geräusch.
Zitat:
Nicht das mich das dauernde wechseln des Steuerkettenspanners wieder auf das gleiche Kostenlevel bringt.
Wer garantiert dir das es beim Steuerkettenspanner bleibt? Auch hier gibt es doch schon Fälle wo es zum Motorschaden kam.
Sind aber auch wohl nur Einzelfälle.
Mein Schwager war schon 6 mal in der Werkstatt, oder doch schon 7 mal?
Was heißt hier Kostenfalle? Überall gibt es Montagsautos,das ist auch beim MINI so,persönlich kenne ich mehrere Cooper S Fahrer der aktuellen Serie die nicht eines der bekannten Probleme haben. Drinstecken tut mann in keinem Auto,aber ist persönlich würde denn MINI nicht als unzuverlässig bezeichnen. Außnahmen bestätigen natürlich die Regel...
ich konnte jetzt ned ganz rauslesen, ob du den kaufvertrag schlussendlich unterschrieben hast oder ned...
falls du noch ned unterschrieben hast, soll der freundlich vor dem kauf den kettenspanner wechseln bzw. den mangel beseitigen...mittlerweile gibt es eine version, die keine probleme mehr macht...so war's zumindest bei mir und in meinem dunstkreis bekannte fälle...
hast du schon unterschrieben, dann haste erstmal noch garantie...je nach fahrzeugdatum vielleicht au noch gewährleistung...bei mir wurden alle arbeiten auf kosten des hauses durchgeführt...
ich hatte nach ablauf der gewährleistung eine europlus-garantie über das autohaus abgeschlossen (kosten ca. 300,- pro jahr)...sie hatte sich bei mir gelohnt...sollte vielleicht darüber nachdenken (nach ablauf deine fristen) eventuell au eine abzuschliessen...
allgemein...es is eben ein gebrauchter...da weiss man nie was einen erwartet...aber ich lass vor dem kauf immer nen gutachter ans auto ran...der zeigt mir zumindest die ersichtlichen mängel eines autos auf...das geld isses mir wert...aber au das is keine 100%ige "garantie"...
hast du schon unterschrieben, dann haste erstmal noch garantie...je nach fahrzeugdatum vielleicht auch noch gewährleistung...
Sorry, aber Du hast keine Ahnung!
Wenn er das Fahrzeug als Privatkunde beim Händler kauft, hat er immer den gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Diese wird i.d.R. über die AGB auf 12 Monate ausgelegt. Eine Garantieversicherung ist dagegen eine freiwillige Leistung des Händlers.
Zitat:
Original geschrieben von Lupomobile
hast du schon unterschrieben, dann haste erstmal noch garantie...je nach fahrzeugdatum vielleicht auch noch gewährleistung...Sorry, aber Du hast keine Ahnung!
Wenn er das Fahrzeug als Privatkunde beim Händler kauft, hat er immer den gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Diese wird i.d.R. über die AGB auf 12 Monate ausgelegt. Eine Garantieversicherung ist dagegen eine freiwillige Leistung des Händlers.
So ganz den Überblick hast du aber auch nicht,oder? Was haben die AGB des Händlers mit der Gewährleistung zu tun?Da kann drinstehen was will,nur was Gesetzeskonform ist ist auch wirksam. Der Gesetzgeber schreibt für ein Gebrauchtwagen eine gesetzliche Gewährleistung von 12 Monaten vor,nicht mehr und nicht weniger. Das betrifft jeden,auch ein Privatmann muß diese Gewährleistung geben,nur kann der Privatmann die Gewährleistung ausschließen,ein Gewerblicher nicht.
Aber wer sagt denn das der Händler auch der Verkäufer ist? Es ist doch schon die Regel das der Vorbesitzer im Kaufvertrag als Verkäufer auftritt und schon ist es mit der Gewährleistung hin.
Mein BMW-Händler verkauft alle Autos die älter als 3 Jahre sind im Auftrag des Vorbesitzers,selbst wenn der Wagen noch 50000€ kosten sollte.
Zitat:
Original geschrieben von Lupomobile
Wenn er das Fahrzeug als Privatkunde beim Händler kauft, hat er immer den gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Diese wird i.d.R. über die AGB auf 12 Monate ausgelegt. Eine Garantieversicherung ist dagegen eine freiwillige Leistung des Händlers.
gebrauchte bmw's werden in der regel mit premium-select verkauft...somit isses eine europlus-garantie...
aber um sicher zu gehen sollte man in die vertragsunterlagen schauen...was der ts hat, kann nur er wissen...
