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Kündigung durch Versicherung nach Glasschaden
Hallo zusammen,
ich habe heute von meiner Versicherung einen Brief mit der Kündigung in 4 Wochen bekommen.
Ohne jeglichen Kommentar!
Bei der Versicherung sind alle unsere Fahrzeuge seit mehreren Jahren versichert (4 insgesamt).
Was ich gemacht habe:
vor ca. 2 Wochen lies ich die Winschutzscheiben an 2 Fahrzeugen gleichzeitig austauschen. Die Scheiben waren schon etwas länger durch den Steinschlag gerissen, aber ich hatte durch meine Berufstätigkeit keine Zeit, mich darum zu kümmern. Jetzt hatte ich aber Urlaub, wo ich mir einen Tag für den Scheibentausch genommen habe, weil der TÜV bald fällig wird.
Ist das ein Kündigungsgrund? Laut Versicherung braucht sie keinen Grund zu nennen.
Ich werde morgen mit dem zuständigen Sachbearbeiter sprechen, hoffentlich ist das ein Missverständnis.
Welche Nachteile enststehen für mich, wenn ich eine andere Versicherung suchen muss?
Danke und Gruß,
Nipo
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
es ist wieder duester an deutschlands kuesten
*kopfschuettel*
Jo, man denkt wirklich, dass er bereits am geistigen Bodensatz angelangt war. Und dann kann er doch noch weiter runter...
Leuchte: Dem TE wurde bereits die KFZ-Versicherung gekündigt. Warum wissen wir nicht. Aber ganz generell gesprochen: Wenn ein Versicherer bereits einen Vertrag kündigt, meinst Du ehrlich, der hat sich nicht die ganze Kundenverbindung angeschaut?
Ich sag´s Dir: Er hat.
Und was meinst Du wohl, wie er dann auf so eine Drohung mit Kündigung durch den Kunden reagiert???
Soll ich´s Dir sagen? "Alles Gute für Sie. Wiedersehen."
Und zu dem anderen Quatsch erübrigt sich jedes Wort.
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16 Antworten
nuja, nach einem schaden haben beide seiten ein recht auf kuendigung.
in deinem vertrag wird auch sowas stehen wie:
Zitat:
G.3.3 Kündigung nach einem Schadenereignis
Nach dem Eintritt eines Schadenereignisses können wir den Vertrag kündigen.
Die Kündigung muss Ihnen in der Kasko-, Autoschutzbrief-, Kfz-
Unfall- und Ausland-Schadenschutz-Versicherung innerhalb eines
Monats nach Beendigung der Verhandlungen über die Leistung zugehen.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung muss sie Ihnen innerhalb eines Monats
zugehen, nachdem wir unsere Leistungspflicht anerkannt oder zu Unrecht
abgelehnt haben. Das Gleiche gilt, wenn wir Ihnen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu
einem Rechtsstreit kommen zu lassen. Außerdem können wir in der Kfz-
Haftpflichtversicherung den Vertrag bis zum Ablauf eines Monats seit der
Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
Die Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang bei Ihnen wirksam.
anrufen, kannst du natuerlich trotzdem.
ob da ein hinweis auf die 4 fahrzeuge und den nahenden termin zur wechselmoeglichkeit hilft, ist fraglich.
sicherlich ist es fuer dich nun wieder muehsam dich durch den tarifdschungel zu hangeln, aber ein nachteil MUSS das nicht sein.
im netz gibts ja genuegend vergleichsrechner (z.b. http://nafi-auto.de/ )allerdings solltest du natuerlich auch genau den umfang der fuer dich passt herausfinden und beruecksichtigen.
Hallo Nipo,
wahrscheinlich wirst Du es schwer haben einen neuen Versicherer zu finden, der dir eine Kaskoversicherung anbietet. Verträge, die wegen Schäden gekündigt wurden, stehen nicht auf dem Wunschzettel der Gesellschaften.
Zitat:
Original geschrieben von 1winki
Hallo Nipo,
wahrscheinlich wirst Du es schwer haben einen neuen Versicherer zu finden, der dir eine Kaskoversicherung anbietet. Verträge, die wegen Schäden gekündigt wurden, stehen nicht auf dem Wunschzettel der Gesellschaften.
...insofern bietet es sich an, den Versicherer zu bitten die Kündigung zurück zu nehmen und im Gegenzug zum Ablauftermin selbst die Kündigung anzubieten.
Wozu?
In jedem neuen Antrag wird bei der Frage nach der Vorversicherung auch gefragt wer gekündigt hat. Und wenn das die Versicherung war, könnte es mit der Kaskoversicherung schwer werden.
Hallo zusammen,
dies ist ja nun ein Kaskoschaden, wieso wird dann gleich der ganze Vertrag aufgekündigt? Sind dies nicht zwei verschiedene Bestandteile, so dass eigentlich nur der Kaskoteil rausgekündigt wird?
