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kostenvoranschlag

hi und gruss an alle op-ler

mir hat jamand beim runterheben von seinem auto ne bank die gegen meine astrid gekloppt. am holm beifahrerseite fette delle spielgel zerkratzt und diverse kleine kratzter. die versicherung übernimmt den schaden, hab den schaden beim FOH checken lassen ca 800 - 1000 € ich möchte mir das geld auszahlen lassen, könnt ihr mir sagen welche kosten da noch abgehen, Mehrwertsteuer ist klar noch welche...

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31 Antworten

nur Mehrwerststeuer, soweit ich weiß, ach ja Verbringungskosten auch....

hab grad quasi das gleiche Problem, der KV kostet ja beim Ausbezahlen lassen ja was, weil der nicht verrechnet werden kann, wer zahlt das??? die Vers. Extra oder muß ich das von meinem ausbezahlten Geld zahlen? wenn ja, dann krieg ich doch wenigstens dafür die MwSt gezahlt?

aber zum Kostenvoranschlag kommt noch ne Aufwandspauschale von ca. 25€ mein ich die man extra bekommt

und wenn du Pech hast, dann kürzt die Versicherung auch noch die Stundensätze auf (von denen dort so genannte) Orstübliche Stundenverrechnunggsätze oder nennt dir eine sogenannte "Vertrauenswerkstatt" die das deutlich günstiger repariert.

Ein Schadengutachten wäre bei dieser Schadenhöhe hier die bessere Wahl gewesen

Hallo!

Hänge mich mal mit meiner Frage bzgl. eines KVA mal "hintendran". ;)

An meinem Auto wurde ein Parkrempler verursacht.

Höhe des KVA ~400€ (inkl. MwSt.).

Möchte nun fiktiv abrechnen. Die MwSt. kommt nicht zur Auszahlung, klar; bleiben also ~330€ über.

Welche Kosten kann ich noch geltend machen.

Habe bis jetzt schon mehrmals mit der Versicherung telefoniert, Fahrten zur Werkstatt etc.

Können Fotos, die ich für die Versicherung gemacht habe, auch angesetzt werden?

Danke für Eure Infos!

so hab jetzt den kostenvoanschlag exakt 1268,54 brutto - netto 1066,00 ich soll jetzt den Kv zur versicherung schicken (züricher) mit schadens Nr ud KTO Nr und ich hoffe mal das ich dann die summe überwiesen bekomme. Haben brigens nur 5 prozent von der netto summe als abschlag estellt also 53,30 hat mich der spass gekostet, jetzt mal abwarten was die versicherung macht...

da bin ich jetzt auch mal gespannt. Du wirst sicher weiter berichten...

Zitat:

Original geschrieben von Gelderland

Hallo!

Hänge mich mal mit meiner Frage bzgl. eines KVA mal "hintendran". ;)

An meinem Auto wurde ein Parkrempler verursacht.

Höhe des KVA ~400€ (inkl. MwSt.).

Möchte nun fiktiv abrechnen. Die MwSt. kommt nicht zur Auszahlung, klar; bleiben also ~330€ über.

Welche Kosten kann ich noch geltend machen.

Habe bis jetzt schon mehrmals mit der Versicherung telefoniert, Fahrten zur Werkstatt etc.

Können Fotos, die ich für die Versicherung gemacht habe, auch angesetzt werden?

Danke für Eure Infos!

Da gibt es noch eine Kosten Pauschale in Höhe von 25 Euro für deine Tätigkeiten. Die Bilder kannst du auch noch in Rechnung stellen.

Das war`s dann aber auch schon.

Hatte einen Unfall mit einem Fußgänger, er war dran schuld.

Stimmt es, dessen Privathaftpflicht den Betrag auszahlen muss, der auf dem Kostenvoranschlag steht??

am 25. Juni 2007 um 11:43

Hi,

wenn die KVA-Summe berechtigt ist, ja.

Zur weiteren Schadenregulierung siehe FAQ und www.unfallweb.de

Grüße

Schreddi

So schnell kann's gehen:

Schadentag war am 16.6.2007.

Heute habe ich den Scheck der Versicherung bekommen.

Entschädigung belief sich auf 355,-€ (=330,-€ netto nach KVA + 25,-€ Auslagenpauschale).

Themenstarteram 2. Juli 2007 um 9:15

die versicherung will jetzt noch bilder haben, wie sieht das aus, hab den KV bei opel machen lassen, müssen die dann auch die bilder machen, gehört das zum KV dazu?

am 2. Juli 2007 um 11:01

Hi,

nein und genau das ist das Problem.

Der KVA ist nur ne Rep-Kosten-Aufstellung der Werkstatt.

Dabei wird weder eine Wertschätzung des Fahrzeuges vorgenommen noch Bilder gemacht.

Das macht man im Gutachten oder eben Kurzgutachten für dne kleinen Zweck.

Es könnte also reichen, hier noch Bilder nachzureichen...

Oder Du lässt schlichtweg endlich mal nen Gutachter ran...

Grüße

Schreddi

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

Hi,

nein und genau das ist das Problem.

Der KVA ist nur ne Rep-Kosten-Aufstellung der Werkstatt.

Dabei wird weder eine Wertschätzung des Fahrzeuges vorgenommen noch Bilder gemacht.

Das macht man im Gutachten oder eben Kurzgutachten für dne kleinen Zweck.

Es könnte also reichen, hier noch Bilder nachzureichen...

Oder Du lässt schlichtweg endlich mal nen Gutachter ran...

Grüße

Schreddi

Nur, was soll der SV jetzt noch machen?

nur die Bilder? Der Schaden ist doch schon reguliert.

 

@AvP

Haben die denn auch die Rechnung für den KVA bezahlt?

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