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Kupplung Zweimassenschwungrad Sachmängelhaftung??

Themenstarteram 27. September 2009 um 21:55

Hallo, ich brauch mal Eure Einschätzung:

Mein 3 C, BJ 1 06, 150000 km gefahren, am 15.9.09 vom Händler übergeben bekommen. Mit 1 Jahr Sachmängelhaftung.

Macht komische Geräusch beim Kupplung-Kommen- lassen.

In 2 Werkstätten vorgestellt, eine davon der :) , beide sagen: Kupplung ganz kurz vor Totalverschleiß. Rubbelt und Schrubbt.

Der :) sagt noch außerdem : Er glaubt: Zweimassenschwungrad defekt. Das ist, sagt er, KEIN Verschleißteil, dafür muss der Händler geradestehen.

Den Händler angerufen. Der ist sich auch nicht sicher und erkundigt sich erstmal. Beim nächsten Anruf bietet er mir an, den Wagen in seiner Werkstatt reparieren zu lassen und ich soll eine Eigenbeteiligung zahlen, denn das ein oder andere Verschleißteil sei bestimmt dabei. Und am Ende hätte ich ja auch eine neue Kupplung.

Über Preise haben wir noch nicht gesprochen, denn ich muss erst meinen Fhzg-Schein faxen.

Soll ich mich darauf einlassen?

Immerhin hat er ja recht, ein Teil der defekten Teile ist bestimmt Verschleißteil i.S.d. Sachmängelgarantie.

Andererseits habe ich das Auto erst seit 1 Woche!

Bitte nicht wundern, ich poste diesen Artikel auch noch in anderen Foren. Brauche einfach viele Einschätzungen, und möglichst bald...

Vielen Dank für Eure Sichtweise!!

Beste Antwort im Thema

Nur mal kurz ohne hier jetzt i-wie mich weiter eingelesen zu haben:

in den ersten 6 Monaten ab Kauf gilt die Beweislastumkehr, da muss dir der Verkäufer bewesein, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht da war, und nach einer Woche - hm.....

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www.adac.de suche nach Sachmängelhaftung.

Sieht aber so aus, als bräuchtest Du eine Rechtsschutz....

Steht die defekte/abgenutzte Kupplung im Kaufvertrag?

Wieviele km hat der Wagen runter? 150tkm? Eine Kupplung sollte eigentlich länger halten - je nach Einsatzfall. Allerdings in jedem Fall länger als 1 Woche nach Kauf...

Innerhalb der ersten 6 Monate muss der Händler beweisen, dass der Wagen bei Übergabe "mängelfrei" war, ausser der Mängel, die ggf. im KAufvertrag erwähnt sind.

-> Rechtsanwalt befragen im konkreten Fall. Auf eine Kostenbeteiligung würde ich mich erstmal nicht einlassen unter diesen Randbedingungen.

bei 150.000 km laufleistung steht die kupplung aber ganz oben auf der liste...

wirklich schwer was zu raten...auf der einen seite sollte das auto mindestens ein halbes jahr laufen, ohne dass was zickt, aber dazu muss man die genaue definition der sachmängelhaftung wissen,

auf der anderen seite biste eh der doofe, weil du entweder ein paar teile zahlen musst oder den rechtsanwalt. lass ihn dir ein angebot machen. festpreis! dann gibts auch keine überraschungen.

ob jetzt ein ZMS ein verschleißteil ist oder nicht kann ich auch nicht wirklich beurteilen. mein bauchgefühl sagt mir, dass es eins ist. denn das ZMS überträgt seine kraft über gummipuffer. und die leiern aus. bei meinem R32 konnte man das ZMS 11 zähne verschieben, bevor es die kraft übertragen konnte. von daher würde ich sagen => verschleißteil

Nur mal kurz ohne hier jetzt i-wie mich weiter eingelesen zu haben:

in den ersten 6 Monaten ab Kauf gilt die Beweislastumkehr, da muss dir der Verkäufer bewesein, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht da war, und nach einer Woche - hm.....

Bin zwar kein Jurist, das gilt aber sicher nicht für Verschleißteile. Nächstens kauft einer bewußt einen Wagen mit 1,7mm Profil und verlangt dann einen Monat später vom Händler einen Satz neue Reifen...

Bei der Kupplung stellen sich die Hersteller schon bei Neuwagen in der Garantiezeit quer. Irgendwie muß man auf dem Boden der Realität bleiben.

Würde sagen: Händler bezahlt den Aus- und Einbau und ggf. das Zweimassenschwungrad und der Materialpreis der Kupplung wird vom Kunden bezahlt. Wenn sich dabei aber herausstellt, daß nur die Kupplung abgenutzt ist - auch diesen Fall sollte man vorab klären.

