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Kupplung beim Focus Cabrio defekt und keine Garantieübernahme von Ford

Ford
Themenstarteram 11. Februar 2011 um 11:23

Hallo

Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen und mir Tipps geben, welche Möglichkeiten ich habe..

Ich habe mir im März 2009 einen Jahreswagen von Ford gekauft. Es ist ein Focus Cabrio CC, Titanium, 2.0. Die Garantie läuft noch bis März 2011.

Alle inspektionen wuerden von der Fachwerkstatt ausgeführt.

Jezt mussten wir das Fzg. in die Werkstatt geben, da plötzlich die Gangschaltung nicht mehr funktionierte. (Kupplungsschaden) Das Fzg. hat jetzt 49000 Km.

In der Werkstatt wurde festgestellt, dass die Kupplung defekt war und im Getriebe alles zerbröselt hat.

Auffallend war, dass in unserem Cabrio eine 22mm Scheibe eingebaut war und die Werkstatt jetzt nach Vorgabe von Ford eine 28mm Scheibe einbauen musste.

Unter der Hand wurde mir erzählt, dass bis 2007 zu kleine Kupplungsscheiben für die Leistung des Cabrios eingebaut waren und ab November 2007 die grösseren 28mm Scheiben von Ford eingebaut wurden.

Jetzt habe ich von meinem Händler erfahren, dass Ford die Reparaturkosten nicht übernimmt, da es hier angeblich um ein Verschleißteil ging.

die Rechnung beträgt ca. 2500 Euro und der Händler gibt den Wagen erst heraus, wenn ich die Rechnung bezahle.......

Dies kann ich nicht nachvollziehen. Wir haben die Kupplung nicht überbelastet und sind ganz normal gefahren. Wir haben schon etliche Jahre Autos und hatten noch nie Probleme mit Kupplungen......

Desweiteren bin ich der Meinung, dass unser Fzg. normal schon die größere Kupplungsscheibe haben müsste, da die Erstzulassung im Feb/2008 war, also schon mehrere Monate nachdem Ford die grösseren Scheiben in ihren Fzg. einbauten (Nov. 2007)...

Ich gehe daher nach wie vor von einem Garantiefall aus, den Ford übernehmen müsste.

Was könne wir unternehmen und hätte es einen Wert, wenn wir einen Rechtsanwalt beauftragen würden ?

mfg

chaco

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11 Antworten

Vielleicht war dein Auto ja ein Lagerwagen, der erst später Zugelassen worden ist, und hat daher die alte drin.

Und ich denke auf Kulanz wird bei Ford auch nix drin sein ; Schade eigendlich.

Das hört sich ja nicht gut an!

Ich weiß leider nur das VW da auch nicht besser ist. Die bieten auf die Kupplung auch nur ein halbes Jahr bis 5000 km Garantie!!!

Doch mein Dad hatte mit dem Touran auch mal so ein Ding! Hat direkt bei VW angerufen und dann gabs Kulanz!!!

Also, ruf selber mal bei Ford an und schildere dein Anliegen. Immer nett und freundlich bleiben und dann mal schauen, sonst vielleicht über Autobild als letzter Versuch!!!

Gruß

Hier anrufen Ford Kundencentrum 0221- 7033333

RA einschalten , zur Not Einstweilige Verfügung erwirken . Oder den Wagen mit Zweitschlüssel holen :D

Danach eine gerichtliche Klärung anstreben .

Eine Kupplung mag zwar unter Verschleiß (keine Garantie) fallen, aber NICHT wenn sie sich außerplanmäßig zerlegt und das Getriebe dabei zerbröselt .

Außerdem ist das Getriebe zweifelsfrei in der A1 oder der GG enthalten !

Also das Getriebe zu zahlen ist schon mal unrichtig .

Maximal die M-Scheibe, aber wie gesagt, RA einschalten !

Also Garanttie auf ne Kupplung wirds nirgends geben..

