1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Hyundai
  5. Hyundai Elektrofahrzeuge
  6. Hyundai Ioniq 5 & 6 & 9
  7. Kühlflüssigkeit Akku - kommender Rechtsstreit?

Kühlflüssigkeit Akku - kommender Rechtsstreit?

Hyundai Ioniq 5 5
Themenstarteram 27. Februar 2025 um 19:52

Servus zusammen,
Ich habe im Oktober 24 einen gebrauchten ioniq 5 von einem Händler (ohne Werkstatt) gekauft. Jetzt stand die erste Inspektion an (30tkm). Prombt ruft die Werkstatt an und meinte, es wäre die falsche Kühlflüssigkeit in Akku-Kreislauf, da sie grün anstatt blau war. Ich habe umgehend mit dem Händler telefoniert und bescheid gegeben. Einen Tag später, ich brauche das Auto und habe daher den Wechsel veranlasst um die Gewährleistung seitens hyundai zu behalten (600€ kosten mit Leihwagen), schrieb mir der Händler, dass seitens des Einlieferers kein Wechsel der Flüssigkeit durchgeführt worden sei und es sich um den Auslieferungszustand handeln muss. Er erkennt seine Haftung nicht an und meinte, dass es auch zugelassene grüne Kühlflüssigkeit gäbe.
Die Werkstatt sagte, es gibt nur eine einzige zugelassene Flüssigkeit. Die ist blau und ich habe einen leeren kleinen Kanister mitbekommen.
Wer hat recht und hättet ihr eine Idee, wie man vorgeht um die Kohle wenigstens anteilig zurückzukriegen?
Danke euch!

Grüne Kühlflüssigkeit
Ähnliche Themen
12 Antworten

Ich würde sagen dass das Kühlmittel noch blau ist und seine Farbe langsam verliert, grün sieht anders aus.

Das EV Kühlmittel für die Batterie verliert über gewisse Zeit die Farbe, das Problem ist jetzt erst vor kurzem aufgetreten bei einigen Fahrzeugen

Ich sehe giftgrüne Kühlflüssigkeit. Die Garantie ist halt mit Wartung verbunden. Der Wechsel der Kühlflüssigkeit ist erst bei 60 tkm vorgesehen. Bei dir aber offensichtlich schon vorher nötig. Der Wechsel der Kühlflüssigkeit ist teuer und der Leihwagen kam noch drauf. Für 600 € hast du glücklicherweise die Garantie behalten. Ob es jetzt sinnvoll ist sich bei Hyundai-Deutschland zu beschweren und dann die Garantie auf Akku, Wärmepumpe usw. zu verlieren, musst du entscheiden. Wenn überhaupt, würde ich gegen den Verkäufer vorgehen. Ist das die selbe Werkstatt? Wenn der aber behauptet, bei Verkauf war die blau, wird es…

Die ist blau.
Wenn die ausbleicht sieht die genauso aus. In einem halben Jahr ist die dann farblos.

Elektrische Leitfähigkeit messen, dann ist es eindeutig. Wenn es nicht das richtige wäre, dann würde das dabei auffallen.

Ist aber giftgrün auf dem Foto, nicht farblos und nicht blau… Giftgrün ist halt sein 600 € Problem in seinem Fall.

Themenstarteram 6. März 2025 um 13:08

Hallo zusammen. Vielen Dank für eure Beiträge!
Ich gehe natürlich nicht gegen hyundai vor (die Garantie bleibt ja erhalten), sondern gegen den Händler. Dieser ghostet mich im Übrigen, nachdem ich ihm einen langen Text über seine Haftung schrieb. Der Fairness halber sei noch gesagt, dass in 15 Monaten sowieso ein Wechsel angesanden hätte, womit sich der Streitwert auf 234€ reduziert. Trotz dessen antwortet er nicht. Er muss in den ersten 12 Monaten nach Kauf nachweisen, dass die Flüssigkeit richtig ist und ich kann beweisen, dass das Auto so gekauft wurde, da ich die Fotos der Anzeige auf mobile noch habe.
Ich werde ihm wohl jetzt noch mal schreiben/anrufen und dann eine Forderung mit Frist von meinem Anwalt (einer meiner kumpels) schicken.

Zitat:

@Patzekal schrieb am 6. März 2025 um 14:08:52 Uhr:


Ich werde ihm wohl jetzt noch mal schreiben/anrufen und dann eine Forderung mit Frist von meinem Anwalt (einer meiner kumpels) schicken.

Welche Forderung ?

Die Sachlage ist doch unbewiesen bzw. nicht gerichtsfest.

Das Verhalten des Händlers erscheint zwar unseriös, doch es ist fraglich eine Forderung, welcher Art auch immer, durchzusetzen.

Worst Case:

Es ist gar nicht die falsche Kühlflüssigkeit.

Die falsche Kühlflüssigkeit wurde bei der ersten Inspektion festgestellt, einziges Indiz die Farbe.

