kurze Kennzeichen verboten?
hallo zusammen,
früher war es mal möglich, die kennzeichen der gewählten kombination entsprechend kurz zu machen - mit anderen worten, man konnte kurze kennzeichen bekommen, wenn man möglichst wenig buschtaben und zahlen hatte.
jetzt hat mir die zulassungsstelle gesagt, dass die größe zwischenzeitlich gesetzlich geregelt ist (520mm), und nur ausnahmegenehmigungen erteilt werden, wenn das standardformat nicht auf das fahrzeug passt (z.b. us-kennzeichenmulde).
weiss jemand was dazu? ich habe keine lust beim format X-XX11 ein riesiges kennzeichen zu montieren. wie ist das gesetzlich geregelt, und wie kann ich die beamten davon überzeugen, dass ich ein kleines kennzeichen genehmigt bekomme.
danke und gruß
emmac
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von VR6GG
Mit den Kennzeichen das ist der Oberhammer.Habe vor 2 Monaten eine halbe Std. mit dem Chef unserer Zulassungstelle verhandelt und es ging um einen ganzen mm... Bei uns dürfen z.B Kennzeichen wie SO-XY 11 nicht kürzer als 47 mm sein und ich hatte nen 46er vom Schildermachen bekommen da ich ca. 10 km weiter bei der Aussenstelle immer ohne Probleme damit durchgekommen bin.
Das ist so unglaublich lächerlich.Und in Dortmund was ca. 15 km entfernt ist dürfen aber Euro Buchstaben (das sind die etwas gequetschten kleineren) ohne Probleme gefahren werden mit Schildern die teilweise gerade mal 36 mm haben.
Man sollte da eine Bundeseinheitliche Regelung finden und es sollte nich für jedes Dorf verschiedene Regelungen geben.
Glaube ich Dir nicht Wie willst Du denn ein Schild anbringen, das nicht mal 5 cm lang ist?
wub
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23 Antworten
Moin,
ich war gestern auch bei der KFZ-Zulassungsstellung neue Auto anmelden.
Ich wollte auch ein kurzes kennzeichen.Geht nicht.
Ausser man führt den Wagen dort vor und Sie können sehen ok das muss ein kleines Kennzeichen sein ansonten nix zu machen.
So wurde es mir genau gesagt.
gruß
???
Auf meinem 530, den ich vor 4 Wochen zugelassen habe:
A-XX XX auf einem 38cm Kennzeichen... ohne Problem
Winterauto meiner Frau:
A-XX XX ebenfalls ein 38 cm Kennzeichen ... ohne Pobleme...
Sommerauto meiner Frau:
A-XX XX ebenfalls ein 38 cm Kennzeichen (seit April wieder zugelassen) ohne Probleme...
Mein Bruder hat auf seinem E91:
A-XX X auf einem 34 cm Kennzeichen..... auch ohne Problem...
Kommt bestimmt auf die jeweilige Sachbearbeiterin an...
Hier sind Sie jedenfalls immer super nett und sehr bemüht!
Klar, ein 30ér Kennzeichen im US-Look (Format wie Kleinkraftrad) wirst du natürlich nicht ohne weiteres bekommen.
Zitat:
Original geschrieben von 1234seppl
(...)ein 30ér Kennzeichen im US-Look (Format wie Kleinkraftrad) wirst du natürlich nicht ohne weiteres bekommen.
will ich ja auch garnicht. mir reicht ain 38er absolut!
danke für die infos. also alles auslegungssache ...
also bei uns im Kreis ist es auch nicht so einfach.
