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Kurzzeitig zwei Erstwagen??
Hallo zusammen,
ich bekomme nächste Woche einen Neuwagen, den ich bei Versicherung X zulassen möchte.
Mein jetziges Fahrzeug (einziger Wagen, versichert bei Versicherung Y) behalte ich, möchte diesen aber dann zum Zweitwagen bei Versichrung X machen.
Meine Frage: Muss ich mein altes Auto bei Y erst umschreiben? Der Stichtag zum Wechsel der Versicherungen steht ja kurz bevor.
Danke
André
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28 Antworten
Moin,
brauchst Du nicht, Du mußt nur den SFR für den bisherigen mit einem Formular (oder auch Antrag) auf den neuen KFZ bei anderer Vers. umschreiben lassen.
Das alte KFZ wird dann als Zweitfahrzeug bei der alten Vers. weitergeführt.
Wie das jetzt bei Online-Versicherer abläuft, kann ich nicht sagen.
Doch. Gibt schon ein Problem.
Denn damit Wagen 1 (also der jetzt aktuelle) jetzt schon bei der Versicherung X Zweitwagen werden kann, müsste der ja bei Versicherung Y frei sein. Ist er aber nicht.
Wenn du von Wagen 1 jetzt die SF abziehst, wird der aber nicht zum Zweitwagen, sondern hat dann SF0 bei Versicherung Y.
Diese kannst du dann erst zum Jahresende kündigen (Hauptfälligkeit 1.1. vorausgesetzt).
Dann erst kann der alte Wagen als Zweitwagen zu Versicherung X
Also ganz so einfach ist das nicht.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Doch. Gibt schon ein Problem.
Denn damit Wagen 1 jetzt schon bei der Versicherung X Zweitwagen werden kann, müsste der ja bei Versicherung Y frei sein. Ist er aber nicht.
Wieso, hier kommt die SFR Übertragung auf ein neu hinzu gekommenes KFZ zu Tragen.
Was zur Folge hat, das der erste Wagen keine SF mehr hat und trotzdem bis zur nächsten Hauptfälligkeit bei Y bleiben muss.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Was zur Folge hat, das der erste Wagen keine SF mehr hat
Doch, wird dann doch als 2. KFZ eingestuft.
und trotzdem bis zur nächsten Hauptfälligkeit bei Y bleiben muss.
Das stimmt, sollte die Hauptfälligkeit der 01.01.14 sein, dann könnte er zeitnah dort gekündigt werden.
Aufgrund welcher Grundlage soll der Zweitwagen werden?
Was soll der Erstwagen sein?
Danke schonmal für die ersten Antworten.
Der Neuwagen soll als Erstwagen laufen, mein jetztiger Wagen dann als zweitwagen. Beide bei versichereung X. Hatte vorher noch keinen zweitwagen auf mich versichert.
Danke Andre
Die Frage über dir war an Corsa Diesel gerichtet.
So einfach wie er sagt, geht es nämlich nicht.
Also wie schon geschrieben wurde, deinen Erstwagen (bisheriges Fahrzeug) kannst du nur zur Hauptfälligkeit auf die neue Versicherung wechseln. Wenn du deinem Erstwagen den Rabatt "wegnimmst" und auf dein neues Auto bei einem anderen Versicherer "buchst", dann ist die Frage wie dein bisheriges Fahrzeug beim alten Versicherer bis zum Kündigungstermin eingestuft wird.
Wenn es dumm läuft SF0, vielleicht aber auch SF1/2 oder SF2 oder was auch immer. Hängt von den Bedingungen für die Zweitwageneinstufung in deinem Tarif (und nicht vom aktuellen Tarif deines Versicherers) ab. Nicht immer muss der Erstwagen auch bei dem gleichen Versicherer versichert sein.
Im Moment ist man aber in der glücklichen Lage, dass die meisten Verträge bald kündbar sind (01.01.).
Das ich nicht sofort mit meinem alten aus der Versicherung rauskomme, habe ich mir gedacht. Würde dann die alte kündigen. Muss ich bis Jahresende den alten Wagen zum zweitwagen umschreiben, wenn ich doch sowieso kundige?
Dein Altwagen braucht halt irgend einen Rabatt, notfalls Klasse 0, günstiger wäre es halt, wenn eine Zweitwageneinstufung greifen würde.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Aufgrund welcher Grundlage soll der Zweitwagen werden?
Wenn von einem 1. Wagen der SFR auf ein neu hinzukommenden KFZ umgeschrieben wird, wird der 1. Wagen automatisch anschließend der 2. Wagen entsprechend erhält er dann die 2. Wageneinstufung.
Zumindest war das bei dem mir bekannten Versicherer so.
Wie ich schon schrieb, ob das bei Online Versicherer auch so läuft, kann ich nicht wissen
Was soll der Erstwagen sein?
Wie was soll der 1.Wagen sein ? Der TE schrieb, das neu anzuschaffende KFZ soll den SFR des 1.KFZ erhalten.
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Original geschrieben von BerndMeier72
Aufgrund welcher Grundlage soll der Zweitwagen werden?
Wenn von einem 1. Wagen der SFR auf ein neu hinzukommenden KFZ umgeschrieben wird, wird der 1. Wagen automatisch anschließend der 2. Wagen entsprechend erhält er dann die 2. Wageneinstufung.
Zumindest war das bei dem mir bekannten Versicherer so.
Wie ich schon schrieb, ob das bei Online Versicherer auch so läuft, kann ich nicht wissen
Das ist bestimmt nicht der Regelfall.
Zweitwageneinstufung gewähren die meisten Versicherer deshalb, weil es eine Art Treubonus für den Kunden ist, dass er 2 Fahrzeuge oder mehr bei ihnen versichert.
Wenn du jetzt die SF zu einem anderen Versicherer abziehst, warum solltest du dann eine "Treueeinstufung" bekommen?
Der Versicherer sieht ja, dass der SF von ihm zu einer anderen Gesellschaft abwandert.
Die meisten Versicherer werden einen Teufel tun und dich dafür auch noch mit einer Zweitwageneinstufung belohnen.
Zitat:
Original geschrieben von BerndMeier72
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Original geschrieben von BerndMeier72
Aufgrund welcher Grundlage soll der Zweitwagen werden?
Wenn von einem 1. Wagen der SFR auf ein neu hinzukommenden KFZ umgeschrieben wird, wird der 1. Wagen automatisch anschließend der 2. Wagen entsprechend erhält er dann die 2. Wageneinstufung.
Zumindest war das bei dem mir bekannten Versicherer so.
Wie ich schon schrieb, ob das bei Online Versicherer auch so läuft, kann ich nicht wissen
Das ist bestimmt nicht der Regelfall.
Zweitwageneinstufung gewähren die meisten Versicherer deshalb, weil es eine Art Treubonus für den Kunden ist, dass er 2 Fahrzeuge oder mehr bei ihnen versichert.
Treuebonus ??? Dann schau mal in den ABKs rein, da steht nichts von Treuebonus.
Wenn du jetzt die SF zu einem anderen Versicherer abziehst, warum solltest du dann eine "Treueeinstufung" bekommen?
Weil es in den meisten AKBs so verankert ist.
Der Versicherer sieht ja, dass der SF von ihm zu einer anderen Gesellschaft abwandert.
Die meisten Versicherer werden einen Teufel tun und dich dafür auch noch mit einer Zweitwageneinstufung belohnen.
Was die meisten Versicherer machen steht alles in den AKBs.