ForumVectra C & Signum
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Opel
  5. Vectra
  6. Vectra C & Signum
  7. Kulanz nachträglich geändert

Kulanz nachträglich geändert

Themenstarteram 9. Dezember 2009 um 12:31

Liebe Gemeinde,

Einlasskrümmer/Drallklappentausch im Aug. 2009 beim FOH mit 40 od. 50% Kulanz auf Teile. Rechnung brav überwiesen.

Lichtmaschinentausch im Nov. 2009/Kulanzantrag abgelehnt.

Plötzlich Anruf vom FOH das Opel nochmal 20% von der gewährten Kulanz (bez. Drallklappen) rückerstattet haben will wegen fehlender Servicetreue.

Haben die Lustigen Jungs bei Opel scheinbar übersehen das der letzte Kd.dienst nicht bei Opel gemacht wurde, Kulanz gewährt, beim nächsten Kulanzantrag wg. Lichtmaschine den Fehler bemerkt, keine Kulanz auf Lichtmaschine und ne Nachforderung für vorher gewährte Kulanz und bereits bezahlte Rechnung geschickt.

Ist das rechtlich i.O.?

Meiner Meinung nach Fehler von Opel und von denen auch auszubaden.

Grüssla

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Ovec

Getriebe muß per Gesetz bis 250000 km halten.

Echt? Zeig mal.

12 weitere Antworten
Ähnliche Themen
12 Antworten
am 9. Dezember 2009 um 18:08

Soviel ich weiß gibt es mittlerweile ein Gerichtsurteil, nachdem es nicht erforderlich ist, daß der Kd-Dienst beim Fachhändler durchgeführt werden muß. Es muß nur nach den Firmenvorgaben durchgeführt sein, und ggfls Originalherstellerprodukte verwendet werden. Nur bei Reparatur oder Austausch garantierelevanter Teile muß Eine Fachwerkstatt aufgesucht werden. Nach zu lesen in der letzten ADAC-Zeitschrift (?) oder Autoteil der NOZ (Neue Osnabrücker Zeitung), kann mich nicht genau erinnern.

Ich würde erst einmal nach dem Grund der Rückforderung fragen.

Kulanz ist ein Entgegenkommen des Herstellers zum Zwecke der Kundenbindung.

Sie ist für den Hersteller weder verbindlich noch verpflichtend.

Und dazu sagt der § 814 BGB folgendes:

 

Zitat:

Kenntnis der Nichtschuld

Das zum Zwecke der Erfüllung einer Verbindlichkeit Geleistete kann nicht zurückgefordert werden, wenn der Leistende gewusst hat, dass er zur Leistung nicht verpflichtet war, oder wenn die Leistung einer sittlichen Pflicht oder einer auf den Anstand zu nehmenden Rücksicht entsprach.

Zitat:

Original geschrieben von Odie 448

 

Plötzlich Anruf vom FOH das Opel nochmal 20% von der gewährten Kulanz (bez. Drallklappen) rückerstattet haben will wegen fehlender Servicetreue.

Lass es dir am besten Schriftlich geben...

Kannst es dann gleich zu ner Verbrauchersendung Faxen :)

Man haben die einen anner Klatsche....

MfG

W!ldsau

Da kannst du dich entspannt zurücklehnen. Eine derartige Forderung hat rechtlich keinen Bestand.

So schauts aus. Diese Begründung rechtfertigt keine Nachforderung.

ich denke mal, bei den Drallklappen hat dein FOH nicht genau hingeschaut und den Antrag über Kuugel 1 gestellt.

Seit Kuugel 2 ist es noch strenger mit der Eigenverantwortung der Händler und beim neuen Antrag wird er "Kundendienste FRISTGERECHT und OSP ja/nein" eben Nein angekreuzt haben.

Die Hotline ist natürlich auch nicht dumm und Opel fordert jetzt von deinem Händler einen Teil des Geldes vom Drallklappenantrag zurück.

Aber ich würde auch sagen, das ist das Problem von deinem Händler.

 

Ich würde mich mal an das KIC wenden.

E-Mail: kunden.info.center@de.opel.com

Telefon: (06142) 7-70

Telefax: (06142) 7-7 88 00

Opel wird dann dem Händler etwas zu Leibe rücken. :)

Du kannst ja nix dafür, dein Händler muß das überprüfen, er unterschreibt dafür. :)

Die Revision wird sich auch dafür interessieren...

 

Und Ovec:

ja gell, ist toll, es macht also während der Garantiezeit (2Jahren ab Erstzulassung) nichts aus wenn du nicht zu Opel gehst.