Also wenn hier was zu machen ist, dann mit Rechtsanwalt. Freiwillig wird Ford garnichts bezahlen.

Themenstarteram 11. Februar 2011 um 17:55

..ich möchte mich für die bisherigen Beiträge bedanken. Ich bin sehr enttäuscht von Ford, zumal offensichtlich die Tatsache, dass seit November 2007 größere Scheiben eingebaut woren sind, nicht die Entscheidung beeinflusst und nur von "Verschleiß" ausgegangen wird.

Es muss ja schon einen Grund gegeben haben, dass Ford die Scheiben gegen größere ( vorher 228 und jetzt 240 mm ) ausgetauscht hat......

Wenn wir nicht zu einer Einigung kommen, werde ich mir überlegen einen Rechtsanwalt und einenGutachter einzuschalten, wenn meine RSV den Fall übernimmt........

Danke

Chaco

Na dann viel Glück

Nochmal zum Verständnis , dein Getriebe wurde getauscht ?!

Du hast eine A1, bzw. GG Garantie die das Getriebe includiert ?

Die Werkstatt verlangt Geld für das Getriebe ?

Könntest du bitte mal die Rechnungsposten aufschlüsseln ?

Du redest ständig von der Kupplung, bzw.dem M-Scheibendurchmesser aber schreibst was von 2500,- Euro

Eine Kupplung kostet keine 2500,- Euro :confused:

Themenstarteram 12. Februar 2011 um 11:47

Hallo

Ich habe einen normalen Ford Garantieschutzbrief für Neufarzeuge, der noch bis März gültig ist. Der Schutzbrief war ab Neuzulassung 3 Jahre gültig.

Die Rechnung beträgt wirklich 2500,- Euro und das für ein sogenanntes "Verschleißteil" Wenn ich nur die Kupplungsscheibe bezahlen müsste, dann würde ich es ja noch verstehen.........

Hier die Posten:

Schaltgetriebe ab und Ab-undAnbau - 361,-

Reibscheibe und Druckplatte -15,40

Gehäuse Schaltgetriebe erneuern - 115,-

Schwungscheibe ein und Ausbauen - 38,50

Kupplung - 309,-

Schwungscheibe - 531,-

Nehmerzylinder - 110,-

Schreiben - Kleinteile - ca. 60,-

Gehäuse Getriebe - 376,-

nochmals Kleinteile wie Kugellager Dichtringe, Bremsflüssigkeit u.s.w. - ca. 220,-

Lohn - 540

alles plus Mehrwertsteuer

Die Werkstatt durfte nach Vorgabe von Ford nicht mehr die Originalscheibe von 228mm einbauen, sondern musste eine größere Einbauen (240mm) In den Fahrzeugen ab Baujahr Nov/2007 sind auch überall die grösseren Scheiben eingebaut.

Das ist für mich der Hinweis, dass hier etwas nicht stimmt, da offensichtlich die Scheibe für das Fahrzeug von Ford zu klein bemessen war.

Hinzu kommt, dass unser Fzg. erst im März 2008 zugelassen wurde. Wenn es sich um ein Lagerfahrzeug gehandelt hat, dann bin ich der Meinung, dass spätestens bei der Inspektion die Scheiben hätten ausgetaucht werden müssten.

mfg

Karl Knerr

Alles sehr supekt, zumal die Schwungscheibe erneuert wurde. Die Schwungscheibe fällt aber nicht unter Verschleiß und wenn sie meinen die muss neu dann sollen sollen sie die auch zahlen .

Auf jeden Fall sind auch die Posten

Gehäuse Schaltgetriebe erneuern - 115,-

Nehmerzylinder - 110,-

Sehr suspekt, bzw. in der Garantie, den Kupplungszylinder sehe ich mal in der Garantie.

 

Wie bereits erwähnt, unverzüglich RA einschalten .

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