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Kupplung Garantie abgelent

BMW 3er E90
Themenstarteram 26. Dezember 2012 um 13:00

Hallo zusammen

Es gibt zu diesem Thema Kupplung schon viele Beiträge, aber fast immer mit kosten Übernahme von BMW.

Zur Sache in kürze: Ich habe im Juni einen Jahreswagen 318Dmit 23000 km erstanden. Im Oktober begann das berühmte ruckeln massiv nach vorhergehenden sporadischem ruckeln. Zum Werkstadtbesuch kam es jedoch nicht mehr, da die Kupplung beim normalen Anfahren Platzte. Zuerst wurde Garantie versprochen und im Nachhinein, nach 4 Wochen, eine Rechnung von über 2000 Euro präsentiert.

BMW lehnte auf persönliche Nachfrage, da es sich um ein Verschleißteil handle, mit 30000 km ab.

Nun zur Frage: Hat jemand Erfahrung im Rechtsstreit mit BMW oder andere Tipps zum Vorgehen.

Die Freude am Fahren ist mir mit dieser Firma gründlich vergangen

Beste Antwort im Thema

Ich fahre eine E93 320d Bj 2009 mit mittlerweile 83.000 km. Das Auto machte von Anfang an Probleme mit der Kupplung, mal weniger, mal mehr, mal viele Wochen gar nicht. Die NL in Stuttgart hat sich der Sache gar nicht angenommen und diesen Zustand als normal angesehen. Der Händler in Calw wechselte dreimal die Kupplung und das Auto erhielt eine neue Software. Ich ließ aber sofort die alte Version wieder aufspielen, weil die Leerlaufdrehzahl über 1000 Umdrehungen/Minute anlag. Jetzt war das Problem wieder stark akut, jetzt habe ich aber die Fehlersuche zu zahlen, mind. 600 Euro plus zusätzlich eine neuen Kupplung und Einbaukosten. Die ganze Zeit habe ich gesagt, dass es nicht die Kupplung sein kann, da das Auto ein Langstreckenauto ist.

Der Händler meinte, dass es auch die Schwungscheibe sein könnte.

Über drei Jahre waren der Händler und BMW nicht in der Lage, den Mangel zu beheben, jetzt muß ich zahlen. Jetzt kommen die Freundlichen auf die Idee, dass es auch etwas anderes sein könnte.

Konsequenz: Es wird der letzte BMW sein, nachdem wir neben vielen anderen Mängeln an diesem Auto auch nur Ärger mit dem X3 meiner Frau haben.

Dass wir zu Volvo/Audi abwandern wollen, hat weder den Händler noch BMW interessiert. Wir sind ja nur Privatkunden.

In der NL wird man nur solange gut bedient, bis das Geld überwiesen ist. Man meldet sich erst dann wieder, wenn man ein neues Auto verkaufen will. Dass dazwischen noch so etwas wie Kundenbetreuung erfolgen muß, wird ignoriert.

Hochmut kommt vor dem Fall.

12 weitere Antworten
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12 Antworten

Servus,

die Kupplung ist ein Verschleißteil, das ist soweit richtig. Jedoch hört sich das Schadensbild "Kupplung geplatzt" nicht nach Verschleiß an. Was ist denn da genau "geplatzt"?

Wenn du rechtschutzversichert bist, dann würde ich jetzt mal Kontakt mit dem Anwalt aufnehmen.

2000 € für nen Kupplungswechsel sind etwas überzogen. Oder war da auch gleich das ZMS mit defekt?

Gruß John

Ich fahre eine E93 320d Bj 2009 mit mittlerweile 83.000 km. Das Auto machte von Anfang an Probleme mit der Kupplung, mal weniger, mal mehr, mal viele Wochen gar nicht. Die NL in Stuttgart hat sich der Sache gar nicht angenommen und diesen Zustand als normal angesehen. Der Händler in Calw wechselte dreimal die Kupplung und das Auto erhielt eine neue Software. Ich ließ aber sofort die alte Version wieder aufspielen, weil die Leerlaufdrehzahl über 1000 Umdrehungen/Minute anlag. Jetzt war das Problem wieder stark akut, jetzt habe ich aber die Fehlersuche zu zahlen, mind. 600 Euro plus zusätzlich eine neuen Kupplung und Einbaukosten. Die ganze Zeit habe ich gesagt, dass es nicht die Kupplung sein kann, da das Auto ein Langstreckenauto ist.

Der Händler meinte, dass es auch die Schwungscheibe sein könnte.

