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kurz nach Kauf ZMS defekt, Händer möchte, das ich die Kosten trage. Bitte um Hilfe.

VW Passat B6/3C
Themenstarteram 7. April 2011 um 12:46

Hallo zusammen,

ich habe am 06.04.2010 einen VW Passat 3C, Erstzulassung 08/2005, gekauft. 107.000km, Schaltgetriebe. Habe nach 1-2 Tagen ein klackern gehört. Bin dann nach einer Woche zur Händler zurück und habe reklamiert, dass die Sitzheizungen nicht gehen und das ich ein klackern höre. Es wurde ein Termin zur Überprüfung der Sitzheizung vereinbart. Dort wurde dann festgestellt, dass die Heizungen defekt sind. Auf die Frage nach dem klackern wurde mir mitgeteilt, dass es sich um das Zweimassenschwungrad handelt. Kurze darauf war mein Fahrzeug wegen der Sitzheizungen dort in der Werkstatt und wurde repariert.

Dann war ich nochmal dort um nach der Kostenübernahme des ZMS nachzufragen. Es hieß: Es kommen Kosten in Höhe von ca. 1300.-€ auf mich zu. Nun frage ich mich, muß ich mich an den Kosten wirklich beteiligen??? Ich habe es doch sofort nach dem Kauf reklamiert! Dann hieß es es wird nochmal innerbetrieblich geklärt wer nun welche Kosten in welcher Höhe zu tragen hat. Nach mehrmaligem Nachfragen, mal war der Chef im Urlaub, mal der Verkaufsleiter, ich war auch im Urlaub...

Nun ist gestern auf den Tag genau 1 Jahr vergangen. Gestern bin ich dann nochmal zu der Firma hin und habe nachgefragt ob er das ZMS nicht im Sinne der Gewährleistung reparieren kann. Da ich es ja innerhalb der 6 Monate gemeldet habe. NEIN! Er sagt, es sei ein gebrauchtes Fahrzeug gewesen und da kann man keinen Neuwagen erwarten. OK, das sehe ich auch so, aber das klackern war ja von Anfang an da.

Außerdem sagte er, es besteht ein Zustandsbericht von einem Sachverständigen, in dem steht, das weder die Sitzheizung noch das ZMS defekt gewesen sei. Das Datum des Gutachtens und mein Kaufdatum liegt allerdings 6 Monate weit auseinander. In diesen 6 Monaten, stand das Auto auf dem Hof des Händlers und wurde eventuell mal zu einer Probefahrt genutzt. Auf Anfrage beim Sachverständigen, ob den eine Probefahr durchgeführt worden sei, sagte er mir, im normalfall ja, aber auf dem Hof des Sachverständigen. Hier muß ich erwähnen, dass das klackern erst nach kurzem fahren auftritt, sobald das Fahrzeug eine gewisse Temperatur erreicht hat. Im Winter wo es sooo kalt morgens war, hat nichts geklackert. Erst nach 10-15 min fing das immer an. Also ist doch der Zustandbericht in diesem Fall nicht aussagekräftig, oder? Vorallem weil das Fahrzeug ja auch danach noch 6 Monate stand bevor ich es gekauft habe.

Nun hat er sich noch herausgestellt, dass die Sitzheizungreperatur 360.-€ gekostet hat und wenn ich nun die 1300.-€ für das ZMS bezahle, dann erlässt er mir die 360€ für die Sitzheizung. Wäre das nicht sowieso unter Sachmangelhaftung gefallen? Ich meine beides Heizung und ZMS, weil ich es sofort reklamiert habe? Ich bitte um Hilfe, denn der Händler stellt sich stur und sagt entweder ich zahle oder ich kann vor Gericht gehen. Denn schließlich sei ZMS ein Verschleißteil und er habe ja das erwähnte Gutachten...

Nun steht das Fahrzeug schon seit 2 Wochen in der Garage und ich trau es mich nicht mehr zu fahren, weil das klackern immer mehr wird. Bin für jede Hilfe dankbar.

Ach ja, nochwas. In der Rückrufaktion von VW im Jahre 2006 wegen ZMS Probleme war mein Fahrzeug laut Fahrzeugdaten nicht betroffen.

Gruß

m.e.u.