Meine Meinung.

Gruß

BB

Dieses Geräusch etc. war bei der Probefahrt nicht da, ich würde sagen es war schon !?

Der wagen hat gut 50.000 KM im Jahr gefahren, für mich ein sehr hohe Laufleistung :(

Hast du eine eine Cargarantie o.ä. oder nur die Gesetzliche Haftung ?

Ich würde mich einfach einigen mit dem Händler und gut is...

Zitat:

Original geschrieben von Masterb2k

Nur mal kurz ohne hier jetzt i-wie mich weiter eingelesen zu haben:

in den ersten 6 Monaten ab Kauf gilt die Beweislastumkehr, da muss dir der Verkäufer bewesein, dass der Mangel bei der Übergabe noch nicht da war, und nach einer Woche - hm.....

so ist es. bitte leute, habt ihr keine ahnung von rechtlichen dingen im normalen hausgebrauch?

1 woche nach autoübergabe, und du willst seine schäden auf deine kosten übernehmen??? gehts eigentlich noch???????????????????

das nennt man gewährleistung und innerhalb von 6 monaten ab kaufvertrag hat der händler die verpflichtung DIR zu beweisen, dass dieser mangel bei übergabe nicht bestanden hat. kann er dir das nicht nachweisen, ist das ein gewährleistungsfall, sprich der händler hat das defekte teil wieder in gang zu setzen. hierbei spreche ich nicht von einem neuteil, es muss nur funktionieren.

da er die beweislast mit sicherheit nicht antreten kann und du (so wie ich lese) den mangel bei fahrzeugübergabe noch NICHT gekannt bzw. festgestellt hast, brauchst du weder rechtsanwalt noch rechtlichen beistand, um in dieser sache recht zu bekommen. und falls du dich nicht artikulieren kannst, dann druck diesen thread aus und leg diesen ihm auf den tisch :)

Themenstarteram 28. September 2009 um 20:19

Danke für Eure Einschätzungen, das hat mir schon mal weiter geholfen!

 

@Chr Koh:

Nein, natürlich will ich seine Kosten nicht so einfach übernehmen.

Wäre es jetzt bspsweise die Zylinderkopfdichtung ,hätte ich gar nicht nachgefragt. Die ist einfach kein Verschleißteil.

Aber die Kupplung gilt sowohl beim ADAC als auch in gängigen Werkstätten als ein Verschleißteil.

Und die Sachmängelhaftung/ Gewährleistung greift NICHT bei Verschleißteilen.

Aber ich finde es halt heftig, dass eine Kupplung schon beim Kauf, wenn auch vom Kunden nicht SOFORT wahrgenommen, kurz vor dem Austausch steht.

Für mich ist das schon arglistige Täuschung.

VW sagt: Kupplungsscheibe nach 150000 km : Verschleißteil. Aber ZMS eben nicht. VW rät mir daher zu Reklamation, sagt aber, VW würde in einem solchen Fall den Kunden im Fall einer defekten Kupplungsscheibe mit einem Eigenanteil belasten.

Insofern kann es natürlich, wie schon BBB schreibt, dazu kommen, dass die die Kupplung ausbauen, feststellen, dass ZMS okay ist und mich an den Kosten für eine Kupplungsinstandsetzung mit einem recht hohen Anteil beteiligen, begründet mit der Tatsache, dass die Kupplung eben ein Verschleißteil ist.

Und: Ja, das Geräusch war bestimmt schon bei der Probefahrt da- aufgefallen ist es mir aber erst, als ich den Wagen aus meiner stillen Garage auf dem Land ins Freie fuhr. In der lauten Stadt bei der Probefahrt habe ich es einfach nicht wahrgenommen.

nein, die defekte Kupplung steht NICHT im Kaufvertrag.

Ich werde morgen erfahren, was die sich so denken ( hab meinen Fhrzgschein gefaxt und jetzt werden sie mir morgen mitteilen, wie sie sich das vorstellen-) und dann werde hoffentlich ich die Bedingungen festklopfen. Festpreis ist gute Idee, vor allem, damit denen nach dem Aus/ Einbau nicht noch was neues einfällt.

Insgesamt hab ich den Händler nicht als unkooperativ erlebt, aber vielleicht bin ich auch viel zu zahm.

Werde Euch auf dem Laufenden halten.

Vielen Dank für die vielen Meinungen!

Zitat:

Original geschrieben von BBB

Bin zwar kein Jurist, das gilt aber sicher nicht für Verschleißteile. Nächstens kauft einer bewußt einen Wagen mit 1,7mm Profil und verlangt dann einen Monat später vom Händler einen Satz neue Reifen...