Halt auch nur wenn es notwendig ist, sonst gibts das Riesending vorne dran
jetzt will ich's doch noch genauer wissen: weiss denn jemand hier, ob es hierzu eine bindende vorschrift gibt? wenn nicht, werde ich darauf bestehen, ein kurzes zu bekommen.
ich will nur wissen, was gültiges recht ist, um zu wissen, wie ich der reaktion der bearbeitenden person entgegentreten kann.
danke,
emmac
Abmessungen
Einzeilige amtliche Kennzeichen sind max. 520 mm lang und 110 mm hoch, zweizeilige max. 340 mm lang und 200 mm hoch. Die Kennzeichen dürfen jedoch auch kürzer sein, wenn die Buchstaben-/Zahlenkombination noch gut lesbar dargestellt werden kann. Für die verkleinerten Kennzeichen (ausschließlich zweizeilig) gilt das Maß 255 mm breit und 130 mm hoch. Die normalen, zweizeiligen Kennzeichen werden von Motorradfahrern im Allgemeinen als „Kuchen-“ oder auch „Pizzablech“ verspottet. Nicht nur auf Grund ästhetischer Wunschvorstellungen, als auch aus Aerodynamik- und Sicherheitsaspekten, sowie der Tatsache, dass ein Großteil der erhältlichen Motorräder nicht ausschließlich für den deutschen Markt produziert werden und dementsprechend für kleinere Kennzeichen konzipiert sind, sorgt die derzeitige Kennzeichenlösung für Unmut in der hiesigen Motorradfahrergemeinschaft. Auch an Kraftfahrzeugen kann ein verkleinertes Schild angebracht werden, in der Regel jedoch nur, wenn sich Schilder in den Standardmaßen nicht mit vertretbarem Aufwand anbringen lassen, z. B. bei US-Importfahrzeugen.
Ich hab für meinen so auch so kurz wie nur Möglich haben wollen
Habe jetzt XX-XX-XX Stellen, aber die Seitenabstände komplett entfernen lassen, dass heisst die Zahlen schließen jetzt bündig mit dem Ende des Blechs ab, hat jetzt glaube ich, eine Länge von 42cm ... klein genug? Für mich schon
Nur die andere Schriftart haben sie Verboten, muss diese Standard Schriftart sein...
Zitat:
Die Kennzeichen dürfen jedoch auch kürzer sein, wenn die Buchstaben-/Zahlenkombination noch gut lesbar dargestellt werden kann
ich will ja wirklich kein erbsenzähler sein, aber wo finde ich die gesetzliche grundlage dafür, dass die kennzeichen kürzer sein dürfen.
wenn ich dem sachbearbeiter/der sachbearbeiterin auf der zulassungsstelle erzähle, in wikipedia steht "...", dann zeigen die mir ersteinmal den vogel. wie ich ja schon erwähnt habe, behaupten die, dass es nicht mehr zulässig ist, außer die kennzeichenmulde lässt kein 520mm-kennzeichen zu. dann muss der leiter(!) der zulassungsstelle sich persönlich am auto davon überzeugen, und die mulde vermessen, um ein kleineres kennzeiche zu genehmigen. so zumindest die (persönliche) aussage auf der zulassungsstelle.
wer weiß, wo ich die gesetzliche grundlage zu dieser geschichte finde?
danke,
emmac
Zitat:
Original geschrieben von Jah88
Ich hab für meinen so auch so kurz wie nur Möglich haben wollen
Habe jetzt XX-XX-XX Stellen, aber die Seitenabstände komplett entfernen lassen, dass heisst die Zahlen schließen jetzt bündig mit dem Ende des Blechs ab, hat jetzt glaube ich, eine Länge von 42cm ... klein genug? Für mich schon
Nur die andere Schriftart haben sie Verboten, muss diese Standard Schriftart sein...
genauso will ich es auch - keine abstände an den seiten. eben so klein wie möglich! und ich will auch keine andere schrift. mir geht es wirklich nur um die größe (wie eben so oft im leben )
danke,
emmac
Soviel ich weiß, kann der Landkreis bestimmen, ob kürzere erlaubt werden oder sie nur für z.B. US Car verwendet werden.
Kann also sein wenn du in einen anderen Kreis zieht, dir die kurzen Kennzeichen erlaubt werden.