Beste Antwort im Thema
am 7. April 2011 um 13:11

Natürlich muss der Händler beides reparieren und bezahlen. Er will Dir Angst machen, was ihm offensichtlich auch gelungen ist. Ein Problem für Dich könnte die 1-jährige Dauer seit dem anmelden des Klackerns werden. Kannst Du das gerichtsfest beweisen das Du es reklamiert hast?? Ich glaube er hat da schön auf Zeit gespielt.

 

Tip: Geh zum Anwalt, er will es ja so!

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wenn du vom händler gekauft hast, hat ER dir innerhalb der ersten 6 monate nach kauf vorzuweisen, dass bei kauf kein schaden vorlag. in dem fall hat er, meiner laienhaften meinung nach, die kosten zu tragen. ich denke nicht, dass ein 6 monate alter bericht in nutzen wird.

im streitfall mal nen fachanwalt anrufen...

am 7. April 2011 um 13:11

Natürlich muss der Händler beides reparieren und bezahlen. Er will Dir Angst machen, was ihm offensichtlich auch gelungen ist. Ein Problem für Dich könnte die 1-jährige Dauer seit dem anmelden des Klackerns werden. Kannst Du das gerichtsfest beweisen das Du es reklamiert hast?? Ich glaube er hat da schön auf Zeit gespielt.

 

Tip: Geh zum Anwalt, er will es ja so!

Genau, mach dem Vogel kräftig Dampf ins Gefieder :D.

Ist datt womöglich auch noch ein VW-Händler ?

Teilnahmsvolle Grüße

Stefan

wie kannst du dich über ein jahr damit rum ärgern?:confused:

 

ich wär sofort zum anwalt gegangen u. hätte mächtig druck gemacht.:cool:

Themenstarteram 7. April 2011 um 14:18

Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Das mit dem Anwalt wäre natürlich ne tolle Lösung. Aber leider nicht in meinem Fall. Ich habe bedauerlicher Weise keine Rechtschutzversicherung. Habe auch in den letzten 20 Jahren gut ohne auskommen können, da ich nie einen Anwalt konsultieren musste.

Aber wie es schon so schön heißt: Irgendwann ist immer das erste Mal! Leider....

Ach, wenn ich mir doch sicher wäre, dass ich "gewinne", würde ich es schon zum Anwalt gehen.

Gruß

m.e.u

Themenstarteram 7. April 2011 um 14:22

Zitat:

Original geschrieben von cola trinker

Natürlich muss der Händler beides reparieren und bezahlen. Er will Dir Angst machen, was ihm offensichtlich auch gelungen ist. Ein Problem für Dich könnte die 1-jährige Dauer seit dem anmelden des Klackerns werden. Kannst Du das gerichtsfest beweisen das Du es reklamiert hast?? Ich glaube er hat da schön auf Zeit gespielt.

Tip: Geh zum Anwalt, er will es ja so!

Hallo und danke für deine Antwort,

also ich habe leider nichts schriftliches darüber, ich weiß aber das es in den Computerdaten der Firma steht. Habe ich selber gesehen. Es wurde mir ja eine Auflistung der Kosten für Reperatur und Teile ausgedruckt. Darauf stand, dass das ZMS defekt ist. Und das war alles innerhalb der 6 Monate.

Gruß

m.e.u.

Zitat:

Original geschrieben von m.e.u.

Erstmal vielen Dank für die schnellen Antworten. Das mit dem Anwalt wäre natürlich ne tolle Lösung. Aber leider nicht in meinem Fall. Ich habe bedauerlicher Weise keine Rechtschutzversicherung. Habe auch in den letzten 20 Jahren gut ohne auskommen können, da ich nie einen Anwalt konsultieren musste.

Aber wie es schon so schön heißt: Irgendwann ist immer das erste Mal! Leider....

Ach, wenn ich mir doch sicher wäre, dass ich "gewinne", würde ich es schon zum Anwalt gehen.

Gruß

m.e.u

ja wärst du mal zum Anwalt gegangen, dann wüsstest du jetzt zwei Dinge:

Erstens wirst du bzw. hättest du nicht verloren,

Zweitens, dass selbst wenn du verlierst, nicht wirklich viel Geld in verloren wäre (so ein kleiner Prozess hätte keine 200 € gekostet inkl. Gerichtskosten und beide Anwälte)

Ausserdem wäre eine Rechtsberatung auch nicht wirklich teuer gewesen...

Mach ein Termin beim Anwalt zwecks Beratungsgespräch (Das kostet nicht die Welt).

Er wir Dir schon sagen wie gut Deine chancen stehen.