Über drei Jahre waren der Händler und BMW nicht in der Lage, den Mangel zu beheben, jetzt muß ich zahlen. Jetzt kommen die Freundlichen auf die Idee, dass es auch etwas anderes sein könnte.

Konsequenz: Es wird der letzte BMW sein, nachdem wir neben vielen anderen Mängeln an diesem Auto auch nur Ärger mit dem X3 meiner Frau haben.

Dass wir zu Volvo/Audi abwandern wollen, hat weder den Händler noch BMW interessiert. Wir sind ja nur Privatkunden.

In der NL wird man nur solange gut bedient, bis das Geld überwiesen ist. Man meldet sich erst dann wieder, wenn man ein neues Auto verkaufen will. Dass dazwischen noch so etwas wie Kundenbetreuung erfolgen muß, wird ignoriert.

Hochmut kommt vor dem Fall.

Was wurde denn für €2.000,- alles gemacht. Selbst mit Zweimassenschwungrad erscheint mir das deutlich zu hoch

Ich habe im Oktober meinen 318D gekauft, und bei der Probefahrt ist mir das Ruckeln schon aufgefallen. Der wagen hatte damals ca. 21tkm auf der Uhr. Ich habe die NL darauf angesprochen und denen auch gesagt, dass die Kupplung getauscht werden muss, und zwar gegen die, welche im April diesen Jahres erscheinen ist, das ist anscheinend eine "stärkere" Kupplung, es ist definitiv nicht die selbe die drin war. Die NL meinte ich soll den Wagen kaufen dann schauen die sich das an und "wenn nötig" wird sie dann getauscht. Naja ich hab dann gesagt das ich den wagen nicht kaufen werde mit diesem Fehler. Daraufhin haben die ohne zu mucken die Kupplung getauscht noch bevor ich unterschrieben hatte.

Soweit ich weiß gibts was die Kupplung angeht doch auch ne PUMA, aber vielleicht wollen die sich jetzt bei dir rausreden und sagen das die Kupplung wegen unsachgemäßer Handhabung "geplatzt" ist. also 23tkm ist für eine Kupplung ein Witz, da ist sie gerade mal an geschliffen, an deiner stelle würde ich einen Anwalt dazu ziehen. Und lass dir den Beleg geben, was an dem Wagen genau getauscht und gemacht wurde, das lass ich mir auch immer geben, können die auch nicht verweigern.

Gruß

Themenstarteram 26. Dezember 2012 um 14:07

Danke für die schnelle Teilnahme am Thema.

Der Kupplungsbelag hatte sich von seiner Scheibe abgelöst, der Wagen bewegungsunfähig(ein Gang war eingelegt) und nur mit Gewalt herauszunehmen.

Die Kosten sind deshalb so hoch da BMW Notdienst den Wagen abholen lies und einen Leihwagen Zur Verfügung stellte, was mit 300 und 200 Euro zu Buche schlägt.

Das ZMS wurde auf Anweisung über PUMA gewechselt was weitere 700 Euro ausmachte.

Bis dahin war die Welt noch in Ordnung da alle von Garantie ausgingen.

Da würde ich mal fragen was die geraucht haben? Die Karre hat immerhin ne Mobilitätsgarantie....

--> Anwalt & Autobild

Zitat:

Original geschrieben von John Connor

Da würde ich mal fragen was die geraucht haben? Die Karre hat immerhin ne Mobilitätsgarantie....

--> Anwalt & Autobild

;)

30.000 km habe ich noch nie gehört, normalerweise geht es Richtung 250.000 bis 300.000 km bis die den Geist aufgeben

und erst auf Kulanz antäuschen, dann den Kunden löhnen lassen, natürlich zu Premiumpreisen, ist natürlich ne richtig fiese Nummer

Vor Gericht geht es häufig bzw. in der Regel in Richtung Vergleich (mein Anwalt versucht das so ohne Termin zu regeln, so dass man nicht mal mehr zum Gericht fahren muss). Haste Du ne Rechtschutz (ich zahle das bei meinem Kfz-Versicherer EUR 45,- im Jahr, ist also wirklich nicht viel) lohnt sich das also immer

irgend etwas zu tun haben mit denen willste ja sowieso nicht mehr

Zitat:

Original geschrieben von Stefan D.By

Hallo zusammen

Ich habe im Juni einen Jahreswagen 318Dmit 23000 km erstanden. Im Oktober begann das berühmte ruckeln massiv nach vorhergehenden sporadischem ruckeln. Zum Werkstadtbesuch kam es jedoch nicht mehr, da die Kupplung beim normalen Anfahren Platzte. Zuerst wurde Garantie versprochen und im Nachhinein, nach 4 Wochen, eine Rechnung von über 2000 Euro präsentiert.

