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Kündigung durch Versicherung

Themenstarteram 21. November 2009 um 17:04

Hallo zusammen.

heute lag in meinem Briefkasten die Kündigung von meiner Versicherung (WWK)

Ich hatte einen Vollkaskoschaden den sie übernehmen mussten. Zudem werde ich noch Anwaltstechnisch (seit einer kurzen Zeit) von der WWK in einem anderen Fall vertrete.

Jetzt zu meiner Frage.

Wenn ich die Vesicherung wechsel, übernehmen die weiter meine Anwaltskosten bzw. den Fall?

Nimmt mich überhaupt noch eine andere Versicherung?

Gruß Norman

Beste Antwort im Thema

OK, alles klar.

Also: Die Versicherung kann das Vertragsverhältnis natürlich genauso zum Ablauf kündigen wie du auch, besondere Gründe braucht sie dafür (wie du auch nicht) nicht anzugeben.

 

Im vorliegenden Fall wird der laufende Schaden natürlich noch zuende bearbeitet - er ist ja während der Laufzeit des Vertrages eingetreten.

 

Bei der Suche nach einer neuen Versicherung MUSST du wahrheitsgemäss angeben, dass du vom Vorversicherer gekündigt worden bist.

 

Das kann u.U. zu Problemen führen.

 

Bevor es jetzt weitergeht mal ein Tipp an dich:

Setze dich am Montag mit der WWK in Verbindung und frage, warum man dich gekündigt hat.

Ferner frage nach einer anderen Möglichkeit: Die Kündigung wird zurückgenommen und DU kündigst das Vertragsverhältnis bei der WWK auf.

 

Hierauf muss sich die WWK natürlich nicht einlassen, sie kann es aber entgegenkommender Weise tun.

Das hätte für dich den Vorteil, dass du ganz wahrheitsgemäss angeben kannst, dass der Vorvertrag von dir gekündigt wurde, was die Suche nach einem Nachversicherer erheblich erleichtert.

 

Wenn man da freundlich nachfragt, kann es schon sein, dass sich der Versicherer hierauf einlässt.

 

Einen Versuch ist es wert.

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Kurze Gegenfrage: WELCHE Versicherung hat man dir gekündigt?

Deine Kfz-Versicherung oder die Rechtsschutzversicherung oder beide - oder gar alle Versicherungen bei der WWK?

Themenstarteram 21. November 2009 um 18:02

Nur die Kfz. Versicherung. Habe sonst keine weiteren Versicherungen dort.

Dann hattest du jetzt also zwei Schäden dort - oder gibt es noch mehrere?

Themenstarteram 21. November 2009 um 18:10

Jepp

Obwohl ich bis jetzt bei dem anderen Schaden keine Schuld habe.

Dies ist aber noch in Bearbeitung. Dort werde ich seit kurzem durch meine Versicherung vertreten.

Ich vermute, der zweite Schaden wird der Parallelschaden zum Vollkaskoschaden sein. Evtl. hat der Geschädigte seine Ansprüche nicht wie gewünscht reguliert bekommen und hat diese eingeklagt?

Wenn dem so ist, kannst du unbesorgt sein, zum Zeitpunkt des Schadens bestand offenbar Versicherungsschutz. Da ändert auch eine Kündigung durch dich oder die Versicherung zu einem späteren Zeitpunkt nichts.

Seltsam finde ich dennoch die Kündigung. Es ist eigentlich nicht unbedingt üblich, dass nach einem Schaden schon gekündigt wird, aber hier kennt ja niemand die konkreten Umstände. Ob du eine Folgeversicherung findest, musst du schauen und dich halt dahinter klemmen. Grundsätzlich werden sich da bestimmt Versicherungen finden lassen, aber wie gesagt, die näheren Umstände, wie es zu der Kündigung der WWK kam, kennen wir nicht, nur du.

Gruß

traumzauber

edit nach Zwischenpost des TE: Dann sind es schon mal mindestens zwei Schäden, für die Rückstellungen gebildet wurden. Wie meinst du die anwaltliche Vertretung genau? Hat der Geschädigte seine Ansprüche jetzt eingeklagt und die WWK lässt es auf einen Prozess ankommen? Wurde dein Auto bei diesem Unfall auch beschädigt und hast du da Geld von der anderen Versicherung bekommen?

OK, alles klar.

Also: Die Versicherung kann das Vertragsverhältnis natürlich genauso zum Ablauf kündigen wie du auch, besondere Gründe braucht sie dafür (wie du auch nicht) nicht anzugeben.

 

Im vorliegenden Fall wird der laufende Schaden natürlich noch zuende bearbeitet - er ist ja während der Laufzeit des Vertrages eingetreten.

 

Bei der Suche nach einer neuen Versicherung MUSST du wahrheitsgemäss angeben, dass du vom Vorversicherer gekündigt worden bist.