Gruß Tobi
Zitat:
Original geschrieben von Nipo
Ist das ein Kündigungsgrund?
dies kann ein kündigunsggrund sein....genauso wie du im schadensfall ein kündigungsrecht hast, hat die vers. auch eines...
Zitat:
Laut Versicherung braucht sie keinen Grund zu nennen.
das ist korrekt!
Zitat:
Welche Nachteile enststehen für mich, wenn ich eine andere Versicherung suchen muss?
die neue versicherung wird bei dir, ferner bei deiner alten versicherung nachfragen, wieso du gekündigt wurdest....wenn deine alte versicherung denen dann sagt, das du ein "unkalkulierbares kostenrisiko" bist, bieten die dir entweder garkein angebot an oder es kann teurer werden...
wie bereits geschrieben wurde, solltest du die vers. bitten die kündigung zurückzunehmen und dann selbst kündigen!
Natürlich kann sich das auch durch ein Telefonat klären, wenn einfach mal angesprochen wird, das du sehr entäsucht bist, und du auch erwägst ALLE deine Versicherung bei dieser Gesellschaft zu kündigen. Hatte mal ein ähnliches Problem bei der DA. Kündigung wurde zurückgenommen (hab trotz allem gekündigt, da andere günstiger waren damals).
Hey,
ich finde das sehr komisch, um welche Versicherung geht es den? Ich (bzw. meine Mutter) hatte 2 Jahre lang ein Auto als Zweitwagen versichert, es gab 2 Kaskoschäden, 1 Steinschlagreparatur, 1 neue Windschutzscheibe und 1 Haftpflichtschaden (um die 800 Euro) und da ist nichts passiert vonwegen Kündigung oder so, sehr seltsam.
Zitat:
Original geschrieben von Nipo
Was ich gemacht habe:
vor ca. 2 Wochen lies ich die Winschutzscheiben an 2 Fahrzeugen gleichzeitig austauschen.
Sind das die einzigen über die "mehrere Jahre" unter allen Verträgen regulierten Schadensfälle oder gab es da noch mehr?
Zitat:
Original geschrieben von Penny21
Hey,
ich finde das sehr komisch, um welche Versicherung geht es den? Ich (bzw. meine Mutter) hatte 2 Jahre lang ein Auto als Zweitwagen versichert, es gab 2 Kaskoschäden, 1 Steinschlagreparatur, 1 neue Windschutzscheibe und 1 Haftpflichtschaden (um die 800 Euro) und da ist nichts passiert vonwegen Kündigung oder so, sehr seltsam.
Da würd ich mal sagen :Glück gehabt, .
Die meisten Versicherer kündigen die Verträge wenn 2 Schadensfälle (bei einem Fahrzeug ) eingetreten sind.
am besten sofort alles kündigen was ihr da habt. kommt besser bei der neuen versicherung.
nur ich hätte eine scheibe nach dem anderen instandsetzen lassen! und nicht auf einmal. kommt besser .mfg
es ist wieder duester an deutschlands kuesten
*kopfschuettel*
Zitat:
Original geschrieben von Harry999
es ist wieder duester an deutschlands kuesten
*kopfschuettel*
Jo, man denkt wirklich, dass er bereits am geistigen Bodensatz angelangt war. Und dann kann er doch noch weiter runter...
Leuchte: Dem TE wurde bereits die KFZ-Versicherung gekündigt. Warum wissen wir nicht. Aber ganz generell gesprochen: Wenn ein Versicherer bereits einen Vertrag kündigt, meinst Du ehrlich, der hat sich nicht die ganze Kundenverbindung angeschaut?
Ich sag´s Dir: Er hat.
Und was meinst Du wohl, wie er dann auf so eine Drohung mit Kündigung durch den Kunden reagiert???
Soll ich´s Dir sagen? "Alles Gute für Sie. Wiedersehen."
Und zu dem anderen Quatsch erübrigt sich jedes Wort.
Als stünde er hier schon immer
Und sähe von oben uns zu,
Bewacht er den silbrigen Schimmer
des Wassers und kommt nicht zur Ruh
Meist winkt er den Nebel vorüber
Und hüllt er sich doch darin ein,
Dann wird sein Blick schwelgerisch trüber,
Die Möwen vergessen ihr Schrei'n
Er könnte von Vielem berichten
Und hörte man ihm etwas zu,
Erzählte er seine Geschichten,
In einer, da wärest auch du
Als stünde er hier schon immer,
Und atme das salzige Meer.
Nur Licht ist in keinem der Zimmer,
Der Leuchtturm steht lange schon leer.
Sonnige Grüße von Delle
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Nur Licht ist in keinem der Zimmer
Wegen der Sinnhaftigkeit dieser Aussage nochmal fett gemacht... sehr schön!
~