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Kostenloser Leihwagen während Werkstattaufenthalts nicht üblich?

Audi A6 C7/4G
Themenstarteram 6. Juni 2012 um 15:06

Hallo,

mein Dicker muss erneut in die Werkstatt und nun bestand ich darauf auch nen A6 als kostenlosen Leihwagen für den Tag zu bekommen (beim ersten Mal gabs nen A3/A4). Die Dame gibt ihr bestes meint aber dann ganz leise "dies ist kostenpflichtig, das wissen Sie ja?" Da war ich doch etwas geschockt!

Sie sagte Mobilitätsgarantie - JA. Diese greift aber nur wenn man irgendwo liegen bleibt, wo ist denn der Unterschied wenn ich das Fahrzeug NOTGEZWUNGEN zur Werkstatt fahren und dort abstellen muss, wenn wieder mal etwas nicht funktioniert?

Gibt also AUDI kostenlose Leihwagen nur aus Kulanzgründen an gute Kunden raus?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Gibt also AUDI kostenlose Leihwagen nur aus Kulanzgründen an gute Kunden raus?

Ja. Die Mobilitätsgarantie gilt nur wenn das Fahrzeug aus Gründen, die an Defekten des Autos liegen, liegenbleibt. Dazu gehören z.B. keine Reifenschäden.

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Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Gibt also AUDI kostenlose Leihwagen nur aus Kulanzgründen an gute Kunden raus?

Ja. Die Mobilitätsgarantie gilt nur wenn das Fahrzeug aus Gründen, die an Defekten des Autos liegen, liegenbleibt. Dazu gehören z.B. keine Reifenschäden.

Ja, als guter Kunde kein Thema, wobei mir dann auch immer ein A3 reicht...

Wobei guter Kunde in meinen Augen nicht bedeutet, das erste Auto dort geleast zu haben :)

Themenstarteram 6. Juni 2012 um 15:32

Irgendwie erschließt sich mir die Logik hier nicht.

Wenn ich ein gekauftes Produkt aufgrund Fehlerhaftigkeit abgeben muss, habe ich doch Anspruch auf Ersatz bzw. könnte Schadensersatz verklagen? Ich mein angenommen ich fahre damit zur Arbeit oder weiß der Geier was.

Die Logik ist ganz einfach, wenn das Fahrzeug aufgrund eines Defekts nicht mehr fahrtüchtig ist oder eine Reparatur vorgenommen werden muss, die den Wagen liegen bleiben lassen könnte, bekommt der Kunde einen Ersatz. Wegen Handy, Radio oder irgendwelchen Komfortsachen nicht.

Wenn Dich das erschreckt, wechsle mal zu BMW - da kannst Du froh sein, wenn Du für Deinen 7er einen 3er als Ersatzwagen bekommst. Und meist muss den dann noch der Händler aus der eigenen Tasche zahlen...

Ja ist völlig normal.

Bei meinem :D hatte ich da allerdings nie Probleme, selbst wenn der Wagen nur zur Inspektion musste gabs immer ein Ersatzauto. Mal nen Q5 und beim zweiten mal ein A5 Cabby.

Getankt hab ich dann immer so wie ich ihn übernommen habe.

So bin ich immer gut mit meinem :D ausgekommen.

Gruß

Markus

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Irgendwie erschließt sich mir die Logik hier nicht.

Wenn ich ein gekauftes Produkt aufgrund Fehlerhaftigkeit abgeben muss, habe ich doch Anspruch auf Ersatz bzw. könnte Schadensersatz verklagen? Ich mein angenommen ich fahre damit zur Arbeit oder weiß der Geier was.

Stimmt, deswegen ist die allgemeine Definition "nicht fahrbereit" - dann greift die Mobilitätsgarantie ... was dazu führt, dass auch manchmal ein Auto 50 m vor der Werkstatt reingeschleppt wird (bis dahin konnte es komischerweise noch fahren :D ).

Das (wohl auch freiwilllige) Mobiltätspaket gibt es so nicht mehr, nach Auskunft meines AH bekommt ein AH nun einen fixen Geldbetrag von AUDI, wenn die (Garantie-)Reparatur mindestens 2 Stunden dauert. Normalerweise ist der Gelbetrag dann für die Mobilerhaltung gedacht und reicht auch für ca. 2 Tage gleichwertigen Ersatzwagen ...

hat sich erledigt, Link kaputt :mad:

am 6. Juni 2012 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von -jj-

Zitat:

Original geschrieben von insyder19

Gibt also AUDI kostenlose Leihwagen nur aus Kulanzgründen an gute Kunden raus?