Habe jetzt mal genau nachgeschaut. Der Gesetzgeber schreibt 24Monate Gewähr vor,diese Gewährleistung kann ein Händler bei Gebrauchtwagen auf 12 Monate begrenzen.
@Hayrider
Erst lesen, dann schreiben..... Wo bleibt eigentlich Deine Entschuldigung?.....
Aber wer sagt denn das der Händler auch der Verkäufer ist? Es ist doch schon die Regel das der Vorbesitzer im Kaufvertrag als Verkäufer auftritt und schon ist es mit der Gewährleistung hin.
Mein BMW-Händler verkauft alle Autos die älter als 3 Jahre sind im Auftrag des Vorbesitzers,selbst wenn der Wagen noch 50000€ kosten sollte.
Auch diese Aussage halte ich für völlig daneben. Tut mir leid, aber das wird aus verschiedenen Gründen garantiert nicht so sein, wie Du es hier darstellst. Es gibt sicher solche Agenturgeschäfte, die im Falle des Falles sehr teuer für den Händler werden können. Ganz abgesehen vom Imageschaden.
@wissensdurst mcs
Du schreibst hier von Premium-Selection. Hoffentlich weißt Du, dass diese Fahrzeuge maximal 5 Jahre alt sein dürfen und nicht über 120.000 KM gelaufen haben. Das heißt im Klartext, dass alle Gebrauchtwagen älter als Oktober 2005 dieser Qualitätszertifizierung überhaupt nicht zugeordnet werden können.
Also hier mal allgemein von "Gebrauchte BMW werden in der Regel über Premium Selection......" zu sprechen, trifft ebenfalls nicht den Kern der Sache, auch wenn es bei diesem Fahrzeug hier passt, sofern der Händler auch an diesem Programm teilnimmt!!!
Nehmt es mir nicht übel, aber Eure Beiträge führen nicht wirklich dazu, einem eh verunsicherten Themenstarter mit fundierten Aussagen zu helfen. Das ist mehr Halbwissen und persönliche Erfahrung, die nicht zwingend bei allen anderen Verkaufsaktionen das Maß der Dinge ist.
@ Lupomobile
Wo ist das Problem das der Händler als Vermittler auftritt?
Das machen viele Autohäuser und das verstößt nicht gegen das geltende Recht. Sowas nennt mann "Verkauf im Kundenauftrag". Natürlich muß er da sofort drauf hinweisen und nicht erst bei der Vertragsunterschrift.Mein Bekannter hat einen 3,5 Jahre alten JCW gekauft und hat keine Gewährleistung sondern nur die Garantie bekommen. Hier tritt der Händler nicht als Verkäufer auf,sondern der Vorbesitzer. Ich persönlich hätte mir einen über 18000€ teuren Wagen auch nicht ohne Gewährleistung gekauft,aber es ist nun mal gängige Praxis. Und nebenbei ist es das größte BMW-Autohaus in der Region,kein Hinterhofautohaus. Ich habe 3 Bekannte die dort arbeiten und glaube mir,das ist so. Auch das VW-Autohaus Glinike macht das so und das ist einer der größten Vertragshändler in Deutschland.
Ohne diese Praxis würden die wenigsten Autohäuser überhaupt noch ein Auto das älter als 5 Jahre ist in Zahlung nehmen.
Ob das Moralisch einwandfrei ist steht auf einem anderen Papier,aber solange der Gesetzgeber solche Gesetzeslücken läßt wirst weder du noch ich daran was ändern können.
@Hayrider
Ich bezweifele in keiner Weise, dass Verkäufe über "Agenturgeschäfte" oder "im Kundenauftrag" abgewickelt werden, um sich dem Thema "Gewährleistung" zu entziehen. Aber alleine aus buchhalterischer Sicht überrascht es mich wirklich, dass dies laut Deiner Aussage in großem Stile gemacht werden soll.
Wie wickelt denn das Autohaus das im Detail ab, wenn eine Kunde ein Fahrzeug in Zahlung gibt und nur den Differenzbetrag bezahlt? Bleibt der Differenzbetrag dann zum Teil monatelang in der OP-Liste und wie sehen denn die BWA`s aus, wenn Unmengen offene Forderungen nicht ausgegleichen werden, aber auch keine Forderungsmanagement betrieben wird. Oder aus welcher Richtung kommt das "fremde Geld", um die Konten auszugleichen.