Themenstarteram 7. April 2011 um 14:49

Zitat:

Original geschrieben von KVN.C

Mach ein Termin beim Anwalt zwecks Beratungsgespräch (Das kostet nicht die Welt).

Er wir Dir schon sagen wie gut Deine chancen stehen.

Danke, so hab ich auch entschieden. Habe für nächste Woche einen Beratungstermin bekommen und hoffe das er mir sagt, ob ich chancen hätte oder nicht. Ich geb euch dann bescheid wie es gelaufen ist.

Danke an alle!

Themenstarteram 7. April 2011 um 14:52

Zitat:

Original geschrieben von feffel

Genau, mach dem Vogel kräftig Dampf ins Gefieder :D.

Ist datt womöglich auch noch ein VW-Händler ?

Teilnahmsvolle Grüße

Stefan

Danke,

ja, ist er!

Bitte versteh´ mich jetzt nicht falsch, aber solche Kunden hätte ich als Händler auch gern :confused:.

Lass Dir doch bitte nicht den Schneid abkaufen und hol Dir Dein Recht.

Sei sicher, das ist/wird ein "Selbstgänger".

Hab vorhin mit einem befreundeten RA gesprochen und ihn gefragt, wie er Deine Schilderungen sieht.

Auch er ist der Meinung, dass Du Dir keinerlei Gedanken machen musst.

Also, ran an den "Feind" ! Viel "Feind", viel Eh´r !!!

Gruß

Stefan

(der kaum den Einbau seines S 6 TFL/mit allen Audi-Funktionen erwarten kann :D)

am 7. April 2011 um 17:55

Hoffe ich werde jetzt nicht mit Steinen beworfen weil ich von der Konkurrenz bin :D

Habe meinen C im September gekauft. Im Januar ist mein ZMS Rad auch über die Wupper gegangen.

Der Händler meinte er müßte es bei der Laufleistung nicht übernehmen.

Bin ihm mit dem ADAC gekommen.

Versuche mal diese Liste beim Händler an zu sprechen.

Danach gehört die Sitzheizung und das ZMS Rad zur Sachmängelbeseitigung.

In der Liste sind nur Musterurteile.

Viel Glück und kümmer dich schnell drum.

Ich hebe mich von der Masse ab und würde sagen das Du kein recht bekommst.

Das ZMS ist, soweit ich weiß, ein Verschleißteil, genauso wie Batterie und Reifen, die Du ja auch nicht ersetzt bekommst wenn sie leer oder runtergefahren sind...

Lies dir mal deine Garantiebedingungen durch oder ruf den VW-Service an (0800897378423)

Habe 2 Wochen nach dem kauf meines Passates ne komplett leere Batterie gehabt, musste ich auch selber zahlen weil es unter den Garantieausschluss fällt.

Sitzheizung müsste dir demnach bezahlt werden. Hast du das bei deiner Probefahrt nicht gemerkt?

Basti

Zitat:

Original geschrieben von bastii1991

Ich hebe mich von der Masse ab und würde sagen das Du kein recht bekommst.

Das ZMS ist, soweit ich weiß, ein Verschleißteil, genauso wie Batterie und Reifen, die Du ja auch nicht ersetzt bekommst wenn sie leer oder runtergefahren sind...

Lies dir mal deine Garantiebedingungen durch oder ruf den VW-Service an (0800897378423)

Habe 2 Wochen nach dem kauf meines Passates ne komplett leere Batterie gehabt, musste ich auch selber zahlen weil es unter den Garantieausschluss fällt.

Sitzheizung müsste dir demnach bezahlt werden. Hast du das bei deiner Probefahrt nicht gemerkt?

Basti

Was interessiert mich eine Garantie wenn ich Gewährleistung habe? Mach Dich doch mal über den Unterschied zwischen Garantie (freiwillige Leistung, Bedingungen können vom Garantiegeber selber bestimmt werden) und Gewährleistung (gesetzlich vorgeschrieben, bei einem Defekt innerhalb 6 Monate wird davon ausgegangen das der Defekt (kein abgefahrener Reifen..) schon bei Übergabe des Kaufgegenstandes vorhanden war) schlau. Nach Ablauf von 6 Monaten, also vom 7 bis 12 Monat gibt es eine Beweislastumkehr, sprich der Käufer müsste beweisen das der Fehler oder Defekt schon bei Kauf da war.

Norbert

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