Falls es nicht die originale Kühlflüssigkeit ab Werk ist, dann muss was mit dem Fahrzeug gewesen sein.

Themenstarteram 6. März 2025 um 13:31

Anbei der Text:
Guten Tag Herr XXXX, ich glaube Ihnen natürlich, dass Sie und Ihr Einlieferer nichts über diese Kühlflüssigkeit wissen. Aber in diesem Fall wären Sie voll haftbar, da laut offiziellem hyundai Vertragshändler nie bei irgendeinem elektrischem Fahrzeug von hyundai für den deutschen Markt eine grüne Kühlflüssigkeit von Werk aus verwendet wurde. Es gibt lediglich eine zugelassene Kühlflüssigkeit und die lässt hyundai selbst produzieren. Diese ist blau, siehe Foto unten. Meine Frau fährt einen 22er kona electric mit Kühlmittelfarbe blau...
Vom deutschen Recht her (BGB) ist ein Händler auch für Verschleißteile haftbar, sofern diese zur Minderung oder zum Defekt der Sache beitragen. Da hier die falsche Flüssigkeit zum Verlust der noch über drei Jahre anhaltenden Gewährleistung geführt hätten (neben einem potenziellem Schaden der Batterie), wäre mein Auto weniger wert gewesen, als bei Kauf vermutet. Womit es sich um einen Sachmangel handelt §434 bgb.
Um dem Risiko eines Schadens zu entgehen und die Gewährleistung zu erhalten, habe ich den Austausch nun selbst bezahlt (563€ inkl. Leihwagen). Da der Wechsel im Juni 26 sowieso fällig gewesen wäre laut Serviceheft (welches übrigens fehlt, kostet 35€), belaufen sich die Kosten für Sie 562€/36 Monate x 15 Monate Rest = 234€.
Die von Ihnen erwähnten Sensoren erkennen nur einen Fehler, sofern der Akku zu heiß wird oder wenn Kurzschluss zwischen den Zellmodulen passiert, aber keine falsche Flüssigkeit ansich.
Wie verbleiben wir?

Der eigentliche Fehler war dann eher der Kauf bei diesem Händler, ein fehlendes Serviceheft ist bei Hyundai ein echtes Problem, weil nur das Papier zählt.
Ist nicht so wie bei anderen Herstellern die das elektronisch speichern.
Könnte in diesem Fall sogar richtig teuer werden, wenn es die ICCU erwischt

Themenstarteram 6. März 2025 um 13:49

Schöner Kommentar, der wenig hilfreich ist! Der Händler hat 4,9 Sterne von über 500 Bewertungen. Woher sollte ich das wissen? Tut hier auch so gar nichts mehr zur Sache.
Das fehlende Serviceheft ist gar kein Problem, weil noch kein Eintrag hätte vorgenommen werden können, da Erstinspektion. Hast du das Thema vollständig gelesen und verstanden?
Für alle weiteren defekte behalte ich noch drei Jahre Werksgarantie,wie auch bereits oben schon geschrieben...

Zitat:

@Patzekal schrieb am 6. März 2025 um 14:49:17 Uhr:


Hast du das Thema vollständig gelesen und verstanden?

Habe ich dann wohl nicht.

Bin dankbar für Deine Freundlichkeit und Fürsorge im Kontext meiner totalen Verständnislosigkeit.

Nur ein kleiner Hinweis, vermutlich vollkommen daneben:

Der erste Eintrag im Serviceheft erfolgt nicht erst bei der ersten Inspektion, bei Garantieleistungen zeigt sich Hyundai weder kulant noch kooperativ und das originale Serviceheft ist mega wichtig.

Sogar mit vollständige Unterlagen hatte ich bei Garantieansprüchen schon jede Menge Ärger mit Hyundai, nicht primär mit dem Hyundai Händler

Über die juristische Doktorarbeit wird sich der Händler aber gefreut habe. :D

Zitat:

@Patzekal schrieb am 27. Februar 2025 um 20:52:25 Uhr:


Er erkennt seine Haftung nicht an und meinte, dass es auch zugelassene grüne Kühlflüssigkeit gäbe.

Ohne einen glaubhaften Nachweis ist eine solche Aussage wertlos.

Ich bin jetzt nicht mehr zu stark bei Hyundai/Kia involviert, aber es scheint unterschiedliche Kühlflüssigkeiten für Batterien (BEV und HEV/PHEV) zu geben:

  • Ioniq 5 BEV: Kühlflüssigkeit blau - Link
  • Ioniq BEV: Kühlflüssigkeit blau - Link
  • Ioniq HEV & PHEV: Kühlflüssigkeit grün - Link und Link

Eine Änderung der Farbe der Kühlflüssigkeit mit der Zeit kann auch nicht ausgeschlossen werden, wie bereits erwähnt wurde.

Deine Antwort
Ähnliche Themen