Fragen über Fragen.....und ich bin nicht Deiner Meinung, dass all diese Dinge nur moralisch bedenklich sind. Ich sehe da zumindest von der steuerlichen Seite erhebliche Zweifel hinsichtlich der Legalität.
Darüber hinaus haften auch private Verkäufer für gewisse Mängel und die Beteiligung des Autohauses wird sicher im Fall der Fälle auch rechtlich bewertet.
Vielleicht solltest Du mal Deine Informanten nochmal darauf ansprechen, in welchem Umfang dies so abgewickelt wird. Namen würde ich hier in einem Forum allerdings nicht nennen. Das könnte Dir unter Umständen bitter aufstoßen.
That it....!
Du hast deine Meinung,ich habe meine,wir kommen eh nicht auf einen Nenner...
PS: Mein Bekannter ist in der Buchhaltung,der wird schon wissen was er tut.
Sicher hast du Recht,Namen sollte ich besser nicht nennen,aber da ich ja nen Kaufvertrag habe wo der Vorbesitzer der Verkäufer ist,kann ich ruhig schlafen.
Aber belassen wir es dabei,hat mit dem eigentlichen Thema ja nichts zu tun.
Interessant wäre deine Meinung zum eigentlichen Thema des TS.
Das ein Privater auch für Mängel haften muß ist richtig,aber nur für Mängel die er bewußt verschwiegen hat(auch bei ausschluß der Gewährleistung). Mann sollte aber bedenken das Verschleißteile i.d.R. nicht darunter fallen,es sei denn ihr ableben ist beim Verkauf abzusehen und es wird dem Käufer nicht mitgeteilt.
@Hayrider
Hoffentlich weiß Dein Bekannter das...?
Ich habe Deine Aussagen nicht gänzlich abgestritten, sondern mit einem gewissen Informationshintergrund hinsichtlich des Umfanges in Frage gestellt. Es bleibt für mich schwerlich nachvollziehbar. Einigen wir uns doch einfach darauf, zumal die Geschichte ansonsten sehr komplex wird und das Thema "Gewährleistung" ein nicht ganz unsensibles Thema ist.
Übrigens sind Verschleißteile auch im Rahmen einer "regulären" Gewährleistung nicht abgedeckt.
Nun, ob der TS seinen Honda S 2000 gegen einen MINI Cooper S eintauschen soll ? Wenn es wirklich wichtig ist, die 100 Euro im Monat zu sparen, sollte er vielleicht über eine andere Kategorie von Auto nachdenken.
Der S 2000 ist ein absolut geiles Auto (habe ich selbst schon gefahren...), der auch nicht an jeder Straßenecke zu sehen ist und somit sicher eine höhere "Individualität" besitzt als der MINI. Wenn sein Fahrzeug ok ist und aus diesen Hintergründen keine Not besteht, würde ich den Wagen behalten.
Sollte er den MINI kaufen, würde ich vertraglich vereinbaren, dass der Wagen zu Lasten des Händlers vor der Übergabe überprüft wird und etwaige schadhafte Teile ausgetauscht werden. Dazu auf jeden Fall eine ordentliche GW-Garantie. Mehr ist an der Stelle nicht zu machen.
Du hast vollkommen Recht,Gewährleistung ist wirklich ein Thema für sich...würde den S2000 wohl auch nicht gegen einen Cooper S eintauschen,es sei den die Kosten fressen einen auf und das scheinen sie ja nicht zu machen. 100€ Versicherung mehr pro Monat ist natürlich schon happig,weiß ja nicht ob es dort noch ne Möglichkeit gibt zu sparen oder ob du schon nen günstigen Versicherer hast.
Auch solltest du bedenken das du so ein Auto so schnell nicht wieder kriegst,solange er keine Zicken macht würde ich ihn behalten.
Zitat:
Original geschrieben von Lupomobile
@wissensdurst mcs
Du schreibst hier von Premium-Selection. Hoffentlich weißt Du, dass diese Fahrzeuge maximal 5 Jahre alt sein dürfen und nicht über 120.000 KM gelaufen haben. Das heißt im Klartext, dass alle Gebrauchtwagen älter als Oktober 2005 dieser Qualitätszertifizierung überhaupt nicht zugeordnet werden können.
das is eben die sache...ich beziehe mich auf die angaben, die der ts gemacht hat und somit handelt es sich bei ihm um einen jungen gebrauchten, bei dem die voraussetzungen der premium section erfüllt sind...wo is also das problem...?