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Kurzzeitkennzeichen 2016

Themenstarteram 22. September 2016 um 18:38

Hallo Forum,

ich muss meinen Wohnwagen imKreis Pinneberg bei Hamburg ohne TÜV 15 Km weit bewegen. Das habe ich in den letzten Jahren immer mit nem Kurzzeitkennzeichen machen können. In diesem Jahr geht das ja leider nict mehr.

Was ich aber ja darf ist, den WW innerhalb des Zulassungsbezirks zur Prüfstelle fahren und da wittere ich eine kleine Chance. Kann ich nicht einfach behaupten, ich fahre zum TÜV? Wir das in irgendeiner Form kontrolliert oder irgendwo vermerkt?

Hat da jemand Erfahrungen?

gruss,

heinetz

Beste Antwort im Thema

Wir sollten uns alle darüber im Klaren sein, daß die jüngst beschlossenen Einschränkungen bei Kurzzeitkennzeichen (gültige HU, Fahrten ohne gültige HU nur zur Werkstatt bzw. Prüforganisation) die Folge häufigen Gebrauchs dieser Kennzeichen außerhalb der im Gesetz vorgegebenen Rahmenbedingungen war.

Welches Gezeter im Zusammenhang mit der Einführung dieser Einschränkungen unter den Nutzern der KZK ausbrach, kann der geneigte Leser in etlichen Threads zum Thema hier bei MT nachlesen (ich erspare mir dazu entsprechende Links und verweise auf die Suchfunktion).

Wollen wir jetzt eine weitere Einschränkung der immer noch vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des KZK erzwingen, in dem wir mit der mißbräuchlichen Nutzung weiter machen wie vor der Reform der KZK-Verordnung? :eek:

Darüber sollten vielleicht alle interessierten Nutzer einmal nachdenken.

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Zitat:

@heinetz schrieb am 22. September 2016 um 20:38:51 Uhr:

Kann ich nicht einfach behaupten, ich fahre zum TÜV?

Warum so umständlich und kompliziert? :confused:

Mach einen Termin bei der Prüforganisation, fahr hin und laß die HU machen. Danach hast du 2 Jahre Ruhe.

Themenstarteram 22. September 2016 um 19:32

Zitat:

@Drahkke schrieb am 22. September 2016 um 20:41:24 Uhr:

Warum so umständlich und kompliziert? :confused:

Mach einen Termin bei der Prüforganisation, fahr hin und laß die HU machen. Danach hast du 2 Jahre Ruhe.

Na, Du bist ja mal nen Fuchs! Auf die Idee war ich ja noch garnicht gekommen ;)

Der WW hatte in den letzten 47 Jahren noch nie Tüv und wird ihn auch ganz sicher nicht

für die nächsten 2 Jahre bekommen. Wenn das so einfach wäre, hätte ich mir in den letzten

10 Jahren nicht zweimal im Jahr Zeit und Geld in Kurzzeitkennzeichen investiert, sondern

hätte ihn einfach zugelassen.

Ich gehe immer davon aus, dass niemand meine Lebensgeschichte hören will und versuche,

meine Fragen auf das Wesentliche zu beschränken.

Du wohnst auf einem Campingplatz in einem Wohnwagen und willst jetzt die Parzelle wechseln.

Oder so ähnlich... :D

Mach doch nicht so einen illegalen Nonsens. Setze den WoWa auf einen zugelassenen Pkw-Trailer und bring den Rotz da hin, wo er hin soll. Notfalls eben mit einem Abschlepp-Lkw. Dürfte kostenmäßig ungefähr gleich sein.

Du willst da also ohne Zulassung und Versicherung 15 Kilometer durch die Gegend fahren? Da spar schon mal für die Anzeigen. Dein tolle Ausrede kannst du dir nämlich irgendwo hin klemmen. Ohne Zulassung darfst du weder zur Zulassungsstelle noch zur HU fahren, es sei denn, du hast die Zulassung bereits beantragt und es fehlt nur noch die HU.

wie kommst Du denn drauf, dass das eine Fahrt ohne Zulassung und Versicherung wäre? Außerdem ist das doch problemlos machbar: Einfach einen Termin in der nächsten Werkstatt hinter dem eigentlichen Zielort ausmachen. Wenn man dann schon vorher abbiegt, wer soll das denn überprüfen können? Man kann auch überängstlich sein.

Alternativ kann man natürlich auch in der Werkstatt fragen, ob sie eben ihre roten Nummern dranmachen und den WoWa da hin ziehen, wo er hin soll. Für rote Werkstattnummern geht es nach wie vor ohne TÜV.

Und schließlich gäbe es wohl auch noch die Option, den Wowa auf eine rote 07er Nummer zuzulassen. Die ist auch vom TÜV befreit und dann dürfte der WoWa künftig sogar auf Treffen gezogen werden.

Wie ich darauf komme? Deswegen:"Das habe ich in den letzten Jahren immer mit nem Kurzzeitkennzeichen machen können. In diesem Jahr geht das ja leider nict mehr. " Und das 07er ist auch kein Sonderangebot mehr: http://www.oldtimer-markt.de/.../das-rote-oldtimer-kennzeichen Ohne Zulassung hilft ein auch toller Werkstatt-Termin nichts, es sei denn er hat rote 06er. Kann aber auch sein, daß ich den TE falsch verstanden habe.

es ist aber nicht so, dass man ohne Versicherung unterwegs ist, nur weil man mit KZK eine andere Strecke als direkt zum TÜV/zur Werkstatt fährt. Von dem Beweis mal ganz abgesehen. Eine Zulassung ist ein KZK generell nicht.

Die mißbräuchliche Nutzung ist eine Owi nach §48 FZV.

Frage ist, ist der Hobel zugelassen oder nicht. Fehlt nur eine HU, Termin festmachen, ob man da nun aufschlägt oder nicht, ist auch egal. Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es nur mit gültiger HU und bei nicht zugelassenen Fahrzeugen. Das haben wir den gleichen Pfeifen zu verdanken, die wie beim alter 07er mit verkehrsunsicheren Mühlen die Straßen unsicher machten.

Zitat:

@R 129 Fan schrieb am 23. September 2016 um 10:19:31 Uhr:

Ein Kurzzeitkennzeichen gibt es nur mit gültiger HU und bei nicht zugelassenen Fahrzeugen.

das ist einfach mal falsch. Ein KZK gibt es auch, wenn die nicht zugelassenen Fahrzeuge keine gültige HU haben. Es wird dann nur auf den Zweck einer direkten Fahrt zur HU oder in die Werkstatt beschränkt.

Zitat:

@Kai R. schrieb am 23. September 2016 um 10:21:36 Uhr:

Ein KZK gibt es auch, wenn die nicht zugelassenen Fahrzeugen keine gültige HU haben. Es wird dann nur auf den Zweck einer direkten Fahrt zur HU oder in die Werkstatt beschränkt.

Stimmt. Das hatte ich übersehen:http://www.autobild.de/.../...zeitkennzeichen-neue-regeln-5335645.html

Bei 15km würde ich mir nen KZK holen, draufschrauben und damit fahren. Am besten noch nen Termin beim TÜV für nen Tag später machen.

Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen.

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