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Kratzer bei Leasingfahrzeug
Hallo Gemeinde,
mein 335i wird demnächst zum Händler bzw. zur BMW-Bank zurückgehen (Leasingende). Trotz Sorgfalt sind im Laufe der PKW-Nutzung ein paar Kratzer an Türen und auch an der Motorhaube entstanden. Ebenso habe ich eine Delle an der hinteren Stoßstange.
Kann ich -obwohl das Fahrzeug von BMW geleast ist- die Reparatur von einer "Nicht-BMW-Werkstatt" durchführen lassen oder muss ich dies auf jeden Fall bei BMW beheben lassen. Müsste ich dann die Teile die neu lackiert wurden auch bei der Rückgabe melden?
Danke!!!!!!!!!!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von pike28
Bei einer Regulierung "auf eigene Faust" (z.B. über Fremdwerkstätten etc.) ohne Info an BMW würde ich vorsichtig sein. Die BMW Bank als Leasinggeber und Fahrzeugbesitzer muss hier eine Reparaturfreigabe erteilen - ansonsten verstößt Du gegen den Vertrag. Die Frage ist natürlich, in wieweit jetzt über Smartrepair professionell beseitigte Kratzer relevant sind bzw. die Leasingbank dies überprüft und ggf. "ahndet".
Wie sieht denn diese Vereinbarung genau aus? Kann mal jemand ein Vertragsmuster zur Verfügung stellen oder einen Link dazu? Dann stellt sich noch die Frage, ob der TE privat oder geschäftlich geleased hat.
Sollte sich tatsächlich so ein Passus in den Bedingungen des Vertrages finden: bei einem Privatleasing halte ich es auf jeden Fall für eine unangemessene Benachteiligung, wenn die Reparatur bei einem Meisterbetrieb für Lacktechnik nicht genehmigt wird.
Dem Händler und der Bank kann es egal sein, wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Ansonsten kann ich den Rat der anderen hier nur unterstreichen - einfach nicht vereimern lassen. Allein die Ankündigung des Händlers ist schon eine Frechheit und Kampfansage.
Kantholz
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12 Antworten
Kommt auf die Kratzer an. Kleinere Kratzer sind Abnutzungs/Gebrauchsspuren. Da musst Du rein gar nichts machen, sondern kannst den Wagen genau so zurück geben. Auch kleine Dellen in Tür oder Stoßfänger sind ok.
Ansonsten auch bei größeren Kratzern etc: Auf keinen Fall selbst reparieren lassen. Wenn Du ihn so zurück gibst und BMW repariert das, musst Du NICHT die vollen Reparaturkosten zahlen, sondern lediglich die anteilige Wertminderung. Das ist immer günstiger als die Reparaturkosten.
Leider lassen sich zu viele noch bei diesen Geschichten einschüchtern oder über den Tisch ziehen.
Welche Farbe hast du?
Das BA-BY ist schwarz uni, wenn ich den mit Sonax von Hand poliere,
sieht man gar keine Kratzer mehr, da sich die Farbpartikel reinsetzen
Hi airfight,
nur die Beschädigungen, die über "normale Gebrauchsspuren" hinaus gehen, sind letztendlich relevant. Damit reduziert sich schon mal die Anzahl zu regulierender Schäden. Im Internet finden sich hierzu m.E. recht gute Erläuterungen mit Gerichtsurteilen etc. welche Schäden "Gebrauchsspuren" sind und welche nicht.
Ein weiteres wichtiges Kriterium ist, ob Du einen Anschlussvertrag bei dem Händler, der das Fahrzeug zurücknimmt, abschließen möchtest. Falls ja, weiß ich aus eigener Erfahrung, dass man gerade dann durchaus Verhandlungsspielraum hat und der Händler nicht auf die kostenpflichtige Beseitigumg der Schäden bestehen muss.
Übrigens musst Du den Wagen nicht immer notwendigerweise bei dem Händler zurückgeben, bei dem du auch den Vertrag abgeschlossen hattest (dies hängt vom Leasingvertrag ab). Hierdurch ergeben sich neue Möglichkeiten, da ein anderer Händler sich eventuell mehr ins Zeug legen wird, um einen Leasingneukunden (=Folgegeschäfte...) für sich zu gewinnen. Hol Dir doch mal ein paar Angebote von verschiedenen Händlern ein.
