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Kündigung durch Europa Versicherung - was tun?

Hallo Leute,

ich bin seit ca. fünf-sechs Jahren Kunde der o.g. Versicherung (Vollkasko). Vor ca. drei Jahren (01.2006) hatte ich einen selbstverschuldeten Unfall. Kann jedem passieren, wirklich! Nun hatte ich vor zwei Wochen einen Riss in der Windschutzscheibe. Die Windschutzscheibe musste bei Carglas erneuert werden, es lief über die Teilkaskoversicherung. Heute erhielt ich aber von der Europa Versicherung die Kündigung des Vertrages zum 30.12.2008 0:00 Uhr aufgrund des Teilkaskoschadens! Was jetzt? Beim Abschluss einen neuen Vertrages wird überall gefragt, wer die Versicherung gekündigt hat. Welche Auswirkungen hat die Kündigung? Kriege ich nirgendwo mehr einen Vertrag? Danke schon mal.

Gruß

Felix

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Bertelsmann-Chef

Also erzähl uns bitte die ganze wahrheit. Danke.

Also lies du dir erstmal die ganzen Beiträge in diesem Thread durch, bevor du hier Unsinn postest - Danke!

http://www.motor-talk.de/.../...versicherung-was-tun-t2066611.html?...

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Du wirst woanders schon einen Vertrag bekommen- die Frage ist halt nur zu welchen Konditionen.

Ausserdem wird oft auch nach Anzahl der Vorschäden gefragt und wenn deine Angaben der Wahrheit entsprechen, dann ist das ja nun auch kein so ungewöhnlich schlechter Schadenverlauf.

 

Zudem gibt es aufgrund des Pflichtversicherungsgesetzes einen sog. Kontrahierungszwang, d.h. ein Kfz-Versicherer MUSS dich annehmen, wenn du dich hierauf berufst.

Allerdings nur zu den gesetzlichen Mindesversicherungssummen und auch nur in der Haftpflichtversicherung (nicht in der Kasko, da diese ja keine Pflichtversicherung ist).

Hi,

immer mit der Ruhe.

Ne Haftpflicht kriegst Du überall - es herrscht "Kontrahierungszwang" Aufnahmepflicht) - man kann Dich also nicht wegen dieser Kündigung ablehnen.

Kasko sieht anders aus - aber....

Der Markt ist riesig und wir sind hier nicht bei den Banken ;)

Es gibt keine Schufa, die dich bei jeder Kreditanfrage schlechter stellt.

Also, es gibt zwei ToDo-Punkte für Dich:

1. Europa anrufen und fragen, ob sie eine Kündigung Deinerseits noch akzeptieren

2. Markrecherche und einfach Angebote einholen

Es gibt viele schöne Töchter aufm Markt - und wenn Dir eine einen Korb gibt, tanz mit der nächsten ;)

Grüße

Schreddi

PS..... Argh, jetzt war der Zwölfer wieder schneller als ich :D

Zitat:

Original geschrieben von Schreddi

 

PS..... Argh, jetzt war der Zwölfer wieder schneller als ich :D

Der Zwölfer ist halt fix, gelle:D

Erstmal würde ich mit der Versicherung schnellstens sprechen ob das nicht anders zu Regeln ist, zb Höhere Prämie für TK oder nachdem du gekündigt hast zieht der Versicherer seine Kündigung zurück.

Ansonsten wirds halt schwerer und wahrscheinlich teurer nen neuen Versicherer zu finden, aber sicher nicht unmöglich. Hier dürfte auch nur der direkte Kontakt mit einigen Versicherern weiterhelfen. Was sagt denn zb www.nafi-auto.de wenn du diese Kündigung durch den Versicherer angibst. Der Vergleich ist ja noch kein Vertrag ;)

Ist denn die gesamte Versicherung gekündigt, oder nur die Kasko?

Grüße

Steini

 

Grmbl....und ich bin wohl der langsamste :eek:

Hallo,

danke schon mal. Es wurde der gesamte Vertrag gekündigt. Dummerweise funktionieren die üblichen Versicherungsvergleiche NICHT mit der Angabe "gekündigt durch Versicherung", es kommt immer "Onlinevergleich nicht möglich".

Warum kündigen die zum 30.12. 0:00 Uhr und nicht zum 31.12. 23:59 Uhr? Jetzt weiß ich nicht, welche SF ich beim Neuabschluss angeben soll. Die noch bis zum 31.12. gültigen? Oder die niedrigeren ab 01.01.?

Ich rufe morgen bei der Europa an. Das wird "lustig". :(

Hau bei dem Anruf nicht zu sehr "auf die Kacke".

Versuche lieber eine einvernehmliche Lösung, wie sie Schreddi dir vorgeschlagen hat:

Du kündigst deinen Vertrag noch selbst und die Europa akzeptiert dies.

Dann kannst du bei jedem Vergleichsrechner das entsprechende Feld ankrzeuzen.

 

Die Kündigung zum 30.12. kann ich mir nur mit der Schadenszahlung erklären - was aber aufgrund des Termines unsinnig ist.

Hier hätte man, wenn schon, zum Ablauf der Versicherungsperiode, also 31.12. kündigen können.

Hm, wird der Wagen für zwei Tage mit dem alten SF und ab 01.01. mit dem neuen SF versichert? Kann/darf ich den Wagen zwei Tage unversichert lassen, ohne dass dadurch Nachteile entstehen?

Tut mir leid, ich kann die Geschichte so mal gar nicht glauben. Nicht mal eine Direktversicherung kündigt einen Vertrag ohne Ankündigung, vor allem nicht den ganzen Vertrag... Ich würde mal unterstellen, dass beim letzten Glassschaden etwas nicht ganz so koscher gelaufen ist...

