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Kündigung Finanzierung durch Bank ???

Themenstarteram 3. September 2004 um 18:22

Hallo!

Habe da ein Problem, welches ich nicht gerade als klein bezeichnen würde.

Habe vor genau 2 Wochen einen neuen Gebrauchtwagen bekommen.

Vor 3 Tagen ruft mich der Händler (Vertragshändler)

nochmal an und sagt mir er benötige für die Hausbank noch eine Bestätigung meines Arbeitgebers, dass ich zum 1.10. dort wieder anfangen kann. Das ganze beruht darauf, dass ich momentan Wehrdienstleistender bin, noch bis Ende September, also noch vier Wochen.

Als wir den Kaufvertrag abgeschlossen haben und die Finanzierung unterschrieben haben, sagte der Verkäufer mir er bräuchte in dem Fall die letzten 3 Verdienstbscheinigungen von vor der Bundeswehr.

So haben wir es auch gemacht, alles unterschrieben und seit 2 Wochen habe ich nun mein neues Auto.

Nun kommt er aber wie gesagt vor 3 Tagen an und sagt er bräuchte eine Bestätigung vom Arbeitgeber, dass ich da wieder anfange. Ich sagte kein Problem besorge ich. Habe gleich am nächsten Tag meinen Chef angerufen. Der sagte mir dann plötzlich, dass ich aufgrund der Auftragslage nicht wieder kommen kann. Was mich sehr überraschte.

Nun meine Frage???

- Was passiert nun, wenn ich diese Bestätigung nicht einreichen kann???

- Auto wieder abgeben oder wie??? Raten kann ich ja bezahlen.

- Wird die Finanzierung nicht vor Abschluss und Fahrzeugübergabe geprüft???

- Was soll ich nun tun???

- Oder ist das ein Fehler des Verkäufers???

Bitte um schnellen Rat. Ist wie ihr euch vorstellen könnt super dringend!!!

Also bite helft mir!

Danke an alle im Vorraus!!!!!

MfG

Motoele

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12 Antworten

Hi,

so wie ich dich verstehe ist alles unterschrieben, wenn der Kreditvertrag mit der Bank dies auch ist, sollte dort die Laufzeit geregelt sein. Hier steht dann auch eine evtl. Kündigungsfrist drin. Und solange du die Raten zahlst kann die Bank diesen auch nicht fristlos kündigen.

Sollte das nicht der Fall sein, dann rede unbedingt mit deinem Kreditsachbearbeiter und mache ihm plausibel, das du auch ohne die Arbeitsplatzzusage die Rate zahlen kannst (Beweise hierfür vorlegen). Wenn das alles nicht nutzt kann auch ein Bürge (eltern, Opa etc.) das Problem vom Tisch bringen.

Aber das alles bitte nur wenn du auch wirklich zahlen kannst (ansonsten ist es besser das Auto wieder zu verkaufen anstatt sich selbst und noch andere in Verlegenheit zu bringen)

cu

pp

Ääähh...Du hast Kündigungsschutz, wenn Du beim Bund bist, d.h. Dein Chef muss Dir den Arbeitsplatz wiedergeben...

Hi,

das ist nur wenn man vorher in einem unbefristeten AV war sonst nicht. Auch wird es hier Regelungen- wie bei der Elternzeit- für Kleinbetriebe geben. Hier gibt es dann keine Arbeitsplatzgarantie bzw Kündigungsschutz.

 

cu

pp

Themenstarteram 6. September 2004 um 15:42

Kündigungsschutz

 

Hallo!

Das mit dem Kündigungsschutz ist klar. Er kann mich nicht kündigen, weil ich einen unbefristeten Arbeitsvertrag habe und der Betrieb um die 20 Leute fasst und somit ja aber 10 Leuten eh die Sozialauswahl trefen muss und demnach sind noch 3 Junggesellen vor mir dran zu kündigen, da die nach mir in die Firma eingetreten sind.

Das ganze ist noch zu klären mit dem Arbeitgeber.

Aber das ganze bringt mir nun nix bei oben beschriebener Angelegenheit, da die Finanzierungsgesellschaft (Hausbank des Vertraghändlers) ja diese Bescheinigung haben will.

Sagt mir mal lieber was ich in der Sache nun tun soll???

Was passiert wenn ich diese Bescheinigung nicht vorlege???? Auto weg oder was???

Kann ihm ja schlecht mit der Geschichte mit dem Kündigungsschutz kommen, Das wird die Bank nicht interessieren.

Bitte gebt mal paar Ratschläge oder erzählt von euren Erfahrungen. Danke!!!!!!!!

