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Kostenvoranschlag bleibe ich auf den Kosten sitzen.? Ist das Rechtens?
Hallo Leute,
zu meinem Fall : Werkstatt macht einen einfachen Kostenvoranschlag ohne Bilder für die Versicherung des Schadensverursachers.Preis 150,- Euro, errechnet einen wirtschaftlichen Totalschade:2200,- Euro Instandsetzungskosten liegen bei beiden ungefähr gleich hoch 3600 ,-Euro Wiederbeschaffungswert 200,- Euro Restwert.Wiederbeschaffungsdauer 8-10 Tage
Versicherung schaltet Gutachter ein: Der errechnet identische Zahlen: 2000,-Euro Wiederbeschaffungswert:100,- Euro Restwert. Wirtschaftlicher Totalschaden.8-10 Tage Wiederbeschaffungsdauer.
So nun weigert sich die Versicherung ,die Kosten für den Kostenvoranschlag auch zu übernehmen.Bin ich im falschen Film ?
Ist das Rechtens? oder muss die gegnerische Versicherung mir nicht meine Kosten ersetzen?,für den Kostenvoranschlag der Werkstatt?.
Die Kosten für den Nutzungsausfall, und eine kurzzeitige Mietung, eines Ersatzfahrzeuges will sie erst ersetzen, wenn ich mein neues Fahrzeug angemeldet habe.Das stimmt ja so.
Aber dass ich die Kosten für den Kostenvoranschlag selbst tragen soll, ist schon ein starkes Stück.
Soll ich mir Ratschlag vom Anwalt holen?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Was bitte ist das denn für ein Blödsinn........
Seit wann ermittelt denn eine Werkstatt die Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert in einem "Kostenvoranschlag ohne Bilder"
da brauchst du dich nicht zu wundern, das die Versicherung so etwas nicht bezahlt. Die Werkstatt ist überhaupt nicht befugt Angaben zum Wiederbeschaffungswert und zum Restwert im KVA zu machen.
Wenn du den KVA bei der Werkstatt schon bezahlt hast, hole dir von dort dein Geld wieder.
Sachen gibt`s............
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9 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von sciroccofan
Soll ich mir Ratschlag vom Anwalt holen?
Ja, unbedingt!
PS: Erster
Dann können wir wieder schließen
Die Frage ist also, ob die gegnerische Versicherung den Kostenvoranschlag anerkennen muss oder nicht. Grundsätzlich MUSS man den Gutachter der Versicherung nicht akzeptieren und kann einen eigenen aussuchen. Den muss die Versicherung bezahlen. Die Versicherung KANN dann natürlich noch ein Gegengutachten machen lassen, was sie aber auch selber bezahlen muss. Ob da jetzt der Kostenvoranschlag und das Gutachten gleichzusetzen sind, weiß ich nicht. Wenn du im ADAC sein solltest, dann könntest du dir da soweit ich mich erinnere zunächst einmal juristischen Rat auf die Frage geben lassen bevor du einen Anwalt konsultierst. ANDERERSEITS - darfst du als Geschädigter einen Anwalt nehmen, den die gegnerische Versicherung zahlen muss. Vielleicht sind sie bereit, den Kostenvoranschlag zu bezahlen, wenn du ihnen das in Aussicht stellst, ansonsten einen Anwalt zuu nehmen. Kommt wohl billiger für sie...
Was bitte ist das denn für ein Blödsinn........
Seit wann ermittelt denn eine Werkstatt die Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert in einem "Kostenvoranschlag ohne Bilder"
da brauchst du dich nicht zu wundern, das die Versicherung so etwas nicht bezahlt. Die Werkstatt ist überhaupt nicht befugt Angaben zum Wiederbeschaffungswert und zum Restwert im KVA zu machen.
Wenn du den KVA bei der Werkstatt schon bezahlt hast, hole dir von dort dein Geld wieder.
Sachen gibt`s............
Zitat:
Original geschrieben von twelferider
Zitat:
Original geschrieben von sciroccofan
Soll ich mir Ratschlag vom Anwal
td holen?Ja, unbedingt!
PS: Erster
ist aber ungültig, da falsch geschrieben somit 0 Point`s
Hallo Leute,
klar hätte ich den gegnerischen Gutachter ablehnen können ,nur hätte ich dann eine Woche etwa warten müssen auf einen Gutachter von Dekra und wegen Urlaub und Arbeitsüberlastung und die Ferien haben bei uns auch begonnen,langsam denke ich auch, dass da die Werkstatt mich abgezockt hat.Denn ein Gutachter von Deckra war am selbigen Tag dort,hatte nur keine Zeit mir ein Gutachten auszustellen.Da es wirklich das erste mal ist dass mir einer einen Schaden zugerichtet hat, wusste ich nicht wie man hier verfährt. Und dann auch noch der Stress Vorstellungsgespräche,und kein Fahrzeug.
Ist ja Super gelaufen für mich,hatte der Versicherung sogar Abschleppkosten erspart,ist echt nicht mehr lustig sowas.
Naja die Werkstatt ist von nun an ein Tabu für mich.
Gruß
Sollte mir sowas noch mal passieren geht es direkt in eine Vertragswerksstatt, um noch mehr Kosten zu verursachen.
Zitat:
nur hätte ich dann eine Woche etwa warten müssen auf einen Gutachter von Dekra und wegen Urlaub und Arbeitsüberlastung und die Ferien haben bei uns auch begonnen,
Das hättest Du nicht, wenn Du selber einen freien unabhängigen Sachverständigen beauftragt hättest, dann wäre der spätestens am nächsten Werktag dort gewesen und hätte Dir ein qualifiziertes Gutachten erstattet welches auch von der Versicherung bezahlt worden wäre.
So scheint aber alles schief gelaufen zu sein. Über die Unabhängigkeit der DEKRA schreib ich mal lieber nichts.
Hallo
Das Gutachten der gegnerischen Versicherung iss völlig in Ordnung ,er hat sich nur mit dem Wiederbeschaffungswert den meine Werkstatt über den Daumen gepeilt hat schwer getan. Ist letztendlich nur 200 runtergegangen, beim Restwert hat er weniger wie die Werkstatt berechnet ,gleicht sich fast aus, rom nom 100 ,-Euro was soll das.?
Ich hab der Versicherung Abschleppkosten erspart.
Gut ist ehrlich Dumm gelaufen für mich, und sowas passiert mir nicht noch einmal.
Für mich sind 150,-Euro im Moment viel. Das neue Fahrzeug muss auch irgendwie Finanziert werden.
Das einzig gute an der Sache ist, dass der Gutachter den Restwert auf 100 .-(Werkstatt 200,-) Euro gerechnet hat, ich viele Ersatzteile habe für die Kiste, und somit einen besseren Preis beim Verkauf rausschlagen kann.
Nehme mir aber den Werkstattbesitzer noch zur Brust, der hätte mich freundlicher weise aufklären können. wie sowas abläuft.
Hier sollte mal Kulanz zur Sprache kommen.
Gruß
sehr merkwürdig die werkstatt, sind das doch meist diejenigen, die bei jedem mist ihren haus- und hofsachverständigen rufen. scheinbar nur amateure dort.. meiner meinung nach hätte die werkstatt sehen müssen, dass der schaden grenzwertig ist und sofort einen gutachter einschalten müssen. die kosten des kostenangebotes würde ich an deiner stelle nicht bezahlen. die versicherung wird es ohnehin nicht machen..