Was machst du nach 2 Jahren und 3 Monaten wenn du 2x bei der freien Werkstatt warst und du möchtest Kulanz?

Ich wollte schonmal was schreiben zum Thema Gewährleistung/Garantie/Garantieversicherung/(vorrangige)Sachmängelhaftung(von Nicht Opel Händlern)/Kulanz/Händlerbeteiligung/Durchrostungsgarantie. Aber da muß man so vorsichtig sein wegen eventueller Rechtsberatung... :( Ne Reifen FAQ ist einfacher.

 

Aber schaut doch mal nach wegen der Durchrostungsgarantie.

Das ist eine freiwillige Garantie.

Könnte es sein, daß die an etwas gebunden ist? :)

(Kundendienste sind es nicht, aber es gibt etwas das ist im Kundendienst kostenlos enthalten - man kann es aber auch extra bezahlen)

Ich habe ja nicht gesagt, daß es sinnvoll ist, nicht zum FOH zu gehen. Ich habe nur angemerkt, daß jemand, der Inspektionen nicht beim FOH machen läßt, seine Garantieansprüche nicht verliert. Kulanz ist wie Du richtig angemerkt hast, eine andere Geschichte. Aber auch ich war mit meinem Vectra immer beim FOH. Trotzdem nach knapp 4 Jahren Flexrohr kaput und Drallklappensteuerung defekt, Ansteuerung des elektronischen Thermostatventil nicht o.k. (alles zwischen 130000 - 150000 km) keine Kulanz vom FOH. Das hat mir dann gereicht und bin zu einer freien Werkstatt gewechselt. Dadurch habe ich ca 2500 Euro gespart bei einschließlich Zahnriemen und vorsorglichem Wasserpumpenaustausch. FOH wollte alles original austauschen (Flexrohr und Drallklappenmodul, Ersatzsteuerungsstange gibt es ja nicht allein als 'Ersatzteil). Drallklappengestänge wird durch 2 einfache Blechstützen auf den Nippeln gehalten, funktioniert tadellos. Flexrohr wurde vom Autozubehör für 50 Euro statt 250 Euro genommen anschließend sagte FOH: "hätten wir auch machen können und Gebrauchtwagengarantie wäre erhaltengeblieben". Hat FOH aber vorher nicht angeboten. Drallklappenmodul will FOH immer noch austauschen, obwohl kein Fehlercode und tadelloser Funktion.

Das stößt bei mir sauer auf und schmeckt nach Abzocke. Jetzt ist mein Vectra über 5 Jahre alt und ca 170000 km gelaufen. Kein Rost, wofür noch Kulanzgarantie auf Durchrostung. Gebrauchtwagengarantie läuft eh nur bis zum Alter von 5 Jahren. Getriebe muß per Gesetz bis 250000 km halten. Was soll ich noch beim FOH, wenn ich nur zu Gunsten des FOH beraten werde (Abzocke). Bei meiner freien Werkstatt bin ich jetzt zufrieden, werde offen beraten, Sohn des Inhabers arbeitet bei VW.

Zitat:

Original geschrieben von Ovec

Getriebe muß per Gesetz bis 250000 km halten.

Echt? Zeig mal.

Dummheit deines Händlers. Opel kann in dem Fall nichts dafür. Opel fordert von deinem Händler den Betrag, und der Händler von Dir.

So ein Schlaumeier :)

 

mfg

Wie ich schon schrieb (BGB Zitat), Kulanz ist eine freiwillige Rechtsabtretung.

In dem Fall verzichtet der Händler bewusst auf sein Recht, die vollen Kosten für die Reparatur ein zu fordern in dem er Kulanz gibt.

Im Nachhinein kann er diesen Verzicht nicht nachfordern, eine solche Nachforderung wird vor keinem Gericht bestand haben.

 

Zitat:

Original geschrieben von Ovec

Getriebe muß per Gesetz bis 250000 km halten.

Das vom E-Fensterheber Antrieb?

Zitat:

Original geschrieben von haschee

Das ist eine freiwillige Garantie.

Eine Garantie ist immer ein freiwilliges Angebot des Herstellers/Händlers. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Gewährleistung.

Ja, das habe ich etwas unhübsch ausgedrückt.

Die Werksgarantie ist auch freiwillig.

Es spielt aber in diesem 2 Jahren keine Rolle wo man Kundendienste macht.

Erst danach wirds interessant. :)

Und darauf sollte man beim Gebrauchtwagenkauf auch achten.

 

Auch auf die maximale Zeit und km Abweichung die Servicetreue kennzeichnet.

Aber da könnte man fast schon Bücher schreiben zu dem gesamten Thema.

Deine Antwort
Ähnliche Themen