1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Finanzierung
  5. KSB Plus bei Finanzierung

KSB Plus bei Finanzierung

Themenstarteram 27. Januar 2011 um 20:09

Hallo zusammen,

über die KSB Plus (RSV) habe ich meist nur negatives hier im Forum gelesen. Morgen habe ich einen Termin bei meinem Händler des Vertrauens und bin mir jetzt unsicher ob ich die Finanzierung mit oder ohne KSB abschließen soll.

Habe ich das richtig verstanden das die Versicherung erst die austehenden Raten zahlt bei Arbeitslosigkeit wenn ich auf Wiedereinstellung geklagt habe...?

Welche Pro`s gibt es dann eigentlich noch für mich, es ist ja nicht so das mein Geld auf Bäumen wächst. Zu verschenken habe ich wieder von uns nichts.

Welche Argumente würden noch dagegen sprechen ???

Vielen Dank

Beste Antwort im Thema

Für mich ist eine RSV nur eines: eine Versicherung, mit der der Versicherungsnehmer auf SEINE KOSTEN das Risiko DER BANK (was man ja ohnehin mit dem jeweiligen Zinssatz zahlt) mindert. Ganz komische (oder auch pfiffige) Geschäftsidee ...

Wer einen sehr unsicheren Job hat, der sollte ohnehin die Finger von einer Finanzierung lassen, ob mit oder ohne RSV. Und beim Auto ist ja immer ein großer Teil des geliehenen Geldes als Gegenwert vorhanden.

18 weitere Antworten
Ähnliche Themen
18 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von affenauge

Welche Argumente würden noch dagegen sprechen ???

Zum Beispiel die Tatsache, dass der Versicherungsbeitrag voll mit verzinst wird, was je nach Laufzeit die Kosten für die (meist überflüssige) RSV noch weiter in die Höhe treibt.

Für mich ist eine RSV nur eines: eine Versicherung, mit der der Versicherungsnehmer auf SEINE KOSTEN das Risiko DER BANK (was man ja ohnehin mit dem jeweiligen Zinssatz zahlt) mindert. Ganz komische (oder auch pfiffige) Geschäftsidee ...

Wer einen sehr unsicheren Job hat, der sollte ohnehin die Finger von einer Finanzierung lassen, ob mit oder ohne RSV. Und beim Auto ist ja immer ein großer Teil des geliehenen Geldes als Gegenwert vorhanden.

Themenstarteram 30. Januar 2011 um 20:57

danke für die antworten, habs ohne gemacht ;)

Zitat:

Original geschrieben von superlolle

Für mich ist eine RSV nur eines: eine Versicherung, mit der der Versicherungsnehmer auf SEINE KOSTEN das Risiko DER BANK (was man ja ohnehin mit dem jeweiligen Zinssatz zahlt) mindert. Ganz komische (oder auch pfiffige) Geschäftsidee ...

Wer einen sehr unsicheren Job hat, der sollte ohnehin die Finger von einer Finanzierung lassen, ob mit oder ohne RSV. Und beim Auto ist ja immer ein großer Teil des geliehenen Geldes als Gegenwert vorhanden.

AMEN ;)

An wen ist der Widerruf der ASB – Plus zu richten ? An den Händler, der das Ganze vermittelt hat oder direkt an die Bank ?

Guten Morgen , hier mal ein Auzug einer Mail von Skoda Händler , bezüglich der Bitte den KSB nicht einzusetzten.

" wenn ich die KSB raus nehme, dann muss ich a) die Händlerbeteiligung zu Ihren Lasten in die Finanzierung rechnen und b) den Zinssatz auf 3,99% hoch drehen.

Von daher macht das keinen Sinn.

Zudem sind Sie dann gegen alle Risiken, die einen finanziellen Einschnitt bedeuten könnte, abgedeckt."

Der letzte Satz steht nicht zu Debatte , das ist durch Versicherungen geklärt !

Was bedeutet das mit der Hänlderbeteiligung ?

Warum gehen dann die Zinsen hoch ?

Gruss Mathias

PS. hier die Antwort auf meine Frage an den Händler :

Wenn ich den Zinssatz bei 1,99% lasse und den KSB herausnehme, dann entsteht eine Händlerbeteiligung von 1.656,43 €.

Auch Banken sind am Ende ein Wirtschaftsunternehmen und müssen Geld verdienen.

Heißt: Sonderzinssatz = KSB-Pflicht.

Wenn ich den Zinssatz auf 3,99% erhöhe, dann sinkt die Händlerbeteiligung auf 756,15 €. Also nur die Hälfte.

Und am Ende ist es doch günstiger für Sie, den KSB mit zu nehemen.

Ist das so Richtig ?

 

am 10. Juni 2016 um 13:39

Ja, war bei mir auch so, wir hatten beides durchgerechnet, er hat mir zwei Angebote gemacht, eines mit KSB, eines ohne KSB, bei dem Angebot ohne KSB habe ich für meinen Gebrauchtwagen weniger bekommen und der Zinssatz war höher. Im Endeffekt war das Angebot mit KSB für mich günstiger, denn der Händler hat mir bei dem Angebot einfach mehr Geld für meinen Gebrauchten gegeben.