Bei einer Regulierung "auf eigene Faust" (z.B. über Fremdwerkstätten etc.) ohne Info an BMW würde ich vorsichtig sein. Die BMW Bank als Leasinggeber und Fahrzeugbesitzer muss hier eine Reparaturfreigabe erteilen - ansonsten verstößt Du gegen den Vertrag. Die Frage ist natürlich, in wieweit jetzt über Smartrepair professionell beseitigte Kratzer relevant sind bzw. die Leasingbank dies überprüft und ggf. "ahndet".
Je nachdem wie gut Du mit Deinem Händler kannst, würde ich hier ein offenes Gespräch suchen. Falls Du die Kiste nur zurückgeben willst ohne Folgevertrag, würde ich mich direkt mit der BMW Bank in Verbindung setzen und eine Beseitigung der (relevanten) Schäden durch Smartrepair vorschlagen - ein Foto, welches die Schäden dokumentiert, schafft hier sicherlich Vertrauen.
Hoffe, das hilft ein wenig weiter.
Gruß, Pike
Hallo Pike,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Mein Problem besteht darin, dass ich bereits ein Angebot für ein Nachfolgerfahrzeug von meinem Händler in den Händen habe. Da er sich wiederum unter den Preis eines Konkurrenten "legen" musste, sagt mein Händler nun, dass er aber dann die Schäden an meinem Fahrzeug ohne Entgegenkommen festsetzen muss. Diese Aussage verunsichert mich stark, da er sich letztendlich den angebotenen Rabatt bei Rückgabe über die Schadensbewertung des "Altfahrzeuges" wieder holen wird. Ich habe hier leider auch schon bei anderen Herstellern sehr schlechte Erfahrungen gemacht, so dass ich bereits zweimal mit Hilfe eines Anwaltes agieren musste (Ergebnis war stets ein Vergleich der deutlich unter der Hälfte der vom Händler angesetzten Summe lag => Das ganze hat System).
Meine Vorstellung war eben nun, dass ich die zweifelsfreien Schäden von einer Lackierwerkstätte beheben lasse, so dass ich bei der Rückgabe nicht wieder mehr als das tatsächlich Doppelte aufgebrummt bekomme und aber zu diesem Zeitpunkt den Anschlußvertrag unterschrieben habe.
Ich lease seit fast 25 Jahren Autos (bisher 15 Verträge abgeschlossen) und muss feststellen, dass die Rückgaben immer schwieriger und tatsächlich auch unseriöser werden. Nebenbei sei erwähnt, dass ich für mein Neufahrzeug lediglich einen einzigen anderen BMW-Händler telefonisch angerufen habe und der mir dann eine Leasingrate genannt hatte. Wir reden hier von einem Leasingfaktor von 1,42 mit dem mein Händler sicherlich noch gut leben kann.
Gruß
Fahr doch mal zu einem anderen BMW Händler in der Umgebung und frage ihn, welche Schäden zu beheben sind.
Zitat:
Original geschrieben von pike28
Bei einer Regulierung "auf eigene Faust" (z.B. über Fremdwerkstätten etc.) ohne Info an BMW würde ich vorsichtig sein. Die BMW Bank als Leasinggeber und Fahrzeugbesitzer muss hier eine Reparaturfreigabe erteilen - ansonsten verstößt Du gegen den Vertrag. Die Frage ist natürlich, in wieweit jetzt über Smartrepair professionell beseitigte Kratzer relevant sind bzw. die Leasingbank dies überprüft und ggf. "ahndet".
Wie sieht denn diese Vereinbarung genau aus? Kann mal jemand ein Vertragsmuster zur Verfügung stellen oder einen Link dazu? Dann stellt sich noch die Frage, ob der TE privat oder geschäftlich geleased hat.
Sollte sich tatsächlich so ein Passus in den Bedingungen des Vertrages finden: bei einem Privatleasing halte ich es auf jeden Fall für eine unangemessene Benachteiligung, wenn die Reparatur bei einem Meisterbetrieb für Lacktechnik nicht genehmigt wird.
