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Kupplung defekt - direkt nach dem Kauf...

Audi TT 8N
Themenstarteram 13. Mai 2014 um 8:03

Hallo,

bin neu hier und hoffe bin richtig gelandet :P :confused:

Vielleicht hat jemand von euch schon Erfahrung mit sowas gemacht.. Habe mir vor kurzem einen Audi TT, Bj. 99, 172000 km gekauft. Auf dem Weg nach Hause hat er kein Gas mehr angenommen bzw. Drehzahl ist hochgeschossen und beim rechts ranfahren und ausmachen hats aus der Motorhaube gequalmt. Ferndiagnose von einer Audi-Werkstatt: Kupplung defekt.

Der Verkäufer hat beim angucken aus heiterem Himmel komische Anspielungen auf die Kupplung gemacht (soll anne Ampel nicht drauf stehen, weils nicht gut ist usw.) Er ist nach Abschluss des Kaufvertrags auch noch ca. 1000km gefahren. Im Vertrag steht nichts vom Gewährleistungsausschluss oder dgl.

Kann ich jetzt verlangen, dass die Kupplung auf seine Kosten repariert wird?

Danke schonmal im Voraus. :)

LG

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11 Antworten

Hallo,

 

wenn du einen schriftlichen Kaufvertrag hast, in dem die Sachmängelhaftung nicht explizit ausgeschlossen ist, könnte man vielleicht was machen.

 

Bei einem Kauf von Privat gilt die gesetzliche Sachmängelhaftung von 2 Jahren, ein privater Verkäufer kann sie sie jedoch bis auf ein paar Ausnahmen ausschliessen.

Wenn du bei einem gewerblichen Verkäufer gekauft hast, gilt ebenfalls die Sachmängelhaftung.

Der gewerbliche Verkäufer kann bei gebrauchten Gütern die Sachmängelhaftung auf ein Jahr kürzen.

Besteht eine Sachmängelhaftung laut Kaufvertrag, muss in den ersten 6 Monten nach dem Kauf der Verkäufer nachweisen, das der Mangel nicht schon beim Kauf bestand.

 

Für arglistig verschiegene Mängel oder Betrug gibt es keinen Ausschluss.

Auch zugesicherte Eigenschaften müssen erfüllt werden.

Im Kaufvetrag benannte Mängel kannst du nicht mehr geltend machen.

Steht da z.B. Kupplung rutscht, dann hast du eben Pech gehabt.

 

Da eine Kupplung als Verschleissteil gilt, sieht die Sache bei einem 15 Jahre alten Auto mit 172 tkm etwas anders aus.

 

Theoretisch kannst du nach dem Kauf die Kupplung innerhalb von ein paar Minuten selbst hinrichten.

Von daher steht dann vermutlich Aussage gegen Aussage.

 

Ob sich ein Streit deswegen lohnt, kann man schlecht sagen.

Bei einem Privatkauf ist es sicher schwierig.

 

Ist natürlich nur meine Meinung.

Ansonsten kann man mit dem Verkäufer mal reden, eventuell spuckt er einen Teilbetrag aus.

Zum Rechtsverdreher kannst du immer noch gehen, wenn du dir Erfolgsaussichten versprichst.

 

Grüße

 

Manfred

Themenstarteram 13. Mai 2014 um 9:20

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.

Im Kaufvertrag steht nur, dass er keinen Unfallschaden hat...

Ich bin mir ziemlich sicher, dass er den Mangel bewusst verschwiegen hat, da er die Andeutungen gemacht hat und Äußerungen wie "hmm.. noch ne Woche mit dem Auto" gemacht hat, als das erste Treffen geplatzt ist.

Eine Kupplung kann man in ein paar Minuten kaputt machen?? :eek::confused:

am 13. Mai 2014 um 11:27

Zitat:

Original geschrieben von FR-69

Danke für die schnelle und ausführliche Antwort.

Im Kaufvertrag steht nur, dass er keinen Unfallschaden hat...

Ich bin mir ziemlich sicher, dass er den Mangel bewusst verschwiegen hat, da er die Andeutungen gemacht hat und Äußerungen wie "hmm.. noch ne Woche mit dem Auto" gemacht hat, als das erste Treffen geplatzt ist.

Eine Kupplung kann man in ein paar Minuten kaputt machen?? :eek::confused:

Genau genommen kann man sie in 45 Sekunden himmeln :D Klick

Im Grunde hat manni schon alles gesagt; beim Händler würde ich es an deiner Stelle probieren, das in einem freundlichen Gespräch zu klären, beim Privatmann wirst du schlechte Karten haben. Kupplung als Verschleißteil ist immer eine heikle Sache, da wird man sich gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben. Auf alle Fälle: Reden kostet nichts, also erstmal abklären mit ihm.

Das Video ist ja der Hammer :D:D, will einen auf dicke Buchse machen und was kommt dabei rum... :D

Zitat:

Original geschrieben von FR-69

Ich bin mir ziemlich sicher, dass er den Mangel bewusst verschwiegen hat...

Moin!

Es ist zumindest stark anzunehmen, dass der Verkäufer wusste, dass die Kupplung am Ende ist.

