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Kündigung Kfz-Vers. per Fax

Themenstarteram 29. November 2006 um 12:43

Hallo,

müssen alle Kfz-Versicherungen eine Kündigung per FAX akzeptieren?

 

Gruß H.F.

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20 Antworten

Keine muss.

Geht das FAX fristgerecht zu, so kann die Versicherung dennoch auf der eigenhändig unterschriebenen Kündigung bestehen.

Sie muss dies dann zeitnah anfordern (zwei bis max. vier Wochen)

Das ist mir neu... Bin eigentlich in dem Glauben dass Schriftform (Post, Fax, E-Mail, Internetänderung) ausreicht.

Das Problem beim Fax ist ehr, das Faxe hin und wieder nicht korrekt übertragen werden oder nicht zugeordnet werden können.

allianz betrachtet vorgedruckte kündigungsschreiben zb als gegenstandslos.(lt meinem vers. fritzen).

dort gelten nur die dort ausgedruckten kündigungen.

hat meine kündigung aber großzügigerweise doch akzeptiert.

so ein lieber.

Auch eine vorgedruckte Kündigung hat der Empfänger zu akzeptieren. Das ist doch Nonsens, dass ein Versicherer den Eingang einer solchen Kündigung aus diesem Grund zurückweisen kann.

Selbstverständlich kann man per Fax kündigen! Das Problem ist aber, dass der Versender nicht den Beweis des fristgemäßen, lesbaren Versandes des Kündigungsschreibens führen kann sollte der Empfänger den Faxeingang bestreiten. Allgemein erkennt auch die Rechtsprechung das Protokoll nicht als ausreichenden Zustell- und Empfangsbeweis an, weil Faxprotokolle sehr leicht zu manipulieren sind.

Beispiel: Die Uhrzeit und das Datum werden am Versenderfax "passend" eingestellt und dem Empfänger wird dann ein unbeschriebenes Blattpapier zugefaxt. Das Protokoll könnte dann als Beweis der fristwahrenden Zustellung der Vertragskündigung verwendet werden.

Hi,

mal nur bezogen aufs Vorposting:

Such dir auf jeden Fall nen anderen Berater, so du es denn nicht schon getan hast.

Eine ordentliche Klndigung kann absolut formlos geschehen - ob vorgedruckt, bunt, zerschnippelt oder sonstwie --> völlig irrelevant.

Über die Art des Zugangs sollte man sich aber doch etwas gewissenhafter Gedanken machen - ich finde Fax okay, geh aber auch auf Nummer sicher und schick ein Einwurfeinschreiben.

Grüße

Schreddi

PS: Edith sagt, da war der Beukeod schneller ;)

@Schreddi,

ein Einwurfschreiben ist kein ausreichender Beweis für einen anrechenbaren Postzugang beim Adressaten.

Wenn schon, Einschreiben mit Rückschein.

Themenstarteram 30. November 2006 um 6:22

guten morgen zusammen,

vielen dank für die ergiebigen Antworten.

Die Kündigung bei der Versicherung muss doch aber bis zum 30.11. eingegangen sein (unter der Voraussetzung, dass ich,

der Grund dafür ist egal, die Versicherung auf jeden Fall wechseln will) - keine Beitragserhöhung.

Würde ich mich also auch erst am 30.11. für einen Wechsel entscheiden, wäre doch die einzige noch rechtzeitig ankommende Vertragskündigung die Form des Faxes oder liege ich da falsch. (kein Vertreter, Filiale vor Ort)

 

Gruß H.F.

Man hat doch lange Zeit gehabt, verschiedene Angebote durchzurechnen. Soweit ich weiß, werben die Direktversicherer schon seit Mitte/Ende September ("30.11. ist Stichtag! Wechseln Sie zur XXX"). Und wenn man es dann versäumt, rechtzeitig zu kündigen ist das einfach nur paddelig (sorry, nicht böse gemeint :D). Genau genommen ist also der 27.11. der Stichtag, um eine schriftliche Kündigung (Einschreiben inkl. Rückschein für 100%ige Sicherheit) abzusenden.

Was du jetzt am 30.11. noch machen könntest:

Geh zum Vertreter der Versicherung vor Ort und trage ihm dein Anliegen vor.

Die einfache Sache Vertragskündigung zum 01.01.xxxxx verkompliziert sich hier zunehmend.

Deshalb:

Ordentlich, d. h. ohne Angabe von Gründen, kann man bis zum 30.11.xxxx kündigen.

Außerordentllich, d. h. mit der Angabe des Grundes Beitragserhöhung, kann man mit Monatsfrist ab Zugang der Beitragsrechnung zum Wirksamkeitsdatum (bei Kfz.Vers. meistens der o1.01.xxxx) kündigen.

Bei Saisonzulassungen ist der 01. des ersten Saisonmonates der Termin zu dem gekündigt werden kann, d. h. zum Tag der Hauptfälligkeit des Beitragszahlung.

Die schriftliche Form der Kündigung ist zu beachten. Versteht sich von selbst, dass man den Beweis erbringen muß, dass gekündigt wurde, für den Fall, wenn der Empfänger den Eingang eines Kündigungsschreiben bestreitet oder behauptet es wäre ihm verspätet zugegangen.

...Kündigung wegen Erhöhung der Prämie

 

Hallo, darf ich eine kleine Zwischenfrage stellen ?