Ja. Die Mobilitätsgarantie gilt nur wenn das Fahrzeug aus Gründen, die an Defekten des Autos liegen, liegenbleibt. Dazu gehören z.B. keine Reifenschäden.

Das stimmt zwar, aber als mein A6 (MJ11) im Januar wegen defekter Kupplung 5 Tage in der Werkstatt war (den Wagen habe ICH zum AZ gefahren), habe ich als Ersatz einen A8 4.2 TDI erhalten. Als in den Kofferraum öffnen musste, bin ich fast vom Hocker gefallen: KP 129.000,-.

Allerdings uss ich dazu sagen, dass ich zuerst einen A6 als Ersatz erhalten sollte, dieser war dann aber kurzfristig nicht verfügbar.

Ich möchte also behaupten, dass es auch Auslegungssache des Autohauses ist, wie man die Mobilitätsgarantie auslegt.

Themenstarteram 6. Juni 2012 um 18:39

Zitat:

Original geschrieben von AndreeHagen

Zitat:

Original geschrieben von -jj-

 

Ja. Die Mobilitätsgarantie gilt nur wenn das Fahrzeug aus Gründen, die an Defekten des Autos liegen, liegenbleibt. Dazu gehören z.B. keine Reifenschäden.

Das stimmt zwar, aber als mein A6 (MJ11) im Januar wegen defekter Kupplung 5 Tage in der Werkstatt war (den Wagen habe ICH zum AZ gefahren), habe ich als Ersatz einen A8 4.2 TDI erhalten. Als in den Kofferraum öffnen musste, bin ich fast vom Hocker gefallen: KP 129.000,-.

Allerdings uss ich dazu sagen, dass ich zuerst einen A6 als Ersatz erhalten sollte, dieser war dann aber kurzfristig nicht verfügbar.

Ich möchte also behaupten, dass es auch Auslegungssache des Autohauses ist, wie man die Mobilitätsgarantie auslegt.

den A8 würd ich auch gerne fahren, oder gleich nen R8 :D

Aber joa, je besser der Kunde, je mehr er kauft, desto mehr gibt es an Leistungen für lau. So hat damals mein Freundlicher doch tatsächlich das montieren der Skibox mit 45 EUR Netto berechnen wollen!!

Ich verzichte grundsätzlich auf den Werkstattersatzwagen, egal ob kostenpflichtig oder nicht, und nutze in solchen Fällen mein Zweitfahrzeug. Da weiß ich dann wenigstens, was mich erwartet.

am 6. Juni 2012 um 19:11

Im endeffekt bekommt man immer das was als vorführwagen grade übrig ist daher hat man mal glück nen a8 zu kriegen mal nur nen A3 - ich hatte ja letztens nen A1 bekommen und war ganz geschockt bist der verkäufer mir sagte (augenzwinkernd) das ist der 185 PS A1 - die intern Rennsemmel genannt wird! sehr lustiges Auto.

Wollt ihr aber einen speziellen Wagen haben wird auf Euromobil zugegriffen und der ist dann natürlcih kostenpflichtig!

MINDESTENS sollte der euch jedoch anbieten euch kostenlos nach haus zu bringen und abzuholen oder das auto anzuliefern wenns fertig ist!

am 6. Juni 2012 um 19:17

Das hat was mit der Absprache des Freundlichen zu tuen...ich habe gleich bei Kauf gesagt ich müsste bei Reparaturen oder Inspektionen entweder ein Leihfahrzeug oder ein Fahrservice. Habe ich heute erst in Anspruch genommen weil meine Scheibe Steinschlag hatte der repariert wurde und außerdem noch einen kostenlosen Garantiecheck...

Kann da meinen freundlichen nur loben! Hol und Bring Service für jeden Noch-So-Kleinen Service - und das sogar kostenlos.

Es kommt meist ein Rentner, der auf 400 EUR Basis Audi's zulässt oder eben Kundenfahrzeuge einsammelt.

Standort ist übrigens rund 30 KM vom AZ entfernt.

Zitat:

Original geschrieben von flibbi

Es kommt meist ein Rentner, der auf 400 EUR Basis Audi's zulässt oder eben Kundenfahrzeuge einsammelt.

Ja, sowas gab es bei meinem ehemaligen Auftraggeber auch. Er selbst in München, das Autohaus irgendwo bei Dingolfing. Hier fuhr auch immer ein Rentner die Fahrzeuge hin und her....

Ich persoenlich hab in München beim Abschluss des Leasings abgemacht "Entweder Fahrzeug oder Hol/Bringdienst" und zweiteres hat dann waehrend der Leasingzeit auch prima geklappt.

Gruss

tomsam

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