Kulanz Motorschaden E 320 CDI EZ 06/2006
Ich habe einen E 320CDI mit MOPF 2007. Leider hat der Motor einen Motorschaden bekommen. Der Wagen hat 128.000 Kilometer gelaufen und es wurden alle Inspektionen durchgeführt.
Bei dem Motor ist der Kolben vom 3. Zylinder gerissen. Mercedes bieten mir jetzt eine Kostenübernahme von 60% auf den Motor und 50% auf den Lohn an, d.h. ich muß ca. 5.000 EUR bezahlen. Aus meiner Sicht ist das nach 26 Monaten viel zu wenig. Außerdem erwarte ich von einem Mercedes Motor, dass er mindestens 300.000 Kilometer hält.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht? Kann jemand etwas zur Höhe der Kulanz sagen? Habe ich Chancen eine bessere Regelung zu verhandeln, wenn ja wie?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von mcaudio
Und wie es schon so oft war, wir schreiben uns die Finger dick und vom TE kommt nichts mehr.
Thread wurde vor 2 Tagen gestartet - evtl. hält er ja gerade Rücksprache mit der NL oder Maastricht.
Wie auch immer...mir täte es finanziell ziemlich und würde mich mächtig verärgern. Egal ob es einen BMW, MB oder Audi dieser Hersteller trifft.
Und ein derartiges Kulanz Angebot (ist es das überhaupt ein Angebot?) egal von welchem Hersteller ist mal sicher nicht den teuren Anschaffungspreis wert. Schließlich kaufen wir, oder die meisten von uns zumindest, solche Fahrzeuge um komfortable, haltbare Kilometerfresser zu haben. Zuverlässigkeitsdefizite ab Werk auf Zusatzgarantien, die nichts anderes sind als eine Versicherungspolice mit heftigen Lücken zum saftigen Preis, abzuwälzen ist absolut gängige Praxis - akzeptabel finde ich das nicht und mit Premiummarke verbinde ich das ganz sicher auch nicht!
Gerade von MB - die ja nun das "Nonplusultra" des Modernen Automobilbaus verkörpern finde ich das schon ein wenig schwach. Und als Fahrer eines solchen Fahrzeugs auf andere Marken die es nicht besser machen zu verweisen ist schon recht seltsam.
Für das Mehr an Geld der sog. Premiumhersteller erwarte ich einfach eine bessere Produktqualität und auch eine andere Abwicklung bei kapitalen Schäden.
Ich drücke dem TE die Daumen das er ein besseres Angebot bekommt.
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151 Antworten
Hallo,
Kulanz ist eine freiwillige Leistung seitens Mercedes, so ärgerlich der Motorschaden in diesem Fall war. Das Auto wurde also im Jahr 2006 erstmals auf dich zugelassen, richtig?
Wie sieht es mit dem unveränderten Originalzustand aus?
Davon ausgehend würde ich meine weitere Strategie abhängig machen und an Maastrich (Adressen findet du hier im Forum unter diesem Stichwort) und Berlin einen netten (!) Brief schreiben.
Gruß
geekus
Hi,
mein Beileid zum Schaden. Ich halte das Kulanzangebot für durchaus angebracht, selbst mit der Garantieverlängerung würdest du bei dieser Laufleistung um eine Beteiligung nicht herumkommen. Bei anderen Hersteller wärst du vielleicht ganz leer ausgegangen
Ich würde ebenfalls einen netten Brief nach Maastrich schreiben, vielleicht lässt sich ja doch noch etwas machen. Zu verlieren hast du ja nichts.
Viel Glück !!!
Hallo,
was bekommst Du denn für die 5k eigentlich? Wenn es ein neuer Motor ist, dann ist das doch nicht so schlecht. Na gut, ist halt doof wenn man das mal eben bezahlen muss, und genauf diese Tränendrüse muss man drücken.
Auf der anderen Seite hast Du wieder Garantie auf den Motor und Du solltest eine ordentliche Wertsteigerung haben mit neuen Motor oder?
Gruß
Ma
Ich glaube nicht, dass das Auto eine Wertsteigerung erfährt. Ich persönlich würde mir kein Auto mit einem Austauschmotor kaufen. Man denkt ja sofort, "mein Gott wie ist der Vorbesitzer mit dem Auto geheizt". Das soll keine Anspielung auf den TE sein, sonder spiegeld nur meine Meinung wieder. Für mich ist ein Austauschmotor ein Handicap beim Wiederverkauf.
Die Kulanzregelung von DB finde ich fair.
Die Lebensdauer von 300.000 km ist bestimmt möglich, aber nicht jeder Motor wird das erreichen. Du hattest vor einigen Monaten die Entscheidung über die Grantieverlängerung zu treffen.
Du hast das Risiko kalkuliert, die Kosten für die Garantie gespart. Damit hast Du aber auch das Risiko eines eventuellen Schadens einrechnen müssen.
Ich denke die Eigenbeteiligung ist unter Berücksichtigung der Fahrleistung ärgerlich, aber gerechtfertigt.
sid2006
Mercedes Benz geht von einer Lebensdauer von 150 000Km beim Benziner und etwas mehr beim Diesel aus.
Das mußte ich erfahren als meine Rückabwicklung berechnet wurde.
Ich halte das auch für einen Witz, aber eine rechtliche Handhabe hat man natürlich nicht.
Versuchen würde ich allerdings auch nocht etwas mehr rauszuschlagen.
Sei froh das Du einen Mercedes hast. Bei Audi und BMW hätte man dich ausgelacht bei der Frage nach Kulanz. Hart, aber ist so.
Lese mal in den entsprchenden Foren nach.