MfG

Motoele

Re: Kündigungsschutz

 

Zitat:

Original geschrieben von motoele

Sagt mir mal lieber was ich in der Sache nun tun soll???

Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.

Themenstarteram 10. September 2004 um 15:25

Finanzierung?????

 

Hallo nochmal!!!

Versteht mich hier denn keiner?????

Es gibt mir nicht darum, was ich mit meinem Arbeitgeber machen soll, sondern was passiert , wenn ich die von der Finanzierungsgesellschaft geforderte Bestätigung über das Fortbestehen des Arbeitsplatzes nicht einreichen kann.

Was passiert dann???

Die genaue Situation habe ich am Anfang in meiner ersten Mitteilung beschrieben.

Bitte um schnelle Hilfe zu diesem Thema, ist sehr dringend.

Danke im Vorraus!!!!

MfG

Motoele

Hi,

auf der Basis der vorliegenden spärlichen Informationen kann dir hier keiner den ultimativen Ratschlag geben. Auch wird es unmöglich sein ohne alle Verträge zu kennen hier zu urteilen. Wahrscheinlich dann auch nicht.

Geh zu jemanden der dich beraten kann z.B. einen Rechtsanwalt oder nutze wenn, du im ADAC bist die Rechtsberatung.

Für Erstberatungen beim Anwalt gibt es auch einen festen Gebührensatz mit überschubaren Kosten.

 

cu

pp

Zitat:

Original geschrieben von Peter Panter

Geh zu jemanden der dich beraten kann z.B. einen Rechtsanwalt oder nutze wenn, du im ADAC bist die Rechtsberatung.

Dies dürfte die sinnvollste Handlungsweise sein.

Hallo

1. Wie schon erwähnt Kündigungsfrist beim AG

2. Wenn der Kreditgeber dir einen Vertrag gegeben hat den du und er unterschrieben hat ist der Rechtsgültig.

Es gibt aber die Klausel steht in jedem Vertrag

Vertagsrücktritt sind meistens 8- 14 Tage in dieser zeit können beide parteien je nach Vertrag zurücktreten

3. Wenn er dir nen vertrag gemacht hat der Genemigt und die rücktrittszeit verstrichen ist können die nicht ohne weiteres kündigen.

4.

Geh mal zu einem Anwalt und frag nach, die meisten verlangen gar nix für eine beratung

Auf alle Fälle Nachfragen

Re: Kündigung Finanzierung durch Bank ???

 

Zitat:

Original geschrieben von Iceman-Van

Wenn er dir nen vertrag gemacht hat der Genemigt und die rücktrittszeit verstrichen ist können die nicht ohne weiteres kündigen.

So ist es.

Ist ne blöde Sache. Bei jeder Finanzierung gibt es Unterlagen die der Bank vorliegen müssen, ist von Fall zu Fall aber unterschiedlich. Was das ist steht in der Finanzierungsbestätigung der Bank welche der Händler bekommt. Daraufhin wird das Auto zugelassen und an den Kunden ausgeliefert. Spätestens bei Auslieferung müssen alle Unterlagen da sein, sonst gibts den Wagen nicht. Der Händler reicht dann alle Unterlagen bei der Bank ein, denn er will ja sein Geld. Fehlt etwas bekommt er ein Schreiben. Und ich kann mir vorstellen, daß die Bank schon bei der Genehmigung auf das Schriftstück bestanden hat, aber der Händler dir das nicht gesagt hat um Dir die Möglichkeit zu geben bevor Du das Auto bekommst alle Unterlagen beizubringen. Und da hat der Händler den schwarzen Peter. Es ist seine Schuld, das Auto auszuliefern und sich nicht versichert zu haben, daß ALLE Unterlagen von Dir da sind, oder er kann Dir beweisen, daß in der Finanzierungsbestätigung der Bank das nicht gefordert war. Dann soll sich der Händler mit der Bank streiten. Du hast ja alle Unterlagen bereitgestellt, sonst hättest Du das Auto nicht. Dem Verkäufer geht jetzt sicherlich die Muffe und der wird Dir die Bude einrennen und ein echtes Problem bekommen, wenn Du Ihm das direkt sagst, daß er Dir ein Auto geliefert hat, obwohl nicht alles da war an Unterlagen und Du als Leie bist ja nicht im Bilde wie es hinter den Kulissen zugeht.

Gruß Ralf

Hallo motoele,

lass es doch einfach darauf ankommen und kümmere Dich zuerst um Deinen Job. Sollten sie den Wagen zurückfordern - na und. Zurzeit gibt es mehr Autos als Jobs.

Im übrigen wird sich die Sache mit Deinem Auto sowieso klären, wenn Du die nächste Rate pünktlich bezahlst.

Grüße

bkpaul

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