Wenn dein Fahrzeug ein, oder zwei tage nicht versichert ist, nicht schlimm. Aber das Fahrzeug hat in diesen Zeitraum nichts im öffentlichen Verkehr zu suchen. Also auf privaten Grund abstellen.

Zitat:

Original geschrieben von xilef

Hm, wird der Wagen für zwei Tage mit dem alten SF und ab 01.01. mit dem neuen SF versichert?

Wenn es dabei bleibt: Ja.

Zitat:

Original geschrieben von xilef

Kann/darf ich den Wagen zwei Tage unversichert lassen, ohne dass dadurch Nachteile entstehen?

Nein, darfst du nicht, ausser du würdest das Fahrzeug für diesen Zeitraum abmelden.

Ein Fahrzeug, welches für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist, MUSS versichert sein - nachzulesen im Pflichtversicherungsgesetz.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Tut mir leid, ich kann die Geschichte so mal gar nicht glauben (...)

Ich würde mal unterstellen, dass beim letzten Glassschaden etwas nicht ganz so koscher gelaufen ist...

Vorsicht mit Unterstellungen.

 

Vielleicht würde ich die Geschichte auch nicht glauben, wenn nicht letztes Jahr einem Kumpel von mir genau gleiches widerfahren wäre.

Eine Württembergische Versicherung;) hat den nämlich zum Jahresende sang und klanglos rausgeschmissen - und der hatte nicht einmal einen Schaden!

Der hatte nur dort sein Motorrad versichert und sonst nichts und das seit zwanzig Jahren.

Der letzte Schaden war bestimmt schon 10 Jahre her und war ein Pillepalle-Kaskoschaden.

Dennoch wurde er gekündigt - ohne Angaben von Gründen.

Man muss dazu sagen, dass die Versicherung auch keine Gründe angeben muss - wenn der Versicherte den Vertrag kündigt muss er ja auch keine Gründe angeben.

Vermutlich war denen der Vertrag zu alt, Einvertragskunde noch dazu und bevor man da eine Umstellung versucht: Weg damit!

 

Deswegen: Lieber nicht gleich hinter jedem Strauch einen Dieb vermuten;) - es kann durchaus auch andere Gründe geben.

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Tut mir leid, ich kann die Geschichte so mal gar nicht glauben. Nicht mal eine Direktversicherung kündigt einen Vertrag ohne Ankündigung, vor allem nicht den ganzen Vertrag... Ich würde mal unterstellen, dass beim letzten Glassschaden etwas nicht ganz so koscher gelaufen ist...

Quatsch! Ich ging zu Carglas, wartete 2 Stunden, legte 150 € Selbstbeteiligung auf den Tisch, fertig.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von xilef

Hm, wird der Wagen für zwei Tage mit dem alten SF und ab 01.01. mit dem neuen SF versichert?

Wenn es dabei bleibt: Ja.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von xilef

Kann/darf ich den Wagen zwei Tage unversichert lassen, ohne dass dadurch Nachteile entstehen?

Nein, darfst du nicht, ausser du würdest das Fahrzeug für diesen Zeitraum abmelden.

Ein Fahrzeug, welches für den öffentlichen Verkehr zugelassen ist, MUSS versichert sein - nachzulesen im Pflichtversicherungsgesetz.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Zitat:

Original geschrieben von Cl25

Tut mir leid, ich kann die Geschichte so mal gar nicht glauben (...)

Ich würde mal unterstellen, dass beim letzten Glassschaden etwas nicht ganz so koscher gelaufen ist...

Vorsicht mit Unterstellungen.

 

Vielleicht würde ich die Geschichte auch nicht glauben, wenn nicht letztes Jahr einem Kumpel von mir genau gleiches widerfahren wäre.

Eine Württembergische Versicherung;) hat den nämlich zum Jahresende sang und klanglos rausgeschmissen - und der hatte nicht einmal einen Schaden!

Der hatte nur dort sein Motorrad versichert und sonst nichts und das seit zwanzig Jahren.

Der letzte Schaden war bestimmt schon 10 Jahre her und war ein Pillepalle-Kaskoschaden.

Dennoch wurde er gekündigt - ohne Angaben von Gründen.

Man muss dazu sagen, dass die Versicherung auch keine Gründe angeben muss - wenn der Versicherte den Vertrag kündigt muss er ja auch keine Gründe angeben.

Vermutlich war denen der Vertrag zu alt, Einvertragskunde noch dazu und bevor man da eine Umstellung versucht: Weg damit!

 

Deswegen: Lieber nicht gleich hinter jedem Strauch einen Dieb vermuten;) - es kann durchaus auch andere Gründe geben.

Dort steht es aber so geschrieben

Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird

Steht nichts davon, wenn das Auto in einer Garage steht. TÜV muss das Auto auch immer haben, aber Versicherung?? Ganz genau weiß ich es nicht, mir war aber so als nicht erforderlich.

@TE

Ruhe bewahren - siehe mein letztes Posting.

Du hast jetzt jede Menge Informationen und Tipps erhalten.

Versuche diese umzusetzen und berichte ggf., ob sie dir etwas geholfen haben.

@FrankBTF

Bitte keine Fullquotezitate - die machen den Thread nur unübersichtlich.

Zitiere ausschnittweise oder schreibe "@Twelferider", dann wissen die User auch, auf was du dich beziehst.

 

Du hast es doch selbst schon geschrieben: Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird

Schauen wir noch kurz in den § 1 StVG:

(1) Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger, die auf öffentlichen Straßen in Betrieb gesetzt werden sollen, müssen von der zuständigen Behörde (Zulassungsbehörde) zum Verkehr zugelassen sein.

 

Und was folgern wir messerscharf hieraus:

Wenn ein Fahrzeug zugelassen ist, muss es versichert sein - ganz einfach.

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