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Kündigen bei vorübergehender.stillegung

Themenstarteram 20. November 2004 um 20:41

Hab mein Auto übern Winter abgemeldet!

Muss ich die Vers.trotzdem Kündigen wenn das Auto abgemeldet is? und ich nächstes Jahr zu ner anderen Vers. will?

Hab gehört das das nur bei nem Halterwechsel geht,(Tageszulassung) und dann wieder auf mich!?

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21 Antworten

Abmeldung bedeutet Risikofortfall.

Die Zulassungsstelle informiert deine Versicherung über die Abmeldung.

Diese hebt den Vertrag zum Abmeldetag auf.

Wenn du lange im voraus bezahlt hast, und dringend

die Kohle zurück brauchst, kannst du das ganze ein bißchen beschleunigen,

und die Abmeldebescheinigung deiner Versicherung faxen o.ä.

Geht dann etwas schneller.

Niemand kann sicher wissen, ob es dort oder woanders jemals

wieder angemeldet wird.

Daher ist es versicherungstechnisch immer eine endgültige Sache.

Wiederzulassung nur mit Deckungskarte!

Zitat:

Hab gehört das das nur bei nem Halterwechsel geht,(Tageszulassung) und dann wieder auf mich!?

wers verstanden hat, solls beantworten. ;) *gg*

Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung

 

Zitat:

Original geschrieben von RSTino

Hab gehört das das nur bei nem Halterwechsel geht,(Tageszulassung) und dann wieder auf mich!?

Manche machen das um die Versicherung mitten im Jahr zu kündigen. Ummeldung auf die Frau/ Mann = Halterwechsel. 5,80Euro gespart und Fahrzeugwert wegen +1 Halter um 1.000ende gemindert.

 

Christo

FAlls du das gleiche Fahrzeug nächstes Jahr bei einer anderen Versicherung versichern willst (egal ob es abgemeldet war oder nicht) MUSST du bei deiner jetzigen Versicherung kündigen, sonst wird sie im nächsten Jahr die älteren Rechte geltend machen.

Themenstarteram 21. November 2004 um 9:35

Zitat:

Original geschrieben von Domme

FAlls du das gleiche Fahrzeug nächstes Jahr bei einer anderen Versicherung versichern willst (egal ob es abgemeldet war oder nicht) MUSST du bei deiner jetzigen Versicherung kündigen, sonst wird sie im nächsten Jahr die älteren Rechte geltend machen.

Hab mich ein bischen blöd ausgedrückt,aber genau das wollte ich wissen!

Danke!:)

Muss er nicht, wenn das Auto längere Zeit aus dem Verkehr gezogen wurde kannst du dir ne neue Versicherung suchen.

Christo

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Muss er nicht, wenn das Auto längere Zeit aus dem Verkehr gezogen wurde kannst du dir ne neue Versicherung suchen.

Christo

Was verstehst du unter "längere Zeit aus dem Verkehr gezogen"? Also ich kenne das nur so, dass man die Versicherung kündigen muss.

Zitat:

Original geschrieben von Domme

Was verstehst du unter "längere Zeit aus dem Verkehr gezogen"? Also ich kenne das nur so, dass man die Versicherung kündigen muss.

Oftmals reicht eine Woche, bei Ihm sind es sogar mehrere Monate.

Ob das rechtlich richtig ist sei dahingestellt, aber die Versicherer bestehen eigentlich nicht darauf. Es sei denn die brauchen jeden Kunden.

Christo

...um auf der sicheren Seite zu sein und weil du ja sowieso wechseln willst und weil du auch kein Ärger willst reicht es völlig aus ein FAX mit den Versicherungsdaten vor dem 30.11.2004 loszuschicken und damit die Vorversicherung zu kündigen. Ab dem 01.01.2005 darfste dann bei der neuen Versicherung wieder brausen :-)

Da würde ich auf standalone hören. Ich hatte schon einen Fall, da wollte ein Kunde nach einem dreiviertel Jahr sein altes Auto wieder neu zulassen. Angebot gemacht, eingedeckt und wenige Wochen später schrie dann plötzlich seine alte Versicherung..

....nicht ganz zu unrecht wie ich finde...

Wenn das Ding nur vorrübergehend stillgelegt ist (nicht "abgmeldet"!) und man die Versicherung nicht mit kündigt (zum Jahresende eben), geht es meines Wissens in eine Ruheversicherung über.

So kenn ich es, so praktiziere ich es - denn immerhin hat der Kunde während der Dauer der vorrübergehenden Stillegung ja auch Kaskoschutz.... (und das quasi kostenfrei)

Da dürfte es verständlich sein,w enn man dann als Vers. auf alte Rechte pocht.

Oder nich?

Also im vorliegenden Fall standalone folgen und Versicherung kündigen - nur wehe, wenns im Januar geklaut wird ;)

(alles unter der Voraussetzung, dass ne Kasko bestand)

Grüße

Schreddi

Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung

 

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Manche machen das um die Versicherung mitten im Jahr zu kündigen. Ummeldung auf die Frau/ Mann = Halterwechsel. 5,80Euro gespart und Fahrzeugwert wegen +1 Halter um 1.000ende gemindert. Christo

1.000.-€ Verlust bei Halterwechsel? Was für "Gurken" fährst Du denn?

Gruß, Günni.

Re: Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung

 

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund

1.000.-€ Verlust bei Halterwechsel? Was für "Gurken" fährst Du denn?

Gruß, Günni.

Wieso Gurken ? Spreewaldgurken ?

Ich schrieb 1000ende, also mehrere, oder denkst du anders darüber ?

Christo

Re: Re: Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung

 

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Wieso Gurken ? Spreewaldgurken ?

Ich schrieb 1000ende, also mehrere, oder denkst du anders darüber ?

Christo

:D Spreewaldgurken mit Rädern?

Danke für den Hinweis auf 1000ende ;).

Aber ich frage mich immer noch, warum ein Auto durch Halterwechsel an Wert verlieren sollte. Wenn das so wäre, würde doch keiner mehr einen Gebrauchtwagen kaufen, weil er durch den Kauf (Halterwechsel) den Wert seiner gekauften "Ware" sogleich verringern würde!?

Da bescheißen sich die Leute selber, wenn sie ein Auto kaufen? Glaub ich so nicht.

Der Wert definiert sich aus Faktoren wie Alter, Laufleistung und Ausstattung. Halterwechsel, wenn sie nicht auf Mängel zurückzuführen sind, haben keinen Einfluss auf den Wert.

Gruß, Günni.

Re: Re: Re: Re: Re: Kündigen bei vorübergehender.stillegung

 

Zitat:

Original geschrieben von güntherdortmund

Der Wert definiert sich aus Faktoren wie Alter, Laufleistung und Ausstattung. Halterwechsel, wenn sie nicht auf Mängel zurückzuführen sind, haben keinen Einfluss auf den Wert.

Gruß, Günni.

Das würde ja bedeuten, dass die Frage beim Autokauf irrelevant ist, ist sie aber nicht.

Bei meinem Audi A4 lagen zwischen erster Hand und zweiter immerhin 850,00 Euro im Händlerankauf.

Wird man da als dummer Kunde etwa beschissen ?

Christo

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