 

Das kann u.U. zu Problemen führen.

 

Bevor es jetzt weitergeht mal ein Tipp an dich:

Setze dich am Montag mit der WWK in Verbindung und frage, warum man dich gekündigt hat.

Ferner frage nach einer anderen Möglichkeit: Die Kündigung wird zurückgenommen und DU kündigst das Vertragsverhältnis bei der WWK auf.

 

Hierauf muss sich die WWK natürlich nicht einlassen, sie kann es aber entgegenkommender Weise tun.

Das hätte für dich den Vorteil, dass du ganz wahrheitsgemäss angeben kannst, dass der Vorvertrag von dir gekündigt wurde, was die Suche nach einem Nachversicherer erheblich erleichtert.

 

Wenn man da freundlich nachfragt, kann es schon sein, dass sich der Versicherer hierauf einlässt.

 

Einen Versuch ist es wert.

Man, Traumzauber!

Ich kann nicht so schnell schreiben :(

Naja, doppelt hält besser.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Bei der Suche nach einer neuen Versicherung MUSST du wahrheitsgemäss angeben, dass du vom Vorversicherer gekündigt worden bist.

Das kann u.U. zu Problemen führen.

 

 

Bevor es jetzt weitergeht mal ein Tipp an dich:

 

Setze dich am Montag mit der WWK in Verbindung und frage, warum man dich gekündigt hat.

 

Ferner frage nach einer anderen Möglichkeit: Die Kündigung wird zurückgenommen und DU kündigst das Vertragsverhältnis bei der WWK auf.

 

Hierauf muss sich die WWK natürlich nicht einlassen, sie kann es aber entgegenkommender Weise tun.

 

Das hätte für dich den Vorteil, dass du ganz wahrheitsgemäss angeben kannst, dass der Vorvertrag von dir gekündigt wurde, was die Suche nach einem Nachversicherer erheblich erleichtert.

 

Wenn man da freundlich nachfragt, kann es schon sein, dass sich der Versicherer hierauf einlässt.

 

 

Einen Versuch ist es wert.

Entschuldigung, aber das geht nicht !!! :eek:

 

So ein Tipp passt überhaupt nicht in mein Weltbild hier......

 

Du bisst doch ein Versicherungsfuzzi, wie kannst du nur.......:confused:

 

Da fehlen mir die Worte, ich Hasse dich dafür du Verräter.......:mad:

 

 

:D:D..

Da ist nichts anrüchiges dabei (sonst würde ich das hier sicherlich nicht posten);)

 

Die Schäden muss der TE sowieso bei der Anfrage an die neue Versicherung angeben (da kommt er nicht drum herum) und der Schadenfreiheitsrabatt wird ebenfalls belastet.

 

Das ist bzw. wäre nur ein Entgegenkommen der WWK, um die Suche nach dem Nachversicherer zu erleichtern.

 

Also alles im grünen Bereich hier - keine Sorge.:D:D

Themenstarteram 21. November 2009 um 18:32

Es handelt sich hier um zwei seperate Fälle

Den Vollkaskoschaden haben sie überneommen.

Bei der anderen Angelegenheit versucht der Unfallgegner Ansprüche geltend zu machen, die er nicht hat. Somit hat sein Anwalt sich an das zuständige Amtsgericht gewand. Seit diesem Zeitpunkt hat mit die WWK einen Anwalt an die Seite gestellt.(Ich war vorher bei meinem eigenen Anwalt, der den Fall nur noch im Namen der anderen Kanzlei weiter betreuen darf. Sprich den Gerichtstermin wahrnehmen.)

Mir ist natürlich bewusst, dass ich bei einer anderen Versicherung wahrheitsgemäße Angaben machen muss.

Werde mich mit der WWk in Verbindung setzen um dort eine gütige Einigung für mich zu erzielen. Ein Versuch wird es sicehr wert sein!

@Dellenzaehler:

Wer gut über sämtliche Tricks informiert ist und außerdem gut reden kann, hat halt Vorteile im Leben.

Von daher würde ich an der Stelle des Threadstarters auch erstmal mit der Versicherung, die gekündigt hat, reden.....

hallo,und wieder einer der lieber tankt statt eine rechtschutzversicherung abgeschlossen hat ! es gibt die schon für keine 50€ !!! und dann so ein ärger ,kann ich nicht verstehen.mfg fritz

Zitat:

Original geschrieben von leuchtturm 86

hallo,und wieder einer der lieber tankt statt eine rechtschutzversicherung abgeschlossen hat ! es gibt die schon für keine 50€ !!! und dann so ein ärger ,kann ich nicht verstehen.mfg fritz

So ganz kann ich deine Antwort nicht nachvollziehen.

Der Threadstarter ist doch von der Versicherung gekündigt worden und würde gerne eine neue haben....

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