Bei der Kupplung stellen sich die Hersteller schon bei Neuwagen in der Garantiezeit quer. Irgendwie muß man auf dem Boden der Realität bleiben.

Würde sagen: Händler bezahlt den Aus- und Einbau und ggf. das Zweimassenschwungrad und der Materialpreis der Kupplung wird vom Kunden bezahlt. Wenn sich dabei aber herausstellt, daß nur die Kupplung abgenutzt ist - auch diesen Fall sollte man vorab klären.

Meine Meinung.

Gruß

BB

Wir reden hier aber nicht von einem Monat sondern von einer Woche und wenn der Händler clever ist, hält er die Profiltiefe ebenfalls im Kaufvertrag fest, dann ist er auf der sicheren Seite. Andererseits sind Reifen bzw. zumindest die Profiltiefe auch für einen Laien leicht zu kontrollieren, im Gegensatz zum Zustand einer Kupplung eines Fahrzeugs, das man gerade erstmalig probegefahren hat und die bei der Probefahrt vermutlich nicht gerutscht ist.

Sollte die Kupplung an sich jedoch nicht "defekt" sein und ggf. sogar noch 10-20tkm halten und nur im Rahmen des kompletten Ausbaus vorsorglich erneuert werden, damit man nicht in Kürze erneut den Aufwand hat, wäre eine Beteiligung an den Kosten der Kupplung selbst (aber auch wirklich nur an den Teilekosten für das Verschleissteil) angemessen. Weitere Arbeiten dürften dabei ja nicht zusätzlich anfallen, wenn das ZMS ausgetauscht werden soll.

Lass Dir in diesem Fall aber vorab schriftlich ein Angebot für die zu ersetzenden Teile inkl. der Teilenummer machen. So kannst Du immer noch bei einem Händler Deines Vertrauens die Preise für die auszuwechselnden Verschleissteile gegenchecken.

ich wiederhole mich:

wenn innerhalb nur einer woche die kupplung defekt ist (was ein verschleißteil ist und von der gewährleistung im grunde genommen nicht abgedeckt wird), kann dennoch davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um einen bei der fahrzeugübergabe verdeckten mangel handelt.

das ist ja wohl das offensichtlichste was ich jemals gehört habe.

alles gute

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh

ich wiederhole mich:

wenn innerhalb nur einer woche die kupplung defekt ist (was ein verschleißteil ist und von der gewährleistung nicht abgedeckt wird), kann dennoch davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um einen bei der fahrzeugübergabe offensichtlichen mangel handelt.

wieso gibst du eigentlich nicht das auto zurück. rechtlich gesehen darfst du es!

alles gute

Ich habe geschrieben:

Zitat:

Sollte die Kupplung an sich jedoch nicht "defekt" sein und ggf. sogar noch 10-20tkm halten und nur im Rahmen des kompletten Ausbaus vorsorglich erneuert werden, damit man nicht in Kürze erneut den Aufwand hat, wäre eine Beteiligung an den Kosten der Kupplung selbst (aber auch wirklich nur an den Teilekosten für das Verschleissteil) angemessen.

Ausserdem hat der Verkäufer das Recht zur Nachbesserung! Also einfach zurückgeben geht eh' nicht.

Wenn die Kupplung nun tatsächlich defekt ist sollte dies KEINE Kosten für den Käufer nach sich ziehen. Pech für den Verkäufer (in den ersten 6 Monaten)

er sagte doch im 1. beitrag dass sie defekt ist.

merkst du dir nichts?

Zitat:

Original geschrieben von ChrKoh

er sagte doch im 1. beitrag dass sie defekt ist.

merkst du dir nichts?

Darauf bezog sich der erste Teil meines Postings, dass eine defekte Kupplung eben für einen Käufer, der so ein Fahrzeug erstmalig probefährt nicht unbedingt auffallen muss. (im Gegensatz zu weit abgefahrenen Reifen, die man mit einem geübten Blick erkennen kann). Wenn das also nicht im Kaufvertrag vermerkt ist, ist meiner Meinung nach der Verkäufer dran. Speziell nach nur einer Woche würde ich mich da auf keinerlei Diskussionen einlassen.

Dennoch kann ein defektes ZMS auch Symptome wie "Rupfen" nach sich ziehen, ohne dass die Kupplung schon abgenutzt ist. Da müsste die eigentlich auch gelegentlich mal durchrutschen....

 

Ich glaube im Grunde meinen wir beide das selbe.

denke ich auch. gute nacht :)

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