Was bedeutet Beitragserhöhung - Erhöhung der reinen Versicherungsprämie oder kann es als Erhöhung ausgelegt werden, wenn der Beitrag einschließlich / durch die USteuer-Erhöhung steigt ?

Gruß Carsten

Ein Beitragsanstieg aufgrund der Vers.Steuer ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Hierbei geht es rein um die Versicherungsprämie an sich.

Aber nochmal zu der Kdg per Fax; ich glaube kaum, mal davon abgesehen, ob es eine rechtliche Grundlage hat oder nicht, dass ein Versicherer die Kündigung ablehnen würde.

Einfach per Fax vorab kündigen und im Schreiben vermerken, dass eine "Originalkündigung" noch auf dem Postweg folgt.

Funktioniert in der Regel glaub ich sehr gut!

Zitat:

ein Einwurfschreiben ist kein ausreichender Beweis für einen anrechenbaren Postzugang beim Adressaten.

Wenn schon, Einschreiben mit Rückschein.

@beukeod

es ist zwar Erbsenzählerei, aber sogar beim Einschreiben mit Rückschein bist Du - ohne Zeugen beim Zukleben und wegschicken - im Ernstfall nicht 100%ig sicher.

Es hat schon Fälle gegeben (nicht im Versicherungsbereich aber bei Kündigungsstreitigkeiten/Fristgerechte Zustellung von Mahnungen etc. habe ich von meinem RA davon gehört) in denen der Empfänger brav den Erhalt der Briefsendung quittierte, aber später erfolgreich behaupten konnte, im Briefumschlag sei ein leeres Blatt / eine unleserliche Kopie oder sonst irgendwas gewesen.

Das Gegenteil konnte jedenfalls nicht bewiesen werden - man braucht also zur 100%igen Sicherheit einen Zeugen, der mit einem zur Post geht - oder man lässt sich den Empfang des Schriftstücks persönlich quittieren.

Ist natürlich im Normalfall (wie hier bei Versicherungskündigung) total übertrieben - aber bei Sachen bei denen es wirklich um etwas geht kann man nicht vorsichtig genug sein.

Gruss

Martin

Re: Kündigung Kfz-Vers. per Fax

 

Zitat:

Original geschrieben von Henry Ford

müssen alle Kfz-Versicherungen eine Kündigung per FAX akzeptieren?

nein...

sie MÜSSEN kündigungen die per postwege versandwerden annehmen.

kündigungen die per fax/e-mail etc. getätigt werden, können die (sofern diese kündigungsart nicht in den verträgen aufgeführt ist) getrost und ungelesen in den papierkorb schmeißen...

idealerweise verschickt man eine solche kündigung per einschreiben und mit dem zusatz "ich bitte um schnellstmögliche schriftliche bestätigung" im eigentlichen kündigunsgschreiben....

Zitat:

Original geschrieben von aldirosso

@beukeod

es ist zwar Erbsenzählerei, aber sogar beim Einschreiben mit Rückschein bist Du - ohne Zeugen beim Zukleben und wegschicken - im Ernstfall nicht 100%ig sicher.

Es hat schon Fälle gegeben (nicht im Versicherungsbereich aber bei Kündigungsstreitigkeiten/Fristgerechte Zustellung von Mahnungen etc. habe ich von meinem RA davon gehört) in denen der Empfänger brav den Erhalt der Briefsendung quittierte, aber später erfolgreich behaupten konnte, im Briefumschlag sei ein leeres Blatt / eine unleserliche Kopie oder sonst irgendwas gewesen.

Das Gegenteil konnte jedenfalls nicht bewiesen werden - man braucht also zur 100%igen Sicherheit einen Zeugen, der mit einem zur Post geht - oder man lässt sich den Empfang des Schriftstücks persönlich quittieren.

Ist natürlich im Normalfall (wie hier bei Versicherungskündigung) total übertrieben - aber bei Sachen bei denen es wirklich um etwas geht kann man nicht vorsichtig genug sein.

Gruss

Martin

War das nicht mal bei einem deutschen Bezahlsender der Fall?

 

Zur Kündigung:

Nur Kündigungen zu akzeptieren, die mit firmeneigenen Vordrucken gemacht wurden, ist absoluter Quatsch. Es muß nur die Schriftform gewahrt sein, und die is auch gewahrt, wenn man die Kündigung formlos und handschriftlich verfaßt.

Zur Schriftform: Ich denke, da kann man die derzeitige Verwaltungspraxis heranziehen:

Eine unterschriebene Kündigung per Fax genügt der Schriftform, da es ja ein Originalschreiben geben muß, das man in das Faxgerät gesteckt hat. Somit sollte auch die Frist gewahrt sein. Meist wird man aufgefordert - oder tut es von sich aus - , das Originalschrieben nachzureichen.

Computerfaxe und Emails haben kein Originalschriftstück, das als Korpus existiert. Somit halten sie nicht die Erfordernis der Schriftform ein und sind wohl auch zur Fristwahrung ungeeignet.

Es soll aber auch Firmen geben, die Emails akzeptieren. Das von mir geschriebene bezieht sich auf den Schriftverkehr mit Behörden und könnte dadurch auch in der freien Wirtschaft ähnlich gehandhabt werden.

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