Von wem hast Du den Wagen den gekauft? Von Privat, dann hast Du wahrscheinlich Pech gehabt. Vom Händler, dann hast Du den Händler hoffentlich über den Defekt in Kenntnis gesetzt und ihm die Chance gegeben das Problem zu beheben. Wenn nicht, dann wirst Du wohl so einfach aus der Sache nicht rauskommen.

Wenn die Reparatur beim verkaufenden Händler durchgeführt wurde, dann befindest Du Dich doch noch in den ersten sechs Monaten nach Kauf. Und in dieser Zeit wird von den Gerichten davon ausgegangen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Verkaufs existiert hat, dann sollte (nach meinem Laienverständnis) der Händler für den Schaden aufkommen müssen (aber bestimmt nicht wollen).

Einfach mal nachforschen ob meine obige Einschätzung so richtig ist. Vor dem Gang zum Rechtsanwalt kann man sich auch bei der Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes "beraten" lassen und man kann diese auch kostenfrei anrufen. Die schließt dann einen Vergleich (falls der Fall strittig ist), der für den Händler verbindend ist, für Dich als Kläger aber immer noch den Weg vor Gericht zulässt ...

Also forschen ...

am 26. Dezember 2012 um 17:59

Hier ein ganz klarer Fall für die Gewährleistung... Selbst irgendeine Garantie muss nicht in Anspruch genommen werden.

Die Kupplung an sich ist zwar ein Verschleißteil, unterliegt aber einer gänzlich anderen Laufleistung, sodass der Gewährleistungsausschluss in dem Fall gar nicht gelten kann. Von daher eine Frage der richtigen Argumentation und Forderungsdurchsetzung...

Allerdings kann es jetzt schon zu spät sein, falls die Rechnung bereits bezahlt und auf einen Vorbehaltspassus verzichtet wurde.

Zitat:

Original geschrieben von hornmic

Von wem hast Du den Wagen den gekauft? Von Privat, dann hast Du wahrscheinlich Pech gehabt. Vom Händler, dann hast Du den Händler hoffentlich über den Defekt in Kenntnis gesetzt und ihm die Chance gegeben das Problem zu beheben. Wenn nicht, dann wirst Du wohl so einfach aus der Sache nicht rauskommen.

Ist in dem Fall egal, weil der Wagen noch keine 2 Jahre alt ist. Liegt also noch innerhalb der Neuwagengewährleistung und somit kann man bei jedem Händler die Reparatur durchführen lassen.

Ich würde nochmal sehr deutlich mit der Kundenbetreuung sprechen, dass hier je ein Defekt vorliegt, den die Werkstatt dir sicher auch bestätigen kann. Ansonsten geht die Sache eben zum Anwalt. Hilft ja dann nichts.

Aus dem BMW Qualitätsbrief:

1. Der Qualitätszeitraum beträgt 24 Monate und beginnt mit der erstmaligen Auslieferung

bzw. Erstzulassung des Fahrzeugs.

2. Innerhalb des Qualitätszeitraums gilt für den Anspruch des Käufers auf

Mängelbeseitigung eine vollständige Beweislastumkehr zu seinen Gunsten.

3. Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim verkaufenden BMW

Vertragshändler bzw. der verkaufenden BMW Niederlassung sowie bei jedem weiteren

vom Hersteller anerkannten Betrieb geltend machen.

5. Soweit ein Abschleppen des Fahrzeugs des Käufers aufgrund eines Sachmangels

innerhalb des Qualitätszeitraums erforderlich werden sollte, erhält der Käufer die

vollständigen Abschleppkosten bis zum nächstgelegenen vom Hersteller anerkannten

Betrieb

Also hier ist irgend etwas richtig schief gelaufen.

am 26. Dezember 2012 um 19:15

Uiii, da hab ich dann wohl geschlafen, was das Alter des Fahrzeuges angeht... :D

Themenstarteram 27. Dezember 2012 um 19:19

Servus zusammen

Hier einige Neuigkeiten zu den Herren mit Freude am Fahren.

Nach einer Rechtsberatung und Übergabe an eine Schiedsstelle war ich noch einmal bei meinem Freundlichen und durfte in die Korrespondenz mit BMW blicken.

Dort stand ich hätte die Kupplung verbrannt?:confused:

Der Wagen ist ein Mittelklasse Diesel, im Langstreckenverkehr ohne 5 to Pferdeanhänger im Gebirge.

Für mich ist das Ding eine Fehlkonstruktion! :mad:

Danke bis jetzt für die Tipps,

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