Dem Händler und der Bank kann es egal sein, wenn die Reparatur fachgerecht durchgeführt wird.
Ansonsten kann ich den Rat der anderen hier nur unterstreichen - einfach nicht vereimern lassen. Allein die Ankündigung des Händlers ist schon eine Frechheit und Kampfansage.
Kantholz
Hallo,
wir lassen das Auto am Leasingende immer aufbereiten; und zwar bei exakt dem Betrieb, zu dem BMW hier vor Ort die Autos oder Teile auch bringt, nur mal so nebenbei.
Das muss man in das Leasing für sich einfach einkalkulieren, sonst beschummelt man sich ja nur selbst.
Wenn keine strukturellen Dinge kaputt sind (Stossfänger mit Riss, wie bei mir gerade ), bleibt man da immer unter 500 Euro und muss sich bei der Rückgabe keine Gedanken machen.
Teuer wirds nur, wenn viele Teile echte Dellen haben oder mehrere Felgen richtig angeschrammt sind - aber dann ist das Auto eben einfach beschädigt, und es ist ja nur gemietet.
N.
Die Aussage des Händler wundert mich.
Es wird doch immer neutral bewertet ob etwas über der Abnutzung hinausgeht oder nicht. Der Händler hat doch dabei keinen Einfluss. Falls etwas vorhanden ist wird die Wertminderung ermittelt.
Da stimme "Stellvertreter's" Meinung vollkommen zu.
Denn im Umkehrschluss würde es doch bedeuten dass der Händler Einfluss auf die Mängel haben würde indem er mal weniger mal mehr Mängel auflistet.
Ich glaube er kann auf die arbeiten die er ausführt etwas rabatt geben. ... vermute mal das das so gemeint war. Wertgutachten werden meistens von der Dekra erstellt.
@te
Fahr unbedingt zu einem Fahrzeugaufbereiter.
Zum anderen würde ich alleine aufgrund der aussage zu einem anderen Händler gehen.
Heißt ja quasi: Ich mach dir ein billliges angebot für den neuen.. aber dafür zahlst du beim alten drauf.
Finde ich unverschämt.
gretz
Zitat:
Original geschrieben von V64Motion
Wenn keine strukturellen Dinge kaputt sind (Stossfänger mit Riss, wie bei mir gerade ), bleibt man da immer unter 500 Euro und muss sich bei der Rückgabe keine Gedanken machen.
Selbst wenn es 'nur' 300 EUR kostet, sind es schon 300 EUR zu viel. Ich habe in den letzten Jahren insgesamt 5 Rückgaben bei verschiedenen Herstellern mitgemacht (über meine eigene Fa.) und das einzige was wir vorher immer haben machen lassen, war eine oberflächliche Aufbereitung für jeweils 80 EUR. Dann sieht der Wagen wie 'geleckt' aus. Irgendwelche Kratzer, egal ob groß oder klein, ausbessern zu lassen ist einfach dumm. Weil Du gerade bei größeren (und nur diese müssen behoben werden) mehr zahlst, als die eigentliche Wertminderung, die der Leasinggeber ansetzen darf.
Außerdem kommt es immer drauf an: Ich hatte schon Dekra-Mitarbeiter, die nichtmal einen groben Schaden wie einen langen, tiefen Türkratzer beanstandet haben (ok, der Türkratzer war grenzwertig, denn der kann auch durchaus eine Gebrauchsspur sein). Oft war es auch so, dass der Dekra Mann alles 'autonom' gemacht hat und der Händler nicht einmal den Wagen richtig angesehen hat. Der Wisch vom Dekra Mann war ihm (obwohl er manche Dinge gar nicht aufgenommen hatte) genug
Schau mal hier rein
http://www.motor-talk.de/.../...starke-steinschlaege-t2416392.html?...
Da habe ich Leasing Rückgaberichtlinien hochgeladen
Wir hatten mit der Rückgabe unseres Turans auch schwierigkeiten.
Der VW Händler wollte unbedingt noch Geld machen.
Nach vorlage der TÜV-Richtlinie und der Drohung, das über den Anwald klären
zu lassen, haben wir nichts mehr von ihm gehört.
mfg
ofgl
Hier das Mittelchen:
Sonax