Zitat:
Original geschrieben von emmac
wer weiß, wo ich die gesetzliche Grundlage zu dieser Geschichte finde?
Hallo,
da wir in D leben, gibt es für ALLES eine gesetzliche Grundlage, die hier einzusehen ist. Die für dich relevanten Punkte wirst Du sicher selbaaa finden.
Gruß Micha
Zitat:
Original geschrieben von emmac
Zitat:
Original geschrieben von Jah88
Ich hab für meinen so auch so kurz wie nur Möglich haben wollen
Habe jetzt XX-XX-XX Stellen, aber die Seitenabstände komplett entfernen lassen, dass heisst die Zahlen schließen jetzt bündig mit dem Ende des Blechs ab, hat jetzt glaube ich, eine Länge von 42cm ... klein genug? Für mich schon
Nur die andere Schriftart haben sie Verboten, muss diese Standard Schriftart sein...
genauso will ich es auch - keine abstände an den seiten. eben so klein wie möglich! und ich will auch keine andere schrift. mir geht es wirklich nur um die größe (wie eben so oft im leben )
danke,
emmac
Ja also bei mir lief das einfach so, dass ich meinte, ob ich denn die Größe bestimmen dürfe, daraufhin meinte die sehr freundliche Sachbearbeiterin, dass man die Abstande entfernen lassen darf, jedoch keine andere Schriftart auswählen dürfe. Bin dann mit dem Antrag rüber in den Nummernschildladen und habe einfach gesagt will das es so eng wie möglich ist, mit der gesetzlichen Schriftart und sie hats mir gepresst.. absolut kein Problem gewesen, hier mal ein Bild von meinem, damit du siehst wie es bei mir jetzt ist...
Lg
Jah
@ OHV_44: danke, das war genau das, was ich gesucht habe. in der entsprechenden anlage steht folgendes zu den abmessungen der kennzeichen:
1. Abmessungen
Die Maße der Kennzeichenschilder betragen für:
a) einzeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 520 mm, Höhe: 110 mm
b) zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 340 mm, bei zwei- und dreirädrigen Kraftfahrzeugen 280 mm, Höhe: 200 mm
c) verkleinerte zweizeilige Kennzeichen: Größtmaß der Breite: 255 mm, Höhe: 130 mm.
Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen sind nur für Leichtkrafträder sowie für Zugmaschinen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Anhänger mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, wenn diese mit einem Geschwindigkeitsschild für die betreffende Geschwindigkeit gekennzeichnet sind, zuzuteilen.
ich lese da mit keinem wort, dass ein kürzeres kennzeichen nicht der sogenannten 'fahrzeug-zulassungsverordnung' entspricht. im gegenteil, das maß ist nur in der maximalen größe begrenzt! somit muss der/die beamte mir die schilder stempeln, wenn sie (rein auf die maße bezogen) die oben angegebenen kriterien erfüllt.
gibt es hier jemand (vielleicht ein jurist), der das anders als ich interpretieren würde?
gruß,
emmac
Zitat:
Original geschrieben von emmac
... somit muss der/die beamte mir die schilder stempeln, ...
... ein Beamter in der Bundesrepubilk Deutschland MUSS nur eines: auf den wohlverdienten Feierabend warten!
Nun mal Spaß beiseite. Es gibt zu jeder Verordnung oder Durchführungsbestimmung eigene (wie hier hinlänglich beschrieben) landkreisspezifische Auslegungen, die besagen, welche Kennzeichengrößen für welche Fz beklebt werden und welche nicht.
Wenn Du nun in einem LK wohnst (so wie ich!), wo für "normale" PKW nur 520 mm Schilder erlaubt sind, musst Du damit leben oder Rechtsmittel einlegen und Deinen neuen vllt erst im Winter zulassen.
Auf dieser Seite ist wunderbar zu sehen, welche Formate bei welcher Buchstaben-/Zahlenkombi machbar sind --> klick.