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Kotflügel Cleanen?

VW Golf 3 (1H)
Themenstarteram 31. Oktober 2004 um 13:19

Hallo

hab mir überlegt ob ich meine kotflügel die blinker wegcleanen lassen soll aber meine problem weiß nicht ob ich das eingetragen bekomm hab nämlich gehört da gibst voll stress wie ist das wirklich geht das so einfach?

MFG

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32 Antworten

bei autos die bis 10/94 gebaut wurden ist es erlaubt.

danach nicht mehr. es seie denn du bist dir dann spiegel dran mit blinkern drin.

Ja das stimmt, gibt unter wirklich unter Umständen Ärger wenn du keinen Blinker mehr im Kotflügel hast. Habs letztens mit der DEKRA besprochen und die meinten gleich -> iss nich!!!

Daher dann lieber Blinker in die Außenspiegel, kann ja auch ganz gut aussehen;)

Natürlich

hab meine auch gecleant hat bis heute beim TÜV niemand bemerkt, hat auch niemand interessiert !

Was nicht da ist,kann man auch nicht kontrollieren!

Übrigens die US-Modell haben serienmäßig keinen Seitenblinker.

Ich glaub ich hab das schonmal gesagt. Es kommt drauf an ob euer Auto schon ne EU/EG?! zulassung hat. Ab 1995 ist das sicher der Fall und da sind seitlich sichtbare Blinker vorgeschrieben egal ob die im Kotflügel oder Blinker sind. Es müssen welche da sein. Kotflügel clean und Blinker in Spiegel oder Anders rum. Bis 1995 brauchte man keine seitlich sichtbaren Blinker haben von daher darf ich auch mit cleanen Kotflügel und normalen Spiegel rumfahren.

sag ich doch :D

vor 10/04 kein problem, danach mindestens blinker an den spiegeln!

Was heißt vor 10/94? inkl. oder bis 9/94, meiner ist 10/94...

baumonat/jahr oder erstzulassung?

Zitat:

Original geschrieben von LogicCube

baumonat/jahr oder erstzulassung?

LOL :D

am 1. November 2004 um 19:22

Meiner ist Bj. 1996 und habe ich gecleant. War damit erst letzte Woche bei der Dekra und habe mich erkundigt. Die sagten sofort, dass man die nicht braucht, haben aber nochmal zur Sicherheit in ihren ordnern gewühlt. Ergebnis: Vorne und Hinten MÜSSEN Blinker sein, an der Seite KÖNNEN Blinker sein. habe mir das auch kopieren lassen und fahre jetzt damit immer rum. Da stand auch nichts von einem BJ oder ähnlichen. Es ist also erlaubt, habe es schwarz auf weiß.

dann stell das mal hier rein :D

am 1. November 2004 um 19:29

dann stell das mal bitte schnell rein, habe zwar Modelljahr 94, aber die Cops könnten ja was dagegen haben :(

KunDa

am 1. November 2004 um 19:44

Klappt nicht. Alle die es haben wollen, bitte E-Mail Adresse durchgeben. 150 kb groß.

ich meinte damit, ob seiner 10/94 GEBAUT oder erstzugelassen worden ist. im letzteren fall kann er die blinker einfach so wegmachen.

allerdings gabs schonmal die diskussion ob man vorhandene (und serienmäßige blinker!) einfach so wieder wegmachen darf.

naja, vorgeschrieben sind seitenblinker erst ab 10/94. davor nicht.

Hätte das gerne :)

13teKrieger@gmx.net

Danke schonmal. Hast du vielleicht Bilder von deinem Autochen ?

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