Zitat:
Original geschrieben von teddy7500
Mercedes Benz geht von einer Lebensdauer von 150 000Km beim Benziner und etwas mehr beim Diesel aus.
Das mußte ich erfahren als meine Rückabwicklung berechnet wurde.
Daimler wollte bei mir auch von einer Gesamtlaufleistung/Lebensdauer von 166tkm ausgehen bei der Berechnung der Rückabwicklung - ich konnte sie aber von der genialen Qualität Ihres Produktes überzeugen und somit wurde die Lebensdauer mit 250tkm angenommen...
Ich halte übrigens den Nicht-Abschluß des ServiceVertrag Garantie für eine schlechte Idee und finde den Kulanzvorschlag durchaus in Ordnung - ich mußte mal bei einem Opel Calibra V6 ca. 2-3 Wochen nach Garantieende (damals noch 1 Jahr, ist schon lange her) eine defekte Wasserpumpe komplett bezahlen. Kulanz bei Opel - wie schreibt man das...?
Ich gehe davon aus, daß bei bestehendem ServiceVertrag Garantie durchaus 100% der Kosten übernommen worden wären - der größte Teil von der Garantieversicherung und der Rest (müßten dann ca. 30% vom Material sein) auf Kulanz.
Hier ein Auszug:
Ansprüche des Garantienehmers
Dem Garantienehmer werden garantiebedingte Lohnkosten nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers voll erstattet. Garantiebedingte Materialkosten werden im Höchstfall nach den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers, ausgehend von der Betriebsleistung des beschädigten Bauteils bei Schadenseintritt, wie folgt bezahlt (Selbstbehalt):
bis
100.000 km – 100%
120.000 km – 80%
140.000 km – 60%
über
140.000 km – 40%
Übersteigen die Reparaturkosten den Wert einer Austauscheinheit, wie sie bei einem solchen Schaden üblicherweise eingebaut wird, so beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Kosten dieser Austauscheinheit ein-schließlich der Aus- und Einbaukosten unter Anwendung von Absatz 1. Der Höchstbetrag der garantiepflichtigen Entschä-digung ist pro Schadensfall auf den Zeitwert des beschädigten Fahrzeuges zur Zeit des Eintritts des Garantiefalles begrenzt.
3. Geltendmachung der Ansprüche
Der Garantienehmer ist berechtigt, alle Rechte aus der versicherten Garantie im eigenen Namen unmittelbar gegenüber der CG geltend zu machen. Im Hinblick darauf verpflichtet sich der Garantienehmer, stets vorrangig die CG in Anspruch zu nehmen.
4. Versicherte Gefahren, Umfang der Entschädigung
Die CG leistet Entschädigung, wenn und soweit der Versicherungsnehmer als Garantiegeber aufgrund der abgegebenen Garantie eine Leistung erbringen muss.
5. Voraussetzung für Garantieansprüche des Garantie-nehmers
Die CG ist mit der Schadensregulierung beauftragt. Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) der CG an deren Gesellschaftssitz den Schaden unverzüglich, in jedem Fall aber vor Reparaturbeginn, anzeigt;
b) einem Beauftragten der CG jederzeit die Untersuchung des Kraftfahrzeugs gestattet und ihm auf Verlangen die für die Feststellung des Schadens erforderlichen Auskünfte erteilt;
c) den Schaden nach Möglichkeit mindert und dabei die Weisungen der CG befolgt; er hat, wenn die Umstände es gestatten, solche Weisungen vor Reparaturbeginn einzu-holen;
d) die Reparatur bei einer durch den Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt durchführen lässt;
e) die Reparaturrechnung, aus der die ausgeführten Arbeiten, die Ersatzteilpreise und die Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen ersichtlich sein müssen, innerhalb eines Monats seit Rechnungsdatum der CG einreicht.
hier komplett.
5000EUR SB für nen neuen motor... schon heftig!
mal nicht direkt zum thema, aber wieso nicht einen von mercedes geprüften gebrauchten motor kaufen, der sowieso 1jahr garantie hat?
mercedes dürfte in dem fall bestimmt den selben kostenanteil übernehmen?
wird ja hausintern von mercedes in die gewünschte werkstatt geliefert und fachmännisch ( hä hä ) eingebaut! was will man denn mehr?
und ob später beim verkauf ein neuer motor oder ein von mercedes geprüfter mit 50-60tkm rein gekommen ist juckt keinen, die tatsache dass es ein ATM ist gefällt wohl den wenigsten, auch wenn man dafür nichts kann!
Ein gebrauchter 320CDI mit ca. 2000Km kostet 7122,15 €. Davon 40% sind 2848,86€. Die 50% Montagekosten für den Einbau kommen noch dazu.
Ich denke, soviel billiger wird es dann auch nicht!
Und immer der Gedanke, dass ein gebrauchtes Ersatzteil eingebaut wurde!
Ein Motor mit 51600Km kostet immer noch 6528,34€!
Siehe hier: Mercedes-Benz Gebrauchtteile Center
mit allen anbauteilen!
wäre jetzt zu klären ob der neue motor auch mit allen anbauteilen geliefert wird und was man mit dem alten motor macht, nimmt man ihn im austausch oder wie?
ich denke aber trotzdem dass man da mit dem preis noch was machen kannm einfach mal anrufen, die sind total in ordnung die jungs dort!
Zitat:
Original geschrieben von Kujko
mit allen anbauteilen!
wäre jetzt zu klären ob der neue motor auch mit allen anbauteilen geliefert wird und was man mit dem alten motor macht, nimmt man ihn im austausch oder wie?
ich denke aber trotzdem dass man da mit dem preis noch was machen kannm einfach mal anrufen, die sind total in ordnung die jungs dort!
Stimmt!! "Reden Sie mit Uns" ist immer ein gutes Mittel!