Rein rechtlich ist eine KSB eine freiwillige Zusatzversicherung, es darf nicht zwingend sein, wenn du also ohne willst muss es der Händler akzeptieren, aber er bleibt in seiner Preisfindung frei, wenn er dir also mehr oder weniger für deinen Gebrauchten bietet oder die bei Abschluss ohne KSB einen anderen Rabatt einräumt dürfte das rechtlich wohl zulässig sein.

Händlerbeteiligung ist meinem Verständnis nach die Summe die der Händler an die Bank zahlen muss, ohne Abschluss einer KSB muss der Händler mehr an die Bank zahlen, mit Abschluss der KSB weniger d.h. wenn man eine KSB mit abschliesst hat der Händler mehr "Spielraum".

Zitat:

@armesTDIschwein schrieb am 28. Februar 2013 um 15:52:18 Uhr:

An wen ist der Widerruf der ASB – Plus zu richten ? An den Händler, der das Ganze vermittelt hat oder direkt an die Bank ?

An die Bank, der Händler kann es aber sicher weiterleiten.

Zitat:

Was bedeutet das mit der Hänlderbeteiligung ?

Warum gehen dann die Zinsen hoch ?

Der Händler verdient an der Restschuldversicherung Provision. Und das nicht gerade wenig. Darum sind die auch oft so teuer. Wenn du die Provision abwählst, will der Händler aber weiter Provision - möglichst in der selben Höhe - erhalten. Eine Händlerbeteiligung ist sogar der umgekehrte Fall. Er verdient an der Finanzierung selbst keine Provision, sondern er zahlt der Bank sozusagen einen gewissen Betrag damit die Zinskonditionen niedrig bleiben. Da du aber die Versicherung abwählst, wälzt er das nun auf dich ab. Also dreht er den Zins rauf. Von manchen Banken wird das auch so vorgegeben. Denn auch die Banken verdienen an der Provision der Versicherung. Gute Banken machen das in der Form nicht. Da ist die Versicherung nur extra und völlig getrennt von der Finanzierung zu betrachten.

Ich kann Restschuldversicherungen auch nicht empfehlen. Die Bedingungen sind schon haarsträubend.

Wenn ich das etwa bei unserer Bank mir so durchlese:

Arbeitslosenversicherung:

Mindestbeschäftigungsdauer beim selben Arbeitgeber bei Antragstellung: 6 Monate

Wartezeit: 6 Monate nach Vertragsabschluss (nach 5 Monaten Arbeitslos = keine Leistung)

Karenzzeit: 3 Monate (nach melden der Arbeitslosigkeit an die Vers. = 3 Monate keine Leistungen)

Höchstleistungsdauer: 12 Monate

Und gerade die Arbeitslosenversicherung ist sackteuer!

Viele Fahrzeugfinanzierungen haben kleine Laufzeiten (36 bis 48 Monate etwa). Du zahlst für die ersten sechs Monate also quasi umsonst. :rolleyes:

Die Koppelung des Zinssatzes an die Versicherung ist unzulässig aber gängige Praxis. Einfache Lösung: Mit Versicherung abschließen und in der Widerrufsfrist nur die Versicherung widerrufen. Schon hast Du den günstigen Zinssatz und keine Versicherung. Ärgert den Händler, aber er kann nichts machen.

Zitat:

@vielfahrer65 schrieb am 10. Juni 2016 um 09:13:26 Uhr:

Guten Morgen , hier mal ein Auzug einer Mail von Skoda Händler , bezüglich der Bitte den KSB nicht einzusetzten.

" wenn ich die KSB raus nehme, dann muss ich a) die Händlerbeteiligung zu Ihren Lasten in die Finanzierung rechnen und b) den Zinssatz auf 3,99% hoch drehen.

Ist das so Richtig ?

Die Zinsdifferenz geht hier voll zu Lasten des Händlers, denn das gehört zum unternehmerischen Risiko, welches er eingeht, wenn der seinen Kunden unzulässige Koppelgeschäfte unterjubelt.

Gegen eine solche Zinserhöhung bei der Kündigung der KSB hast du als Kunde das Recht auf deiner Seite.

Im Moment gibt es gar keine Händlerbeteidigung bei Skoda.

Im Konfigurator kann man es selbst sehen ,dass der Zinssatz sich nicht ändert bei mit KSB oder ohne.

Oder seit ihr andere Meinung ?

Gut der Händler könnte vielleicht mit 0 % Zinssatz arbeiten,das kann natürlich sein das dann eine Beteidigung erfolgt.

am 12. Juni 2016 um 20:04

Der Händler will die KSB-Provision einstreichen, nicht mehr und nicht weniger!

Vielen Dank für Eure Antworten !

Laut Aussage der VW-Bank ist die Antwort des Händlers schlicht weg falsch und deswegen bleibt er auf einem Fabia mehr sitzten ..

Gruss Mathias

am 29. Januar 2019 um 12:31

Zitat:

Die Koppelung des Zinssatzes an die Versicherung ist unzulässig aber gängige Praxis. Einfache Lösung: Mit Versicherung abschließen und in der Widerrufsfrist nur die Versicherung widerrufen. Schon hast Du den günstigen Zinssatz und keine Versicherung. Ärgert den Händler, aber er kann nichts machen.

Wäre ja mal sehr interessant, ob das so ohne Weiteres geht, da ich vor der gleichen Situation stehe und auch ein Angebot akzeptieren oder ablehnen muss.

 

Danke im Voraus für die Antworten :-)

Deine Antwort
Ähnliche Themen