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Kostenvoranschlag oder Gutachten bei unverschuldetem Unfall?

Themenstarteram 6. November 2017 um 19:07

Hallo,

Mir ist hinten jemand drauf gefahren, ich kenne die Schadenshöhe noch nicht aber auf einer Länge von ca. 15 cm sind tiefe Kratzer auf der Stossstange zu sehen. Daten des Unfallverursachers liegen vor. Es soll fiktiv abgerechnet werden. Würdet ihr einen Kostenvoranschlag von VW einholen oder gleich ein Gutachten machen lassen? Wenn die Stoßstange „nur“ lackiert werden muss, kommt man da auf über 750 EUR? Damit man nicht auf den Kosten sitzen bleibt? Wie verhält es sich mit dem Wertverlust? Es ist ein noch recht neuer Passat TDI von 2015...

Schöne Grüße

Beste Antwort im Thema

Da würde ich auf jeden Fall zum Gutachter gehen.

Ein seriöser wird auch wissen welche Art von Gutachten (evtl. auch sog. Kurzgutachten)in diesem Fall angebracht ist und auch bezahlt wird.

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Da würde ich auf jeden Fall zum Gutachter gehen.

Ein seriöser wird auch wissen welche Art von Gutachten (evtl. auch sog. Kurzgutachten)in diesem Fall angebracht ist und auch bezahlt wird.

Themenstarteram 6. November 2017 um 19:34

Ok, vielen Dank. Wie ist das erfahrungsgemäß mit der Schadenshöhe? Wer beziffert einen Schaden in der Regel höher? Die VW Werkstatt oder ein unabhängiger KFZ Sachverständiger?

Willst du ein möglichst hohes Gutachten oder ein realistisches???

Auf jedenfalls Gutachter als Geschädigter hast du die freie Wahl , die Versicherungen wollen natürlich immer kein Gutachten weil sie das Gutachten zahlen müssen .

Geh zum Gutachter am besten ein bekannter der kann das meiste für dich rausholen .

 

2015 er Passat bestimmt vw Arbeitsstunden und da wird dann die Stoßstange demontiert lackiert und wieder montiert das kann schon -800€ sein kein Problem

am 6. November 2017 um 21:39

Welche Versicherung will kein Gutachten?

Ich war der Schuldige bei einen Auffahrunfall.

Hab die Versicherung angerufen.

Der, bei dem ich draufgefahren bin, hat von meiner Versicherung eine Schadensnummer, TelefonNr. und eine Email-Adresse erhalten. Dazu die Aufforderung ein Gutachten und Fotos von seinen Schaden an meine Versicherung zu senden.

Wie er das mit dem Gutachten und den Fotos gemacht hat, weiß ich nicht.

Ob er die Kosten für das Gutachten vorlegen muss oder ob der Gutachter das meiner Versicherung in Rechnung stellt?

Ja na klar ich meine in diesem Fall ist der te geschädigte .

 

Die gegnerische Versicherung sagen oft wir brauchen kein Gutachten Kostenvoranschlag reicht .

 

Das sagt die gegnerische Versicherung damit sie das teure Gutachten nicht zahlen müssen !!

 

Als Geschädigter immer Gutachten machen hat man mehr von und ist sicherer

 

Ok deinem Fall ist das dann so aber bis jetzt war es bei mir immer so dass die gegnerische Versicherung versucht hat das Gutachten zu vermeiden wegen den hohen Kosten

Ich würde generell immer Gutachter holen.

Vielleicht ist mehr an der Stoßstange kaputt als man anfangs sieht. Man weiß auch nicht, ob an den Plastik Klipsen irgendwas kaputt ist.

...ganz klaro, Gutachten..

Denn im Gutachten sind auch posten, wie Ersatzwagen, Wertmindeung, etc. aufgeführt,

in einem KVA nicht.

Ach ja, und den Gutachter solltest Du Dir auch selbst aussuchen, idealerweise

arbeitet er nicht mit der Versicherung zusammen.

D.h. nimm einen, der "Selbstständig" ist und keiner Organisation wie CarExpert, DEKRa, etc.

angehört, denn sonst könnte er evtl. eher für die Versicherung das Gutachten erstellen..

Grüße

Ich habe bereits drei solche Fälle gehabt, kleinere Schäden durch Parkrempler. Bin immer zu einem unabhängigen vereidigten Gutachter gefahren, der hat seine Kosten direkt mit der Versicherung abgerechnet und ich habe auf Grundlage des Gutachtens fiktiv mit der Versicherung abgerechnet. Alles problemlos. Die fiktive Abrechnung ist der Versicherung ohnehin am liebsten, weil sie dadurch die Mwst. sparen.

..bzgl. "fiktive Abrechnung"..kommt auf den Schaden und alter eines Fahrzeuges an.

Je älter ein Fahrzeug, desto eher "rechnet" sich solch' eine Abrechnung.

Bei einem "Jungwagen", würde ich ihn lieber in der Werke mit "Papieren" reparieren lassen.

Ein vernünftiges Gutachten schliesst Reparieren in einer Vertragswerkstatt doch nicht automatisch aus.

Zitat:

@Guzzi97 schrieb am 8. November 2017 um 08:23:49 Uhr:

..bzgl. "fiktive Abrechnung"..kommt auf den Schaden und alter eines Fahrzeuges an.

Je älter ein Fahrzeug, desto eher "rechnet" sich solch' eine Abrechnung.

Bei einem "Jungwagen", würde ich ihn lieber in der Werke mit "Papieren" reparieren lassen.

Genau, es kommt auf den Schaden an. Wenn es sich lediglich um Schrammen und kleinere Dellen handelt, kann man fiktiv abrechnen und das Auto in einer vernünftigen Smart Repair Werkstatt deutlich unter der Gutachterschätzung reparieren lassen. Oder bei einem alten Auto mit den Schrammen weiter fahren.

Man kann es auch in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen, aber das wird dann im allgemeinen zu Kosten entsprechend der Schätzung durchgeführt.

Gutachter. Mindestens.

Bei einer Stoßstange gehen Teile, die drunter versteckt sind, gerne kaputt.

Zum Vergleich: mein Stoßfänger wurde am Parkplatz leicht zerkratzt (keine Brüche, Dellen o.ä., nur ein paar fast unsichtbare Kratzer). Ein KVA von der Wertragsverkstatt lag locker über 800€ (Stoßfänger abbauen, reparieren, lackieren, wieder montieren usw.). Hatte damals Geld genommen (klar, weniger als KVA) und fuhr weiter (das Auto war schon damals gute 15 Jahre alt).

Bei einem relativ neuen Wagen - wieso nicht über einen Anwalt laufen lassen? Kostet nichts, er/sie beauftrag einen Gutachter, man bekommt alles abgewickelt und paar "Goodies" dazu, z.B. die Auszahlung der merkantilen Wertminderung, Erstattung für Fahrzeugsausfall für die Zeit der Reparautur.

Muss das Thema hier nochmal hochholen weil es aktuell ist. Ich bin Geschädigter und möchte erstmal dass der komplette Schaden zumindest realistisch, noch besser am oberen Limit eingestuft wird. Ob ich den Wagen reparienen lasse oder fiktiv abrechen, kann ich später immer noch entscheiden, oder? Soll ich in die Vertragswerkstatt oder zu einem freien Gutachter?

Und was passiert wenn die tatsächlich anfallenden Kosten die geschätzten Kosten (vom Gutachter) übersteigen werden? Zahlt die Versicherung nach?

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