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  7. Kratzer an der Tür durch Kollege, Haftplficht Versicherung ???

Kratzer an der Tür durch Kollege, Haftplficht Versicherung ???

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 10:21

Hallo zusammen,

folgender Hintergrund:

Kollege macht Tür auf, knallt gegen die Wand, Kratzer ca. 5 cm länge, etwas verbeult....

Kostenvoranschlag ca. 1000 €

Von der Haftplichtversicherung der Person wurden 700 EUR erstattet und der Rest gibt es nach der Reparatur, so die Aussage der Haftpflichtversicherung vom Kollegen...

Muss die Versicherung nicht den Netto Betrag komplett überweisen und die MwSt. nach der Reparatur????

Ist es nicht mir überlassen, ob ich es machen lasse oder nicht??

Es geht nicht um mein Wagen, Wagen von einer Kollegin...

Ich weis nicht wie eine Haftplichtversicherung einer Person bei so einem Schjaden abrechnet, daher die Frage an euch...

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15 Antworten

Habe ähnliche Erfahrung gemacht.

Versicherung zahl den Restbetrag nach wenn du nachweisen kannst das der Schaden behoben wurde .

 

Gruß aus Dorsten

Um welche Versicherungsgesellschaft handelt es sich?

Gruss,

Mfg MICHA

am 8. Februar 2007 um 10:40

Zitat:

Original geschrieben von mfg22m

Um welche Versicherungsgesellschaft handelt es sich?

Gruss,

Mfg MICHA

Wann kommt dein 330dA?? Bin schon auf die Bilder gespannt...

mahlzeit..

normalerweise ist es so, dass man eine gutachtenabrechnung bei der versicherung machen kann.

das bedeutet:

die versicherung behält die mwst ein und du bekommst den nettobetrag.

egal ob du selbst den schaden reparierst oder es so lässt.

und damit fahren die versicherungen schon sehr gut. in der regel ist es so, dass eine werkstatt noch ca. 10% auf das gutachten oben drauf hauen (nicht alle...aber viele machen es).

aber mal ehrlich. 5cm kratzer und kleine beule?

das sind ca. 200euro beim beulendoktore....

gruß

andreas

Ist doch simpel. Fotos und Rechnungen hinschicken, fertig. Dann gibt es Nutzungsausfall und Restbetrag. Mehrwertsteuer bekommst Du zurueck fuer alles wo Du nachweisen kannst, dass Du sie entrichtet hast.

Die Versicherung nimmt einfach an, dass Du nicht zu diesen Kosten reparierst sondern zu geringeren und hat dafuer wohl ihre eigenen Erfahrungswerte.

Gruss

Joe

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 11:05

OK, danke an euch allen....

Habe mir auch schon gedacht, dass die Versicherung davon ausgeht, dass der Schaden nicht so hoch ist....

Zitat:

aber mal ehrlich. 5cm kratzer und kleine beule?

das sind ca. 200euro beim beulendoktore....

Ja ich kann es auch für 100 € machen lassen, aber möchte ja nicht Geld verschenken an die Versicherung :)

Mit der KFZ Haftpflicht ist es so dass man immer laut Gutachten abrechnen kann... und wenn die Versicherung davon ausgeht, dass der Schaden nicht so hoch ist, dann schicken sie eigenen Gutachter raus und dementsprechen wird gezahlt...

anscheind kann eine Person Haftpflichtversicherung einfach eigene Richtwerte nehmen und den Rest nur dann zahlen wenn man es nachweisen kann...

Naja mal schauen, ich meld mich nochmal bei der Versicherung...

Genau so ist es.

Du bekommst das Geld von der Versicherung ohne die Mwst., die erhälst du erst nach der Rep..

Jetzt kommt aber noch die Unlogik überhaupt:

Wenn du es jetzt bei einem Beulendok machen lässt, auf Rechnung, und diese dann bei der Vers. einreichst, so erhälst du noch die Mwst. von dem Beulendoktor zurück.

Das Geld vom Gutachten, was du vorher schon bekommen hast, kannst du natürlich auch behalten.

Klingt komisch, ist aber so. :)

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 12:01

Ich habe bisher immer auf die MwSt. verzichtet, weil ich immer nur 1/3 vom Schadens netto Betrag ausgegeben habe... und meistens ohne Rechnung :) Ist halt billiger.... den Nutzungsausfall bekommt man auch immer ohne Rechnungsnachweis :)

Zitat:

Original geschrieben von sosomo

Ich habe bisher immer auf die MwSt. verzichtet, weil ich immer nur 1/3 vom Schadens netto Betrag ausgegeben habe... und meistens ohne Rechnung :) Ist halt billiger.... den Nutzungsausfall bekommt man auch immer ohne Rechnungsnachweis :)

Nutzungsausfall kann nur geltend gemacht haben, wenn er tatsächlich angefallen ist!

Gruss,

Mfg MICHA

Moin,

also so wie es geschildert wurde, sehe ich gar keine Anspruchsvoraussetzung gegenüber der Haftpflichtversicherung.

Der Kollege sass in einem Auto und hat beim Aussteigen die Tür zu weit geöffnet.

Die Haftpflichtversicherung des Kollegen dürfte eigentlich nicht für den Schaden aufkommen, wenn man es ihr so gemeldet hat, denn die Versicherer haben grds. einen Ausschluß für Schäden an Kraftfahrzeugen, die durch deren Benutzung entstehen...

Oder verstehe ich den Vorgang noch nicht richtig?

Beste Grüße

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 12:40

Zitat:

Nutzungsausfall kann nur geltend gemacht haben, wenn er tatsächlich angefallen ist!

Nutzungsausfall fällt ja an sobald man den Schaden behoben hat und dementsprechend Bilder im Reparierten Zustand an die Versicherung rausschickt...

Ich meinte nur dass die dann nicht nach der Rechnung fragen...

Zitat:

Original geschrieben von RolandHB1

Die Haftpflichtversicherung des Kollegen dürfte eigentlich nicht für den Schaden aufkommen, wenn man es ihr so gemeldet hat, denn die Versicherer haben grds. einen Ausschluß für Schäden an Kraftfahrzeugen, die durch deren Benutzung entstehen...

Hmm... Du bist zwar der Fachmann, aber wenn ich bei nem Freund, Bekannten,... am Auto nen Schaden anrichte, muss den doch meine Privathaftpflicht zahlen, oder nicht? Ich steige aus, stütz mich ungünstig an der Armlehne ab und der Stoff des Sitzes reißt... HP-Fall, oder nicht?

Ich denke, die "Benutzung" bezieht sich eher auf die Kfz-Haftpflicht-Schäden, oder nicht?? Sonst wären die angesprochenen Fälle (Delle in Tür, Schaden im Innenraum,...) ja garnicht versicherbar...

Gruß

Jan

@Thorsten, Ich nehm mal an, es zahlt die Privathaftpflicht des Kollegen und nicht die Kfz-Haftpflicht des Halters, aber recht hast Du, Klarstellung taete Not.

Gruss

Joe

Themenstarteram 8. Februar 2007 um 13:09

Zitat:

Ich denke, die "Benutzung" bezieht sich eher auf die Kfz-Haftpflicht-Schäden, oder nicht?? Sonst wären die angesprochenen Fälle (Delle in Tür, Schaden im Innenraum,...) ja garnicht versicherbar...

Da hast du vollkommen Recht!!

Also wie gesagt die Privathaftpflicht hat ja schon eine Gewisse summe gezahlt...

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