Gibt ja durchaus Prozeduren, dies zu testen (im hohen Gang voll beschleunigen oder mit eingelegtem Gang und Handbremse anzufahren versuchen). Beweisen wirst du es allerdings nicht können.

Nimm's mir bitte nicht übel aber bei einem Fahrzeug mit dieser Laufleistung würde ich auch ohne testen immer davon ausgehen, dass die Kupplung (bald) fertig ist, sofern es noch die erste ist.

Ich versteh ehrlich gesagt auch nicht, weshalb du den nach Abschluss des Kaufvertrages noch ne Woche mit der Kiste hast rumeiern lassen. Hattet ihr die Laufleistung nicht mit drin im Vertrag?

Bitte nimm dir nächstes Mal Jemanden mit, der sich mit Autos auskennt- das schließt nicht alle Fehler aus aber doch viele.

Der Versuch kann nicht schaden, beim Verkäufer noch ein paar Euros locker zu machen. Drückst halt 'n bissl auf die Tränendrüse (das sollte nicht schwer fallen angesichts von ca. 1200€ für den Tausch der Kupplung inkl. ZMS). Ich drück dir die Daumen.

Grüße, T

 

Themenstarteram 19. Mai 2014 um 20:40

Danke :)

Der Verkäufer ist sehr uneinsichtig. Jetzt kamen noch mehr Sachen raus: Turbo kaputt, Zylinderkopf auch... und 172000? sind doch eher 210000km! der Vorvorbesitzer muss rumgeschraubt haben... oder der Verkäufer.. wer weiß... wahrscheinlich hatte der Wagen auch mal nen Unfall... laut ADAC komplett lakiert (ist aber keine feste Aussage nur ne Vermutung)

Ganz schön bunte Kiste auf jeden fall.. Anwalt ist jetzt dran und hoffe nur das Beste :)

Laufleistung steht im Vertrag und wir haben definitiv nicht abgesprochen, dass er damit noch fährt und vor allem keine 1000 km! Da brauch er sich auch nicht mehr auf die Probefahrt berufen. Hatte keine Möglichkeit das Auto zu holen bzw. direkt anzumelden, da ich weiter weg in der Schule bin.

Liebe Grüße

P.S. das video muntert mich schon ziemlich auf :p

Na da haste aber ne Gurke erwischt.:rolleyes: Geh mal mit den Papieren zum Audi Dealer und lasse mal die Fahgestellnr checken. Er kann dann sehen was bei welchem KM Stand zuletzt gemacht wurde. Könnte interessant sein.:)

Darf man fragen, was du für diese Möhre bezahlt hast?!

Hoffe für dich, es nimmt alles ein gutes Ende. Ist ja bei Gebrauchten alles nicht so einfach.

Zitat:

Original geschrieben von meister-schnack

Ist ja bei Gebrauchten alles nicht so einfach.

Yup, deswegen find ich die (Ver-)Kaufberatungsthreads immer wieder geil, wenn's denn heißt

"kriegste doch schon ab 3.5 - 4000€"...

"mehr kannste für nen 99er nicht erwarten..."

Ja, ne Bastelbude mit Reparaturstau, that's all. Hatte neulich wieder nen Kunden aufm Hof, der mir ganz generös 6 Mille geboten hat für meinen 99er und wohl erwartet hat, ich würd vor ihm auf die Knie fallen vor Glück. Außer einem "pffh" hat er nix zur Antwort bekommen.

Grüße, T

Zitat:

Original geschrieben von tburnz

Yup, deswegen find ich die (Ver-)Kaufberatungsthreads immer wieder geil, wenn's denn heißt

"kriegste doch schon ab 3.5 - 4000€"...

"mehr kannste für nen 99er nicht erwarten..."

Ja, ne Bastelbude mit Reparaturstau, that's all.

Mh, hatte ja neulich auch mal den Wert meines 98er hier schätzen lassen, das endete dann auch bei 4.000 bis 4.500 EUR, wobei eigentlich alles top in Schuss ist und die nächsten Jahre lediglich in Ölwechsel investiert werden muss. Unabhängig davon habe ich mich entschieden, ihn noch drei bis vier Jahre weiterzufahren (dann ist er 20) und dann einen größeren Sprung zu machen. Ich stelle ihn dann auf die Seite und dann mal sehen, wie die Welt aussieht, wenn er H-berechtigt ist. Besser, als ihn jetzt oder in ein paar Jahren zu verschenken.

Grüße

Mein befreundeter Händler möchte meinen TT zurück kaufen.

Aktuelles Angebot: 7500,-€.

Er weiss was ich alles in den letzten Jahren gemacht habe.

Zustand bedeutend besser als bei Kauf . . . :D

Grüße

Lex

@ Topic:

Jetzt geht es ans Beweise sichern.

Wie schon geschrieben, ab zu Audi und Infos aus der Reparaturhistorie holen.

Bestätigung für die Nachlackierung einholen.

Das geht am Besten, wenn ein Gutachter den Wagen besichtigt und einen evtuellen Unfallschaden feststellt.

Die Tachomanipulation sollte mal mit VCDS geprüft werden.

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